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Perspektiven der Daseinsvorsorge: Abwasserentsorgung
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.11.2019, B 412 Betreff: Perspektiven der Daseinsvorsorge: Abwasserentsorgung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.08.2019, § 4483 - NR 915/19 FRANKFURTER - Die Abwasserentsorgung der Stadt Frankfurt am Main ist der Stadtentwässerung Frankfurt am Main als Aufgabe übertragen. Beim Umweltamt sind die Untere Wasserbehörde und die Abwasserüberwachung für gewerblich/industrielle Einleiter angesiedelt. Zudem wird dort federführend das Thema Klimawandel bearbeitet. Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main betreibt ein Kanalnetz von ca. 1.600 km Länge sowie zwei große Abwasserreinigungsanlagen mit einer Schlammentwässerungs- und Verbrennungsanlage. Gleichzeitig unterhält sie im Auftrag der Stadt die Frankfurter Fließgewässer (ohne Main) mit einer Länge von ca. 160 km. Bei der Abwasserentsorgung muss grundsätzlich wegen der Langlebigkeit und den hohen Kosten der Anlagen sowie der unterirdischen Bauweise im Straßenraum und langwierigen wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren weit vorausschauend geplant werden. Es findet dazu ein ständiger Austausch mit der Genehmigungsbehörde (Obere Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt) statt. Im Hinblick auf eine zukunftssichere Entwässerung werden aktuelle gesetzliche Entwicklungen und wasserwirtschaftliche Erkenntnisse verfolgt, Forschungsvorhaben durchgeführt, ein Fachaustausch mit anderen Kommunen gepflegt und neue Systeme umgesetzt. Im Hinblick auf die Ökologie und den Klimawandel wurde schon vor 25 Jahren mit der Konzeption der naturnahen Regenwasserbewirtschaftung in Neubaugebieten begonnen (Umsetzung z.B. im Baugebiet Riedberg). Die klimawandelbedingte Starkregenvorsorge wurde bereits vor mehr als 10 Jahren in der Stadtverwaltung thematisiert und schließlich eine übergreifende Arbeitsgruppe gegründet. Das Thema Wasser ist auch ein wesentliches Thema der im Jahr 2014 beschlossenen Frankfurter Klimawandelanpassungsstrategie, die von der Koordinierungsgruppe Klimawandel erarbeitet wurde und zurzeit überarbeitet wird. Das Stadtwachstum mit den derzeitigen Steigerungs-Prognosen ist ein vergleichsweise neues Thema, da man vor etwa 10 Jahren noch von einer Stagnation der Einwohnerzahlen ausging. Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main erarbeitet zurzeit im Hinblick auf die demografischen und klimatischen Entwicklungen sowie die zu erwartenden schärferen gesetzlichen Umweltauflagen das Konzept "Abwasser 2035". Es sollen die Herausforderungen untersucht und Ziele, Strategien und Maßnahmen für einen nachhaltigen, effizienten und zukunftsfähigen Umgang mit Schmutz- und Regenwasser in der Stadt Frankfurt am Main festgelegt werden. Zu den Fragen im Antrag werden im Einzelnen folgende Erläuterungen gegeben: 1. ...für welche Einwohnerzahl die derzeitigen verschiedenen Anlagen der Abwasserbewirtschaftung dimensioniert sind, Die Leistungsfähigkeit der Abwasserkanalisation wird mit Kanalnetzberechnungen auf der Grundlage von Messprogrammen nachgewiesen. Dabei werden zukünftige Baugebiete, gesetzliche Auflagen sowie Optimierungsmöglichkeiten berücksichtigt. Die festgestellten notwendigen Baumaßnahmen werden nach Dringlichkeit umgesetzt, in der Regel im Rahmen laufender Sanierungsprogramme. Die Leistungsfähigkeit der Kanalisation ist im Wesentlichen vom Regenwasser abhängig. Soweit die ortsnahe Regenwasserbewirtschaftung (Verdunstung, Versickerung, Verwertung, gedrosselte Ableitung in Gewässer) nicht nur in Neubaugebieten, sondern zukünftig auch im Bestand umgesetzt wird, kann das Kanalnetz in der Regel mit nur