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Bau eines neuen Gerätehauses im Stadtteil Harheim, Grundstück Gemarkung Harheim, Flur 3, Flurstück 264/1-6
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 10.10.2022, V 513 entstanden aus Vorlage: OF 107/14 vom 26.09.2022 Betreff: Bau eines neuen Gerätehauses im Stadtteil Harheim, Grundstück Gemarkung Harheim, Flur 3, Flurstück 264/1-6 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten , wie weit die Planungen für das neue Gerätehaus der Freiwillige Feuerwehr Harheim vorangeschritten sind und um eine zeitliche Einordnung, wann mit dem Baubeginn zu rechnen ist. Begründung: Nachdem das Grundstück mittlerweile in das Eigentum der BKRZ Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH (BKRZ) übergegangen ist, hält es der Ortsbeirat es für wichtig, zügig mit dem Bau eines neuen Gerätehauses zu beginnen. Das bestehende Feuerwehrgerätehaus entspricht in baulicher und funktionaler Hinsicht nicht mehr den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr. Dies gilt besonders mit Hinblick auf die vielfältigen Herausforderungen, welche die Freiwilligen Feuerwehren meistern müssen. Auch für die Gewinnung von Nachwuchs ist es wichtig, der Freiwilligen Feuerwehr attraktive Rahmenbedingungen zu bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 74 Aktenzeichen: 37 1
Bau eines neuen Gerätehauses im Stadtteil Harheim, Grundstück Gemarkung Harheim, Flur 3, Flurstück 264/1-6
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 74 Betreff: Bau eines neuen Gerätehauses im Stadtteil Harheim, Grundstück Gemarkung Harheim, Flur 3, Flurstück 264/1-6 Im Jahre 2017 wurde mit Stadtverordnetenbeschluss § 1460 vom 01.06.2017 (M 85) die Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben für Gerätehäuser der Frankfurter Freiwilligen Feuerwehr erneut fortgeschrieben, da zahlreiche Gerätehäuser der ehrenamtlichen Stadtteilfeuerwehren (oftmals seit geraumer Zeit) nicht mehr den taktischen und funktionalen Anforderungen an ein adäquates Feuerwehrgerätehaus und darüber hinaus auch nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes und der für Feuerwehrhäuser gültigen DIN 14092 entsprechen. Die Liste entstand aufgrund umfangreicher gutachterlicher Beurteilungen des Zustandes der vorhandenen Gerätehäuser; die erforderlichen Baumaßnahmen wurden in Abstimmung mit dem Kreisfeuerwehrverband entsprechend priorisiert. In der Liste der noch offenen Projekte ist auch der vorgesehene Neubau für das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr (FF) Harheim enthalten. Zeitpunkt zur Realisierung ist derzeit noch offen. Das im Vorfeld für den Neubau des Gerätehauses der FF Harheim durch die Stadt Frankfurt am Main bereitgestellte Grundstück "Altkönigblick" ist nicht, wie in der Anfrage angeführt, in das Eigentum der BKRZ GmbH & Co. KG übergegangen, sondern wurde nur im Erbbaurecht an die BKRZ GmbH & Co. KG vergeben (§ 7022 aus 2021/M 194), was mittelbar zu einem zusätzlichen Aufwand (Erhöhung der durch die Branddirektion zur Refinanzierung zu zahlenden Kostenmiete) im Hoheitshaushalt führt. Ein entsprechender (Grunderwerbsteuer pflichtiger) Erbbaurechtsvertrag wurde im September 2022 notariell beurkundet und wird mit seiner noch zu erfolgenden Grundbucheintragung wirksam. Der Neubau des Gerätehauses für die FF Harheim wird im Rahmen eines aufgrund städtebaulicher Entwicklung notwendigen Gesamtkonzepts für die Sicherstellung der Erreichung der gesetzlichen Hilfsfrist im Frankfurter Norden erfolgen, zu dem auch nach jetzigem Planungsstand die Verlagerung der Feuer- und Rettungswache 10 in Nieder-Eschbach und der Neubau von voraussichtlich zwei Standorten der Berufsfeuerwehr "Nordost" und "Nordwest" gehören werden. Die Grundstücksakquise hierzu ist noch nicht beendet. Entsprechende Verhandlungen mit dem Amt für Bau und Immobilien (ABI) dauern an. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.10.2022, V 513 Antrag vom 03.02.2025, OF 225/14 Antrag vom 08.02.2025, OF 226/14 Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6516
