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Reflexion

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Behindertengerechte Stadt Frankfurt - E-Roller wild abgestellt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6713 entstanden aus Vorlage: OF 1474/1 vom 05.10.2020 Betreff: Behindertengerechte Stadt Frankfurt - E-Roller wild abgestellt Die Stadt Frankfurt zeichnet sich dadurch aus, dass sie ständig dabei ist, die Straßen und öffentlichen Räume behindertengerecht zu gestalten. Es wurden schon viele Verbesserungen und Fortschritte erzielt. Doch ein Problem, besonders für stark sehbehinderte/blinde Menschen, ist noch zu lösen. Es handelt sich um die in Vielzahl kreuz und quer abgestellten E-Roller, die ohne viel nachzudenken, oftmals auch rücksichtslos, abgestellt werden. Der Magistrat wird daher gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die es blinden Menschen ermöglichen, sich problemlos, ohne E-Roller als Stolperfallen, in unserer Stadt zu bewegen. Begründung: Blinde und stark sehbehinderte Menschen können ihren Weg mit ihrem weißen Stock, der sie bisher sicher durch die Stadt, auf Gehwegen und durch Fußgängerzonen geführt hat, nicht mehr sicher bewältigen. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 25/9 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1176 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4

Den Gebrauch und das Abstellen von E-Rollern regulieren

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2020, NR 1337 Betreff: Den Gebrauch und das Abstellen von E-Rollern regulieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Über den Hessischen Städtetag und/oder sonstige zuständige Gremien, eine Gesetzinitiative zu initiieren, die es den Kommunen ermöglicht, den Gebrauch und das Abstellen von E-Rollern im öffentlichen Raum, insbesondere den Gehwegen zu regulieren. 2. Darüber hinaus soll der Magistrat prüfen und berichten, welche Maßnahmen zur Regulierung der E-Roller auch ohne eine neue Gesetzesinitiative möglich und aussichtsreich erscheinen, in Frage kommen dabei beispielsweise: a) Ausweisung fester Abstellstandorte an ausgewählten zentralen und dezentralen Plätzen und Haltstellen des ÖPNV. b) Nutzung von Geofencing, um E-Roller von bestimmten Plätzen, Orten fernzuhalten, z.B. Parks, Grünanlagen. c) Beschränkung der maximalen Anzahl an E-Rollern in Frankfurt. d) Kombination von E-Roller Angeboten mit den Angeboten des RMV oder traffiQ. Begründung: I Seit Mitte 2019 sind E-Roller in Deutschland zugelassen. Anbieterinnen und Anbieter benötigen keine Genehmigung der Stadt, um ihre Fahrzeuge in Städten anzubieten. Inzwischen gibt es laut Verkehrsdezernat 6500 E-Roller in Frankfurt ohne das die Stadt eine Möglichkeit hat, das Abstellen und den Gebrauch der E-Roller regulieren zu können. Denn mit der Genehmigung der E-Roller durch den Verkehrsminister, wurde den Kommunen keine entsprechende Satzung in die Hand gegeben, mit der sie die Nutzung der E-Roller kontrollieren könnten. Diesen Schritt möge die Stadt nun nachholen, indem sie eine Satzung über den hessischen Städtetag beantragt. II 2./3. Das willkürlich Abstellen der E-Roller, auf Gehwegen, Plätzen, Parks und Straßen beeinträchtigt nicht nur Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer, sondern auch Personen mit Kinderwägen und insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen. Zudem belastet das rücksichtslose Abstellen zunehmend die städtische Verkehrspolizei. Mit festen Abstellstandorten und Geofencing wird sichergestellt, dass E-Roller nicht mehr willkürlich auf unterschiedlichen Verkehrswegen und Grünanlagen abgestellt werden. Zudem würden feste Abstellorte die Arbeit der in der Regel selbstständig arbeitenden Aufladerinnen und Auflader, den sogenannten Juicer, Hunter und Ranger, ihre Arbeit vereinfachen und weniger Such- und Sammelverkehr verursachen. 4. Damit nicht unnötig viele E-Roller von diversen Anbieterinnen und Anbieter in Frankfurt Platz wegnehmen, ist eine Maximalzahl, die sich an den Bedarf an E-Rollern orientiert, unabdingbar. 5. Eine Kombinierung der ÖPNV-Angebote mit den Angeboten der E-Rollern (z.B. "Anschlussticket") könnte Pendlerinnen und Pendler, deren Arbeitsorte von ÖPNV-Haltestellen aus nicht gut fußläufig zu erreichen sind, ein Anreiz geben das Auto nicht zu nutzen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.04.2021, B 146 Antrag vom 27.05.2021, OF 25/9 Bericht des Magistrats vom 17.09.2021, B 316 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 62 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1337 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage NR 1337 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6990, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021