lokalen Ausbaumaßnahmen die Abwasserentsorgung der derzeitigen Bevölkerung und auch eines gewissen Zuwachses gewährleisten. Die Frankfurter Abwasserreinigungsanlagen (ARA) sind für insgesamt 1,82 Mio. Einwohnerwerte ausgelegt. Die Einwohnerwerte beinhalten das häusliche Abwasser sowie auch die Umrechnung des gewerblichen Abwassers. Angeschlossen sind zurzeit ca. 770.000 Einwohner Frankfurts sowie rund 370.000 Einwohner der Nachbargemeinden. Die ARA Niederrad/Griesheim ist für 1,35 Mio. Einwohnerwerte und die ARA Sindlingen für 470.000 Einwohnerwerte dimensioniert. Durch gesetzliche Verschärfungen der Reinigungsanforderungen in den vergangenen Jahrzehnten sind die bestehenden Reserven der Anlagen weitgehend aufgebraucht. Bedingt durch den anhaltenden Bevölkerungszuwachs müssen in verschiedenen Schritten die Reinigungskapazitäten ausgebaut werden. Zusätzlich werden für die weitergehende Elimination von Stickstoff und für die Reduzierung von Spurenstoffen (z. B. Arzneimittelrückstände) Ausbaumaßnahmen (so genannte "Vierte Reinigungsstufe") erforderlich werden. Zur integralen Betrachtung der Abwasserentsorgung gehören auch die Fließgewässer, in die Regenwasser, aber auch Mischwasser aus Entlastungsanlagen des Kanalnetzes eingeleitet werden. Im Hinblick auf die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und die gesetzliche Verpflichtung zum naturnahen Ausbau werden die Fließgewässer bei der Entwässerungsplanung grundsätzlich einbezogen. Der Zustand und die Aufnahmefähigkeit der Gewässer (Quantität und Qualität) sind ein wesentlicher Faktor für die mögliche Entwässerung zusätzlicher Bauflächen, insbesondere da nach dem Wasserhaushaltsgesetz bei Neuplanungen die Entwässerung im Trennsystem vorgeschrieben ist. Für die Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser in Gewässer und als Grundlage für Gewässerumbaumaßnahmen werden hydrologische Untersuchungen, Abflussberechnungen und Nachweise über die Gewässerqualität erbracht. 2. ... welche folgenden der in der o. g. Studie empfohlenen Anpassungsmaßnahmen er schon verfolgt oder plant, sie umzusetzen bzw. aus welchen Gründen er das nicht tut; a. regelmäßige Gefährdungsanalysen zu Überflutungsrisiken infolge Starkregen oder Überschwemmungen, Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt, das Risiko nachteiliger starkregen- und sturzflutbedingter Folgen auf die menschliche Gesundheit, Gebäude und Infrastruktur, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten zu reduzieren. Nach vorhergehenden Einzelabstimmungen wurde im Jahr 2017 die ämterübergreifende Arbeitsgruppe "Starkregenvorsorge" ins Leben gerufen. Diese hat den Zweck, einen fach- und ämterübergreifenden Austausch zum Thema Starkregen zu fördern, Maßnahmen zur Risikominimierung zu erörtern und auf den Weg zu bringen. Ziel ist es, die kommunale Widerstandkraft gegen Starkregenereignisse zu erhöhen. Um dies zu erreichen, sind im Sinne einer "wassersensiblen Stadtentwicklung" unterschiedliche nachhaltig wirkende planerische und bauliche Maßnahmen und klimafolgenangepasstes Handeln notwendig. Daher ist die Starkregenvorsorge künftig auch ein Schwerpunktthema der "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel". Wo möglich, sollen Synergien mit Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas und zur Regenwasserbewirtschaftung genutzt werden. Aktuell wird auf Anregung der AG Starkregenvorsorge durch das Umweltamt eine stadtweite Starkregengefährdungskarte erstellt. Die konkrete örtliche Überflutungsgefährdung durch Starkregen in Frankfurt am Main ist bisher nicht hinreichend bekannt. Somit ist der erste grundlegende Schritt der Starkregenvorsorge die Erstellung einer stadtweiten Gefährdungsanalyse anhand einer hydraulischen