Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 1
Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Seebachstraße verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2021, OF 231/6 Betreff: Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Seebachstraße verhindern Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, mit denen das Parken in der Einmündung von der Liederbacher Straße in die Seebachstraße (aus Richtung Höchst kommend östlich) verhindert wird. Begründung: In der Einmündung in der Seebachstraße zur Liederbacher Straße ist zwar sogar ein Parkwinkel markiert (s. Foto 1), der Platz davor zur Einmündung hin wird dennoch ständig zum Parken genutzt (siehe Foto 2). Die Seebachstraße ist eine Einbahnstraße, kann aber von Radfahrerinnen und Radfahrern auch in Gegenrichtung benutzt werden. Von der Liederbacher Straße hineinfahrende Verkehrsteilnehmer (Autofahrer ebenso, wie Fahrradfahrer) haben aber, wenn dort widerrechtlich ein PKW steht, keinen Einblick mehr in die Straße. Um die Situation zu verbessern bzw. entschärfen, sollten hier Maßnahmen ergriffen werden, um das widerrechtliche Parken verhindern -z.B. Aufbringen einer zusätzlichen Markierung (schraffierte Fläche) und/oder Aufstellen eines Pollers oder Fahrradbügels. Foto 1 Foto 2 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1087 2021 Die Vorlage OF 231/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Ecke Seebachstraße verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1087 entstanden aus Vorlage: OF 231/6 vom 02.11.2021 Betreff: Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Ecke Seebachstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, mit denen das Parken in der Einmündung von der Liederbacher Straße in die Seebachstraße (aus Richtung Höchst kommend östlich) verhindert wird. Begründung: In der Einmündung von der Liederbacher Straße in die Seebachstraße ist zwar sogar ein Parkwinkel markiert (siehe Foto 1), der Platz davor zur Einmündung hin wird dennoch ständig zum Parken genutzt (siehe Foto 2). Die Seebachstraße ist eine Einbahnstraße, kann aber von Radfahrerinnen und Radfahrern auch in der Gegenrichtung benutzt werden. Von der Liederbacher Straße hineinfahrende Verkehrsteilnehmer (Autofahrer ebenso wie Fahrradfahrer) haben aber, wenn dort widerrechtlich ein Pkw steht, keinen Einblick mehr in die Straße. Um die Situation zu verbessern bzw. zu entschärfen, sollten hier Maßnahmen ergriffen werden, um das widerrechtliche Parken zu verhindern, z. B. das Aufbringen einer zusätzlichen Markierung (schraffierte Fläche) und/oder das Aufstellen eines Pollers oder Fahrradbügels. Foto 1: Foto 2: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 620 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment