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Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.02.2017, B 42 Betreff: Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.02.2015, § 5625 - NR 1136/15 CDU/GRÜNE - Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main 0. Präambel 1. Differenzierung der Zielgruppe 2. Aktuelle Situation 3. Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern 4. Versorgung von Asylbewerberinnen und -bewerbern sowie Kontingentflüchtlingen 5. Soziale Begleitung und Teilhabe 6. Gesundheitsversorgung 7. Kinder- und Jugendhilfe, Betreuung und Schule 8. Spracherwerb 9. Ausbildung, Qualifizierung und Zugang zum Arbeitsmarkt 10. Ausblick 0. Präambel Mit Beschluss § 5625 vom 26. Februar 2015 hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main zu erarbeiten. Die auf dieser Grundlage von April bis September 2015 von einer dezernats- und ämterübergreifenden Arbeitsgruppe gefertigten Ausführungen wurden noch vor ihrer Veröffentlichung von den politischen Ereignissen überholt. Die große Zahl an Menschen, die im Herbst und Winter des vergangenen Jahres in Deutschland Schutz suchten, stellten auch die Frankfurter Stadtverwaltung vor eine außergewöhnliche Situation. Im Vordergrund stand die schnelle Hilfe für die Menschen; das Land Hessen beauftragte die Stadt Frankfurt mit der Notversorgung von 1.000 Personen und wies ihr im regulären Verteilungsverfahren zusätzlich bis zu 170 Asylbewerberinnen und Asylbewerber pro Woche zu. Um die Versorgung zu gewährleisten, verfügte der Oberbürgermeister zum 1. November 2015 zunächst auf zwei Jahre befristet die Einrichtung der Stabsstelle Flüchtlingsmanagement (SFM). Nachdem die Zuweisungszahlen seit dem Frühjahr 2016 rückläufig sind, geht das Flüchtlingsmanagement zunehmend vom Notfall-Modus in einen geordneten Prozess über. Die städtischen Ämter haben ihre Strukturen angepasst oder sind dabei, die Integration der Geflüchteten zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund hat im August 2016 die SFM in ihrer koordinierenden Funktion die Aktualisierung und Weiterentwicklung der im Vorjahr verfassten Kommunalen Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt angestoßen und die dezernats- und ämterübergreifende Arbeitsgruppe wieder einberufen. Der jetzt vorliegende Bericht informiert über die bestehenden Strukturen und Planungen zur weiteren Verbesserung der Integrationschancen. Darüber hinaus stellen sich weitergehende Fragen der mittel- und langfristigen Integration und Teilhabe. Ziel ist es, den Geflüchteten ein selbstbestimmtes Leben und langfristig ein Leben als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft zu ermöglichen. Diese grundlegenden Aufgaben wird der Magistrat weiter bearbeiten und dafür Leitlinien erstellen. Als Grundlage für die Leitlinien dienen die Ziele und Handlungslinien des Integrations- und Diversitätskonzepts der Stadt Frankfurt am Main. Integration auf der Basis des Grundgesetzes erfolgt immer in eine pluralistische Gesellschaft hinein, die von einer Vielzahl von Lebenslagen, Milieus und Weltanschauungen geprägt ist. Integration auf der Basis des Grundgesetzes verlangt eine inklusive Gesellschaft, die nicht ausgrenzt, die ihren Zusammenhalt will und in der sich immer wieder neue Stimmen Gehör verschaffen können. Integrationspolitik zielt auf gleichberechtigte Teilhabe, verhindert Ausgrenzung und Diskriminierung und bekämpft Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und militanten Fundamentalismus auf allen Seiten. Um dem Anspruch der Gleichbehandlung aller Menschen in Frankfurt am Main gerecht zu werden, strebt der Magistrat eine möglichst zügige Übernahme der Betreuung von Geflüchteten in die Regeldienste der zuständigen Ämter und Institutionen an. 1. Differenzierung der Zielgruppe Der Begriff Flüchtlinge wird in der Alltagssprache für eine Vielzahl von Personengruppen verwendet. In der Verwaltungspraxis sind die verschiedenen Gruppen jedoch zu differenzieren, weil für sie unterschiedliche rechtliche Grundlagen gelten. Das muss bei der Gestaltung kommunaler Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen berücksichtigt werden. Ausländerrechtlich halten sich in Frankfurt am Main Mitte November 2016 rund 16.300 Flüchtlinge auf. Es handelt sich um die rund 12.000 in der unten stehenden Tabelle aufgeführten Personen, die aus unterschiedlichen Gründen einen Aufenthaltstitel besitzen und bei Bedarf sozialrechtliche Ansprüche geltend machen können. Hinzu kommen rund 4.300 der Stadt Frankfurt zugewiesene Personen, die seit September 2015 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Asylsuchende registriert und erst im Anschluss von der Ausländerbehörde erfasst und in die Frankfurter Statistik aufgenommen werden können. Die nachfolgenden Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main konzentrieren sich im Schwerpunkt auf Personenkreise mit legalem Aufenthaltsstatus, die sich nicht selbstständig versorgen können (vgl. oben § 22, Satz 1 + 2 AufenthG und § 23, Abs. 1 + 2 AufenthG). Bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen sind die Vorgaben der EU Aufnahmerichtlinie 2013/33 "Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen", zu beachten. Die RL enthält u.a. Bestimmungen zum Schutz vulnerabler Gruppen (besonders schutzbedürftige Personengruppen wie z.B. Frauen, Kinder, LSBTIQ). Außerdem werden Rahmenbedingungen für die Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) im Screening formuliert. Sie sind in der Statistik oben nicht aufgeführt, weil sie sich teilweise nur vorrübergehend in Frankfurt am Main aufhalten. Sie werden nach dem Screening im Bundesgebiet verteilt. Darüber hinaus leben Flüchtlinge in Frankfurt am Main, die keinen legalen Aufenthaltsstatus haben und damit in Deutschland auch keine sozialrechtliche Absicherung besitzen. Ihnen gewährt die Stadt Frankfurt am Main in Einzelfällen humanitäre Hilfen, die ebenfalls Erwähnung finden. Zu nennen ist insbesondere die Humanitäre Sprechstunde, die das Gesundheitsamt auf Grundlage des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst vorhält , wonach Prävention und Gesundheitsförderung für sozial benachteiligte oder besonders schutzbedürftige Personen, die an der gesundheitlichen Versorgung nicht ausreichend teilnehmen, angeboten werden können ( § 7 Abs. 1 HGöGD). Die humanitären Angebote richten sich zum Beispiel an Flüchtlinge, die in einem anderen EU-Land bereits einen Asylantrag gestellt haben und damit aus einem sicheren Drittstaat einreisen. Seit einigen Jahren kommen zudem auf der Suche nach einem besseren Leben vermehrt Menschen aus Südosteuropa nach Frankfurt am Main. Wie alle EU-Bürger genießen sie Freizügigkeit und können in Deutschland arbeiten. Wenn sie jedoch keinen Job finden und nicht die Voraussetzungen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende erfüllen, stehen ihnen lediglich die humanitären Hilfen offen. 2. Aktuelle Situation Europa- und bundesweit werden nun im dritten Jahr zahlreiche Flüchtlinge aufgenommen, die Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen oder ihre Heimat aus anderen Gründen verlassen. In Deutschland werden die Menschen über die Länder auf die Kreise und Kommunen verteilt, die rechtlich dazu verpflichtet sind, ihnen bei Bedarf Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, während ihr Asylantrag geprüft wird oder bis sie - im Fall von Kontingentflüchtlingen - eine Wohnung gefunden haben. Das Regierungspräsidium Darmstadt weist Frankfurt am Main sieben Prozent der vom Land Hessen aufgenommenen Flüchtlinge zu. Die absoluten Zahlen haben sich seit 2012 jeweils verdoppelt auf zuletzt 800 in 2014. Im Jahr 2015 wurden insgesamt rund 3.100 Flüchtlinge zugewiesen. Im ersten Halbjahr 2016 betrug die Zahl der Zugewiesenen 1.800, im zweiten Halbjahr 2016 ist nach aktuellen Schätzungen mit bis zu 600 Zuweisungen zu rechnen, d.h. für das gesamte Jahr mit bis zu 2.400 neu zugewiesenen Flüchtlingen. Ende September 2016 musste die Stadt für insgesamt rund 4.500 Flüchtlinge Unterkünfte zur Verfügung stellen. Außer diesen Flüchtlingen, die aus den hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen kommen, betreut die Stadt Ende September 2016 rund 440 zugewiesene unbegleitete minderjährige Ausländer; etwa 75 Jugendliche durchlaufen das Screening und werden anschließend zur bundesweiten Verteilung angemeldet. Vor diesem Hintergrund engagiert sich die Stadt weiter im Ausbau der Kapazitäten in Übergangsunterkünften für Flüchtlinge. Dieser Kapazitätsausbau lässt sich nicht in der Geschwindigkeit realisieren, wie es die wachsende Zahl an Flüchtlingen erfordert. Es ist aufwändig, in einer Großstadt wie Frankfurt am Main genügend geeignete Liegenschaften und Objekte zu finden. Die in den meisten Fällen erforderlichen Bauarbeiten sind zudem mit vielen Unwägbarkeiten verbunden, die zu Verzögerungen führen. Obwohl zahlreiche Projekte in der Umsetzung sind, mussten deshalb als Zwischenlösungen schon seit 2014 zusätzlich Hotelzimmer belegt und Containeranlagen sowie ab Ende September 2015 Sporthallen als Notunterkünfte genutzt werden. In akuten Notsituationen werden deshalb nicht alle Standards durchgängig eingehalten werden können. Der Magistrat wird gegebenenfalls so schnell wie möglich Alternativen schaffen, die den Standards entsprechen. Die Standards sind so formuliert, dass den handelnden Personen im Bereich der Akquise und Vertragsangelegenheiten ausreichend Flexibilität bleibt, ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen. 3. Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern Unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (umA) genießen einen besonderen Status; sie werden im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (Sozialgesetzbuch VIII) versorgt. Das heißt, die jungen Menschen werden in Frankfurt am Main nach den definierten Standards der Jugendhilfe in Hessen aufgenommen und sozialpädagogisch betreut. Im Rahmen der Jugendhilfe werden Minderjährige hier nicht in Gemeinschaftsunterkünften versorgt. Für sie gelten die gleichen Rechte wie für inländische junge Menschen. UmA werden deshalb durch das Jugend- und Sozialamt vorläufig in Obhut genommen (§ 42a SGB VIII). Im anschließenden Screeningverfahren wird innerhalb von sieben Tagen geklärt, ob unter den Aspekten des Kindeswohls, der Gesundheit oder familiärer Bindungen ein Verbleib in Frankfurt am Main zwingend erforderlich ist. Wenn diese Gründe nicht vorliegen, werden die umA gemäß der gesetzlichen Bestimmungen binnen eines Monats ab Beginn der vorläufigen Inbobhutnahme verlegt. Die Verlegung erfolgt nach Vorgabe des Bundes innerhalb Hessens oder in ein anderes Bundesland. Verbleiben Minderjährige in Frankfurt, so werden sie durch das Jugend- und Sozialamt in Obhut genommen (§ 42 SGB VIII) und das Familiengericht hinsichtlich der rechtlichen Vertretung (Bestellung eines Vormunds) angerufen. Es folgt die Perspektivenklärung, Hilfe zur Erziehung wird eingeleitet. Diese erfolgt in der Regel in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe. Konkret bedeutet dies eine 24-stündige Anwesenheit durch sozialpädagogische Fachkräfte oder Erzieherinnen und Erzieher, festgelegte Raumgrößen für die Unterbringung und die Sicherung der materiellen Bedarfslagen. Bei der Beschulung von Kindern und Jugendlichen muss unterschieden werden zwischen den oben genannten Personengruppen: Dauerhaft zugewiesene Flüchtlinge werden im Frankfurter Schulsystem versorgt. Während des vierwöchigen Screenings erfolgen keine Beschulung und keine Teilnahme an Sprachkursen. Die Integration in den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt wird nur für zugewiesenen Flüchtlinge angestrebt, weil sie auf Dauer hier leben. Für sie gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie für andere junge Menschen in Frankfurt am Main. 4. Versorgung von Asylbewerberinnen und -bewerbern sowie Kontingentflüchtlingen Nach den Bestimmungen des Asylverfahrensgesetzes (§ 50 AsylVfg) sowie nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 sowie § 2) sind die Landkreise und Gemeinden verpflichtet, Personen, denen der Aufenthalt nach dem Asylverfahrensgesetz gestattet ist (Asylbewerberinnen und -bewerber), aufzunehmen und unterzubringen. Die Kreise und Kommunen sind verpflichtet (§ 53 AsylVfg), die zugewiesenen Asylbewerberinnen und -bewerber mit einer Unterkunft zu versorgen, sofern eine Selbstversorgung mit Obdach bei hier lebenden Verwandten und Bekannten nicht möglich ist. Diese Vorschrift sieht in der Regel die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften vor. Die Stadt Frankfurt am Main brachte bis Sommer 2015 die Zugewiesenen jedoch überwiegend dezentral in allen Stadtteilen in Übergangsunterkünften der Wohnungslosenhilfe unter. Hierdurch sollte eine bessere Integration in die Stadtgesellschaft erreicht werden. Seit September 2015 mussten wegen der sprunghaft angestiegenen Flüchtlingszahlen jedoch in sehr kurzer Zeit zahlreiche Not- und Übergangsunterkünfte eingerichtet werden. Hilfsbedürftige Asylbewerberinnen und -bewerber ohne ausreichende eigene Einkünfte oder Vermögen haben Anspruch auf Sicherstellung des Lebensunterhaltes (§ 3 AsylbLG). Dazu gehören neben Unterkunft und Heizung Ernährung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts. Dieser Bedarf wird durch Zahlung von eines bundesweit einheitlich festgelegten Regelsatzes vom Jugend- und Sozialamt sichergestellt. Halten sich hilfebedürftige Asylbewerberinnen und -bewerber seit 15 Monaten im Bundesgebiet auf, steigt ihr Anspruch auf Leistungen analog der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII. Eine weitere Leistung ist die Gewährung einer Beihilfe zur Erstausstattung beim Bezug einer Wohnung. Eine zweite Gruppe von Flüchtlingen, die nach Frankfurt am Main kommen und auf die Quote angerechnet werden, bilden die Kontingentflüchtlinge. Es handelt sich um Menschen, die im Rahmen einer humanitären Hilfsaktion oder einer Übernahmeerklärung des Bundesministeriums des Innern in Deutschland aufgenommen wurden. Sie durchlaufen kein Asyl- oder sonstiges Anerkennungsverfahren, sondern erhalten mit ihrer Ankunft sofort eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§ 23 und § 24 AufenthG) und werden auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Für diesen Personenkreis gelten die Bestimmungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) oder bei Erwerbsunfähigkeit oder entsprechendem Alter der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung (SGB XII). Bei individuellen Anspruchsvoraussetzungen wird über den jeweiligen Leistungskatalog der Lebensunterhalt sichergestellt. Aufgrund fehlender landes- bzw. bundesrechtlicher Vorgaben orientiert sich Frankfurt am Main bei der Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern, Flüchtlingen und anderen Menschen ohne Wohnsitz an den Vorgaben des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes. Demnach dürfen Wohnungen nur überlassen werden, wenn für jede Person eine Wohnfläche von mindestens neun Quadratmeter vorhanden ist, und einzelne Wohnräume, wenn für jede Person eine Wohnfläche von mindestens sechs Quadratmeter zuzüglich Nebenräume zur Mitbenutzung zur Verfügung stehen (§ 7). Darüber hinaus gelten folgende kommunalen Rahmenbedingungen, die die Stadt und gegebenenfalls von ihr Beauftragte binden: · die Unterbringung in Notunterkünften soll nicht länger als ein Jahr andauern · umA sollen nicht in Notunterkünften mit Erwachsenen untergebracht werden · die Unterkünfte müssen eine ÖPNV-Anbindung haben und eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben gewährleisten · bei der Unterbringung besonders schutzbedürftiger Gruppen werden geeignete Maßnahmen (z.B. abgetrennte Räumlichkeiten) getroffen, um Übergriffen und geschlechtsbezogenen Gewalt vorzubeugen (vgl. EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33 vom 26. Juni 2013, Artikel 18 (3) und (4)) · spezifische Unterstützung schutzbedürftiger Personen (vgl. Kapitel IV EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33) Frankfurter Unterkünfte Grundsätzlich präferiert der Magistrat die Unterbringung in abgeschlossenen Wohneinheiten (Wohnungen und Apartments, die eine selbstständige Lebensführung ermöglichen). Wegen der steigenden Fallzahlen und hohen Nachfragen nach Übernachtungsplätzen muss die Stadt auch auf Alternativen zurückgreifen, für die - unabhängig von den oben formulierten Vorgaben - Sonderregelungen notwendig sind. Dabei sind zwei Formen von Unterkünften zu unterscheiden: a) Notunterkünfte: Es gibt wenig bis keine Privatsphäre, eine Selbstversorgung ist nicht möglich. b) Übergangsunterkünfte: Sie verfügen über abgeschlossenen Wohnraum, ausreichende Rückzugsmöglichkeiten und Selbstversorgung. Soweit sie diese Kriterien erfüllen, zählen hierunter auch Wohnheime, Hotels/Pensionen, Container- und Modulanlagen. In diesen Unterkünften sollen im Sinne der Integration und der Wahrung des sozialen Friedens: · grundsätzlich Betreuung und Sozialberatung vorgehalten werden und · die Platzzahl sich zwischen 60 und 200 bewegen Bei der Planung von Unterkünften sind die zuständigen Behörden im Vorfeld mit einzubinden, z.B. Gesundheitsamt, Brandschutz. Unabhängig von der Form der Unterkunft ist sicher zu stellen · kindersichere Ausstattung der Räumlichkeiten von Unterkünften, in denen Kinder leben · Vorhalten einer Baby- und Kleinkindausstattung für Säuglinge und unter Dreijährige bzw. Unterstützung bei rechtzeitiger Anschaffung · vorhalten altersgerechter Spielmöglichkeiten Die für die Unterkünfte jeweils beschriebenen Aufgaben werden durch entsprechende Vereinbarungen zwischen der Stadt und den Betreibern konkret beschrieben und verbindlich festgelegt. a) Notunterkünften Bei den Notunterkünften handelt es sich in der Regel um Turnhallen, Fabrikhallen, ehemalige Bürogebäude oder Containeranlagen ohne Rückzugs- und Selbstversorgungsmöglichkeit. Mindestanforderungen: · Abtrennung der Schlafbereiche durch Kojen · Bett, Tisch, Stuhl, Spind · räumliche Trennung von allein reisenden Frauen und Männern obligat · geschlechtergetrennte Sanitäranlagen · für zehn Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner müssen Isolationsbereiche für Personen mit übertragbaren Krankheiten im Bedarfsfall schnell eingerichtet werden können, die jedoch im Normalbetrieb grundsätzlich genutzt werden, um Stagnationsprobleme in der Trinkwasserversorgung zu vermeiden b) Übergangsunterkünften Die Wohnräume sollen eine Mindestgröße von neun Quadratmeter pro Person haben. Flure, Küchen und Gemeinschaftsräume bleiben bei der Berechnung der Wohnfläche unberücksichtigt. Bei temporären Hotelunterbringungen können diese Mindeststandards abweichen, da dort Doppelzimmer in der Regel folgendes vorsehen: acht Quadratmeter für die erste Person und vier Quadratmeter für jede weitere Person. Mindestanforderungen: · Familien haben einen Anspruch auf gemeinsame Unterbringung · es dürfen nicht mehr als zwei Einzelpersonen in einem Raum untergebracht werden - Ausnahme: Familien in geeigneten Wohneinheiten · bei der Unterbringung werden Kriterien wie Herkunft, individuelle Lebenslage und Religionszugehörigkeit berücksichtigt · der Situation besonders schutzbedürftiger Menschen (u.a. Kinder, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, traumatisierte Menschen, von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffenen Frauen) ist durch spezifische räumliche Gegebenheiten (Rückzugsräume, geschlechtergetrennt sanitäre Anlagen) Rechnung zu tragen · die Selbstversorgung der Menschen muss gewährleistet sein, das heißt, jede Wohneinheit sollte mit einem Kühlschrank ausgestattet sein und falls dies nicht möglich ist, müssen in den Gemeinschaftsräumen abschließbare Kühlfächer aufgestellt werden. · bei Familien mit Säuglingen bzw. Kleinkindern muss eine Grundausstattung für die Versorgung von null- bis dreijährigen Kindern vorhanden sein (Wickeltisch, bzw. flüssigkeitsbeständige Unterlagen zum Wickeln auf den Betten, Sterilisator, Fläschchen, Babywanne, geheiztes Bad, Windeln, Kinderbett, Pflegeprodukte, Kochgelegenheit, kindersichere Ausstattung) Sowohl in Not- als auch in Übergangsunterkünften müssen Gemeinschaftsräume zur allgemeinen Nutzung bereitgestellt werden. Dabei ist zu beachten: · in den Gemeinschaftsräumen sollen technische Voraussetzungen für die Informationsbeschaffung, Unterhaltung und Kommunikation vorhanden sein · mit Blick unter anderem auf die Pflege von Verbindungen ins Herkunftsland hält der Magistrat eine Ausstattung mit WLAN für begrüßenswert · ob es sinnvoll ist, zentrale TV Empfänger vorzusehen, ist im Einzelfall zu beurteilen und sollte nicht als formeller Standard festgeschrieben werden · die Anzahl der zur Verfügung stehenden WC/DU sollte so bemessen sein, dass sich regelmäßig nicht mehr als acht Personen diese teilen müssen (Geschlechtertrennung ist obligat) · begrüßenswert ist die Bereitstellung von geschlechtergetrennten Gemeinschaftsräumen, denn die Erfahrungen zeigen, dass sich Frauen in gemischten Gemeinschaftsräumen mit ihnen fremden Männern nicht aufhalten bzw. in einem entsprechenden Umfeld Bekleidungsvorschriften einzuhalten haben · in den Gemeinschaftsräumen werden bei Bedarf Zeiten festgelegt, in denen diese ausschließlich von Frauen genutzt werden können · ein Herd mit vier Kochplatten und Backröhre wird für maximal zehn Personen vorgesehen; zur weiteren Ausstattung gehören Arbeitsplatten für die Zubereitung von Speisen und die dazugehörigen Küchenutensilien · pro 15 Bewohnerinnen und Bewohnern sind jeweils eine Waschmaschine sowie ausreichend Trockenräume und Trockner vorgesehen · ein entsprechender Raum für Reinigungsutensilien inklusive Wasseranschluss ist vorzuhalten c) Wohnheime Um das Zusammenleben im Wohnheim mit abgeschlossenen Wohneinheiten (teils mit, teils ohne Gemeinschaftseinrichtungen) zu unterstützen und Fragen des täglichen Lebens kurzfristig klären zu können, wird eine Verwaltung und Betreuung in den Wohnheimen vorausgesetzt. Die Aufgaben des Betreibers umfassen u.a.: · Betrieb des Wohnheimes · Sicherstellung der hygienischen Bedingungen · Organisation Ein- und Auszüge · Hausmeistertätigkeiten · Organisation des täglichen Betriebes · Beratung und Hilfestellungen in allen Fragen und bei Kontakten zu Ämtern und Behörden · Familien mit Kindern unter drei Jahre sind bezüglich der Ausstattung zur Versorgung der Kinder zu beraten und zu unterstützen · Krisenintervention · Schaffung von Schutzräumen für vulnerable Gruppen wie z.B. allein reisende und allein erziehende Personen · Unterstützung beim Zusammenleben im Haus · Ansprechpartner für Anwohner d) Pensionen und Hotels Durch Belegungsvereinbarungen werden Platzkontingente in Hotels gesichert, ohne den Normalbetrieb zu beeinträchtigen. Es gelten die Regelungen eines Hotelbetriebes. Zusätzliche Absprachen sind möglich zu Koch- und Waschgelegenheiten; Waschmaschinen und Trockner. Bei Familien mit Kindern ist insbesondere bei einem längeren Aufenthalt in einem Hotel darauf zu achten, dass es altersgerechte Spielmöglichkeiten gibt. e) Container- oder Modulbauanlagen Für diese Anlagen gelten in der Regel folgende Standards: · max. 80 alleinstehende Personen oder Paare in Containeranlagen, max. 300 Personen in Modulbauanlagen · getrennte Unterbringung von allein reisenden Männer und Frauen · je zwei Personen pro Wohncontainer · Ausstattung: Betten, Tisch, Stühle, Schränke · Sanitärräume - getrennt nach Männer und Frauen · Küchencontainer (Anzahl von Größe der Anlage abhängig) / individuelle Küchenausstattung · Gemeinschafts- und Begegnungsräume · Hausmeister · Reinigungskräfte für Gemeinschaftsflächen Hygiene in Not- und Übergangsunterkünften Für jede Unterkunft ist ein aktueller Hygieneplan zu erstellen und mit dem Gesundheitsamt abzustimmen. Sicherheitsdienste Sollte in den Unterkünften ein Sicherheitsdienst notwendig sein, sind ausschließlich Dienstleister einzusetzen, die folgendes gewährleisten: · erweitertes Führungszeugnis · Einverständniserklärung zu Sicherheitsüberprüfung · Nachweis regelmäßiger Fortbildungen · Vereinbarung verbindlicher Dienstanweisungen · Einweisung durch die Betreiber der Anlagen · Einsatz von weiblichem und männlichem Personal · Einsatz von Personal mit unterschiedlichem Migrationshintergrund · Einsatz von Wachpersonal mit einer Werkschutzausbildung · regelmäßige Überprüfung der eingesetzten Mitarbeiter durch die Sicherheitsbehörden Kinderrechte und Kinderschutz in Not- und Übergangsunterkünften Die UN-Kinderrechtskonvention insbesondere Artikel 3, das Grundgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch sowie das Bundeskinderschutzgesetz und das SGB VIII verpflichten die Stadt Frankfurt am Main, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu fördern und deren