Simulation auf Grundlage eines digitalen Geländemodells. Deren Ergebnisse werden in georeferenzierten Starkregengefahrenkarten dargestellt. Darin werden die simulierten Wasserstände, Fließwege und Fließgeschwindigkeiten abgebildet. Die Erstellung der Starkregengefahrenkarten für das Stadtgebiet von Frankfurt muss durch ein Ingenieurbüro erfolgen. Die Karten sollen nach derzeitigem Stand im 3. Quartal 2020 vorliegen. Es ist geplant, die Starkregengefahrenkarten allgemein verfügbar zu veröffentlichen und eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit zu dem Thema Starkregenvorsorge durchzuführen. Die Starkregengefahrenkarten dienen als Hinweiskarten für Ämter, politische Verantwortungsträgerinnen und -träger, Vorhabenträgerinnen und -träger, Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer sowie betroffene Bürgerinnen und Bürger. Starkregengefahrenkarten stellen eine wichtige Informationsgrundlage bei städtebaulichen Planungen, der Verkehrs- und Straßenplanung und bei der Beratung Bauwilliger dar. Sie erhöhen die Planungssicherheit. Gleichzeitig ermöglichen sie, zielgerichtet geeignete Vorsorge- oder Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Hierzu würden u.a. auch Planungen für Verkehrs- oder Freiflächen, die bei Starkregen temporär eingestaut werden, und Notabflusswege zählen. Parallel zur stadtweiten Starkregengefahrenkarte werden Überflutungsuntersuchungen zu Einzelprojekten durchgeführt, z.B. durch das Stadtplanungsamt zu städtebaulichen Vorhaben in der Innenstadt. Das Amt für Straßenbau und Erschließung hat bei Straßenplanungen seit Längerem den Aspekt der Starkregenvorsorge im Fokus, z.B. durch eine angepasste Sinkkasten-Planung. b. Kanalnetzsteuerung und Regenrückhalteanlagen zur Entlastung des Kanalnetzes bei Starkregenereignissen, Auf Grundlage der Kanalnetzberechnungen oder konkreter Kanalnetzplanungen für Baugebiete werden neue Regenrückhalteanlagen vorgesehen. Dies können unterirdische Becken oder Stauraumkanäle sein, nach Möglichkeit werden oberflächige, naturnahe Mulden vorgesehen, die flexibler und i.d.R. günstiger sind und auch der Ökologie und der Klimawandelanpassung dienen können (Versickerung, Temperatur, Starkregenvorsorge). Diese Anlagen können die Sturzfluten bei Starkregen nur dämpfen, eine Dimensionierung für Starkregenereignisse ist technisch und wirtschaftlich kaum möglich. Von daher ist eine Kombination mit Freiflächen zur gezielten Flutung und Notabflusswegen (siehe Punkt 2e) nötig. Kanalnetzsteuerungen werden nur im unbedingt erforderlichen Maß vorgesehen, um einen aufwändigen und anfälligen Betrieb zu vermeiden und um eine möglichst hohe Sicherheit bei den öffentlichen Abwasseranlagen zu gewährleisten. c. ... angemessene Auslegung der Kanalisation, Retentionsräume und verbesserte Gestaltung der Bauten zur Einleitung, Die angemessene Auslegung der Kanalisation einschließlich der Rückhaltungen wird im Rahmen der Kanalnetzberechnungen mit kombinierten Messprogrammen und der Schmutzfrachtberechnungen sichergestellt (siehe Einleitungstext oben). Es ergeben sich zusätzlich aus den Betriebserfahrungen und neuen fachlichen Erkenntnissen Ansätze für Optimierungen der Anlagen und Verfahren. Hierfür werden Studien oder Nachberechnungen veranlasst und die neuen Lösungen als Einzelprojekte umgesetzt. d. ... bauliche Objektschutzmaßnahmen für die maschinellen und elektrotechnischen Anlagen der Klärwerke gegen Überflutung, Der Hochwasserschutz der beiden Abwasserreinigungsanlagen wurde bereits vor mehreren Jahren in Anlehnung an das einschlägige Merkblatt DWA-M 103 "Hochwasservorsorge für Abwasseranlagen" überprüft und bestätigt. Für den Hochwasserfall sind in den Betriebsanweisungen beider Anlagen konkrete Abläufe und Maßnahmen