Neubau Feuerwehrgerätehaus Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 4991 entstanden aus Vorlage: OF 169/14 vom 08.01.2024 Betreff: Neubau Feuerwehrgerätehaus Harheim Der Magistrat wird um Auskunft über den Stand der Planungen zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses gebeten. Insbesondere wird darum gebeten, eine aktualisierte "Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben von Gerätehäusern" vorzulegen und darzulegen, welchen Rangplatz das Harheimer Gerätehaus bei den stadtweiten Neu- und Umbauvorhaben einnimmt. Weiterhin wird der Magistrat um Auskunft über den Stand der Grundstücksakquise für die Rettungswache 10 gebeten. Begründung: Im Stadtteil Harheim wird seit 2016 ein wertvolles, baureifes Grundstück für den Bau des Gerätehauses reserviert. Inzwischen wurde das Grundstück in Form eines Erbbaurechts von der BKRZ GmbH & Co. KG erworben. Der Magistrat teilte dem Ortsbeirat mit Datum von 13.01.2023 mit, dass der Neubau "im Rahmen eines aufgrund städtebaulicher Entwicklung notwendigen Gesamtkonzepts" erfolgen und dass dieses Gesamtkonzept auch die Verlagerung der Rettungswache 10 berücksichtigen soll. Es liegen dem Ortsbeirat vonseiten des Magistrats keine Informationen vor, inwieweit die Suche nach einem entsprechenden Grundstück den Stadtteil Harheim einbezieht und welche Auswirkungen diese Suche auf den Zeitplan für den Bau des Harheimer Gerätehauses hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1137 Antrag vom 03.02.2025, OF 225/14 Antrag vom 08.02.2025, OF 226/14 Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6516 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 37-0
Neues Feuerwehrgerätehaus für Harheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 225/14 Betreff: Neues Feuerwehrgerätehaus für Harheim Vorgang: V 513/22; ST 74/23; OM 4991/24 OBR 14; ST 1137/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegenüber dem Ortsbeirat 14 konkrete Aussagen zum Bauvorhaben des neuen Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Harheim auf dem vom Brandschutz-, Katastrophenschutz und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) eigens dafür im September 2022 per Erbbaurechtsvertrag erworbenen Grundstücks in der Straße "Altkönigblick" zu machen sowie diesem eine aktuelle Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben von Gerätehäusern in Frankfurt offenzulegen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die gemäß ST 1137 vom 07.06.2024 angekündigte Einschätzung des Stadtbrandinspektors zur Bedarfslage und den einsatztaktischen Kriterien detailliert darzulegen sowie über die gemäß ST 74 vom 13.01.2023 erwähnte Grundstücksakquise zur Verlagerung der Feuer- und Rettungswache 10 samt Neubau der Berufsfeuerwehrstandorte "Nordost" und "Nordwest" zu berichten. Begründung: Vor mehr als neun Jahren hat der Ortsbeirat 14 aus dringlichen Gründen den Bau eines neuen Gerätehauses in Harheim beantragt. Denn das bestehende Feuerwehrgerätehaus entspricht hinsichtlich Bau und Funktion weder den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr, noch lässt sich der erforderliche Raumbedarf zum ordnungsgemäßen Verstauen der Einsatzkleidung und separaten Umkleideräumen für Frauen realisieren. Zusätzlich droht die nachhaltige Nachwuchsförderung zu erlahmen, weil schlicht kein Platz für einen entsprechenden Jugendraum zur Verfügung steht. Anfragen des Ortsbeirats, die mit Nachdruck auf die Notwendigkeit eines Standortneubaus der Freiwilligen Feuerwehr hingewiesen haben, führten bisher zu wenig planbaren Informationen seitens des Magistrats. Aus diesem Grund ist eine nachvollziehbare Einschätzung des Stadtbrandinspektors und der Branddirektion "im Rahmen eines aufgrund städtebaulicher Entwicklung notwendigen Gesamtkonzepts" unerlässlich. Auch wenig nachvollziehbar ist eine scheinbar "sich immer wieder verändernde" Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben von Gerätehäusern in