Wohlergehen und Schutz in Flüchtlingsunterkünften sicherzustellen. Bei Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung gelten die in Abstimmung befindlichen Grundsätze zur Zusammenarbeit im Kinderschutz. Darin werden Abläufe, Verfahrensweisen und Aufgaben der Akteure beschrieben. Darauf basierend haben die Betreiber für die jeweilige Unterkunft zugeschnittene Schutzkonzepte. Gewaltschutzkonzept in Not- und Übergangsunterkünften Um den Schutz von Frauen und ihren Kindern vor geschlechterspezifischer Gewalt gewährleisten zu können, müssen nicht nur ihre spezifischen Bedarfe erkannt und Schutzmöglichkeiten konkret umgesetzt werden, sondern auch die Einrichtungen und Träger für die Lage und Situation dieser Frauen sensibilisiert werden. Ziel ist die Sicherstellung von Schutz und Hilfe für Frauen und ihre Kinder von körperlicher, sexualisierter und häuslicher Gewalt sowie sexueller Belästigung und Übergriffen. Bei einer erfolgten Trennung vom Ehepartner sollen Frauen auf Wunsch die Unterkunft wechseln können. Bei Androhung von Gewalt durch den Ehepartner haben Frauen Anspruch auf Unterbringung in einem Schutzraum. Frauen und Kinder haben einen Anspruch darauf, vor Angriffen auf ihr Leben, ihre Gesundheit, ihre Persönlichkeit und ihre Menschenwürde ausreichend geschützt zu werden. Das gleiche gilt für alleinerziehende Väter und ihre Kinder. In analoger Weise sind Menschen anderer sexueller Identität in ihren Rechten und Unversehrtheit zu schützen. Im Blick sollten ferner junge Männer sein, da sexuelle Übergriffe und Vorteilsgewährung gegen sexuelle Dienste nicht auszuschließen sind. Hier kommen auf die neue Koordinierungsstelle LSBTIQ im Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AmkA) neue Aufgaben zu. Zur Präventionsarbeit wird das AmkA sich außerdem bemühen, Konfliktschlichtungskompetenzen zu vermitteln, und gegebenenfalls in Langzeitunterkünften eine entsprechende Qualifizierung von ausgewählten Bewohnerinnen und Bewohnern anbieten. Die Stadt hält ein Rahmenkonzept für Gewaltschutz (Prävention und Intervention) in den Unterkünften vor. Dieses ist Bestandteil der Vertragsgestaltung mit den Betreibern. Auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes erarbeiten die Betreiber auf die jeweilige Unterkunft und deren Bewohnerinnen und Bewohner abgestimmte Gewaltschutzkonzepte. Die SFM begleitet die Implementierung des Gewaltschutzes in den Unterkünften beratend sowie durch Informationen zu Fortbildungsangeboten im Feld Gewaltschutz und mit Handlungsleitlinien zur Intervention bei Gewalt. Die SFM kooperiert beim Gewaltschutz mit allen wesentlichen Akteuren wie Frauenreferat, Polizei, Jugend- und Sozialamt, Präventionsrat, AmkA, den Interventionsstellen etc., um die Prävention von Gewalt in den Unterkünften zu stärken und bei notwendiger Intervention adäquat handlungsfähig zu sein. Nachhalten der baulichen und technischen Rahmenbedingungen Die Umsetzung und Einhaltung der Rahmenbedingungen werden bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Menschen ohne Wohnungen kontrolliert. Sollten im Einzelfall Abweichungen von den Regelungen notwendig sein (z. B. aufgrund örtlicher, baulicher oder kapazitiver Gegebenheiten) müssen diese begründet und schriftlich dokumentiert werden. Für alle Not- und Übergangsunterkünfte sind regelmäßige Überprüfungen durch die Zentrale Vergabestelle von Unterkünften und kommunalen Behörden im Hinblick auf Hygiene und technische Anforderungen an das Gebäude (Wasser, Feuer, allgemeine Sicherheit) vorgesehen. Der Turnus soll mindestens einmal jährlich sein. 5. Soziale Begleitung und Teilhabe Angebote der sozialen Beratung und Betreuung Der Magistrat hält eine soziale Beratung und Betreuung zur gezielten Förderung der Integration und zum Erhalt des sozialen Friedens für zwingend geboten. Dies gilt nicht nur für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, sondern auch für Kontingentflüchtlinge sowie für Menschen, die bereits als Asylberechtigte anerkannt oder abgelehnt und geduldet sind. Es muss sichergestellt werden, dass die Beratung allen oben genannten Gruppen zugänglich ist, unabhängig von der Unterbringungsform. Die soziale Betreuung in den Not- und Übergangsunterkünften ist auf ein konfliktfreies Zusammenleben der Bewohnerinnen und Bewohner im Alltag ausgerichtet und schafft die Grundlagen für erste Schritte zu einer gelingenden Integration. Die Stadt Frankfurt am Main trägt dafür Sorge, dass die Normen für die Aufnahme schutzbedürftiger Personen, wie sie in der der EU-Richtlinie 2013/33 vom 26. Juni 2013 festgelegt sind, beachtet werden. Die Beratung dient der individuellen Orientierung und hat eine Lotsenfunktion im Integrationsprozess. Beratung In der Regel wird in einer Unterkunft ab 120 Plätzen (Großunterkunft) für die soziale Beratung eine Vollzeitstelle finanziert. Eine Veränderung des Beratungsschlüssels ist möglich und abhängig von der Bewohner-/Platzzahl. Die Beratung erfolgt in solchen Großunterkünften direkt vor Ort und in der Regel durch den Träger, der auch Betreiber der Einrichtung ist. Alle anderen Flüchtlinge, die in kleineren Wohneinheiten oder auch bei Familie und Bekannten wohnhaft sind, werden aktuell durch den Internationalen Bund (IB) beraten. Den ersten Kontakt stellt der IB bereits am Ankunftstag der neu zugewiesenen Asylbewerberinnen und -bewerber aus den hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen her. In den Räumlichkeiten des Besonderen Dienstes 4 des Jugend- und Sozialamtes stehen arabisch und englisch sprechende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes für Migration und Wohnheime beim IB zur Verfügung. Hier werden dann auch bereits Termine für ausführliche Beratungsgespräche in der Beratungsstelle des IB, An der Zingelswiese, vergeben. Unabhängig von der Form der Unterbringung dienen alle Beratungsangebote dem Ziel, die Menschen bei ihrer Integration - auf Zeit oder auf Dauer - zu unterstützen. Die wesentlichen Schwerpunkte werden daher in der Leistungsbeschreibung für die Beratung von Asylbewerberinnen und -bewerben genannt. Je nach persönlicher Situation umfasst die Beratung individuelle Themenkomplexe, wie etwa: · Informationen zu den Grundzügen des Asylverfahrens · Unterstützung bei der Wohnungssuche · Spracherwerb · beratende Unterstützung in Existenzsicherungsfragen · Unterstützung in persönlichen Krisensituationen · beratende Unterstützung bei gesundheitlichen Problemen · Gewaltprävention und Gewaltschutz Das Beratungsangebot ist freiwillig. Um möglichst viele Menschen zu erreichen, findet die Beratung sowohl in als auch außerhalb der Großunterkünfte zu festen offenen Sprechzeiten (z.B. beim IB an zwei Tagen in der Woche) statt. Darüber hinaus werden auch terminierte Gespräche, Hausbesuche und bei Bedarf die Begleitung zu Behörden angeboten. Betreuung In Not- und Übergangsunterkünften gibt es in der Regel ab 60 Bewohnerinnen und Bewohnern zusätzlich ein Unterstützungsangebot durch eine Sozialbetreuung. Die Sozialbetreuung soll in Abgrenzung zur Sozialberatung den Alltag in der Einrichtung strukturieren, die Menschen bei allen Anliegen des täglichen Lebens unterstützen und bei der Orientierung im Stadtteil helfen. Es gilt ein Betreuungsschlüssel von 1 zu 60 mit Öffnungsklausel exklusive Personal für Leitung, Kinderbetreuung, Verwaltung und Sicherheit. Die Öffnungsklausel ermöglicht im Einzelfall eine Abweichung nach oben oder unten: a) Bei Flüchtlingsunterkünften mit · baulichen Besonderheiten (Hallenstruktur oder Großunterkunft mit Mehrbettzimmern) und / oder · besonderer Struktur der Bewohnerschaft (z. B. allein reisende Männer, alleinerziehende Frauen, junge Erwachsene, Kranke und Behinderte) kann ein Schlüssel von 1 zu 50 mit dem jeweiligen Träger vereinbart werden. b) Bei Flüchtlingsunterkünften mit · Apartment-Struktur mit Selbstversorgungsmöglichkeit, kleineren Containeranlagen und / oder · reiner Familienunterbringung kann mit dem Träger ein höherer Betreuungsschlüssel als 1 zu 60 vereinbart werden. Alle Betreiber einer Unterkunft legen ein Betreuungskonzept vor. Integraler Bestandteil eines solchen Konzeptes sind Ausführungen und Regelungen zur Partizipation und zur Organisation des Alltags. Dazu gehören u. a. Bereitstellung von Begegnungsräumen, Unterstützung bei der Suche nach Kita-Plätzen, Sicherstellung des Schulbesuchs schulpflichtiger Kinder, Zusammenarbeit mit den Akteuren im Stadtteil, Vermittlung von ehrenamtlichen Sprachangeboten, Kinder- und Hausaufgabenbetreuung, Vermittlung von Integrationsangeboten u.a. in den Bereichen Sport, Kultur, Bildung und Gesundheit. Die Umsetzung der Konzepte wird in regelmäßigen Abständen evaluiert u. a. mit Blick auf folgende Gesichtspunkte: · Zusammensetzung der Bewohnerinnen und Bewohner (Familien, Anzahl der Kinder, Alleinreisende) · Bildungs- und Integrationsstand der Bewohnerinnen und Bewohner · Einbindung in den Stadtteil · notwendiger Personaleinsatz Neben dem Einsatz von Sozialbetreuerinnen und Sozialbetreuern ist ein wichtiger Aspekt für ein friedvolles Miteinander in den Einrichtungen die Ausgewogenheit der Bewohnerschaft. Ergänzende Angebote zur Beratung und Unterstützung Neben der regulären Sozialberatung und der Sozialbetreuung werden in vielen Ämtern und Institutionen in der Stadt Frankfurt am Main spezielle Beratungsangebote vorgehalten, die auch Geflüchteten offen stehen. Das AmkA leistet über seine interkulturellen Netzwerke und Projekte Beratung, Schulungen und Unterstützung. Diese stadtweite Arbeit wird schrittweise ausgeweitet werden im Sinne einer Brückenfunktion für alle integrativen Maßnahmen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung und einer Anlaufstelle für alle Fragen der Integration und Teilhabe. Besonders hervorzuheben sind beim Frauenreferat die Clearingstelle für besondere Beratungs- und Unterstützungsbedarfe von Frauen und Mädchen - erreichbar unter der Hotline 069/212-35319 oder per E-Mail info.frauenreferat@stadt-frankfurt.de - sowie die beim AmkA angesiedelte Ombudsstelle - Antidiskriminierung, an die sich auch Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und -bewerber wenden können, wenn sie in einer Behörde Diskriminierung erfahren haben. Die Ombudsstelle - Antidiskriminierung ist über die Hotline 069/212-30111 oder per E-Mail unter antidiskriminierung@stadt-frankfurt.de erreichbar. Bei einem Hilfegesuch bei Diskriminierung können Betroffene auch einen Diskriminierungsmeldungsbogen ausfüllen und diesen an das AmkA schicken. Der Diskriminierungsmeldebogen kann auf der Vielfalts-Seite der Stadt kostenlos heruntergeladen werden: http://www.vielfalt-bewegt-frankfurt.de/de/angebot/ombudsstelle-antidiskriminier ung-als-erste-anlaufsstelle. Ehrenamtliches und freiwilliges Engagement für Flüchtlinge Ehrenamtliches Engagement ergänzt staatliche Leistungen sinnvoll und leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration. Eine Willkommenskultur erleichtert es den Flüchtlingen, sich angenommen zu fühlen, eine Lebensperspektive zu entwickeln und aktiver Teil der Gesellschaft zu werden. Gleichzeitig stärkt ehrenamtliches Engagement die Solidarität und die Verbundenheit mit den Flüchtlingen in der Bevölkerung. Der Magistrat begrüßt deshalb das vielfältige ehrenamtliche Engagement von Kirchengemeinden, Vereinen, Initiativen, Stiftungen, Unternehmen und Einzelpersonen. Zur Unterstützung und Bündelung von ehrenamtlichem Engagement hat das Sozialdezernat deshalb in Kooperation mit zehn Frankfurter Stiftungen (Stiftung Polytechnische Gesellschaft Frankfurt, Cronstett- und Hynspergische evangelische Stiftung, Grunelius-Stiftung, Deutsche Bank Stiftung, EKHN Stiftung, Albert und Barbara von Metzler-Stiftung, Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, Linsenhoff-Stiftung, BHF-Bank Stiftung und Union Investment Stiftung) das Projekt "Frankfurt hilft - Engagement für Flüchtlinge" aufgebaut. Bürgerinnen und Bürger können sich unter www.frankfurt-hilft.de und telefonisch über Bedarfslagen von Flüchtlingen in Frankfurt am Main sowie die zahlreichen bestehenden Initiativen in der Stadt informieren und beraten lassen, wenn sie selbst aktiv werden wollen. "Frankfurt hilft!" bietet Qualifizierungen zur Vorbereitung auf die ehrenamtliche Tätigkeit an und Gruppen, in denen professionelle Coaches - ebenfalls ehrenamtlich - engagierte Bürgerinnen und Bürger begleiten. Etabliert haben sich außerdem Informationsabende