Reflexion
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Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (III)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4434 entstanden aus Vorlage: OF 1199/5 vom 06.03.2019 Betreff: Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (III) Der Magistrat wird gebeten, das Parkverbot entlang der Friedhofsmauer am Hainer Weg zu überarbeiten. Der Ortsbeirat schlägt vor, das Parken auf der westlichen Seite des Hainer Wegs nur für Pkws zu erlauben. Begründung: Der Hainer Weg ist entlang der Friedhofsmauer, in erster Linie von Lkws, mittlerweile derart zugeparkt, dass ein Begegnungsverkehr nur noch bedingt möglich ist. Dabei ist der Hainer Weg für Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung zwischen Bergkirche und Goetheturm, aus der Innenstadt kommend, der einzige Zuweg. Gleichzeitig fehlen für Besucherinnen und Besucher des Friedhofes Parkmöglichkeiten. Auch könnte so dem in den vergangenen Monaten immer wieder vorgekommenen Zuparken des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges begegnet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1238 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6186 Antrag vom 30.10.2021, OF 250/5 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1190 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (IV)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6186 entstanden aus Vorlage: OF 1656/5 vom 20.05.2020 Betreff: Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (IV) Vorgang: OM 4434/19 OBR 5; ST 1238/19 Der Magistrat wird gebeten, das Parkverbot entlang der Friedhofsmauer am Hainer Weg zu überarbeiten. Der Ortsbeirat schlägt nochmals vor, das Parken auf der westlichen Seite des Hainer Wegs entlang der Friedhofsmauer nur für Pkws zu erlauben. Begründung: Der Hainer Weg ist entlang der Friedhofsmauer, in erster Linie von Lkws, mittlerweile derart zugeparkt, dass ein Begegnungsverkehr nur noch bedingt möglich ist. Dabei ist der Hainer Weg für Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlungen zwischen Bergkirche und Goetheturm aus der Innenstadt kommend der einzige Zuweg. Gleichzeitig fehlen für Besucherinnen und Besucher des Friedhofes Parkmöglichkeiten. Auch könnte so dem, auch in den vergangenen Monaten immer wieder vorgekommenen, Zuparken des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges begegnet werden. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 01.07.2019, ST 1238, angeführt, dass durch das Abstellen von Lastkraftwagen der positive Nebeneffekt einer Fahrgeschwindigkeitsreduzierung erreicht wird. Hiergegen ist anzuführen, dass am Hainer Weg auf Höhe des Friedhofs kein Grund ersichtlich ist, weshalb die dortige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h weiter abgesenkt werden sollte; der Straßenabschnitt befindet sich gerade nicht in einem Wohngebiet. Ferner wird das Argument angeführt, dass den Besucherinnen und Besuchern des Friedhofes eine ausreichende Anzahl von Kurzzeitparkmöglichkeiten auf dem Parkplatz am Eingang des Friedhofes auf der Seite der Darmstädter Landstraße zur Verfügung steht. Hiergegen ist anzuführen, dass diese Parkmöglichkeiten zum einen weitgehend kostenpflichtig sind und zum anderen sich auf der anderen Seite des Friedhofs befinden. Gerade in Bezug auf in der Mobilität eingeschränkte Personen, welche eine Grabstätte auf der östlichen Seite des Friedhofs besuchen möchten, kann diese Argumentation nicht greifen. Bezüglich des Zuparkens des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges und der diesbezüglichen Anmerkung des Magistrates, dass derselbe dann immer noch von Kleintransportern zugeparkt werden könnte, ist darauf hinzuweisen, dass dies in der Vergangenheit nur vereinzelt vorgekommen ist und das Hauptproblem von Lkws ausgeht. In den vergangenen Wochen ist der Spiegel sogar zum Teil von Fahrzeugen (Kranwagen) ohne Kennzeichen verdeckt worden. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat nochmals, sich der Problematik anzunehmen und auf die Ortskenntnis des Stadtteilgremiums zu vertrauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4434 Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1238 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1867 Antrag vom 30.10.2021, OF 250/5 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1190 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (V)
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2021, OF 250/5 Betreff: Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (V) Vorgang: OM 4434/19 OBR 5; ST 1238/19; OM 6186/20 OBR 5; ST 1867/20 Der Magistrat wird gebeten, das Parkverbot entlang der Friedhofsmauer am Hainer Weg zu überarbeiten. Der Ortsbeirat schlägt nochmals vor, das Parken auf der westlichen Seite des Hainer Wegs entlang der Friedhofsmauer nur für Pkws zu erlauben oder das Parken dort generell nur mittels Parkscheibe für zwei Stunden im Zeitraum von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu erlauben. Begründung: Der Hainer Weg ist entlang der Friedhofsmauer, in erster Linie von LKWs, mittlerweile derart zugeparkt, dass ein Begegnungsverkehr nur noch bedingt möglich ist. Dabei ist der Hainer Weg für Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlungen zwischen Bergkirche und Goetheturm, aus der Innenstadt kommend, der einzige Zuweg. Gleichzeitig fehlen für Besucherinnen und Besucher des Friedhofes Parkmöglichkeiten. Auch könnte so dem, auch in den vergangenen Monaten immer wieder vorgekommenen, Zuparken des Verkehrsspiegels durch LKWs an der Einmündung des Bergesgrundweges begegnet werden. Der Magistrat hat in seiner ST 1238 vom 01.07.2019 angeführt, dass durch das Abstellten von