Frankfurt. Auch diese sollte aus Gründen der Verlässlichkeit offen-gelegt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.02.2025, OF 226/14 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.10.2022, V 513 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 74 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 4991 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1137 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 13 Es besteht Einvernehmen, dass der Ortsvorsteher die zuständige Dezernentin, Frau Stadträtin Rinn, sowie den Stadtbrandinspektor zu einer der nächsten Sitzungen einladen soll. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6516 2025 1. Die Vorlage OF 225/14 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 226/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Neues Feuerwehr-Gerätehaus für Harheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2025, OF 226/14 Betreff: Neues Feuerwehr-Gerätehaus für Harheim Vorgang: V 513/22 OBR 14; ST 74/23; OM 4991/24 OBR 14; ST 1137/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegenüber dem Ortsbeirat 14 konkrete Aussagen zum Bauvorhaben des neuen Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Harheim auf dem vom Brandschutz-, Katastrophenschutz und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) eigens dafür im September 2022 per Erbbaurechtsvertrag erworbenen Grundstücks in der Straße "Altkönigblick" zu machen. In seiner Stellungnahme ST 1137 vom 07.06.2024 teilte der Magistrat folgenden Sachverhalt mit: "Die Festlegung konkreter Bauvorhaben erfolgt unter Beachtung und Abwägung der Bedarfslage vor Ort und einsatztaktischer Kriterien." Da bisher weder ein Zeitplan genannt noch eine Liste der abzuarbeitenden Vorhaben vorgelegt wurden, fordert der Ortsbeirat den Magistrat darüber hinaus auf, - eine Liste vorzulegen, in welcher Reihenfolge der Bau der zur Realisierung anstehenden Gerätehäuser erfolgen soll - und falls es keine solche Liste gibt, eine zu erstellen und vorzulegen - bzw. zu begründen, was die in der ST 1137 genannten Stellen daran hindert, dies zu tun. Begründung: Vor mehr als neun Jahren hat der Ortsbeirat 14 aus dringlichen Gründen den Bau eines neuen Gerätehauses in Harheim beantragt. Denn das bestehende Feuerwehrgerätehaus entspricht hinsichtlich Bau und Funktion weder den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr, noch lässt sich der erforderliche Raumbedarf zum ordnungsgemäßen Verstauen der Einsatzkleidung und separaten Umkleideräumen für Frauen realisieren. Zusätzlich droht die nachhaltige Nachwuchsförderung zu erlahmen, weil schlicht kein Platz für einen entsprechenden Jugendraum zur Verfügung steht. Anfragen des Ortsbeirats, die mit Nachdruck auf die Notwendigkeit eines Standortneubaus der Freiwilligen Feuerwehr hingewiesen haben, führten bisher zu wenig planbaren Informationen seitens des Magistrats. Zweieinhalb Jahre nach dem Grundstückserwerb in der Straße "Altkönigblick" durch das BKRZ fordert der Ortsbeirat eine nachvollziehbare Einschätzung "im Rahmen eines aufgrund städtebaulicher Entwicklung notwendigen Gesamtkonzepts", wann denn endlich mit dem Bau des neuen Feuerwehr-Gerätehauses für Harheim zu rechnen ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.02.2025, OF 225/14 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.10.2022, V 513 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 74 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 4991 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1137 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 13 Es besteht Einvernehmen, dass der Ortsvorsteher die zuständige Dezernentin, Frau Stadträtin Rinn, sowie den Stadtbrandinspektor zu einer der nächsten Sitzungen einladen soll. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6516 2025 1. Die Vorlage OF 225/14 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 226/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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