Reflexion
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Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Öffentliches WC in Nieder-Eschbach in der Prager Straße an der U-Bahn-Haltestelle
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 19.01.2018, EA 42 entstanden aus Vorlage: OF 138/15 vom 30.12.2017 Betreff: Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Öffentliches WC in Nieder-Eschbach in der Prager Straße an der U-Bahn-Haltestelle Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Zwischenbescheid des Magistrats vom 10.11.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. In den Haushalt 2018 werden 90.000 Euro investive Mittel für einen vandalismussicheren Umbau und Sanierung der öffentlichen Toilettenanlage an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" eingestellt. Mit der Sanierung soll dann bereits in 2018 begonnen werden. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 15 vor Baubeginn bzw. Ausschreibung der Maßnahmen in einem Sachstandsbericht den Gestaltungsentwurf der neuen Toilettenanlage zur Kenntnis zu geben. 3. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich die Deutsche Städte Reklame/Ströer im Rahmen der kürzlich ergangenen Neukonzession hinsichtlich Werbung in und an der Toilettenanlage zur Deckung laufender Kosten beteiligen wird. Ferner ist zu prüfen, ob beim zukünftigen Betrieb ein Drehkreuz für eine Benutzungsgebühr von 0,50 Euro bis ein Euro mit oder ohne Wertgutschein von 0,50 Euro (z. b. wie Sanifair an Auto bahnraststätten oder im HBF) eingerichtet werden sollte. Der Gutschein könnte dann beim U-Bahn-Kiosk oder beim gegenüberliegenden Eiscafé beim Kauf diverser Produkte eingelöst bzw. angerechnet werden. Im Gegenzug könnten diese Betreiber dann z. B. den Schließdienst der Toilettenanlage übernehmen. Begründung: Die öffentliche Toilettenanlage ist seit Längerem außer Betrieb. Seit eines größeren Vandalismus-Schadens Ende 2010 gab es immer wieder Vorstöße zur Fortführung dieser Bedürfnisanstalt, deren Notwendigkeit bei allen beteiligten städtischen Ämtern sowie uneingeschränkt vom Ortsbeirat Nieder-Eschbach gerade für diesen hoch frequentierten ÖPNV-Kreuzungsbereich stets bejaht wurde. Es wurden seither seitens des Liegenschaftsamtes mehrere Varianten eines Umbaus geprüft und die Kosten hierzu ermittelt. Die Kostenschätzungen, je nach Standard und Umfang, lagen dabei zwischen 80.000 Euro und 125.000 Euro. Der vandalismussichere Neubau der Toilettenanlage in Nieder-Eschbach wurde bisher mangels vorhandener Mittel leider noch immer nicht begonnen. Hierzu sind zur Umsetzung noch ausreichend Mittel bereitzustellen. So ist auch eine aktuelle Aussage zum Umfang der bisherigen Planungen für den Betrieb der Toilettenanlage wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.12.2018, B 415 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 170 Antrag vom 21.08.2019, OF 228/15 Anregung vom 13.09.2019, OA 457 Bericht des Magistrats vom 14.04.2020, B 173 Bericht des Magistrats vom 25.09.2020, B 523 Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 100 Anregung vom 14.01.2022, OA 127 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 29.01.2018 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.04.2018, TO I, TOP 44 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 42 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 52 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FRAKTION (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage EA 42 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 415/18) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2987, 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.08.2018 Aktenzeichen: 91 22
- Öffentliche Toiletten - Toiletten am nördlichen Mainufer - Aufstellung öffentlich zugänglicher sanitärer Anlagen entlang des Mainufers - Konzept für die Errichtung öffentlicher Toiletten - Optimale Toilettenversorgung in Frankfurt - Wohin, wenn’s drückt
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.12.2018, B 415 Betreff: - Öffentliche Toiletten - Toiletten am nördlichen Mainufer - Aufstellung öffentlich zugänglicher sanitärer Anlagen entlang des Mainufers - Konzept für die Errichtung öffentlicher Toiletten - Optimale Toilettenversorgung in Frankfurt - Wohin, wenn's drückt? Endlich eine öffentliche Toilette an der Kettelerallee! - Öffentliches WC in Nieder-Eschbach in der Prager Straße an der U-Bahn-Haltestelle - Toilettenanlage U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" - Drei öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 1 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.04.2018, § 2600 - E 52/18 CDU/SPD/GRÜNE, E 252/18 FRANKFURTER, E 