Lastkraftwagen der positive Nebeneffekt einer Fahrgeschwindigkeitsreduzierung erreicht wird. Hiergegen ist anzuführen, dass am Hainer Weg auf Höhe des Friedhofs kein Grund ersichtlich ist, weshalb die dortige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h weiter abgesenkt werden sollte; der Straßenabschnitt befindet sich gerade nicht in einem Wohngebiet. Ferner wird das Argument angeführt, dass den Besucherinnen und Besuchern des Friedhofes eine ausreichende Anzahl von Kurzzeitparkmöglichkeiten auf dem Parkplatz am Eingang des Friedhofes auf der Seite der Darmstädter Landstraße zur Verfügung steht. Hiergegen ist anzuführen, dass diese Parkmöglichkeiten zum einen weitgehend kostenpflichtig sind und zum anderen sich auf der anderen Seite des Friedhofs befinden. Gerade in Bezug auf in der Mobilität eingeschränkte Personen, welche eine Grabstätte auf der östlichen Seite des Friedhofs besuchen möchten, kann diese Argumentation nicht greifen. Bezüglich des Zuparkens des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges und der diesbezüglichen Anmerkung des Magistrates, dass derselbe dann immer noch von Kleintransportern zugeparkt werden könnte, ist darauf hinzuweisen, dass dies in der Vergangenheit nur vereinzelt vorgekommen ist und das Hauptproblem von LKW ausgeht. In den vergangenen Wochen ist der Spiegel sogar zum Teil von Fahrzeugen (Kranwagen) ohne Kennzeichen verdeckt worden. Der Ortsbeirat 5 bitte daher eindringlich den Magistrat darum sich der Problematik anzunehmen und auf die Ortskenntnis des Stadtteilgremiums zu vertrauen. Soweit der Magistrat bzw. das zuständige Amt (wie zuletzt in seiner ST 1867 vom 12.10.2020) zu einer anderen Bewertung der Situation gelangt, wird eine gemeinsame Ortsbegehung angeregt. Foto: Privat (07.11.2021) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4434 Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1238 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6186 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1867 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1190 2021 Die Vorlage OF 250/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE. und AfD gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1190 entstanden aus Vorlage: OF 250/5 vom 30.10.2021 Betreff: Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer Vorgang: OM 4434/19 OBR 5; ST 1238/19; OM 6186/20 OBR 5; ST 1867/20 Der Magistrat wird gebeten, das Parkverbot entlang der Friedhofsmauer am Hainer Weg zu überarbeiten. Der Ortsbeirat schlägt nochmals vor, das Parken auf der westlichen Seite des Hainer Wegs entlang der Friedhofsmauer nur für Pkws zu erlauben oder das Parken dort generell nur mittels Parkscheibe für zwei Stunden im Zeitraum von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu erlauben. Begründung: Der Hainer Weg ist entlang der Friedhofsmauer, in erster Linie von Lkws, mittlerweile derart zugeparkt, dass ein Begegnungsverkehr nur noch bedingt möglich ist. Dabei ist der Hainer Weg für Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlungen zwischen Bergkirche und Goetheturm, aus der Innenstadt kommend, der einzige Zuweg. Gleichzeitig fehlen für Besucherinnen und Besucher des Friedhofes Parkmöglichkeiten. Auch könnte so dem in den vergangenen Monaten immer wieder vorgekommenen Zuparken des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges begegnet werden. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 01.07.2019, ST 1238, angeführt, dass durch das Abstellen von Lastkraftwagen der positive Nebeneffekt einer Fahrgeschwindigkeitsreduzierung erreicht wird. Hiergegen ist anzuführen, dass am Hainer Weg auf Höhe des Friedhofs kein Grund ersichtlich ist, weshalb die dortige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h weiter abgesenkt werden sollte, der Straßenabschnitt befindet sich gerade nicht in einem Wohngebiet. Ferner wird das Argument angeführt, dass den Besucherinnen und Besuchern des Friedhofes eine ausreichende Anzahl von Kurzzeitparkmöglichkeiten auf dem Parkplatz am Eingang des Friedhofes auf der Seite der Darmstädter Landstraße zur Verfügung steht. Hiergegen ist anzuführen, dass diese Parkmöglichkeiten zum einen weitgehend kostenpflichtig sind und zum anderen sich auf der anderen Seite des Friedhofs befinden. Gerade in Bezug auf in der Mobilität eingeschränkte Personen, welche eine Grabstätte auf der östlichen Seite des Friedhofs besuchen möchten, kann diese Argumentation nicht greifen. Bezüglich des Zuparkens des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges und der diesbezüglichen Anmerkung des Magistrates, dass derselbe dann immer noch von Kleintransportern zugeparkt werden könnte, ist darauf hinzuweisen, dass dies in der Vergangenheit nur vereinzelt vorgekommen ist und das Hauptproblem von Lkws ausgeht. In den vergangenen Wochen ist der Spiegel sogar zum Teil von Fahrzeugen (Kranwagen) ohne Kennzeichen verdeckt worden. Der Ortsbeirat bittet daher eindringlich den Magistrat darum, sich der Problematik anzunehmen und auf die Ortskenntnis des Stadtteilgremiums zu vertrauen. Soweit der Magistrat bzw. das zuständige Amt (wie zuletzt in seiner Stellungnahme vom 12.10.2020, ST 1867) zu einer anderen Bewertung der Situation gelangt, wird eine gemeinsame Ortsbegehung angeregt. Fotos: Privat (07.11.2021) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4434 Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1238 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6186 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1867 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 749 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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