Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 10

Gesicherter Überweg im Rebstockpark auch bei Messezeiten

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.05.2016, OM 77 entstanden aus Vorlage: OF 20/2 vom 04.05.2016 Betreff: Gesicherter Überweg im Rebstockpark auch bei Messezeiten Der Magistrat wird aufgefordert, in Form eines Konzeptes dafür Sorge zu tragen, dass der Fußgängerüberweg zwischen dem alten und dem neuen Teil des Rebstockparks auch während der Messezeiten in der Höhe des Park-and-sleep-Areals der Messe Frankfurt gewährleistet werden kann. Das Konzept soll dem Ortsbeirat 2 vorgestellt werden. Ergänzend dazu soll als Sofortmaßnahme an dieser Stelle ein Zebrastreifen auf der zweispurigen Straße Zum Rebstockbad eingerichtet werden. Begründung: Durch den Bau der Messehalle 12 wird sich die Registrierung der Lieferanten zur Messe immer häufiger nur noch durch einen Check-in auf dem Rebstockgelände realisieren lassen. Dazu wird die Parkhausfahrspur verwendet werden. Bedingt durch diesen Check-in wird der Überweg zukünftig noch häufiger geschlossen sein. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Rebstocks beziehungsweise des Europaviertels verstehen nicht, warum hier kein uneingeschränkter Überweg realisierbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1112 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 419 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1159 Antrag vom 11.10.2018, OF 671/2 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1043 Antrag vom 20.06.2021, OF 69/2 Antrag vom 29.01.2022, OF 253/2 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2075 Aktenzeichen: 32 1

Gesicherter Überweg im Rebstockpark alt/neu über die Straße Zum Rebstockbad

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1043 entstanden aus Vorlage: OF 671/2 vom 11.10.2018 Betreff: Gesicherter Überweg im Rebstockpark alt/neu über die Straße Zum Rebstockbad Vorgang: OM 77/16 OBR 2; ST 1159/17 Der Magistrat wird erneut aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Messe Frankfurt GmbH ein Konzept zu erarbeiten, um einen sicheren Überweg für zu Fuß Gehende und Radfahrende im Übergang von Rebstockpark alt/neu an der Straße Zum Rebstockbad zu entwickeln und folgende Punkte dabei besonders zu prüfen: 1. Warum ist es nicht möglich, eine bedarfsgesteuerte Fußgängerampel dauerhaft zu installieren? 2, Warum ist es nicht möglich, temporäre Fußgängerampeln nur zu Messezeiten aufzustellen? 3. Wäre es möglich, an dieser Stelle eine entsprechende Brücke zu bauen? 4. Wie steht es mit der Bereitschaft der Messe Frankfurt GmbH (eine von der Stadt Frankfurt beherrschte Gesellschaft), der eigentlichen Nutznießerin der Straße Zum Rebstockbad, sich in deutlichem finanziellen Ausmaß an Ampelanlagen oder an einer Brücke zu beteiligen? 5. Wie beurteilt der Magistrat diesen gefährlichen Überweg im Hinblick auf die Entwicklung des Baugebietes "Am Römerhof" und im Hinblick auf die bereits dort in einem Provisorium eröffnete Schule gleichen Namens? Begründung: "Die Zeiten der autogerechten Stadt sind vorbei. Man kann eine Stadt in der Größe von Frankfurt nicht lebenswert erhalten, wenn man dem Auto (...) die Vorfahrt einräumt. Es ist eine Frage der Lebensqualität, dass wir in der Innenstadt und den angrenzenden Stadtteilen auf den öffentlichen Nahverkehr setzen, auf Rad- und Fußverkehr." (Oesterling, Klaus, Stadtrat, Dezernent für Verkehr der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurter Rundschau vom 18.07.2016, S. F4). An der Europa-Allee wurde selbst an jeder Parkhausausfahrt eine Ampel gebaut und gleiches soll nun an gefährlichen Stellen nicht möglich sein? Das Verkehrskonzept für diesen Bereich mag vor zehn Jahren angemessen gewesen sein, aber inzwischen leben mehrere Tausend Menschen im Rebstockviertel, Kuhwald, Gallus und Europaviertel und durch das neue Gebiet "Am Römerhof" werden es noch deutlich mehr werden. Es wird damit geworben, dass man vom Gallus aus den GrünGürtel erreichen kann, aber in der Realität schneiden diese beiden Straßen vom GrünGürtel ab. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.05.2016, OM 77 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1159 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 321 Antrag vom 20.06.2021, OF 68/2 Antrag vom 20.06.2021, OF 69/2 Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 100 Antrag vom 29.01.2022, OF 253/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