zu wechselnden Themen wie Asylverfahren, Arbeitsmarktzugang und Wohnungssuche, die in der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe zunehmend eine Rolle spielen. Zusätzlich werden häufig gestellte Fragen auf der Homepage von "Frankfurt hilft!" gesammelt und die Antworten regelmäßig aktualisiert. In Kooperation mit der SFM organisiert "Frankfurt hilft!" Foren für ehrenamtliche Initiativen und Betreiber von Übergangsunterkünften, die dem Austausch und der Vernetzung dienen. So werden jeweils zu einem Schwerpunkt Vertreterinnen und Vertreter von Behörden eingeladen, die die bestehenden Strukturen erklären und für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen. In der SFM gibt es außerdem eine Kontaktstelle für ehrenamtliche Initiativen, an die Fragen herangetragen werden können und die bei Bedarf Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vermittelt. Um die interkulturelle Kompetenz insbesondere von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zu stärken, wird das AmkA entsprechende Module entwickeln und anbieten. Neben "Frankfurt hilft" sind auch mehrere Träger der freien Wohlfahrtspflege engagiert und bieten mit ihren bestehenden Koordinations- und Förderstellen des freiwilligen Engagements wichtige Unterstützung. In Frankfurt am Main sollen alle Flüchtlinge die Möglichkeit haben, von ehrenamtlichem Engagement zu profitieren. Die Angebote sollen so gestaltet sein, dass die Menschen die Stadt kennen lernen. Die Integration ins gesellschaftliche Leben ist das Ziel. Frankfurt-Pass Der Frankfurt-Pass kann von bedürftigen Frankfurterinnen und Frankfurtern - also auch von Asylbewerberinnen und -bewerbern sowie Kontingentflüchtlingen - beim örtlich zuständigen Sozialrathaus oder dem zuständigen Besonderen Dienst beantragt werden. Er ermöglicht den berechtigten Personen, Leistungen städtischer Einrichtungen und städtischer Gesellschaften kostenlos oder zu ermäßigten Gebühren und Preisen zu erhalten. Neben den ermäßigten RMV-Fahrkarten für Erwachsene und Junioren für die Tarifzone 50 werden folgende Leistungen angeboten: Kostenfrei · Ausflugs- und Veranstaltungsangebote des Jugend- und Sozialamtes für Bürgerinnen und Bürger ab 65 Jahren · Ferienkarten des Jugend- und Sozialamtes · Stadtbücherei Zu ermäßigten Preisen (1 € Erwachsene und 0,50 € Kinder) · konventionelle Frei- und Hallenbäder der Bäderbetriebe Frankfurt GmbH · Palmengarten · Zoo, Exotarium · Dauer- und Sonderausstellungen städtischer Museen Zu ermäßigten Preisen (50% der Eintrittspreise bzw. der festgesetzten Kostenbeiträge; in den Erlebnisbädern 2 € für Erwachsene und 1 € für Kinder) · Eissporthalle · Erlebnisbäder (z.B. Rebstockbad) · FahrRad-Verkehrskompetenzkurs (unterstützt durch das Verkehrsdezernat) · Freizeitmaßnahmen des Jugend- und Sozialamtes · Kommunale Kinos · Kurse der Volkshochschule · Sonderausstellungen in städtischen Museen und im Senckenbergmuseum · Theater der Stadt Frankfurt am Main (Oper, Schauspiel, Ballett Frankfurt) Besonderheit: umA erhalten zwar einen Frankfurt-Pass, jedoch ohne RMV-Vergünstigung, da die Fahrtkosten zur Schule oder zu einem Ausbildungsplatz vom Land Hessen getragen werden. Bildungs- und Teilhabepaket Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zur Verbesserung der Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen können auch von Asylbewerberinnen und -bewerbern sowie Kontingentflüchtlingen in Anspruch genommen werden. Sie sind in den örtlich zuständigen Sozialrathäusern, dem Besonderen Dienst 3 und im Jobcenter Frankfurt für Kinder und Jugendliche zu beantragen. Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen: · 100 € pro Schuljahr für den Schulbedarf wie Malstifte, Schulranzen, Geodreieck und ähnliches (pauschal 70 € zu Beginn des 1. Schulhalbjahres; 30 € zu Beginn des 2. Schulhalbjahres) · Zuschuss für das Mittagessen in Schule oder Kindertageseinrichtungen · Übernahme der Kosten für Tagesausflüge von Schule, Hort oder Kindertageseinrichtungen · Übernahme der Kosten für mehrtägige Klassenfahrten und Kita-Fahrten · Übernahme der Kosten für Lernförderung, wenn die Versetzung gefährdet ist oder ein Schulabschluss nicht erreicht werden kann · Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung, wenn die nächstgelegene Schule nur mit Bus oder Bahn zu erreichen ist, der Schulweg mehr als drei Kilometer beträgt und das Ticket nicht von anderen Behörden wie dem Stadtschulamt bezahlt wird · 10 € pro Monat zur Unterstützung von sportlichen, kulturellen und anderen Freizeitaktivitäten (bspw. Kursgebühr Musikschule oder Mitgliedsbeitrag Sportverein) Angebote der Stadtbücherei Die Stadtbücherei ermöglicht Flüchtlingen einen niedrigschwelligen Zugang zur Bibliothek durch eine Erleichterung der Anmeldeformalitäten und einen kostenlosen Bibliotheksausweis. Damit können Flüchtlinge auch Internet und WLAN in den Häusern der Stadtbücherei kostenlos nutzen. Darüber hinaus bietet die Stadtbücherei der Zielgruppe die folgenden Services: · Medien zum Deutsch lernen · Medien in den Herkunftssprachen · Bücher-Rucksack "Willkommen in Frankfurt", ausleihbar für Schulen über die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle der Stadtbücherei · Bereitstellung von Räumen für Gruppen, die Deutsch lernen · Bibliothekseinführungen in einfachem Deutsch · Unterstützung bei der Nutzung von Deutschlernangeboten im Internet · PC-Lernstudio zum Deutschlernen in der Stadtteilbibliothek Gallus (Deutsch-Lerngruppen und Einzelpersonen erhalten eine Einführung in die Nutzung des Studios) · Tipps zum Lesen mit Kindern in 20 Sprachen (erstellt gemeinsam mit dem AmkA) · Willkommensflyer in einfachem Deutsch und einfachem Englisch. Im Rahmen des BmBF-geförderten Programms "Lesen macht stark!" arbeitete die Stadtbücherei mit dem Jugendhaus Heideplatz (Evangelischer Verein für Jugendsozialarbeit in Frankfurt) und dem Muk - Institut für Medienpädagogik und Kommunikation zusammen: 14 Jugendliche mit Flucht- und Migrationshintergrund erzählen ihre Geschichte in Trickfilm; vgl. https://www.youtube.com/watch?v=CAd8t_kqX6Y. Das Angebot der Stadtbücherei wird kontinuierlich weiterentwickelt und ausgebaut. Integration und Orientierung, Konfliktmediation Um in der aktuellen Ankommens- und Notsituation die städtischen Strukturen und das ehrenamtliche Engagement vor Ort zu unterstützen, hat das AmkA im September 2015 damit begonnen, einen Dolmetscherpool mit Mitgliedern von Migrantenvereinen, religiösen Gemeinden und Einzelpersonen aufzubauen; eine flexible Abrufstruktur wurde installiert. Mittlerweile umfasst der Pool rund 800 Ehrenamtliche, die in ca. 26 Sprachen Beratung und Hilfen anbieten und unterstützen können. Wenn Menschen ein Obdach und eine erste Orientierung gefunden haben, wenn die Ankunft gelungen ist und erste Schritte in Sicherheit gegangen wurden, dann stellen sich weitergehende Fragen. Dies ist eine im Integrationsprozess sensible Phase, die von anfänglicher Euphorie in das Gefühl münden kann, fehl am Platz zu sein, und die von Selbstzweifeln zu Überforderung und Verunsicherung, aber auch zu Empörung und Ablehnung führen kann. Diese Phase wird auch von verschiedenen politischen und religiösen Gruppierungen ausgenutzt. Zur Orientierung über das Leben in der Bundesrepublik sowie zur pluralistischen Alltagskultur sind vielerorts oft ehrenamtlich Einzelmaßnahmen und Materialien entstanden. Der Magistrat behält sich vor, diese zu sichten, zu bewerten und nur an die Geflüchteten weiterzugeben, wenn sie den noch zu erarbeitenden Leitlinien entsprechen und die bereits bestehenden Angebote sinnvoll ergänzen. Bis das Integrationsdezernat die Leitlinien zur Integration von Geflüchteten vorlegt, entscheidet die SFM bei Bedarf in Absprache mit den jeweiligen Fachämtern im eigenen Ermessen, welche Maßnahmen und Materialien den Geflüchteten angeboten werden. Zur Erleichterung der gesellschaftlichen Teilhabe soll ferner ein Pool geschulter Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aufgebaut werden. Das AmkA kann hierfür auf ein Netzwerk von rund 300 Migrantenvereinen und 150 Zuwanderergemeinden zurückgreifen. Es wird dabei mit der SFM, den Quartiersmanagern, Regionalräten und Stadtteilarbeitskreisen zusammenarbeiten. Bei der Ansprache und Vermittlung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus den unterschiedlichen Communities ist die zum Teil kontroverse Interessenslage der Gruppen zu berücksichtigen. Konfliktlagen aus den Herkunftsländern spiegeln sich zum Teil in den Exil-Communities wider. Es wird außerdem zunehmend deutlich, dass neue Konfliktlinien in der Stadtgesellschaft entstehen, etwa zwischen verschiedenen Helfergruppierungen und politischen Strömungen. Es steht ferner zu befürchten, dass in den nächsten Monaten und Jahren auch Ressentiments und ggf. Verdrängungskonflikte zunehmen. Bei allen Maßnahmen ist daher darauf zu achten, dass andere benachteiligte bzw. marginalisierte Gruppen in der Angebotsstruktur städtischer Dienstleistungen nicht vernachlässigt werden. Das AmkA wird entsprechend seine Arbeit in der Konfliktmediation ausbauen und um sozialräumlich orientierte Angebote interkultureller Beratung und Begleitung ergänzen. Auch die Antiradikalisierungsarbeit des AmkA erfährt in diesem Zusammenhang neues Gewicht; seit 2013 kooperieren zu diesem Thema die Ämter (Jugend- und Sozialamt, Staatliches Schulamt, AmkA, Stadtschulamt, Präventionsrat, Jobcenter und Polizei) im Ämternetzwerk gegen Extremismus. 6. Gesundheitsversorgung Jeder Mensch hat gemäß des internationalen Sozialpaktes (ICESCR) ein universelles Grundrecht auf Gesundheitsversorgung. Dieser Zugang zu gesundheitlicher Versorgung ist in Deutschland für Geflüchtete von ihrem Aufenthaltsstatus abhängig. Für Asylsuchende (Flüchtlinge mit Aufenthaltstitel) regelt das Asylbewerberleistungsgesetz die Leistungen im Krankheitsfall. Asylbewerberinnen und -bewerber haben im Vergleich zu gesetzlich Krankenversicherten einen eingeschränkten Anspruch auf medizinische Versorgung. Er ist begrenzt auf: akute Erkrankungen, Schmerzzuständen, Schwangerschaft und Geburt. Mit einem Krankenschein, den sie beim Jugend- und Sozialamt erhalten, können Asylbewerberinnen und -bewerber diese medizinische Hilfe bei den niedergelassenen Ärzten in Anspruch nehmen. Darüber hinaus können im Einzelfall zusätzliche Leistungen vom Jugend- und Sozialamt gewährt werden. Bei der Gesundheitsversorgung ist insbesondere auf die Situation von Kindern zu achten: Gerade für Kinder ist eine regelhafte Gesundheits- und Zahnvorsorge sowie bei Bedarf eine psychosoziale Sprechstunde und die Möglichkeit einer auch kurzfristigen traumatherapeutischen Krisenintervention vordringlich. Aufklärung über Verhütungsmöglichkeiten und Zugang zu Verhütungsmitteln für Frauen (Pille, Depotspritze, Spirale u.a.) sollen ermöglicht werden. Im Notfall sind Kliniken und Ärztinnen und Ärzte immer verpflichtet, medizinische Hilfe zu leisten, die Kostenerstattung erfolgt nach Prüfung durch das Jugend- und Sozialamt und fachlicher Einschätzung des Gesundheitsamtes. Abschiebungsverbote gelten prinzipiell, wenn eine wesentliche Verschlechterung einer Erkrankung, infolge fehlender oder nicht ausreichender Behandlung im Zielstaat droht. Humanitäre Sprechstunde des Gesundheitsamtes Das Gesundheitsamt bietet für Menschen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus oder solchen ohne Krankenversicherung eine Humanitäre Sprechstunde an. Die Sprechstunde kann auf Wunsch anonym stattfinden, ihr Angebot umfasst das Spektrum einer allgemeinmedizinischen Praxis mit klassisch hausärztlicher Betreuung. Zudem gibt es ein ambulantes Entbindungsprogramm und eine Kindersprechstunde. Die Humanitäre Sprechstunde ist eine freiwillige Leistung der Stadt Frankfurt am Main, finanziert aus Mitteln des Jugend- und Sozialamts und des Gesundheitsamts. Die Ressourcen sind daher begrenzt und beschränken sich häufig auf akute Kriseninterventionen. Eine Einschränkung entsteht auch durch die Notwendigkeit von Therapien in der Muttersprache, denn Dolmetscherdienste sind teils nicht verfügbar oder nicht finanzierbar. Medizinische Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer UmA erhalten im Rahmen der vollstationären Jugendhilfe Krankenhilfe nach § 40 SGB VIII. Grunduntersuchungen und Impfungen werden im Rahmen des medizinischen Erstscreenings während der vorläufigen Inobhutnahme durchgeführt. Ausführliche Untersuchungen, weitere Behandlungen und Impfungen durch das Gesundheitsamt oder niedergelassene Ärztinnen und Ärzte erfolgen erst mit der Zuweisung der betroffenen jungen Menschen nach Frankfurt am Main. Gesundheitslotsen in Sammelunterkünften von Asylsuchenden Um bei den Asylsuchenden das Bewusstsein für die eigene Gesundheit zu stärken und gleichzeitig die Integration in das kommunale Gesundheitssystem zu fördern, sind die interkulturellen Gesundheitslotsen seit März 2016 in bisher fünf Gemeinschaftsunterkünften im Einsatz. Das Projekt wird vom Selbsthilfe e.V. und dem Gesundheitsamt getragen und baut auf das seit 2013 bestehende Projekt "Kommunale Gesundheitsinitiativen interkulturell" (KoGi) auf. Die Veranstaltungen werden von je einem KoGi-Tandem bestehend aus einem Farsi und einem Arabisch-sprachigen KoGi-Lotsen durchgeführt. Die Themen der insgesamt sechs Veranstaltungen pro Unterkunft reichen von gesunder Ernährung, über psychische Gesundheit, Zahn- und Kindergesundheit, Hygiene und Infektionskrankheiten bis zu Familienplanung und Verhütung. 