254/18 FRANKFURTER, E 181/18 LINKE., EA 42/18 OBR 15, EA 43/18 OBR 15, EA 94/18 OBR 1, K 11/16, OI 85/10 OBR 1, B 252/17, B 125/18, B 261/18 - Zwischenbericht: Mit Beschluss vom 26.04.2018, § 2600, hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, ein Konzept für die Errichtung zusätzlicher öffentlicher Toiletten zu erstellen und mit einer Kostenkalkulation zu versehen. Die Priorisierung der vorgeschlagenen Standorte obliegt der Stadtverordnetenversammlung. Wie der Magistrat mit Bericht vom 10.08.2018, B 261, mitgeteilt hat, wurde die Erstellung eines stadtweiten Toilettenkonzepts beauftragt. Im Rahmen der Konzepterstellung werden Eignung und Relevanz von WC-Standorten analysiert. Die Erarbeitung des Konzepts erfolgt derzeit. Erst nach Priorisierung kann eine Aussage zu dem Bau von öffentlichen Toilettenanlagen getroffen werden. Der Magistrat geht davon aus, dass das Entwicklungskonzept bis Ende 2018 abgeschlossen werden kann. Sobald das Entwicklungskonzept vorliegt, wird es mit den betroffenen Fachämtern abgestimmt und anschließend den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorgelegt. Ergänzend zu OI 85 und K 11 (Toiletten am Mainufer): Im Bereich des Mainufers hat der Magistrat bereits Vertrags-WC Lösungen erarbeitet und Verträge mit Gastronomiebetrieben abgeschlossen. Für im Konzept für die Errichtung öffentlicher Toiletten enthaltene Standorte am Mainufer werden Anregungen aus ,,Frankfurt fragt mich" berücksichtigt. Es wurden Vor-Ort-Begehungen durchgeführt. Dabei wurden die Lage sowie die mögliche Nutzung bewertet. Abschließende Ergebnisse zu den technischen Machbarkeitsuntersuchungen liegen vor. Im Bereich des Mainufers sind der Denkmalschutz sowie die Hochwasserproblematik zu beachten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 09.02.2010, OI 85 Anregung der KAV vom 30.08.2016, K 11 Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 252 Etatanregung vom 19.01.2018, EA 42 Etatanregung vom 19.01.2018, EA 43 Etatanregung vom 23.01.2018, EA 94 Etatantrag vom 27.01.2018, E 252 Etatantrag vom 27.01.2018, E 254 Etatantrag vom 15.03.2018, E 181 Etatantrag vom 16.03.2018, E 52 Bericht des Magistrats vom 04.05.2018, B 125 Bericht des Magistrats vom 10.08.2018, B 261 Antrag vom 28.01.2019, OF 922/6 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4270 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 170 Antrag vom 21.08.2019, OF 228/15 Anregung vom 13.09.2019, OA 457 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 4, 5, 15 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 03.01.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung der KAV am 14.01.2019, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 415 dient zur Kenntnis. 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage B 415 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 15 am 18.01.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 415 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 415 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 28. Sitzung des OBR 4 am 22.01.2019, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 415 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, BFF und dFfm gegen CDU (= Zurückweisung) 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 73 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 415 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 3694, 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 18.02.2019 Aktenzeichen: 91 22
Konzept für die Errichtung öffentlicher Toiletten
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 170 Betreff: Konzept für die Errichtung öffentlicher Toiletten Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.04.2018, § 2600 + Anl. 5 - E 252/18 FRANKFURTER, E 254/18 FRANKFURTER, E 181/18 LINKE., E 52/18 CDU/SPD/GRÜNE, EA 42/18 OBR 15, EA 43/18 OBR 15, EA 94/18 OBR 1, K 11/16, OI 85/10 OBR 1, l. B 415/18 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 18.11.2019 Zwischenbericht: Das Konzept für die Errichtung zusätzlicher öffentlicher Toiletten ist erarbeitet und wird demnächst vorgestellt. Die Priorisierung der vorgeschlagenen Standorte obliegt der Stadtverordnetenversammlung. Erst nach Priorisierung kann eine Aussage zu dem Bau von öffentlichen Toilettenanlagen getroffen werden. Sobald Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat unaufgefordert berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 09.02.2010, OI 85 Anregung der KAV vom 30.08.2016, K 11 Etatanregung vom 19.01.2018, EA 42 Etatanregung vom 19.01.2018, EA 43 Etatanregung vom 23.01.2018, EA 94 Etatantrag vom 27.01.2018, E 252 Etatantrag vom 27.01.2018, E 254 Etatantrag vom 15.03.2018, E 181 Etatantrag vom 16.03.2018, E 52 Bericht des Magistrats vom 21.12.2018, B 415 Antrag vom 21.08.2019, OF 228/15 Anregung vom 13.09.2019, OA 457 Bericht des Magistrats vom 14.04.2020, B 173 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 4, 5, 15 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 15.05.