Gesicherter Überweg im Rebstockpark (neues Konzept)

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 69/2 Betreff: Gesicherter Überweg im Rebstockpark (neues Konzept) Vorgang: OM 77/16 OBR 2; ST 1112/16; ST 419/17; ST 1159/17; OM 2634/18 OBR 2; ST 712/18; V 1043/18 OBR 2; ST 321/19; OM 6065/20 OBR 2; ST 1554/20; OM 7082/21 OBR 2; OM 131/21 OBR 2; ST 1070/21; Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob ergänzend zu den bisherigen Überlegungen eine ebenerdige Querung für Fußgänger und Radfahrer bei lokaler Absenkung der Straßen-Fahrbahnen eine realisierbare Lösung wäre; 2. ob eine solche Tieferlegung im offenen Einschnitt - ohne Tunnelbauwerk - nicht deutlich kostengünstiger käme als eine Brücken- oder Unterführungslösung - und dabei auch ohne landschaftsstörende Hochbauten auskäme; 3. welche Zusatzlösung für das Ansteuern des Parkplatzes am Rebstockbad erforderlich, und ob nicht im Rahmen des Neubaus des Rebstockbades ohnehin eine andere Lösung statt des bisherigen ebenerdigen Parkplatzes vernünftiger wäre (Parkerweiterung? Erweiterung des Bad-Freigeländes?); 4. welche Realisierungsweg logistisch und finanziell günstiger käme: Mitplanung und Ausführung im Rahmen des Neubaus des Rebstockbades oder im Rahmen des zukünftigen Bebauungsplans B 919 ? Dabei wird gebeten, die für beide Wege zu erwartenden Zeitrahmen anzugeben und dabei zu bedenken, daß der Überweg schon seit vielen Jahren ein brennendes Problem für die Bürger ist, das nicht mehr allzulang in die Zukunft verschoben werden sollte. Begründung: Der Wunsch der Bürgerschaft, hier eine sichere Querung zwischen den Parkteilen zu erhalten, ist sehr alt. Hiermit befaßten sich schon mehrere Eingaben des Ortsbeirates und darauffolgende Stellungnahmen des Magistrats: OM 77 vom 30.05.2016 mit ST 1112/419/1159, OM 2634 vom 22.01.2018 mit ST 712, V 1043 vom 29.10.2018 mit ST 321, OM 6065 vom 27.05.2020 mit ST 1554, OM 7082 vom 18.01.2021 mit ST 1070, OM 131 vom 10.05.2021. Es wäre also an der Zeit, das Problem endlich zu lösen. Der alte und der neue Teil des Rebstockparks sind lediglich durch einen einzigen schmalen ungesicherten Übergang über die Straße zum Rebstockbad und die parallel verlaufende Straße zum Messeparkhaus Rebstock bzw. zum Messegelände miteinander verbunden. Die Straße zum Rebstockbad wird von Autofahrern insbesondere als Zufahrt zum Rebstockbad, zum Autobahnanschluss West sowie in/aus Richtung Nied/Höchst genutzt. Vor einigen Monaten wurde hier ein Kleinkind überfahren. Die Straße zum Messeparkhaus Rebstock und weiter zum eigentlichen Messegelände ist an Veranstaltungstagen für PKW reserviert und wird für den Messeauf- und -abbau von Kleintransportern und LKW befahren. An solchen Tagen wird der Übergang zwischen dem alten und dem neuen Rebstockpark rund um die Uhr vollständig gesperrt, was für die betroffenen Bürger als unzulässige Einschränkung ihrer Freizügigkeit völlig inakzeptabel ist. Der Park selbst wird sommers wie winters sehr stark frequentiert (Spaziergänger mit und ohne Kind, Hund, Kinderwagen; Rad- und Rollstuhlfahrer; Bewohner des benachbarten Altenheims sowie des Flüchtlingsheims; Sportgruppen), zumal der sogenannte Europagarten von den Bewohnern des Europaviertels sowie des angrenzenden Gallusviertels seit Jahren immer noch nicht genutzt werden kann. Der Übergang zwischen altem und neuem Rebstockpark wird darüber hinaus u. a. von Besuchern des Rebstockbads und der Messe, Schülern des Gymnasiums Römerhof, Radfahrern in/aus Richtung Nied und Höchst, Rödelheim, von und zur Nidda benutzt. Es ist dringend notwendig, eine gesicherte, ganzjährig ununterbrochen nutzbare Verbindung zwischen den beiden Parkteilen herzustellen. Es wäre vorteilhaft wenn dies rechtzeitig vor Abriss und Neubau des Rebstockbads in Angriff genommen werden könnte, da während dieser Phasen mit einem erhöhten LKW-Verkehr zu rechnen ist. Unter Berücksichtigung des in den kommenden Jahren kräftig zunehmenden Autoverkehrs (weitere Bebauung im Europaviertel und entlang der Straße am Römerhof; neues Rebstockbad) sowie der Interessen der Messegesellschaft kommt für den kreuzenden Personen- und Radverkehr sowie für Fahrzeuge des Grünflächenamtes sinnvoll eigentlich nur eine bauliche Trennung der kreuzenden Verkehrswege infrage. Da - wie oben dargestellt - sowohl Besucher des Rebstockbads als auch Messebesucher die künftige Querung nutzen werden - und da auch der Messezufahrtsverkehr dadurch entspannt wird, könnten evtl. die Messegesellschaft und die Betreibergesellschaft des Rebstockbads an den Kosten beteiligt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.01.2022, OF 253/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.05.2016, OM 77 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1112 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 419 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1159 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2634 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 712 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 321 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6065 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1554 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7082 Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 131 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1070 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 69/2 wird so lange zurückgestellt, bis eine Antwort auf das Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 100, vorliegt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 69/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 69/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 253/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 69/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 253/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2075 2022 1. Die Vorlage OF 69/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 253/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 2 GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 3 GRÜNE, CDU, FDP und LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Gesicherter Überweg im Rebstockpark (Nachfrage)