7. Kinder- und Jugendhilfe, Betreuung und Schule Die Stadt Frankfurt am Main sieht sich der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet. Darin heißt es in Artikel 3: "Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist." Im SGB VIII sind die Aufgaben und Leistungen der Jugendhilfe geregelt. Jugendhilfe soll insbesondere: · junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen · Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen · Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen · dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen Auch Kinder von zugewiesenen Asylbewerberinnen und -bewerbern sind anspruchsberechtigt. In Frankfurt am Main werden diese Aufgaben vom Jugend- und Sozialamt, dem Stadtschulamt, der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main, dem städtischen Betrieb Kita Frankfurt und den freien Trägern der Jugendhilfe wahrgenommen. Das Jugend- und Sozialamt hält - in Kooperation mit den Trägern der freien Jugendhilfe und der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe - folgende niedrigschwelligen Angebote vor: · Jugendarbeit (z.B. Jugendberufshilfe) · Jugendsozialarbeit (z.B. offenen Kinder- und Jugendarbeit, Ferienspiele) · allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (z.B. Erziehungsberatung, Familienbildung), Beratung bei Trennung und Scheidung und Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts · Koordination und Vorhalten von Angeboten der Frühen Hilfen Reichen niedrigschwellige Angebote nicht aus, den individuellen Bedarf zu decken, so können intensivere Hilfen wie beispielsweise Hilfen zur Erziehung bei den Sozialrathäusern und dem Besonderen Dienst 5 im Jugend- und Sozialamt beantragt werden. UmA sind grundsätzlich im Rahmen der Jugendhilfe unterzubringen und zu fördern. Dies geschieht im Besonderen Dienst 5. Die Jugendhilfeangebote in den Schulen verantwortet das Stadtschulamt, die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen verantworten Stadtschulamt und Kita Frankfurt. Jugendhilfeangebote in Schulen stehen vom Grundsatz her allen Kindern und Jugendlichen der Schule zur Verfügung und richten sich damit auch an geflüchtete Kinder und Jugendliche. Die Angebote der Jugendhilfe orientieren sich an den Bedürfnissen der Zielgruppe und tragen somit zur Verbesserung von Bildungsteilhabe und -erfolg sowie zur Eröffnung von Lebenschancen bei. Jugendhilfe in der Schule berät und vermittelt bei schulischen oder familiären Problemen, bei Konflikten und bei der beruflichen Orientierung. Die Angebote zum sozialen Lernen und die sport-, bildungs- oder freizeitorientierten Projekte stehen jungen Menschen mit Fluchterfahrung genauso offen wie allen anderen und werden auch von allen genutzt. Sie leisten damit einen Beitrag zur Integration. Im Zuge der Erstellung des Schulentwicklungsplans der Stadt Frankfurt haben die im Beteiligungsprozess mitwirkenden Akteurinnen und Akteure den Leitsatz formuliert, dass Maßnahmen im Bildungsbereich "vom Kind bzw. vom Jugendlichen her gedacht" werden sollen. Dieser Grundsatz muss selbstverständlich auch für Flüchtlingskinder und umA zur Anwendung kommen, wenn es um deren spezifische Bedürfnisse im Hinblick auf die Beschulung oder die Betreuung in Kindertagesstätten geht. Kinderbetreuung Kinder von Asylbewerberinnen und -bewerbern und Kontingentflüchtlingen haben den gleichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz wie alle anderen Frankfurter Mädchen und Jungen. Entsprechend haben in den Frankfurter Kindertageseinrichtungen grundsätzlich alle Kinder, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, den Anspruch auf Betreuung. Eine vorrangige Platzvergabe erfolgt u.a. nach sozialen Kriterien, dies bedeutet, dass auch die besondere Situation von Flüchtlingskindern und deren Eltern bei der Platzvergabe berücksichtigt wird. Flüchtlingsfamilien mit Kindern zwischen null und sechs Jahren haben die Wahl, ob und zu welchem Zeitpunkt sie ihr Kind betreuen lassen möchten. Vom Magistrat wird die Betreuung von Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen begrüßt, da dort ihr Spracherwerb gefördert wird und empathische, pädagogisch versierte Fachkräfte als Bezugspersonen zur Verfügung stehen. Diese bieten den Kindern einen sicheren Ort, der sich an ihren Grundbedürfnissen orientiert, und geben ihnen zusätzlich Halt und Struktur. Mit jedem Erleben von Bindungskonstanz - in und außerhalb der Kernfamilie - werden Selbstheilungskräfte aktiviert, die Kindern helfen können, traumatisierende Erfahrungen zu integrieren. Auch für Eltern kann sich eine Kindertageseinrichtung zu einem Ort der Ruhe und des Vertrauens entwickeln, von wo aus sie weitere Angebote und Unterstützung erhalten können (z.B. Vermittlung zu Therapeutinnen und Beratungsstellen, Dolmetscherinnen und Dolmetschern). Die pädagogischen Fachkräfte können zudem darauf aufmerksam machen, dass Kinder von Asylbewerberinnen und -bewerbern sowie Kontingentflüchtlingen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII, § 27ff. haben und von welchen Stellen diese Hilfen angeboten werden. Für Kindertageseinrichtungen und Schulen besteht im Hinblick auf Kinder und Jugendliche mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus keine Meldepflicht. Kindertageseinrichtungen in sozialräumlicher Nähe zu einer Flüchtlingsunterkunft sind in besonderer Weise für die Belange von Flüchtlingskindern zu sensibilisieren, da an diese Einrichtungen die direkten Anfragen hinsichtlich eines Platzes gehen. Die Träger solcher Kindertageseinrichtungen haben eine besondere Verantwortung zur Information und Unterstützung. Die Aufgaben und Herausforderungen für pädagogisches Fachpersonal steigen, wenn in ihren Einrichtungen Flüchtlingskinder aufgenommen werden (Verlusterfahrungen, Trauma, Sprachschwierigkeiten, Auffälligkeiten und Anpassungsschwierigkeiten der Kinder, eventuell auch verängstigte, ebenfalls traumatisierte Eltern in der Kooperation). Kita Frankfurt bietet für die pädagogischen Fachkräfte Schulungen zum Thema "Gestärkte Haltung im Umgang mit traumatisierten Kindern" an. Schwerpunkt werden folgende Fragen sein: · Wie können Kinder im Kita-Alltag unterstützt und gestärkt werden, um die seelischen Verletzungen zu verarbeiten? · Wie können ihre Selbstheilungskräfte gefördert und ihr Selbstschutz aktiviert werden? Darüber hinaus werden theoretische Grundlagen zum Thema Trauma und Posttraumatische Belastungsstörung vermittelt. Es werden spielerische, kindgerechte Methoden vorgestellt und erfahren. Für Kinder in Großunterkünften (ab 120 Bewohnern), die noch keinen Platz in einer Kindertageseinrichtung haben, gibt es ein gesondertes Betreuungsangebot in den Einrichtungen. Schule Die Zuständigkeit für die Aufsicht über das allgemeinbildende und berufliche Schulwesen nehmen als oberste Behörden die Kultusministerien der Länder wahr. Die Aufgabe der Kultusministerien und der nachgeordneten Staatlichen Schulämter sind die Organisation, Planung, Leitung und Beaufsichtigung des gesamten Schulwesens. Im Rahmen der Schulgesetze ist der Auftrag der Schulen und ihrer Erziehungs- und Bildungsziele (innere Schulangelegenheiten) geregelt. Der Stadt als Schulträger obliegt die Zuständigkeit für die äußeren Schulangelegenheiten. Dazu gehören die Gebäude, die Innenausstattung, Beschaffung und Bereithaltung von Lehr- und Lernmitteln, Verwaltungspersonal sowie die laufende Verwaltung. Für schulische Organisationsmaßnahmen wie die Errichtung, Änderung und Aufhebung von Schulen ist ebenfalls der Schulträger zuständig. Darüber hinaus wird von der Stadt die Verantwortung für weitere Aufgaben wie die Ganztagsschulbetreuung am Nachmittag und die Jugendhilfeangebote in den Schulen übernommen. Die Bildungs- und Betreuungsangebote sowie die Angebote von ganztägig arbeitenden Frankfurter Schulen stehen allen Schülerinnen und Schülern offen, die diese Schulen besuchen. Der starke Zuzug von Familien aus anderen Staaten, deren Kinder unter die deutsche Schulpflicht fallen, und von umA stellt eine große Herausforderung für die aufnehmenden Systeme dar. Diese jungen Menschen bringen die unterschiedlichsten Lebenswelten mit und verfügen nicht oder nur in geringem Maße über Deutschkenntnisse. Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache sind unabhängig vom Aufenthaltsstatus schulpflichtig nach §§ 56 Abs. 1, 58 bis 61 HSchG. Für Asylbewerberinnen und -bewerber gilt die Schulpflicht ab der Zuweisung zur Gebietskörperschaft. Gemäß § 46 VOGSV Abs. 3 sind Schülerinnen und Schüler, die nicht schulpflichtig sind, aber ihren tatsächlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, zum Schulbesuch berechtigt. Das Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) des Staatlichen Schulamtes berät diese Familien und Jugendlichen, erläutert die mögliche Schullaufbahn, stellt die individuellen Lernvoraussetzungen fest und weist den Kindern und Jugendlichen einen Schulplatz an einer geeigneten Schule mit speziellen Förderungsmöglichkeiten zu. Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, nach einem Jahr des intensiven Lernens ausreichende Deutschkenntnisse zu erwerben, damit sie den Regelunterricht besuchen können. Intensivklassen sind eigene Lerngruppen mit in der Regel nicht weniger als zehn und nicht mehr als 17 Schülerinnen und Schülern. Sie werden eingerichtet, wenn dies personell, sächlich und organisatorisch möglich ist. Sie können auch jahrgangs- und schulübergreifend eingerichtet werden. Der Umfang der Wochenstundenzahl orientiert sich an den personellen und organisatorischen Möglichkeiten der Schulen. Seit dem Schuljahr 2015/2016 wurde durch das Kultusministerium die Anzahl der Wochenstunden auf 18 in der Grundschule (früher 20) bzw. 22 in den anderen allgemeinbildenden Schulformen (früher 24) festgelegt. Für weitere Fördermaßnahmen stehen den Schulen darüber hinaus die Zuweisungen aus dem Sozialindex zur Verfügung. Sinnvoll ist es auch, dass die Schülerinnen und Schüler außerdem am Regelunterricht von weiteren Klassen teilnehmen, sofern sich dies pädagogisch und organisatorisch als förderlich im Sinne ihrer Integration erweist. Intensivklassen bestehen ein Jahr, maximal nach Beschluss der Klassenkonferenz bis zu zwei Jahre. Daran kann sich eine Nachförderung anschließen. Ziel der Intensivklassen an hessischen Schulen ist es, einen erfolgreichen Übergang in die Regelklassen zu schaffen. Gleichzeitig haben sie die Aufgabe, einen Bezugsort zu bilden, eine Gruppenbeziehung zu ermöglichen, effizientes Lernen zu initiieren, Schule in Deutschland transparent zu machen, an das Curriculum heranzuführen, Schlüsselqualifikationen zu vermitteln, den eigenen Standort zu erkennen und in die Schule zu integrieren. Unterrichtet werden neben Deutsch als Zweitsprache weitere Fächer wie z.B. Mathematik, Englisch, Politik und Wirtschaft, Naturwissenschaften sowie Sport. Es finden Ausflüge und Klassenfahrten statt, die im Unterricht vor- und nachbereitet werden. Dort wird das Kennenlernen von Frankfurt am Main als Lebens- und Arbeitsort in den Mittelpunkt gestellt, u. a. lernen die Schülerinnen und Schüler den Umgang mit öffentlichen Verkehrsmitteln, finden Unterstützung, sich in der Stadt zu orientieren, lernen Sehenswürdigkeiten kennen und simulieren Behördengänge. Der Vorlauf für die Planung neuer Maßnahmen an den Schulen beträgt in der Regel