Reflexion
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Die Chancen für einen lebenswerten, aufgelockerten neuen Stadtteil im Nordwesten Frankfurts nutzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2017, OF 217/7 Betreff: Die Chancen für einen lebenswerten, aufgelockerten neuen Stadtteil im Nordwesten Frankfurts nutzen Nur durch mehr Wohnungsbau schaffen wir es, dass junge Familien, Berufseinsteiger und alle, deren Lebensumstände sich ändern, in Frankfurt adäquaten Wohnraum finden. Der Ortsbeirat sieht es als problematisch an, dass die Mittelschicht wegen dem angespannten Wohnungsmarkt aus Frankfurt verdrängt wird. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, bedarf es auch der Entwicklung neuer Wohnquartiere. Wichtig ist zu beachten, dass der neue Stadtteil im Nordwesten alle Bürger, alteingesessene wie auch zuziehende, vom Wandel gleichermaßen profitieren. Gerade hier ist eine kreative Stadtpolitik gefragt. Deshalb begrüßen der Ortsbeirat die zu führenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Frankfurter Nordwesten. Dies vorausgeschickt, sollten aber wesentliche Punkte bedacht und geklärt werden: 1. Verkehrstechnische Infrastruktur ist in Hauptsträngen bereits geplant oder vorhanden (U6, RTW, S-Bahn, Ortsumfahrung Praunheim). Bevor es zu einem Baubeginn für den neuen Stadtteil kommt, muss die Verlängerung der U6, RTW und Ortsumfahrung Praunheim realisiert sein. Gefordert wird seit langem der P+R Taunusblick (mit Quartiersgarage), um den steigenden Zahlen der Verkehrsteilnehmer gerecht zu werden. Geprüft werden soll die Realisierbarkeit einer Autobahnabfahrt A5 bei dem P+R Taunusblick, S-Bahn-Anbindung S5 an das neue Baugebiet (durch geringfügige Streckenverlegung der S-Bahn-Linie) sowie einer Straßenanbindung über eine neu zu schaffende Ortsumfahrung Niederursel an die Rosa-Luxemburg-Straße. Der Verkehrsabfluss auf der Westerbachstraße (Rödelheim / Sossenheim) muss durch eine weitere Autobahnauf- und abfahrt auf die A5 bzw. A66 verbessert werden. 2. Die gesamte Infrastruktur (Verkehrsinfrastruktur, Einkaufsmöglichkeiten für den Versorgungsbedarf der Bevölkerung, Schulen, Kitas, Sport- und Freizeitflächen sowie die Versorgung mit städt. Institutionen) muss vorher geplant und zumindest bei der Verkehrsinfrastruktur auch vor der Wohnbebauung fertiggestellt sein. 3. Die Frischluftschneise sowie Grünbereiche, insbesondere entlang der Gewässer, müssen erhalten bleiben bzw. neu gestaltet werden. 4. Eine wirksame Lärmschutzwand entlang der A5 ist Bedingung für eine angrenzende Bebauung. 5. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Groß-Investoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europa-Viertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. Dies gilt auch für die Bebauungsdichte! 6. Eine einvernehmliche Regelung mit den angrenzenden Nachbargemeinden muss erreicht werden, auch dann, wenn nicht das vorgesehene gesamte Gebiet bebaut werden kann. Ebenso ist eine angemessene Entschädigung der betroffenen Landwirte zu leisten. 7. Ebenso ist von Anfang an Hessen Mobil ins Vernehmen über die Planungen zu setzen. Denn nur, wenn zeitnah ein Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich der nötigen Arbeiten an der A5 in Abstimmung mit den Planungen der Stadt Frankfurt am Main herbeigeführt wird, kann eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zügig durchgeführt werden. Dies wurde im Rahmen des sogenannten Innovationsquartiers bezüglich der Einhausung der A661 versäumt, was dort zu massiven Verzögerungen führt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 187/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 217/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2455 2017 Auskunftsersuchen V 681 2017 1. Die Vorlage OF 187/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 202/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 217/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 221/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 222/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 223/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen FARBECHTE, BFF und REP (= Ablehnung); CDU (= Nichtbefassung) zu 5. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP, BFF, REP und fraktionslos; CDU (= Nichtbefassung) zu 6. SPD, CDU, FDP, BFF und REP gegen FARBECHTE (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos
Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2455 entstanden aus Vorlage: OF 221/7 vom 13.11.2017 Betreff: Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen In Frankfurt wird dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese Entwicklung befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt, was nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen kann. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, im Zuge der weiteren Planungen folgende Forderungen und Anregungen zu berücksichtigen und umzusetzen. Dem Ortsbeirat ist einmal jährlich ein detaillierter Bericht über den Stand der Planungen zu geben. Sobald eine Entscheidung gegen eine der Forderungen des Ortsbeirats im Magistrat gefallen ist, ist der Ortsbeirat unverzüglich zu informieren: A. Forderungen zum Schutz der Lebensqualität in den benachbarten Stadteilen 1. Entlang der Autobahn 5 vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ist ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung, wie sie z. B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der Autobahn 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung). 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren, bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass die Erschließung bevorzugt von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erfolgt. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung geprüft. 5. Bei der Bebauung des Baugebiets ist ein Konzept zu entwickeln, welches dafür sorgt, dass die Frischluftschneisen nicht komplett zugebaut werden und somit die herabfallenden Taunuswinde ihre Wirkung für Frankfurt weiterhin entfalten können. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 6. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann, um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 7. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26 bis 28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. 9. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U-Bahn-Linie U 6 und über eine Tunnelanbindung bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U-Bahn-Linie U 6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der Linie U 3 einbiegt. 10. Folgende weitere Möglichkeiten der Erschließung sind zu prüfen: Zusätzlicher S-Bahn-Haltepunkt, Linie U 6-Verlängerung bis Steinbach, direkte Buslinien über den neuen Stadtteil nach Steinbach/Eschborn/Weißkirchen. 11. Im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzliche Anschlussstelle zur Autobahn 66 oder Bundesautobahn 648 geschaffen, um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsfluss über die Guerickestraße und die Heerstraße zu minimieren. 12. Die Verkehrsplanung ist so zu gestalten, dass eine Verkehrszunahme auf der Heerstraße und der Ludwig-Landmann-Straße vermieden wird. 13. Eine zusätzliche Ausfahrt von der Autobahn 5, z. B. in Höhe des Rastplatzes Taunusblick, birgt die große Gefahr, dass diese Ausfahrt als Einfallstor in die Stadt genutzt wird und der Verkehr über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße abfließt. Der Ortsbeirat lehnt eine solche Abfahrt daher ab, sofern nicht plausibel nachgewiesen werden kann, dass eine solche Abfahrt nur der Erschließung des neuen Stadtteils dient und zusätzliche Belastungen, insbesondere für die Ludwig-Landmann-Straße und die Heerstraße, ausgeschlossen werden. Auch im Falle der Errichtung einer Park-and-ride-Anlage ist sicherzustellen, dass kein zusätzlicher Verkehr durch Praunheim oder Rödelheim geführt wird. B. Anregungen zur Gestaltung des neuen Stadtteils 1. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollten von einem Expertengremium begleitet werden (Consilium), dabei sind neben externen Experten auch Interessenvertreter der benachbarten Stadtteile zu berücksichtigen. 2. Der neue Stadtteil sollte nach den aktuellen Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung geplant werden. Dies schließt unter anderem eine klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehrs, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien und den Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser ein. 3. Bei der Planung sind Carsharing-Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellweg (Frankfurt- Oberursel/Bad Homburg) zu berücksichtigen. 4. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schule, Kitas etc.) muss parallel mit dem Einzug der ersten Bewohnerinnen und Bewohner in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 5. Als ein weiterer Beitrag zur Aufwertung des neuen Stadtteils ist die Erweiterung des Grüngürtels rund um den neuen Stadtteil zu prüfen. 6. Es sollten möglichst innovative und vielfältige Architekturkonzepte gefördert werden. 7. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Großinvestoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europaviertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. 8. Die Vergabe der Grundstücke sollte in der Regel aufgrund einer Konzeptvergabe erfolgen. Dabei sollten gemeinschaftliche Wohnprojekte und Genossenschaften angemessen berücksichtigt werden. 9. Es ist sicherzustellen, dass auch bei privaten Investoren mindestens 30 Prozent der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg entstehen. Mit den angrenzenden Nachbargemeinden ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 10. Mit den von der Baumaßnahme betroffenen Landwirten ist ebenfalls eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 11. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die Autobahn 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2018, ST 657 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 1
Ergänzende Fragen im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung zum neuen Stadtteil Frankfurt-Nordwest
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 28.11.2017, V 681 entstanden aus Vorlage: OF 222/7 vom 14.11.2017 Betreff: Ergänzende Fragen im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung zum neuen Stadtteil Frankfurt-Nordwest Vorgang: M 176/17 Mit der Vorlage M 176 beantragt der Magistrat, vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB für den Bereich Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) durchzuführen. Dabei sollen Grundlagen für die Entscheidung gewonnen werden, ob in dem in der Anlage dargestellten Bereich oder in Teilen desselben eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB durchgeführt werden kann oder soll. Die Flächen innerhalb des Untersuchungsbereichs sollen dahin gehend untersucht werden, ob eine Umwandlung der bestehenden Freiflächen zu Wohn-, Misch- und/oder Gewerbeflächen möglich ist. Im Gebiet nördlich der Heerstraße sollen vertiefte Untersuchungen angestellt werden, ob der bislang für Gewerbe vorgesehene Standort eine Ergänzung mit Wohnnutzungen und wohnverträglichen gewerblichen Nutzungen erfahren kann. Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus den vorbereitenden Untersuchungen sind der Stadtverordnetenversammlung nach deren Abschluss zur Entscheidung über das weitere Vorgehen vorzutragen. Der Ortsbeirat hat der M 176 bereits zugestimmt. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen bittet der Ortsbeirat insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. In welchem Umfang würde eine Bebauung die bestehende Frischluftschneise beeinträchtigen? 2. Welche Auswirkungen hätte eine Bebauung auf die Luftverhältnisse der angrenzenden Stadtteile (Niederursel, Praunheim, aber z. B. auch Bockenheim etc.)? Es mag sein, dass die Frischluftschneise nicht für die Innenstadt relevant ist. Es muss jedoch auch sichergestellt werden, dass sich die Frischluftzufuhr in den davor befindlichen Stadtteilen auch nicht wesentlich verschlechtern darf. 3. Welche konkreten Auswirkungen würde eine Bebauung für die jeweils bestehenden Landschaftsschutzzonen haben? 4. Welche konkreten Einschränkungen für die Umwelt, Landschaft und Tierwelt würde das mit sich bringen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 590 Aktenzeichen: 61 0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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