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2019, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 170 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 170 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 4 am 18.06.2019, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 170 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage B 170 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen LINKE. (= Zurückweisung) 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 170 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) 35. Sitzung der KAV am 19.08.2019, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage B 170 dient zur Kenntnis. 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 170 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 4310, 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.08.2019 § 5143, 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 20.01.2020 Aktenzeichen: 91 22
Konzept für die Errichtung öffentlicher Toiletten; hier: Sanierung und Öffnung der Toilettenanlage an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach/Prager Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2019, OF 228/15 Betreff: Konzept für die Errichtung öffentlicher Toiletten; hier: Sanierung und Öffnung der Toilettenanlage an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach/Prager Straße Vorgang: EA 42/18 OBR 15, B 415/18, B 170/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Komplett-Sanierung mit dem Ziel einer zeitnahen Wiedereröffnung der bestehenden Toilettenanlage an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach in der Prager Straße wird in der Priorisierung der vorgeschlagenen Standorte für öffentliche Toiletten in Frankfurt am Main als Maßnahme höchster Priorität eingestuft. Die Sanierung und Wiedereröffnung unter Bereitstellung der notwendigen Sanierungsmittel soll baldmöglichst in 2020 durchgeführt werden. Die in der EA 42 vom 19.01.2018 des Ortsbeirats 15 beschlossenen Punkte 1 bis 3 sind bei der Umsetzung der Maßnahme zu beachten. Hinsichtlich Punkt 3 ist zusätzlich zu prüfen und zu berichten, ob dieses in der EA 42 angeregte Verfahren der Ausgabe von Wertgutscheinen für die Toilettenbenutzung mit einem Zugang über Drehkreuze auch an den anderen Standorten (neuer) Toilettenanlagen in Frankfurt am Main eingeführt werden sollte. Begründung: Mit Bericht B 170 vom 13.05.2019 teilte der Magistrat folgendes mit: Das Konzept für die Errichtung zusätzlicher öffentlicher Toiletten ist erarbeitet und wird demnächst vorgestellt. Die Priorisierung der vorgeschlagenen Standorte obliegt der Stadtverordnetenversammlung. Erst nach Priorisierung kann eine Aussage zu dem Bau von öffentlichen Anlagen getroffen werden. Sobald Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat unaufgefordert berichten. Vor diesem Hintergrund ist daher eines deutlich zu machen, dass der Ortsbeirat Nieder-Eschbach hiermit klarstellt, dass er die seit langem geforderte und notwendige Sanierung und Wiedereröffnung der Toilettenanlage an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach als eine wichtige Maßnahme ansieht, die mit hoher Priorität weiter verfolgt werden soll und so auch in o.g. Gesamtkonzept für die Gesamtstadt weiter in dieser Form auch bei der Stadtverordnetenversammlung Berücksichtigung findet. Insbesondere vor dem Umstand, dass für diese Anlage in der Vergangenheit bereits Sanierungspläne für einen attraktiven und Vandalismus-sicheren Umbau bzw. Sanierung vorgestellt wurden, und auch der Bedarf an diesem Ort uneingeschränkt bejaht wurde, soll dieses Projekt jetzt endlich bald begonnen werden und weitere Verzögerungen bei der Umsetzung sind zu vermeiden. Es wurden bereits seitens des damaligen Liegenschaftsamtes schon mehrere Varianten eines Umbaus geprüft und die Kosten hierzu ermittelt. Die Kostenschätzungen, je nach Standard und Umfang, lagen seinerzeit dabei zwischen 80.000 Euro und 125.000 Euro. Hinweis: Die in der EA 42 vom OBR beschlossenen Punkte hatten den Wortlaut: 1. In den Haushalt 2018 werden 90.000 Euro investive Mittel für einen Vandalismus-sicheren Umbau und Sanierung der öffentlichen Toilettenanlage an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach eingestellt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 15 vor Baubeginn bzw. Ausschreibung der Maßnahmen in einem Sachstandsbericht den Gestaltungsentwurf der neuen Toilettenanlage zur Kenntnis zu geben. 3. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich ggf. die Deutsche Städte Reklame/Ströer im Rahmen der kürzlich ergangenen Neukonzession hinsichtlich Werbung in und an der Toilettenanlage zur Deckung laufender Kosten beteiligen wird. Ferner ist zu prüfen, ob beim zukünftigen Betrieb ein Drehkreuz für eine Benutzungsgebühr von 0,50 Euro bis ein Euro mit oder ohne Wertgutschein von 0,50 Euro (z. b. wie Sanifair an Autobahnraststätten oder im HBF) eingerichtet werden sollte. Der Gutschein könnte dann beim U-Bahn-Kiosk oder beim gegenüberliegenden Eiscafé beim Kauf diverser Produkte eingelöst bzw. angerechnet werden. Im Gegenzug könnten diese Betreiber eventuell dann z. B. den Schließdienst der Toilettenanlage übernehmen. Es gilt daher, ungeachtet der noch ausstehenden Vorstellung des Gesamtkonzeptes (B 170), eine Wiedereröffnung -nach der notwendigen Sanierung der Toilettenanlage- im kommenden Jahr anzustreben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.01.2018, EA 42 Bericht des Magistrats vom 21.12.2018, B 415 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 170 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 457 2019 Die Vorlage OF 228/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Konzept für die Errichtung öffentlicher Toiletten; hier: Sanierung und Öffnung der Toilettenanlage an der U-Bahn-Station „Nieder-Eschbach“ in der Prager Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.09.2019, OA 457 entstanden aus Vorlage: OF 228/15 vom 21.08.2019 Betreff: Konzept für die Errichtung öffentlicher Toiletten; hier: Sanierung und Öffnung der Toilettenanlage an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" in der Prager Straße Vorgang: EA 42/18 OBR 15; B 415/18; B 170/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Komplettsanierung mit dem Ziel einer zeitnahen Wiedereröffnung der bestehenden Toilettenanlage an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" in der Prager Straße wird in der Priorisierung der vorgeschlagenen Standorte für öffentliche Toiletten in Frankfurt am Main als Maßnahme höchster Priorität eingestuft. Der Magistrat wird beauftragt, die Sanierung und Wiedereröffnung unter Bereitstellung der notwendigen Sanierungsmittel möglichst in 2020 durchzuführen. Die in der Vorlage vom 19.01.2018, EA 42, des Ortsbeirats 15 beschlossenen Ziffern 1. bis 3. sind bei der Umsetzung der Maßnahme zu beachten. Hinsichtlich der Ziffer 3. wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob dieses in der Vorlage EA 42 angeregte Verfahren der Ausgabe von Wertgutscheinen für die Toilettenbenutzung mit einem Zugang über Drehkreuze auch an den anderen Standorten (neuer) Toilettenanlagen in Frankfurt am Main eingeführt werden sollte. Begründung: Vor dem Hintergrund des Berichts vom 13.05.2019, B 170, ist daher deutlich zu machen, dass der Ortsbeirat Nieder-Eschbach die seit Langem geforderte und notwendige Sanierung und Wiedereröffnung der Toilettenanlage an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" als eine wichtige Maßnahme ansieht, die mit hoher Priorität weiter verfolgt werden und so auch im o. g. Gesamtkonzept für die Gesamtstadt Berücksichtigung finden soll. Insbesondere vor dem Umstand, dass für diese Anlage in der Vergangenheit bereits Sanierungspläne für einen attraktiven und vandalismussicheren Umbau bzw. Sanierung vorgestellt wurden, und auch der Bedarf an diesem Ort uneingeschränkt bejaht wurde, soll dieses Projekt jetzt endlich begonnen und weitere Verzögerungen bei der Umsetzung vermieden werden. Es wurden bereits seitens des damaligen Liegenschaftsamtes schon mehrere Varianten eines Umbaus geprüft und die Kosten hierzu ermittelt. Die Kostenschätzungen, je nach Standard und Umfang, lagen seinerzeit dabei zwischen 80.000 Euro und 125.000 Euro. Es gilt daher, ungeachtet der noch ausstehenden Vorstellung des Gesamtkonzeptes (B 170), eine Wiedereröffnung - nach der notwendigen Sanierung der Toilettenanlage - im kommenden Jahr anzustreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.01.2018, EA 42 Bericht des Magistrats vom 21.12.2018, B 415 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 170 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 624 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 28.10.2019, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 457 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung des OBR 15 am 13.03.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4726, 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 28.10.2019 Aktenzeichen: 91 22
Beratung im Ortsbeirat: 4
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