mindestens drei Monate. Im Rahmen der starken Zuwanderung im Jahr 2015 ist dieses Verfahren an räumliche und personelle Grenzen gestoßen. Die Akteurinnen und Akteure haben den dringenden Handlungsbedarf erkannt und sich gemeinsam auf den Weg gemacht, neue strukturierte Lösungswege anzugehen. Das Ziel ist ein gelingender Zugang zum Bildungssystem und ein bedarfsgerechtes Angebot von Intensivklassen und -kursen in allen Schulformen. Der Magistrat unterstützt das Ziel, dass Intensivklassen und -kurse nicht außerhalb der Regelschulen eingerichtet werden, da verschiedene reguläre Schulangebote auch von den Kindern und Jugendlichen der Intensivklassen und -kurse besucht werden und nur durch den alltäglichen Kontakt mit der Gesamtheit der Schülerschaft eine Integration gut gelingen kann. Es ist eine regelmäßig tagende Koordinierungsgruppe Seiteneinsteiger entstanden. Arbeitsschwerpunkte sind u.a.: · Erhebung der Bedarfe/ Platzzahlen und Klassen · Erfassung der möglichen Raumkapazitäten in Schulen · Anpassung der räumlichen Kapazitäten für Intensivklassen in allen Schulformen · Schaffen von Übergangslösungen, wenn aktuelle Bedarfe nicht gedeckt werden können, z.B. temporäre Einrichtung zentraler Räume Die Koordinierungsgruppe setzt sich zusammen aus Personen von Seiten des Staatlichen Schulamts, des zugehörigen ABZ für allgemeinbildende Schulen sowie für berufliche Schulen, des Stadtschulamts, des Jugend- und Sozialamts, des AmkA und der SFM. In den allgemeinbildenden Schulen werden die sechs- bis unter 16-jährigen Seiteneinsteiger in sog. Intensivklassen bzw. Intensivkursen beschult. Seit dem Schuljahr 2016/17 ist es in Hessen möglich, auch für Kinder der 1. und 2. Jahrgangsstufe Intensivklassen einzurichten. Bis zum Herbst 2015 waren ca. 75 Prozent EU-Migranten (deutliche Zunahme der Zahlen seit 2011), 25 Prozent waren Flüchtlinge. Dies hat sich seit 2016 gravierend geändert. Zudem hat sich der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die eine Erstalphabetisierung benötigen, massiv erhöht. Mitte 2016 waren rund 45 Prozent der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger Flüchtlinge. Zwischen dem 1. August 2015 und dem 31. Juli 2016 wurden beim ABZ 1.111 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger (davon ca. 50 Prozent Flüchtlinge) zwischen acht und 15 Jahren sowie einige wenige Jugendliche (Pilot-Intensivklasse in der gymnasialen Oberstufe) aufgenommen und Schulen mit Intensivklassen zugewiesen. Mit Stand 1. Juli 2016 unterhielt das Staatliche Schulamt 77 Erstfördermaßnahmen "Deutsch als Zweitsprache" (DaZ) an 42 allgemeinbildenden Schulen. Das Schuljahr 2016/17 startet mit 79 Erstfördermaßnahmen an 43 Schulen (77 Intensivklassen und zwei Intensivkurse). Weitere Maßnahmen sind in Vorbereitung. Jugendliche ab 16 Jahren werden in den beruflichen Schulen beschult (Berufsschulpflicht nach § 62 HSchG). Hierbei handelt es sich ganz überwiegend um Flüchtlinge. Zielsetzung ist eine schnelle, aber auch kontinuierliche schulische Versorgung. Die Beschulung erfolgt seit August 2015 im Rahmen von InteA (Integration und Abschluss), einem Programm für Flüchtlinge mit hohem DaZ-Anteil. Im Schuljahr 2015/2016 waren in diesem Programm 14 Gruppen mit je 16 Schülerinnen und Schülern bewilligt. Im Herbst 2016 bestehen 43 Gruppen in acht beruflichen Schulen. Erforderliche Rahmenbedingungen zur Verbesserung der Beschulungsmöglichkeiten: · das Verfahren zur gemeinsamen Abstimmung bei der Einrichtung von Intensivklassen kann weiter verbessert werden · es werden bei der Festlegung von Platzzahlen Puffer einberechnet, die bei steigenden Zahlen den Bedarf auffangen · die aktuelle Situation erfordert, dass die finanziellen Ressourcen zur Finanzierung von Lehrerstellen dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden (die Anzahl der Fortbildungsplätze für DaZ-Lehrkräfte wurde bereits deutlich erhöht, erscheint aber noch immer nicht bedarfsgerecht) Dabei dürfen die Bedarfe aller Frankfurter Schülerinnen und Schüler nicht aus dem Blick geraten, die migrationsbedingt mehrsprachig aufwachsen und einen Förderbedarf in der Entwicklung von Deutsch als Zweitsprache haben. Dies betrifft auch Schülerinnen und Schüler der zweiten und dritten Generation. Das AmkA wird daher in Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt und der Lehrkräfteakademie des Hessischen Kultusministeriums die Qualifizierung von Lehrkräften aller Schulformen und aller Fächer zu dem Thema Sprachsensibler Unterricht (DaZ) weiterentwickeln. Information, Begleitung und Schulung von Eltern Der Magistrat hält es für unbedingt notwendig, mit gezielten Angeboten auf Geflüchtete mit Kindern zuzugehen. Viele dieser Eltern sind durch Krieg und Flucht psychisch und/oder gesundheitlich stark belastet und zum Teil nur bedingt in der Lage, ihren Kindern eine umfassende Unterstützung zu geben. Zudem sind viele der Eltern mit der deutschen Gesetzgebung (Kinderschutz, Gewaltverbot) und den sozialen Anforderung an Kindererziehung und Förderung von Kindern nicht vertraut. Neuzugewanderten Eltern - auch Flüchtlingen - sind die Rahmenbedingungen für einen gelingenden Bildungsweg ihrer Kinder in der Regel nicht bekannt. Das AmkA hat langjährige Erfahrung mit verschiedenen Programmen, die zum einen Information und Beratung von Eltern anbieten und zum anderen die Kooperation zwischen Bildungseinrichtungen und Familien fördern. Hier sind u. a. das Programm "Elterninformation zu Bildung und Erziehung" zu nennen, das über mehrsprachige Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Herkunftssprachen mit Familien kommunizieren kann, das Programm "Elterninformation in der Schule", mit dem in Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt Lehrkollegien in der Ansprache von Eltern unterstützt und gestärkt werden, sowie das Modul "Interkulturelle Kita" des Projekts "SiA - Sprachbildung im interkulturellen Alltag", das von Kita Frankfurt in Kooperation mit dem AmkA und dem Stadtschulamt umgesetzt wird. Elterninformationen halten auch das Kinderbüro und die Familienbildungsstätten vor. Im vorschulischen Bereich verfolgt das Programm HIPPY (Home Instruction for Parents and Preschool Youngster), das vom AmkA und dem Jugend- und Sozialamt umgesetzt wird, das Ziel über die reine Information und sprachliche Förderung hinaus die eigenen Ressourcen und Bindungskräfte in zwei- oder mehrsprachigen Familien so zu stärken, dass der Bildungsweg von Kindern selbständig begleitet werden kann. Bestehende Programme werden auf die aktuellen Zielgruppen der Flüchtlinge passgenau weiterentwickelt und ggf. neue Programme implementiert. So konzeptioniert das AmkA derzeit ein Angebot zur zielgruppengenauen Information über Möglichkeiten der Kinderbetreuung im U3- und U6-Bereich. Dabei steht die Zielgruppe von integrationskursteilnehmenden Eltern zunächst im besonderen Fokus. 8. Spracherwerb Spracherwerb als Schlüsselfunktion Der Erwerb von Sprachkenntnissen (Deutsch als Fremdsprache) nimmt für Flüchtlinge eine Schlüsselfunktion ein und sollte die Zuwanderinnen und Zuwanderer vom ersten Tag an begleiten. Spracherwerb und Sprachkenntnisse spielen nicht nur für den Bildungszugang von Flüchtlingen eine zentrale Rolle (Kita, Schule, berufliche Bildung, Weiterbildung, nachholende schulische Bildung), sondern auch im Kontakt mit Ämtern, Behörden und anderen Anlaufstellen, bei der Strukturierung und Gestaltung des Tagesablaufs in Unterkünften (Unterrichtszeiten), beim kurzfristigen Zugang zum Arbeitsmarkt und bei der längerfristigen Integration in den Arbeitsmarkt. In all diesen Bereichen gibt es Schnittstellen bezüglich des Spracherwerbs für Flüchtlinge, aus denen sich Kooperationsbedarfe ableiten. Wesentlich dabei ist auch der informelle Bereich (Vereine, Freizeitgestaltung), in dem Begegnungen geschaffen und Lerninhalte eines Kurses "angewendet" werden können, was die Ergebnisse des Spracherwerbs durch Kursbesuch nachweislich und deutlich erhöht. Die Förderung des Spracherwerbs ist nicht zuletzt in Familien von besonderer Bedeutung, damit die häufig schneller die Sprache lernenden Kinder nicht als Übersetzerinnen und Übersetzer bei Behördengängen oder Anhörungen und Befragungen fungieren. Flüchtlingskinder sind damit psychisch überfordert; hier sollten Sprachmittler eingesetzt werden, solange es den Eltern an den notwendigen Sprachkenntnissen fehlt. Angebot Spracherwerb für erwachsene Asylbewerberinnen und Asylbewerber Die Stadt Frankfurt am Main übernimmt bisher als freiwillige Leistung über das Jugend- und Sozialamt für alle nichtschulpflichtigen Asylbewerberinnen und -bewerbern die Kosten für die Teilnahme an zwei Sprachkursen (2 x 100 Stunden) - und zwar unabhängig vom Herkunftsland. Asylbewerberinnen und -bewerber aus Ländern mit guter Bleibeperspektive haben inzwischen auch vor Abschluss ihres Asylverfahrens einen rechtlichen Anspruch auf den Besuch eines Integrationskurses. Dies sind derzeit Asylbewerberinnen und -bewerber aus den Herkunftsländern Syrien, Eritrea, Iran, Irak und Somalia. Der größere Teil der Erstorientierungskurse der VHS wird zu 75 Prozent durch den Asyl- und Migrationsfonds der EU (AMIF) gefördert und zu 25 Prozent durch das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main, so dass damit auch 300 Unterrichtsstunden angeboten werden können. Es stehen jährlich bis zum Jahr 2018 rund 16 Kurse zur Verfügung. Derzeit kann allen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die mit Kostenübernahmebescheinigungen des Jugend- und Sozialamtes bei der VHS vorsprechen, von der VHS ein ausreichendes Kursangebot mit Erstorientierungskursen gemacht werden. Alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die bei der VHS vorsprechen, werden dort nach ihren Lernvoraussetzungen eingestuft und getestet. Dabei ergibt sich ein differenzierter Bedarf nach einem Kurs mit Alphabetisierung, einem Kurs für Zweitschriftlernerinnen und -lernern, einem Kurs mit langsamem oder einem Kurs mit durchschnittlichem Lerntempo. Zugang und Finanzierung für einen passenden Kurs sowie eine auch längerfristige Lernperspektive für die Asylbewerberinnen und Asylbewerber gestaltet sich unterschiedlich: Während Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus den Herkunftsländern Syrien, Eritrea, Iran, Irak und Somalia an einem vollständigen Integrationskurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Umfang von 600 bis 900 Unterrichtsstunden teilnehmen können, endet dieser Lernweg für Teilnehmende weiterer Herkunftsländer nach 200 Stunden. Nur wenn ihr Asylantrag angenommen wird, können auch sie an einem Integrationskurs des BAMF teilnehmen. Die Integrationskurse werden vom BAMF gefördert (http://www.bamf.de/DE/ Infothek/TraegerIntegrationskurse/Paedagogisches/InhaltAblauf/inhaltablauf-node. html). Die Teilnehmenden zahlen bis zu 1,95 € pro Unterrichtseinheit (UE), im Falle der Bedürftigkeit entfällt dieser Eigenbeitrag. Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber entfällt der Eigenbetrag grundsätzlich. Neben dem Allgemeinen Integrationskurs (600 UE) werden auch Zielgruppenkurse angeboten, z.B. zur Alphabetisierung und für Lernende mit besonderem Förderbedarf. Die VHS Frankfurt kann aufgrund der großen Zahl von Lernenden den Allgemeinen Integrationskurs in zwei Varianten anbieten: für Lernende mit durchschnittlichem oder mit langsamem Lerntempo, je nach Vorerfahrung und bisherigem Bildungsweg. Neben der VHS sind in Frankfurt 35 Träger als Anbieter von Integrationskursen zugelassen. Seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes (2005) koordiniert das AmkA in enger Abstimmung mit dem BAMF und unter Einbeziehung der Ausländerbehörde, des Jobcenter Frankfurt und des WelcomeCenters das Netzwerk der Integrationskursträger und der Migrationsberatungsstellen. Das Netzwerk ermöglicht den Austausch zwischen den Trägern und die konstruktive Diskussion aktueller Themen aus dem Bereich Sprachliche Bildung-Migration-Integration. Aus diesem Kontakt entstehen Handlungsempfehlungen für die kommunale Praxis. Sofern die VHS keine Plätze in ihren Integrationskursen zur Verfügung stellen kann, verweist sie auf das Angebot anderer Träger in Frankfurt. Weitere Angebote in Frankfurt am Main Neben den bereits erwähnten Möglichkeiten schließen als Einstiegsangebot insbesondere die "Mama lernt Deutsch"-Kurse des AmkA eine wesentliche Lücke. Sie bieten Zielgruppen die Möglichkeit eines ersten Spracherwerbs und erster Orientierung, die ansonsten schwer zu erreichen wären. Insbesondere Frauen mit kleinen Kindern werden über das niedrigschwellige Angebot mit Kinderbetreuung an die formalen Anforderungen eines Sprachkurses herangeführt. Die Vermittlung der deutschen Sprache wird verknüpft mit für Mütter und Familien wichtigen Themen wie z. B. Frühförderung, Kitas, Schulsystem, Gesundheit und Gewaltschutz. Das AmkA arbeitet an einer Verknüpfung der "Mama lernt Deutsch"-Kurse mit den vom BAMF finanzierten Integrationskursen, um die "Zubringerfunktion" der "Mama lernt Deutsch"-Angebote stärker herauszuarbeiten. Hierzu werden weitere modulare Angebote für die Zielgruppe entwickelt. Es gibt eine große Zahl weiterer Angebote in Projekten und ehrenamtlicher Initiativen, die den Spracherwerb für erwachsene Asylbewerberinnen und Asylbewerber fördern und unterstützen. Einen Überblick bietet "Frankfurt hilft!": http://frankfurt-hilft.de/uebersicht-ehrenamtlicher-sprachangebote/ Die VHS führt punktuell und in Kooperation mit der Koordinierungsstelle "Frankfurt hilft!" sowie kirchlichen Trägern informierende Veranstaltungen für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zum Thema "Deutscherwerb für Flüchtlinge" durch. Für die Kursteilnehmenden werden ehrenamtliche Lernbegleitung und Beratung im Hinblick auf Zugänge zum Arbeitsmarkt angeboten. Entwicklungsbedarf für ein kommunales Gesamtkonzept eines bedarfsdeckenden, kontinuierlichen und anschlussfähigen Deutscherwerbs Einige Asylbewerberinnen und Asylbewerber fallen faktisch oder tendenziell aus der derzeitigen Angebotsstruktur heraus. · Für die in Frankfurt große Gruppe von Geflüchteten aus Afghanistan und anderen Staaten ohne "gute Bleibeperspektive" (und damit ohne Berechtigung, an einem vollständigen Integrationskurs teilzunehmen) gibt es nach 200 Stunden kommunal geförderten Deutschunterrichts bei der VHS keine Möglichkeit des geförderten und zum zertifizierten Abschluss führenden Anschlusslernens. Dies wirkt auf viele demotivierend und verhindert eine kontinuierliche Sprachbildung, die für Integration und/oder Handlungs- und Kommunikationsfähigkeit auch angesichts einer unsicheren Zukunftsperspektive als Voraussetzung gesehen werden muss. · Nicht alle Geflüchteten können nach den bisherigen Beobachtungen mit den bislang eingesetzten Mitteln erreicht werden, z.B. kommen Informationen zum Besuch eines Deutschkurses postalisch nicht an. Möglicherweise kann auch davon ausgegangen werden, dass die Aushändigung schriftlicher Informationen in vielen Fällen nicht ausreicht. Eine unterstützende Beratung und Begleitung kann im Einzelfall den Weg in einen Kurs nachhaltig absichern und die Gesamtzahl der Kursteilnehmenden steigern. Hier sind die vorhandenen Beratungsstrukturen auf ihre Angemessenheit und Wirksamkeit zu überprüfen und besser miteinander zu verzahnen. Empfohlen wird eine zentrale kommunale Sprach- und Bildungsberatung, die die Lebenssituation der Geflüchteten einbezieht. · Die Zahl der in Frankfurt zur Verfügung gestellten Kursplätze für Integrationskurse durch zugelassene Träger ist deutlich gestiegen. Dennoch gibt es lange Wartezeiten Interessierter einerseits und das Vorhandensein freier Kursplätze andererseits. Um zu erreichen, dass die nun zur Verfügung stehenden Kursplätze auch von allen berechtigten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern passend (Wohnort, Lernvoraussetzungen) wahrgenommen werden können, ist eine gute Koordination im Trägernetzwerk und eine an den Interessen und Möglichkeiten der Geflüchteten orientierte neutrale Vermittlung erforderlich. Hierzu erarbeitet das AmkA derzeit eine Konzeption. Spracherwerb Kinder Flüchtlingskinder und Kinder von Zuwanderern erlernen ab dem Grundschulalter die deutsche Sprache in der Schule und dort je nach Sprachniveau in einer Intensivklasse, einem Intensivkurs oder im Regelunterricht mit zusätzlicher Deutschförderung (siehe oben). Für jüngere Kinder spielen Kindertageseinrichtungen im Hinblick auf den Erwerb der deutschen Sprache eine wichtige Rolle, da in den Familien in der Regel die Sprache des Herkunftslandes gesprochen wird. Frankfurt am Main als multikulturelle und weltoffene Stadt legt viel Wert auf die Sprachförderung der Kinder, Deutsch ist oft nicht die Muttersprache. Kindertageseinrichtungen, in denen mehr als 20 Sprachen gesprochen werden, sind in Frankfurt am Main keine Seltenheit. Generell bringen die Kinder sehr viel Sprachkompetenz aus dem Elternhaus mit: In ihrer Muttersprache kennen sie viele Wörter, können ihre Gefühle ausdrücken, erzählen Geschichten. Diese Fähigkeiten helfen ihnen, Deutsch als zweite Sprache zu lernen. Doch notwendig sind ebenfalls ein reichhaltiges Sprachangebot in der deutschen Sprache und ausreichende Gelegenheiten für die Kinder, sich sprachlich einzubringen. Eine Unterstützung des Spracherwerbs findet bei Kita Frankfurt grundsätzlich alltagsintegriert, d.h. eingebettet in die alltäglichen Spiel- und Interaktionssituationen und in Verbindung mit allen Bildungsbereichen auf der Grundlage einer vertrauensvollen Beziehung statt. Ergänzend werden für Kinder mit einem besonderen Sprachförderbedarf Angebote in Kleingruppen durchgeführt. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, Kinder mit einem Sprachförderbedarf nicht aus ihrer Gemeinschaft auszusondern und bei der Zusammenstellung von Kleingruppen auch gemeinsame Interessen, Freundschaften, Kommunikationsstile und Herkunftssprache zu berücksichtigen. Aufgrund des hohen Anteils von Kindern, die in ihren Familien mit anderen Erstsprachen aufwachsen (gut 70 Prozent bei Kita Frankfurt) sind die pädagogischen Fachkräfte mit den Herausforderungen des DaZ-Erwerbs vertraut. Kulturelle und sprachliche Hintergründe der Kinder und ihrer Familien werden eingebunden. In der Kommunikation mit Kindern ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen werden verstärkt nonverbale Möglichkeiten sowie Mittel der unterstützten Kommunikation (Bild- und Symbolkarten, Fotos, Gebärden) eingesetzt, um eine Verständigung zu erleichtern. Im Rahmen des Kita-Alltags ist eine Einzelförderung allerdings kaum möglich, auch die Kleingruppenförderung ist nicht immer ausreichend. Insbesondere für Kinder, die erst im Vorschulalter ohne Deutschkenntnisse in die Kindertageseinrichtung kommen, reichen die zeitlichen Ressourcen der pädagogischen Fachkräfte zur Unterstützung des Spracherwerbs in der Regel nicht aus, um einen reibungslosen Übergang in die Grundschule zu gewährleisten. Gegebenenfalls ist für eine kontinuierliche fachliche Unterstützung der Kita-Teams bei der Umsetzung alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung die Freistellung einer im Bereich Sprache qualifizierten pädagogischen Fachkraft zu prüfen. Der zeitliche Rahmen hierfür sollte an die Größe der jeweiligen Einrichtung und die Anzahl der Kinder mit einem besonderen Sprachförderbedarf angepasst sein. Gerade bei traumatisierten Flüchtlingskindern stellt aber der Aufbau einer vertrauensvollen und stabilen Beziehung zu einer pädagogischen Fachkraft die Grundvoraussetzung für die Sprachförderung dar. Von daher strebt der Magistrat die Etablierung bzw. Ausweitung eines Beratungs- und Fortbildungsangebots im Hinblick auf die Bedürfnisse von traumatisierten Flüchtlingskindern an. Im Rahmen des Frankfurter Projekts "wortstark" wurden mehr als 50 Erzieherinnen und Erzieher geschult, wie sie Schritt für Schritt die Kommunikation mit und unter den Kindern fördern können, mit denen sie keine Muttersprache teilen. Die Sprachvielfalt wird als Wert geschätzt und für den Kitaalltag und die Integration gut genutzt. Am Bundesprojekt "Sprach-Kitas" nehmen zurzeit 42 Frankfurter Kitas teil. Das Projekt wird fortgeführt: Ab 2016 können sich weitere Frankfurter Kitas hierfür bewerben und teilnehmen. Damit erfolgt eine kontinuierliche spezifische Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte ebenso wie eine kontinuierliche Begleitung der Kitas zu Fragen der sprachlichen Entwicklung und zur Umsetzung der sprachlichen Bildung. Darüber hinaus gibt es in Frankfurt zahlreiche bilinguale Kitas, die eine zweisprachige Betreuung in unterschiedlichen Sprachen anbieten. Mit dem Projekt "Sprachförderprofis" der Frankfurter Goethe-Universität steht eine weitere Qualifizierung für Sprachförderkräfte aus Kita und Schule zur Förderung der sprachlichen Bildung der Kinder zur Verfügung. Die ersten Fortbildungen sollen Ende 2016 starten. Durch die gemeinsame Fortbildung dieser beiden Berufsgruppen und durch die Arbeit in Tandems (Kita-Schule) wird zugleich der Austausch am Übergang von der Kita in die Schule optimiert und eine durchgängige Sprachbildung und -förderung erleichtert. Spracherwerb unbegleitete minderjährige Ausländer Die umA sind grundsätzlich im Rahmen der Jugendhilfe (SGB VIII) stationär untergebracht. Deutschkurse gehören als Nebenleistung zum Standard der Förderung. 9. Ausbildung, Qualifizierung und Zugang zum Arbeitsmarkt Mit dem "Gesetz zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer" hat der Gesetzgeber das bis dahin neun Monate geltende Arbeitsverbot reduziert, sodass die Betroffenen seit März 2015 nach drei Monaten Aufenthalt arbeiten dürfen. Im Gegensatz hierzu ist der Zugang zur dualen Ausbildung seit 2013 ohne Wartefrist möglich. Mit dem im Juni 2016 beschlossenen Integrationsgesetz wurden weitere Vereinfachungen für den Arbeitsmarktzugang verabschiedet. So entfällt die Vorrangprüfung vollständig, nach der Asylbewerberinnen und -bewerber einen freien Arbeitsplatz nur dann bekommen konnten, wenn sich kein Deutscher oder EU-Bürger dafür fand. Gleichwohl ist für den Zugang von Asylbewerberinnen und -bewerbern zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in der Regel eine im Einzelfall zu erstellende Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich. Sofern Asylbewerberinnen und -bewerber oder geduldete Ausländerinnen und Ausländer nicht eigenständig einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz finden, ist es - abhängig von ihrem jeweiligen Aufenthaltsstatus - Aufgabe der örtlichen Arbeitsagenturen oder des Jobcenters mit entsprechenden Informations-, Förder- und Vermittlungsangeboten die Betroffenen bei ihrer beruflichen Integration zu unterstützen. Die Finanzierung dieser Aufgaben erfolgt durch den Bund. Insbesondere aufgrund der derzeit noch unzureichenden Förderangebote für Asylbewerberinnen und -bewerber sowie Geduldete engagiert sich die Stadt im Rahmen des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms (FRAP) mit eigenen oder ergänzenden Unterstützungs- und Fördermaßnahmen. Ziel ist hierbei eine möglichst nachhaltige gesellschaftliche Integration der Menschen. Die Angebote in der Sprach- und Beschäftigungsförderung berücksichtigen die Hintergründe der Geflüchteten und ihre spezifischen Bedarfe (Geschlecht, Alter, Bildungsstand, Qualifikation u.a.). So muss z.B. dem hohen Anteil von Analphabetinnen und Analphabeten bei der Entwicklung neuer Angebote Rechnung getragen werden. Um insbesondere die Zielgruppe Mütter mit Angeboten zu erreichen, müssen diese eine integrierte Kinderbetreuung vorhalten. Zur Abstimmung bestehender und Entwicklung neuer Förderangebote hat sich Mitte Mai 2015 eine Arbeitsgruppe "Arbeitsmarktintegration von Migranten" mit dem Schwerpunktthema "Berufliche Integration von Flüchtlingen" konstituiert, in der Fachkräfte der Agentur für Arbeit Frankfurt, des Jobcenters Frankfurt, der FRAP-Agentur und des Jugend- und Sozialamtes vertreten sind. Neben dem Informationsaustausch ist es Aufgabe der Arbeitsgruppe, bereits bestehende Förderangebote aufeinander abzustimmen sowie neue, bedarfsgerechte Förderangebote zu entwickeln und zu realisieren. Aus dieser Arbeitsgruppe ist die Vereinbarung zur Einrichtung eines gemeinsamen Arbeitsmarktbüros für Flüchtlinge entstanden. Dieses gemeinsame Beratungs- und Unterstützungsangebot von Agentur für Arbeit, Jobcenter Frankfurt und der FRAP-Agentur besteht seit Oktober 2015 und ist im Beratungszentrum der FRAP-Agentur in der Mainzer Landstraße 405 angesiedelt. Mittels entsprechend erhobener Kurzprofile werden seit Juni 2016 Flüchtlinge in kleinen Gruppen zu Infoveranstaltungen mit Arbeitgebern eingeladen und in Einzelfällen Praktika vorbereitet. Im Dezember 2016 fand in den Räumen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt die erste Zukunftsmesse statt, die 900 Geflüchtete und 50 Arbeitgeber zum gegenseitigen Kennlernen nutzten. Kooperationspartner waren neben der IHK die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, die FRAP-Agentur, das Jobcenter Frankfurt, die Agentur für Arbeit Frankfurt und die Accenture-Stiftung. Bei allen Kontakten und Beratungen bestätigte sich in hohem Maße, dass die mangelnden Sprachkenntnisse eine große Hürde für den Eintritt in Ausbildung und Arbeit sind. Aber auch die überwiegend unzureichende Allgemeinbildung ist ein Hindernis für die Vermittlung in berufliche Bildung. Für Asylbewerberinnen und -bewerber bieten sich vor dem Hintergrund als erste Schritte auch Beschäftigungsangebote an. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können Asylbewerberinnen und Asylbewerber gegen eine Mehraufwandsentschädigung eine gemeinnützige Arbeit aufnehmen. Die Finanzierung erfolgt durch die jeweilige Gebietskörperschaft. Auf dieser Grundlage hat die Stadt Frankfurt im Jahr 2015 die bereits zuvor bestehenden Plätze auf bis zu 400 erhöht. Der Bund hat im Juli 2016 das Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) neu aufgelegt. Im Rahmen dieses Bundesprogramms werden Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive geschaffen, die administriert durch die Bundesagentur für Arbeit durch Bundesmittel finanziert werden. Es geht insbesondere darum, den Menschen die Wartezeit zwischen Einreise bis zur Entscheidung über die Anerkennung durch eine sinnvolle und gemeinwohlorientierte Beschäftigung zu überbrücken und mittels niedrigschwelliger Angebote in Arbeitsgelegenheiten an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Die operative Umsetzung wurde inzwischen durch das Jugend- und Sozialamt in Zusammenarbeit mit der SFM veranlasst. Im Interesse der Integration der Flüchtlinge, aber auch mit besonderem Blick auf den bestehenden Fachkräftemangel in Handwerk und Betrieben sowie in den Bereichen Betreuung und Pflege sind möglichst schnell weitere, bedarfsorientierte, auf eine nachhaltige berufliche Integration ausgerichtete Sprachförder- und Bildungsangebote zu realisieren. An konkreten Projekten wird im gemeinsamen Arbeitsmarktbüro für Flüchtlinge gearbeitet. Die Expertisen von Trägern mit zielgruppenspezifischen Angeboten in der Bildungs- und Beratungsarbeit werden dabei berücksichtigt. Für die Zielgruppe Frauen und Mädchen ist das Frauenreferat zu beteiligen. Des Weiteren wurde im Hinblick auf die zentrale Bedeutung von Kenntnissen der deutschen Sprache bei der FRAP-Agentur eine Fachstelle für integrierte berufssprachliche Förderung (FaberiS - www.faberis.de) aufgebaut. In der Folge werden Ausbildnerinnen und Ausbilder aus Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes und von Bildungsträgern weitergebildet. Mit einem eigens entwickelten Methodensetting werden so Ausbildungsbetriebe und -einrichtungen befähigt, die Sprachförderung von Migrantinnen, Migranten und Flüchtlingen im Ausbildungs- und Arbeitsprozess erfolgreich weiter zu führen und vor allem die Aneignung der jeweiligen Berufssprache zu fördern. Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten für umA und junge Flüchtlinge Bei umA besteht zunächst die Verpflichtung zum Besuch einer allgemeinbildenden bzw. ab 16 Jahren einer berufsbildenden Schule. Die Erstförderung mit dem Ziel eines Schulabschlusses findet somit in der Schule statt. Im schulischen Bereich wurden junge Flüchtlinge und Zugewanderte zunächst über das Programm EIBE gefördert. Inzwischen wurde für diese Gruppe das Programm InteA geschaffen (vgl. Kapitel 7). Es ist im Gegensatz zu EIBE speziell auf den Spracherwerb und die Eingliederung der jungen Menschen abgestimmt. Bei der Aufnahme einer beruflichen Ausbildung bzw. einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit gelten für minderjährige Ausländer grundsätzlich die gleichen Rahmenbedingungen wie für alle anderen jungen Menschen, die in Frankfurt am Main gemeldet sind. Sie haben somit freien Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und ihnen stehen auch alle Beratungs-, Förder- und Unterstützungsangebote der Arbeitsagentur und des Jobcenters offen. Dies gilt auch für alle Förderangebote der kommunalen Jugendberufshilfe (Maßnahmen zur Vorbereitung auf den externen Hauptschulabschluss, Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Ausbildungsvorbereitung, außerbetriebliche und begleitete Ausbildung). Die Entscheidung über Förderbedarfe erfolgt einzelfallbezogen. Für junge Flüchtlinge unter 25 Jahren, die eine Berufsausbildung beginnen, gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie für deutsche junge Menschen bzw. für junge Menschen aus Ländern der europäischen Union. Im Bedarfsfall erhalten sie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des SGB II deshalb auch ergänzende Leistungen wie bspw. Mietkostenzuschüsse. 10. Ausblick Die Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main ist eine langfristige Aufgabe, die viele Bereiche der Stadtverwaltung betrifft. Der Magistrat hat deshalb eine dezernats- und ämterübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet, um Schnittstellen innerhalb der Stadtverwaltung weiter zu optimieren, die Integration von Flüchtlingen aktiv zu gestalten und sie mit Nachdruck voranzutreiben. Dabei ist u.a. ein geschlechtsspezifischer Ansatz notwendig. Die vorgelegte Bestandsaufnahme sowie die bereits festgestellten Erfordernisse und Bedarfe wird der Magistrat zu Leitlinien zur Integration geflüchteter Menschen weiterentwickeln. Damit Integration gelingen kann, sieht der Magistrat insbesondere Handlungsbedarf in den Tätigkeitsfeldern soziale Beratung, Förderung der Entwicklung der Kinder sowie Förderung der Erziehungskompetenz der Eltern, Weiterentwicklung des Kinderschutzes, Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung, Schule, Spracherwerb und Arbeitsmarktförderung sowie gesellschaftliche Orientierung. Der Magistrat wird auch dafür Sorge tragen, Hilfen wie Übersetzungsleitungen auszuweiten und dem fachlichen Bedarf anzupassen. Der bestehende Dolmetscherpool des AmkA soll in seiner Arbeit gestärkt und ausgeweitet werden, eine angemessene Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Dolmetscherinnen und Dolmetscher wird der Magistrat prüfen. Der Magistrat plant, die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe in die Lage zu versetzen, Konzepte zur Integration und Förderung junger Flüchtlinge und deren Familien sowie zum Kinderschutz weiter zu entwickeln und ihre Angebote zu differenzieren und auszubauen. Der Magistrat sieht den Bedarf, Angebote zur Traumabewältigung auszubauen. Damit verbunden sein sollte auch die Bildung eines Dolmetscherpools, damit bei Bedarf zuverlässig zwischen Therapeutin/Therapeut und Patientin/Patient vermitteln werden kann. Der Magistrat plant, insbesondere Kindertageseinrichtungen mit erhöhten Anmeldungen von Flüchtlingskindern nach Bedarf gezielt externe Beratung zur Verfügung zu stellen. Über die Fachberatung der jeweiligen Träger soll hier Unterstützung angefordert werden, die u. a. auch darin bestehen kann, externe Fachleute zu beauftragen (z.B. Traumatherapeutinnen und -therapeuten, kultursensible Fachleute, Supervisorinnen und Supervisoren). Für die Beratungs- und ggf. weitere Fortbildungsangebote stellt der Magistrat finanzielle Mittel zur Verfügung. Der Magistrat wird sich beim Land Hessen dafür einsetzen, dass an den Schulen die notwendigen personellen Voraussetzungen geschaffen werden, damit Flüchtlingskinder ohne lange Wartezeiten Deutsch lernen und anschließend in den Regelunterricht integriert werden können. Der Magistrat strebt an, für alle Flüchtlinge in Frankfurt am Main ein bedarfsgerechtes Angebot an Sprachkursen zu schaffen. Die Anzahl der Sprach- und Integrationskurse von Seiten der VHS und anderer Träger soll daher dem Bedarf angepasst werden, Angebote mit Kinderbetreuung sollen ermöglicht werden. Der Magistrat unterstützt bei der Suche und Anmietung von Räumen für Sprach- und Integrationskurse. Ziel des Magistrats ist es, unter Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure Sprachförderangebote im Rahmen eines Gesamtkonzepts miteinander zu verzahnen und zu koordinieren. Eine Biografie begleitende und aufeinander abgestimmte Kette an Bildungs- und Sprachangeboten soll die Integration geflüchteter Menschen in Bildung, Ausbildung und Arbeit erleichtern. Der Magistrat versteht den Zugang zum Arbeitsmarkt als wesentlichen Bestandteil einer nachhaltigen Integration. Es werden deshalb die Bemühungen verstärkt, ergänzend zu den vorrangigen Angeboten von Agentur für Arbeit und Jobcenter Frankfurt die Möglichkeiten des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms zu nutzen. Dazu gehören insbesondere die individuelle Beratung, Qualifizierung und die Vermittlung von Einsatzfeldern. Der Magistrat will außerdem Flüchtlinge mit besonderem Bedarf an Schutz oder Hilfe gezielt unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Frauen mit Gewalterfahrungen und traumatisierte Kinder und Jugendliche, andere Opfer von Diskriminierung und sexualisierter Gewalt sowie Minderheiten, deren besondere Situation bei der Unterbringung und Integration zu berücksichtigen ist. Der Magistrat erkennt die langfristigen Herausforderungen für eine gesellschaftliche Integration und die Notwendigkeit, hier frühzeitig aktiv zu werden. Das AmkA wird seine Kontaktarbeit und Angebote zur Orientierung, Beratung, Vernetzung und Konfliktmediation der Situation anpassen und ausweiten. Der Magistrat strebt an, dass sich das Land Hessen und der Bund in angemessener Weise an den entstehenden Kosten beteiligen. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 07.03.2017, OA 130 Antrag vom 06.03.2017, OF 136/7 Antrag vom 08.03.2017, OF 245/2 Antrag vom 20.02.2017, OF 255/1 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.02.2015, NR 1136 Auskunftsersuchen vom 07.03.2017, V 362 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 15.02.2017 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 06.03.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. 10. Sitzung des OBR 4 am 07.03.2017, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); Enthaltung dFfm 9. Sitzung des OBR 16 am 07.03.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 1 am 07.03.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 362 2017 1. Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 255/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, GRÜNE und fraktionslos gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, 1 GRÜNE, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen SPD und 1 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) 10. Sitzung des OBR 10 am 07.03.2017, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7 am 07.03.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 130 2017 1. Die Vorlage B 42 dient unter Hinweis auf OA 130 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 136/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU 10. Sitzung des OBR 8 am 09.03.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: a) Die Vorlage B 42 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1368 2017 1. Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 245/2 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 14 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 13 am 14.03.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) 10. Sitzung des OBR 3 am 16.03.2017, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 10. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 24.04.2017, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 130 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) 10. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.04.2017, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 130 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme) und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und FRANKFURTER (B 422 = Kenntnis, OA 130 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 42 = Zurückweisung, OA 130 = Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 56 Beschluss: 1. Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 130 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1351, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 51
Beratung im Ortsbeirat: 4
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