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Reflexion

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Umsetzung der EU Wasserrahmenrichtlinie im Fechenheimer Mainbogen

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2014, OF 224/11 Betreff: Umsetzung der EU Wasserrahmenrichtlinie im Fechenheimer Mainbogen Seit dem 22.12.2000 sind die europäischen Wasserrahmenrichtlinien in Kraft. Diese wiederum fanden 2010 Aufnahme in das nationale Wasserhaushaltsgesetz. Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert: - die EU Wasserrahmenrichtlinien bzw. deren Inhalte im Fechenheimer Mainbogen umzusetzen (§ 29 WHG Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele Ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand der oberirdischen Gewässer sowie ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand der künstlichen und erheblich veränderten Gewässer sind bis zum 22. Dezember 2015 zu erreichen.) - in die geplanten und umzusetzenden Maßnahmen sind die Bürger des Ortsbezirkes 11 und der Ortsbeirat zeitnah einzubeziehen. - im Rahmen der Umsetzung der Richtlinien im Fechenheimer Mainbogen ist auf eine auenverträgliche und ökologische Landwirtschaft umzustellen, soweit dies noch nicht erfolgt ist. - die ökologische und gewässertechnische Aufwertung des Mainbogens ist durch eine Aufwertung im Sinne der Naherholung zu ergänzen. Hierzu ist u.a. ein Anziehungspunkt im Mainbogen, vergleichbar dem Flörsheimer Eisenbaum, der Himmelsschaukel an der Hohen Straße oder einem Aussichtsturm zu schaffen - zur Finanzierung sind die Fördertöpfe des Landes Hessen (Hochwasserschutz, Gewässerentwicklung, Naturschutz, Öffentlichkeitsbeteiligung, Regionalpark Rhein Main) auszuschöpfen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.01.2014, OF 227/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 454 2014 1. Die Vorlage OF 224/11 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 227/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 5 SPD, 4 CDU, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE und 1 CDU (= Annahme); bei Enthaltung 1 SPD zu 2. Einstimmige Annahme

Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Fechenheimer Mainbogen

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2014, OF 227/11 Betreff: Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Fechenheimer Mainbogen Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: - Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinien beziehungsweise deren Inhalte für den Fechenheimer Mainbogen transparent zu machen (§ 29 WHG Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele. Ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand der oberirdischen Gewässer sowie ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand der künstlichen und erheblich veränderten Gewässer sind bis zum 22. Dezember 2015 zu erreichen.). - In die geplanten und umzusetzenden Maßnahmen sind die Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirkes sowie der Ortsbeirat zeitnah einzubeziehen und die Maßnahmen sind vorzustellen. - Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinien im Fechenheimer Mainbogen ist auf eine auenverträgliche und ökologische Landwirtschaft zu achten, soweit dies noch nicht erfolgt ist. Begründung: Seit dem 22.12.2000 sind die europäischen Wasserrahmenrichtlinien in Kraft. Diese wiederum fanden 2010 Aufnahme in das nationale Wasserhaushaltsgesetz. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.01.2014, OF 224/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 454 2014 1. Die Vorlage OF 224/11 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 227/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 5 SPD, 4 CDU, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE und 1 CDU (= Annahme); bei Enthaltung 1 SPD zu 2. Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4