Reflexion
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Sandweg als „Frankfurter Fahrradstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1276 entstanden aus Vorlage: OF 106/3 vom 21.10.2021 Betreff: Sandweg als "Frankfurter Fahrradstraße" Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der Gruppe Radentscheid und Anliegern der Straße eine Planung zur Umgestaltung des Sandwegs in eine "Frankfurter Fahrradstraße" aufzunehmen und diese mit dem Ortsbeiräten 3 und 4 abzustimmen. Begründung: Die Gruppe Radentscheid befindet auf Nachfrage aus dem Ortsbeirat, dass der Sandweg in seiner Grundanlage ein Paradebeispiel für eine "Frankfurter Fahrradstraße" ist, und dass beim Sandweg Handlungsbedarf für sicheres Fahrradfahren besteht. Die Initiative hat für Nebenstraßen mit der "Frankfurter Fahrradstraße" quasi ein Baukastensystem entwickelt, welches auf viele Straßen anwendbar ist, wie aktuell auch im Oeder Weg und in insgesamt elf Straßen. Bei der "Frankfurter Fahrradstraße" soll nicht nur die Sicherheit für die Fahrradfahrenden erhöht werden, sondern auch die für den Fußverkehr und die Aufenthaltsqualität allgemein gesteigert werden. Ein paar Grundprinzipien sind: - Da es Tempo-30-Zonen sind, findet Mischverkehr statt. - Der Querschnitt der Fahrbahn ist so definiert, dass Autos nicht Fahrradfahrende überholen. - Der ruhende Verkehr wird ggf. reduziert, der Sicherheitsabstand zur Dooring-Zone muss immer gewährleistet sein. - Platz für Lieferverkehr wird mitgedacht, damit er nicht in zweiter Reihe parkt. - Platz für mehr Grün wird mitgedacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1431 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 792 Antrag vom 18.05.2022, OF 295/3 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2530 Aktenzeichen: 66 5
Verkehrsberuhigung auf dem Sandweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1277 entstanden aus Vorlage: OF 107/3 vom 03.10.2021 Betreff: Verkehrsberuhigung auf dem Sandweg Der Sandweg ist aufgrund seiner Gestaltung eine Straße, auf der, insbesondere in den Nachtstunden, sehr schnell gefahren wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wie die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf dem Sandweg, insbesondere in den Nachtstunden, überwacht werden kann; b) ob der Sandweg in die Tempo-30-Zone integriert werden und damit die Rechts-vor-Links-Regelung eingeführt werden kann; c) warum die Parkanordnung nicht wechselweise (Schräg- und Längsparkplätze) innerhalb eines Straßenabschnitts angeordnet werden kann, ähnlich wie in der Comeniusstraße; d) ob die Anpflanzung von Straßenbegleitgrün (Sträucher), insbesondere im oberen Teil des Sandwegs, möglich ist; e) ob die vom Ortsbeirat 3 angeregten Kontrollen durch die "KART-Gruppe" des Polizeipräsidiums schon stattgefunden haben, und, wenn ja, mit welchem Ergebnis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1431 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 793 Antrag vom 18.05.2022, OF 295/3 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2530 Aktenzeichen: 32 1
Gestaltung Sandweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1431 entstanden aus Vorlage: OF 130/4 vom 17.01.2022 Betreff: Gestaltung Sandweg Vorgang: OM 1276/21 OBR 3; OM 1277/21 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept zur Gestaltung des Sandwegs zu entwickeln, das zur Verkehrsberuhigung führt und die Attraktivität der Straße insgesamt hebt. Die Anliegerinnen und Anlieger sollen in den Prozess eingebunden werden, denkbar sind auch Elemente der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Die Gruppe Radentscheid kann sicherlich wichtiges Expertinnen- bzw. Expertenwissen beitragen. Folgen für die umliegenden Straßen sind zu benennen. Die Planung ist mit den zuständigen Ortsbeiräten 3 und 4 abzustimmen. Der Ortsbeirat 4 begrüßt die Anregungen des Ortsbeirates 3 an den Magistrat, OM 1276 und 1277. Begründung: Den Ortsbeirat erreichen immer wieder Meldungen und Berichte zur Verkehrssicherheit des Sandwegs und weisen so auf den Handlungsbedarf bezüglich der Gestaltung der Straße hin. Oft erschweren Falschparkende den Blick auf die Straße und verschärfen so die Problematik weiter. Es ist an der Zeit, an einer grundlegenden Lösung für die Verkehrssituation des Sandwegs zu arbeiten. Es ist zwingend, die Beteiligten und Betroffenen in die Entwicklung eines Plans einzubinden. Es sollte die Chance genutzt werden, nicht nur den Verkehr neu zu ordnen, sondern auch die Attraktivität der Straße insgesamt, z. B. durch Bäume oder Straßenbegleitgrün, zu steigern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1276 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1277 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 948 Antrag vom 18.05.2022, OF 295/3 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2530