Gehraumüberwachung tut not

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.01.2021, V 1901 entstanden aus Vorlage: OF 1268/2 vom 30.12.2020 Betreff: Gehraumüberwachung tut not Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob das Personal der Parkraumüberwachung zusätzlich zur Gehraumüberwachung eingesetzt werden kann, die behindernd und gefährdend auf Gehwegen abgestellte Motorräder, E-Roller, Fahrräder und Lastenräder erfasst; 2. und wenn ja, ob und in welcher Höhe zusätzliches Personal dafür erforderlich wäre; 3. sowie welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, derartige behindernde und gefährdende Fahrzeuge beseitigen zu lassen, wenn kein Eigentümer zu ermitteln ist. Begründung: Das Personal der Parkraumüberwachung nutzt selbst die Gehwege, erkennt also unmittelbar und ohne jeden Zusatzaufwand die Problematik eines störend abgestellten Fahrzeugs. Da die meisten Radfahrer ihre Räder platzsparend an den Gehwegrändern abstellen, entstehen Probleme in der Regel durch Motorräder, E-Roller und Lastenräder, sodass der Zusatzaufwand des Personals sich in Grenzen hielte. Gleichwohl stellen die Problemfälle erhebliche Belästigungen und Gefahrenpotenziale dar, sodass eine Duldung zumindest aus Sicht der Fußgänger und insbesondere der Behinderten mit Rollstuhl, der Sehbehinderten und der Menschen mit Kinderwagen inakzeptabel ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 675 Antrag vom 27.05.2021, OF 25/9 Aktenzeichen: 32 1

E-Roller im Ortsbezirk 9

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 25/9 Betreff: E-Roller im Ortsbezirk 9 Vorgang: NR 1337/20; OM 6713/20 OBR 1; V 1901/21 OBR 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, es blinden und sehbehinderten Menschen, sowie Menschen mit Rollator oder Kinderwagen wieder zu ermöglichen die städtischen Gehwege ohne Behinderung zu benutzen. Das könnte erfolgen durch: Ausweisung von festen Abstellflächen für E-Rollern und Ahndung falsch abgestellter E-Rollern durch die Stadtpolizei. Begründung: Seit Mitte 2019 sind in E-Roller in Deutschland zugelassen ohne dass die Anbieter eine Genehmigung der Stadt benötigen, um ihre E-Roller anzubieten. Das willkürliche Abstellen der E-Roller auf Gehwegen, Plätzen und Straßen beeinträchtigt andere Verkehrsteilnehmer. Mit festen Abstellorten könnte die Arbeit der selbständigen Aufladerinnen und Auflader erleichtert und deren km-Leistung reduziert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.06.2021, OF 45/9 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6713 Antrag vom 26.11.2020, NR 1337 Auskunftsersuchen vom 18.01.2021, V 1901 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 14 Die Vorlage OF 45/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 263 2021 1. Die Vorlage OF 25/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 45/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 45/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Verkehrshindernis E-Roller im Ortsbezirk 9

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2021, OF 45/9 Betreff: Verkehrshindernis E-Roller im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, es blinden und sehbehinderten Menschen, sowie Menschen mit Rollator oder Kinderwagen wieder zu ermöglichen die städtischen Gehwege ohne Behinderung zu benutzen. Das könnte erfolgen durch: Ausweisung von festen Abstellflächen für E-Rollern und Ahndung falsch abgestellter E-Rollern durch die Stadtpolizei. Begründung: Seit Mitte 2019 sind in E-Roller in Deutschland zugelassen ohne dass die Anbieter eine Genehmigung der Stadt benötigen, um ihre E-Roller anzubieten. An vielen Stellen im gesamten Ortsbezirk kommt es zu einer gehäuften Ansammlung teils quer zu Laufrichtung abgestellter E-Roller, die massiv den Fußverkehr behindern. Fußgänger*innen in Gruppen müssen, um diese Engstellen zu passieren teils auf den Fahrradweg oder die Straße ausweichen. Exemplarisch dafür ist hier die Maybachbrücke in direkter Nähe zu den S-Bahnhaltestellen und ein Bürgersteig beim Sinai-Park genannt. Mit festen Abstellorten könnte die Arbeit der selbständigen Aufladerinnen und Auflader erleichtert und deren km-Leistung reduziert werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 25/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 14 Die Vorlage OF 45/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 263 2021 1. Die Vorlage OF 25/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 45/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 45/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4