festgelegt, z.B. die Flutung von Becken gegen Auftrieb ab bestimmten Pegel- bzw. Grundwasserständen. Im Rahmen des laufenden Bauprojekts zur neuen Klärschlammbehandlung (Schlammfaulung und -verbrennung) in der ARA Sindlingen erfolgte vor Kurzem eine Überprüfung der Höhen des Main-Schutzdeiches und der Abgleich aktueller Hochwasserdaten mit dem neuen Baufeld. e. ... Ausweisung von Freiflächen im Siedlungsraum zur gezielten Flutung, Ausweisung entsprechender Notabflusswege, Die Starkregenvorsorge wird bei Neubaugebieten bereits seit Jahrzehnten im Rahmen der Bauleitplanung und der Erschließungsplanung berücksichtigt. Dies erfolgt als Bestandteil der Regenwasserbewirtschaftungs- und der Grünflächen-Konzepte, die für den Bebauungsplan erarbeitet werden. Im Rahmen der Erschließungsplanung werden dann konkrete Maßnahmen eingeplant, z.B. Abfanggräben oder Geländemodellierungen. Die neuen Starkregengefahrenkarten werden im nächsten Jahr konkrete Hinweise für geeignete Rückhaltebereiche und Notwasserwege liefern, die dann zielgerichtet Gefährdungen verringern können (siehe Punkt 2a). Ein grundsätzlicher Austausch erfolgt in der AG Regenwasserbewirtschaftung sowie der AG Starkregenvorsorge, z.B. über die kombinierte Nutzung von Grünflächen oder Festsetzungsmöglichkeiten nach der Klimawandel-Novelle des Baugesetzbuch (BauGB). f. ... naturnahe Regenwasserbewirtschaftung, um Entwässerung zu sichern und natürlichen Wasserkreislauf zu erhalten, Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main hat sich bereits vor über 25 Jahren mit der Implementierung der Regenwasserbewirtschaftung befasst. Neben den Baugebieten "Riedberg" und "Am Martinszehnten" wurden in den letzten Jahren in einer Vielzahl von weiteren Baugebieten Regenwasserbewirtschaftungskonzepte umgesetzt, z.B. im "Lindenviertel" in Sossenheim, in "Harheim-Süd" oder den Baugebieten an der Friedberger Warte (ehemalige Betts- und Atterberry-Housings). Gemäß der im Jahr 2005 von den beteiligten Amts- und Betriebsleitern beschlossenen "RWB-Konzeption zur Umsetzung der Regenwasserbewirtschaftung in Neubaugebieten der Stadt Frankfurt am Main" werden i.d.R. bei allen neuen Baugebieten Regenwasserbewirtschaftungs-Konzepte erstellt. Aktuell ist insbesondere das Baugebiet "Hilgenfeld" zu nennen, bei dem das Regenwasser vollständig im Baugebiet bewirtschaftet werden wird. Das hessische Wasserrecht beinhaltet schon seit längerer Zeit den Grundsatz, dass anfallendes Niederschlagswasser vorrangig ortsnah verwertet und versickert werden soll, soweit wasserwirtschaftliche/-rechtliche oder anderweitige Belange dem nicht entgegenstehen (vgl. § 55 WHG Abs. 2 und § 37 HWG Abs. 4). Durch Einleitebeschränkungen für Regenwasser in Bebauungsplänen und im Rahmen der einzelnen Anschlussgenehmigungen an die Kanalisation wird diesem Grundsatz Rechnung getragen. Die Bauherren werden bei der Stadtentwässerung Frankfurt am Main entsprechend beraten. Hinzu kommen die Vorteile durch die eingesparte Niederschlagswasser-Gebühr (siehe Punkt 2g) und die Möglichkeit der Förderung für Dach- und Hinterhofbegrünungen durch das Programm "Frankfurt frischt auf" des Umweltamtes. g. ... Anreize für Maßnahmen im Verantwortungsbereich nichtöffentlicher Grundstückseigentümer, wie Rückstausicherungen, Entsiegelungen bzw. versickerungsfähige Befestigungen, dezentrale Regenwasserspeicher, Die Grundstücksentwässerung der Stadtentwässerung Frankfurt am Main ist eine wesentliche Anlaufstelle für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Neben der Homepage und Faltblättern stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der regelmäßigen Sprechzeiten für Fragen zur Verfügung. Im Rahmen des Antragsverfahrens für die Anschlussgenehmigung an die