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 100 entstanden aus Vorlage: OF 68/2 vom 20.06.2021 Betreff: Gesicherter Überweg im Rebstockpark (Nachfrage) Vorgang: V 1043/18 OBR 2; ST321/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie der derzeitige Planungsstand zum Bebauungsplan Nr. 919, auf den der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 321 vom 08.02.2019 verwies, gediehen ist; 2. welche Art Brückenbauwerk dabei mitgeprüft wird (Fußgänger-/Radfahrerbrücke oder Fahrzeugb rücke). Begründung: Die Situation für Fußgänger und Radfahrer, die zwischen dem alten und neuen Teil des Rebstockparks hin- und her wechseln, wird an dem Übergang in der Nähe des Flüchtlingsheims zunehmend problematisch, da der Strom der Passanten, die die Straße Zum Rebstockbad und die dreispurige Zufahrt zu den Messeparkhäusern überqueren, immer mehr zunimmt. Eine wie auch immer geregelte Ampel hat der Magistrat aber mit unterschiedlichen Begründungen mehrfach abgelehnt, die nicht immer stichhaltig waren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 321 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2126 Antrag vom 29.01.2022, OF 253/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

Sicherheit Übergang neuer/alter Rebstockpark

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2022, OF 253/2 Betreff: Sicherheit Übergang neuer/alter Rebstockpark Vorgang: OM 77/16 OBR 2; ST 1112/16; ST 419/17; ST 1159/17; V 1043/18 OBR 2; ST 321/19; V 100/21 OBR 2; ST 2126/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, - am Übergang vom alten zum neuen Rebstockpark, sprich an der Straße "Zum Rebstockbad", sowie an der Messestraße, einen Fußgängerüberweg/Zebrastreifen zu einzurichten. Mit der Anregung dieser Überquerung spricht sich der Ortsbeirat ausdrücklich für diese Lösung aus, die jahrelange, unbefriedigende und gefährlichen Situation für kleine und große Anwohner*innen und Nutzer*innen mit einem -aus Sicht des Ortsbeirates- angemessenen Umsetzungsaufwand endlich zu lösen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten. 1. ob das Tor auf Höhe des Rebstockparks zwischen den beiden Straßen "Zum Rebstockbad" und "Zum Messeparkhaus Rebstock" (im Folgenden als "das Tor" bezeichnet) auch während Messezeiten geöffnet bleiben kann. Falls nein, bitten der Ortsbeirat um eine valide Begründung. 2. ob die Situation des Übergangs vom alten zum neuen Rebstockpark nicht einer grundlegenden Neubewertung aufgrund sich einer sich stetig verändernden tatsächlichen Ausgangslage bedarf, da in den letzten Jahren weitere Nutzer*innen, also potentiell "Überquerende" in den Stadtteil hinzugetreten sind (z.B. aktuell Schule in der Leonardo-da-Vinci-allee, sowie die 2 Kindergärten in der Leonardo-Da-Vinci-Alle, sowie der Montgolfier-Allee aber auch aus Europa-Allee/ Pariser Straße; sowie in der Perspektive die zu errichtenden Quartiere: Ergänzungsbebauung Rebstock sowie Quartier "Am Römerhof" - siehe hierzu auch Begründung). Begründung: In der ST2126 vom 29.11.2021 weist der Magistrat darauf hin, dass das Einbringen einer Fußgängerampel in das Verkehrsleitsystem (ST 321 vom 08.02.2019) technisch und finanziell zu aufwändig wäre. Siehe auch die ST 1159 vom 03.07.2017. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs wird in dieser ST ebenfalls als wenig sinnvoll erachtet. Diese Erkenntnis beruht auf der Tatsache, dass "das Tor" zwischen beiden Straßen zu Messezeiten geschlossen wird, und der Fußgängerüberweg dann "nicht weiterführen würde". Diese Ansicht des Magistrats wird vom Ortsbeirat nicht geteilt! Die Messestraße/ das Messeparkhaus Rebstock wird nur zu bestimmten bzw. großen Messen genutzt, zu allen anderen Tagen im Jahr ist das Tor zwischen beiden Straßen demnach geöffnet, und wird von zahlreichen Fußgängern, sowie Fahrradfahrern genutzt. Es wird von vielen Anwohner*Innen im Übrigen angeregt, "das Tor" auch während Messezeiten geöffnet zu lassen. Zumal "das Tor" auch als einer der Gründe vom Magistrat genannt wurde einen Fußgängerübergang nicht zu befürworten. Die Gefahr, die die Überquerung der Straße "Zum Rebstockbad" für Parknutzer*innen und Besucher*innen darstellt ist in den letzten Jahren hinreichend beschrieben worden. Dennoch gilt zu bedenken, dass weitere Nutzer*innen, also "Überquerende" hinzugekommen sind. Die Schule in der Leonardo-da-Vinci-allee, sowie die 2 Kindergärten in der Leonardo-Da-Vinci-Alle, sowie der Montgolfier-Allee werden von Bewohner*innen der Flüchtlingsunterkunft im Quartier, sowie Anwohner*innen der Europa-Allee/ Pariser Straße besucht. Diese Kinder, oft, aber nicht immer in Anwesenheit von Erwachsenen, überqueren ebenfalls beide Straßen täglich, eine Schul- oder Kindergartenschließung während Messezeiten ist nach Kenntnisstand der Antragstellerin nicht vorgesehen. Laut der ST 419 vom 17.02.2017 erfordert die Erstellung eines Konzepts, welches am 30.05.2016, OM 77, durch den OBR 2 gefordert wurde, "weitere ämterinterne Abstimmungen, die innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist leider nicht angeschlossen werden können". Die letzte Aktualisierung hierzu am 04.07.2017. Abschließende Fragen aus "Gesprächen mit der Messe Frankfurt" (ST 1112) stehen zudem offenbar noch immer aus. Die Einbringung eines Fußgängerüberweg würde zum endgültigen Abschluss dieser Bemühungen führen können. Der Bau einer Brücke wird u.a. laut ST2126 weiterhin geprüft. Der Bau einer großen Betonbrücke würde mutmaßlich die Idylle des neuen und alten Rebstockpark wesentlich einschränken. Zudem würde der Bau, sowie die Instandhaltung aller Wahrscheinlichkeit nach einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand darstellen, der kaum an der Stelle der Öffentlichkeit gegenüber vertretbar wäre. Der Ortsbeirat ließe sich bei der beschriebenen Grundskepsis möglicherweise ja in der Causa der Brücke noch durch eine großartige Planung des Magistrats von der Brücke überzeugen, aber die verkehrliche Situation bei Übergang alter und neuer Rebstockpark bedarf einer raschen und möglichst kurzfristigen Lösung im Sinne der Bürger*Innen des Stadtteils! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.06.2021, OF 69/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.05.2016, OM 77 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1112 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 419 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1159 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 321 Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 100 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2126 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 69/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 253/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 69/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 253/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2075 2022 1. Die Vorlage OF 69/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 253/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 2 GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 3 GRÜNE, CDU, FDP und LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Beratung im Ortsbeirat: 4