Sandweg als "Frankfurter Fahrradstraße"
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 792 Betreff: Sandweg als "Frankfurter Fahrradstraße" Aufgrund der im Rahmen des Radentscheids bereits beschlossenen, umzusetzenden und priorisierten Projekte aus dem Maßnahmenpaket "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" kann der Sandweg zwar in die Liste weiterer Maßnahmen aufgenommen, aus Kapazitätsgründen jedoch nicht zeitnah geplant und umgesetzt werden. Aktuell ist der Sandweg eine Hauptsammelstraße für die angrenzenden Wohnquartiere und Geschäfte. Die Straße ist auf ganzer Länge Einbahnstraße in Richtung Norden und stellt - als Pendant zur Berger Straße - eine wichtige Verbindungsfunktion für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) vom Anlagenring zum Alleenring dar. Bereits heute gilt in der für den Radverkehr in die Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraße Tempo 30 und Mischverkehr. Der Fahrbahnquerschnitt lässt ein regelkonformes Überholen des Radverkehrs durch den MIV nicht zu. Eine tatsächliche Attraktivitätssteigerung für den Rad- und Fußverkehr kann hier erzielt werden, wenn der Autoverkehr - insbesondere der Durchgangsverkehr - reduziert wird. Dabei muss untersucht werden, wie sich entsprechende Veränderungen auf die benachbarten Straßenzüge auswirken können. Bei einer zukünftigen Planung und Umgestaltung wird der Magistrat auch die bekannten Gestaltungsmittel (Möblierung, Begrünung u.a.) berücksichtigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1276 Antrag vom 18.05.2022, OF 295/3 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2530
Herstellung von Fahrradwegen auf dem Sandweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2022, OF 295/3 Betreff: Herstellung von Fahrradwegen auf dem Sandweg Vorgang: OM 1276/21 OBR 3; OM 1277/21 OBR 3; OM 1431/22 OBR 3; ST 792/22; ST 793/22; ST 948/22 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, ob auf dem unteren Sandweg mindestens bis zur Kantstraße ein Radweg entgegen der Fahrtrichtung eingerichtet werden kann. Begründung: In der ST 792 weist der Magistrat darauf hin, dass mit einer zeitnahen Umgestaltung des Sandwegs zu einer Frankfurter Fahrradstraße nicht gerechnet werden kann. Weiterhin lehnt der Magistrat in seiner ST 793 eine Umgestaltung des Sandwegs wie in der OM 1277 gefordert ab. Gleichzeitig berichtet er von unzureichenden Gehwegbreiten und der Unmöglichkeit von Begrünung. Um den Sandweg mit relativ geringen Mitteln dennoch sicherer und nutzbarer für Zufußgehende und Radfahrende zu machen, soll geprüft werden, ob das Schrägparken in Längsparken umgewandelt und auf der freiwerdenden Fläche eine Spur für entgegen der Fahrtrichtung fahrende Radfahrende eingerichtet werden kann. Der Sandweg ist eine stark befahrene Nord-Süd-Achse, die von vielen Verkehrsteilnehmenden genutzt wird. Auch Radfahrende nutzen diese Straße. Sie dürfen die Einbahnstraße in beide Richtungen befahren. Jedoch sind keine Fahrradstreifen vorhanden und es kommt häufig zu problematischen Situationen im Begegnungsverkehr mit Kraftfahrzeugen oder durch das Ausweichen auf den Gehweg. Entlang des gesamten Sandwegs darf auf einer Seite schräg und auf der anderen längs geparkt werden. Für Radfahrende, die in Fahrtrichtung der Kraftfahrzeuge fahren, soll geprüft werden, ob das einfache Fahrradpiktogramm durch Sharrows ersetzt werden kann. So werden Autofahrende noch stäreker darauf aufmerksam gemacht, dass die Fahrspur von beiden Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt genutzt werden darf. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1276 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1277 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1431 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 792 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 793 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 948 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 295/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2530 2022 Die Vorlage OF 295/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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