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Verbot für Lkw über 7,5 Tonnen und Tempo 30 auf der Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2014, OF 287/11 Betreff: Verbot für Lkw über 7,5 Tonnen und Tempo 30 auf der Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen, Bezugnehmend auf langjährige Beobachtungen der Verkehrssituation vor Ort, immer wieder umgefahrene Warnbarken, schmalem Geh- und Radweg und 25000 KFZ täglich wird der Magistrat aufgefordert bis zum Umbau bzw. der Sanierung der fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke die Rampe mit Tempo 30 auszuweisen. Das wegen des Zustandes der Brücke verhängte Verbot für LKW über 7,5 Tonnen bleibt auch nach der Wiedereröffnung des Ersatzneubaus der Brücke bis zu einer deutlichen Verbreiterung bzw. einer Sanierung der Fahrrad- und Gehwege der fechenheimer Rampe bestehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 17.11.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3652 2014 Die Vorlage OF 287/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Worte "Verbot für LKW über 7,5 Tonnen und" durch die Worte "Ausweisung von"ersetzt werden und der letzte Satz des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ausweisung von Tempo 30 auf der Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.11.2014, OM 3652 entstanden aus Vorlage: OF 287/11 vom 02.11.2014 Betreff: Ausweisung von Tempo 30 auf der Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke Bezug nehmend auf langjährige Beobachtungen der Verkehrssituation vor Ort, immer wieder umgefahrene Warnbarken, schmalem Geh- sowie Radweg und 25.000 Kraftfahrzeuge täglich, wird der Magistrat aufgefordert, bis zum Umbau beziehungsweise der Sanierung der Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke die Rampe mit Tempo 30 auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 80 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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