öffentliche Kanalisation werden Empfehlungen gegeben, insbesondere zur Regenwasserbewirtschaftung und zur Rückstausicherung. Das Umweltamt hat das Förderprogramm "Frankfurt frischt auf" für Dach und Hinterhofbegrünung aufgelegt. Aus den Starkregengefahrenkarten werden sich im nächsten Jahr konkrete Hinweise auch für nötige private Schutzmaßnahmen ergeben (siehe Punkt 2a). Es ist vorgesehen, dass die Starkregengefahrenkarten veröffentlicht werden, den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Informationsmaterial bereitgestellt wird und auch eine Beratung eingerichtet wird. Ein erstes Informations-Faltblatt zur Starkregenvorsorge wurde bereits in diesem Jahr vom Umweltamt herausgegeben. Die Abwassergebühren wurden zum Anfang des Jahres auf den geteilten Gebührenmaßstab für Schmutz- und Regenwasser umgestellt. Neben der höheren Gebührengerechtigkeit ergibt sich daraus der Anreiz, Regenwasser nicht in die Kanalisation abzuleiten, sondern auf dem Grundstück zu bewirtschaften, z.B. durch Dachbegrünung oder durchlässige Oberflächenbefestigungen. 3. .... welche anderen Maßnahmen der Magistrat zur perspektivischen Ausrichtung der Abwasserbewirtschaftung betreibt. Hierzu wurden im Einleitungstext einige Maßnahmen aufgeführt. Zu nennen sind insbesondere: - die "RWB-Konzeption" aus dem Jahr 2005 zur "Umsetzung der Regenwasserbewirtschaftung in Neubaugebieten der Stadt Frankfurt am Main" (erarbeitet von der AG Regenwasserbewirtschaftung), - die Klimawandelanpassungsstrategie der Stadt Frankfurt am Main, erarbeitet von der ämterübergreifenden Koordinierungsgruppe Klimawandel, im Jahr 2014 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, zurzeit in Überarbeitung, - die Arbeitsgruppe Starkregenvorsorge (Federführung beim Umweltamt) - das Konzept "Abwasser 2035" zu den Herausforderungen, Zielen, Strategien und Maßnahmen für einen nachhaltigen, effizienten und zukunftsfähigen Umgang mit Schmutz- und Regenwasser in der Stadt Frankfurt am Main (in Bearbeitung bei der Stadtentwässerung Frankfurt am Main) An weitergehenden Aktivitäten sind nur stellvertretend zu nennen: - Mitarbeit der Stadtverwaltung beim Leitbildprozess "Integriertes Wasserressourcen-Management Rhein-Main" des Hessischen Umweltministeriums einschließlich der Brauchwasserstudie von HessenWasser - Forschungsprojekt "INTERESS-I" des Grünflächenamtes im Rahmen der BMBF"Leitinitiative Zukunftsstadt" zur blau-grünen Infrastruktur in Frankfurt mit dem Ziel, die Grünbewässerung in Zeiten des Klimawandels durch Regenwasser sicherzustellen - Errichtung und Betrieb von Versuchsanlagen auf den Abwasserreinigungsanlagen mit wissenschaftlicher Begleitung der Ergebnisauswertung, um geeignete Verfahrenstechniken zur weitergehenden Elimination von Spurenstoffen (z.B. Rückstände von Arzneimitteln) zu untersuchen und damit auf zukünftige Anforderungen reagieren zu können - die Teilnahme der Stadtentwässerung am Erfahrungsaustausch der Großstädte des Fachverbandes Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) sowie bei weiteren Fachgremien und in DIN-Ausschüssen Zur Gewährleistung einer zuverlässigen Entwässerung und aus Gründen des Gewässerschutzes gelten für die Einleitung gewerblicher bzw. industrieller Abwässer Einleitbeschränkungen. Außerdem muss der laufende Betrieb der Abwasserreinigungsanlagen im Rahmen der Eigenkontrolle durch umfangreiche Analysen überwacht werden. Für diese Aufgaben entsteht derzeit auf dem Gelände Goldsteinstraße 238 der Neubau eines gemeinsamen Labor- und Bürogebäudes für Stadtentwässerung und Umweltamt, um auch zukünftig eine angemessene Abwasserüberwachung und Eigenkontrolle nach den Regeln der Technik durchführen zu können. Bei der Planung des Gebäudes wurden auch Erweiterungsmöglichkeiten für absehbare neue Analyse-Techniken berücksichtigt. In welchem genauen Umfang die aktuellen Diskussionen um Mikroschadstoffe, Arzneimittelrückstände und multiresistente Keime zu ergänzenden Anforderungen führen werden, ist jedoch bislang noch nicht abschätzbar. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.12.2019, OF 290/16 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.07.2019, NR 915 Auskunftsersuchen vom 03.12.2019, V 1515 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 20.11.2019 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1515 2019 1. Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 290/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, SPD, BFF, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) 36. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2019, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zuückweisung) 37. Sitzung des OBR 14 am 13.01.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 13 am 14.01.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2020, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2020, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.02.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 5242, 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 13.02.2020 Aktenzeichen: 90 32
Perspektiven zur Daseinsvorsorge Abwasserentsorgung
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.12.2019, OF 290/16 Betreff: Perspektiven zur Daseinsvorsorge Abwasserentsorgung Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten Auskunft zu geben, 1. Welche Erkenntnisse die jeweiligen Arbeitskreise und sonstigen Diskussionsrunden in Bezug auf Bergen-Enkheim bisher gewonnen haben? 2. Da in Bergen-Enkheim mehrere geologische Probleme zusammenkommen und schon in der Vergangenheit bei Starkregen die instabile Hanglage zu Rutschungen ganzer Gebäude mit anschließendem Abriss, Rutschungen mit Rissen an Gebäuden und auch zu dokumentierten Rutschungen am unbebauten Hang geführt haben, wird der Magistrat gebeten den Bürgern nach so vielen Jahren bisher ergebnisloser Diskussionen in einer Bürgerversammlung zu erläutern, wie er die Probleme in den Hanglagen bei immer stärkerer Verdichtung im alten Baubestand und Genehmigung sehr großer Bauten nach Abriss - siehe Neuer Weg - bei den für die Zukunft angeblich zu erwartenden Starkregenereignissen und Unwettern in den Griff bekommen will? 3. Wie sollen die Probleme mit den zu Tal strömenden Wassermassen bei Unwettern im Bereich des Enkheimer Riedes, das demnächst ebenfalls weiter bebaut werden soll, gelöst werden, wenn bei Unwettern all die geplanten Überlaufbecken und Zisternen überlaufen und die Pumpen bei Stromausfall nicht pumpen oder nicht ausreichend pumpen? 4. Wie stellt sich der Magistrat ein ausreichendes Abwassermanagement für Bergen-Enkheim vor? Bisher hat sich an der Gefahrenlage trotz Jahrzehnte alter Kenntnisse darüber weder am Hang noch in Enkheim tatsächlich etwas geändert, dafür schreitet die Verdichtung und Neubebauung stetig voran und vergrößert die Gefahrenlage für alle. Begründung: Der Bericht B 412 zeigt nur auf, was man alles könnte, wenn man denn endlich zur Tat schreiten würde, während die angeblichen "Jahrhundertereignisse" in immer kürzeren Abständen immer neue "Arbeitskreise" auf den Plan rufen. Bisher ist in Bergen-Enkheim "außer Spesen nichts gewesen". Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 18.11.2019, B 412 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1515 2019 1. Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 290/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, SPD, BFF, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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