Reflexion
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1. Bebauungsplan Nr. 683 Ä - Rebstock - 1. Änderung hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB 2. Überarbeitung des Vorplanungsbeschlusses zur Anbindung der BAB 648 an die LudwigLandmann-Straße
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 22.01.2021, M 19 Betreff: 1. Bebauungsplan Nr. 683 Ä - Rebstock - 1. Änderung hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB 2. Überarbeitung des Vorplanungsbeschlusses zur Anbindung der BAB 648 an die Ludwig-Landmann-Straße Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.08.2019, § 4497 (M 100) Aus Rechtsgründen wird der Text dieser Vorlage auf Veranlassung des Magistrats im Internet nicht öffentlich dargestellt. Anlage 0_Satzung_S_01-3 (nicht öffentlich - ca. 368 KB) Anlage 0_Satzung_S_04-50 (nicht öffentlich - ca. 3,8 MB) Anlage 0_Satzung_S_51-53 (nicht öffentlich - ca. 24 KB) Anlage _Begruendung (ca. 1,4 MB) Anlage _BPlan (ca. 9,6 MB) Anlage _Textteil (ca. 57 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2021, OF 24/2 Antrag vom 21.05.2021, OF 25/2 Antrag vom 21.05.2021, OF 26/2 Antrag vom 21.05.2021, OF 27/2 Antrag vom 21.05.2021, OF 28/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2002, M 298 Vortrag des Magistrats vom 29.07.2019, M 100 Antrag vom 05.03.2022, OF 298/2 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.02.2021, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION; LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau), BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Annahme) 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO II, TOP 30 Beschluss: a) Die Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE; BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 15 Die SPD-Fraktion stellt den Änderungsantrag, dass die Ziffer 4. a) des Antragstenors der Vorlage OF 24/2 nachfolgenden Wortlaut hat: "Bei dem gegebenenfalls später anfallenden Flächenbedarf für eine Grundschule, der dann einen Eingriff in den sog. Rebstockwald notwendig macht, wird der Magistrat gebeten, die Bebauung der Grundschule möglichst in Holzbauweise dergestalt vorzusehen, die Grundschule als integralen Teil des ja dann weiterhin unmittelbar angrenzenden Rebstockwäldchens zu entwickeln bzw. die spätere Gestaltung des Rebstockwäldchens in die bauliche Entwicklung der Grundschule miteinzubeziehen." Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffer 4. a) des Antragstenors der Vorlage OF 24/2 getrennt abgestimmt. Auf Wunsch der BFF wird über die Ziffern 3. e) und 3. k) des Antragstenors der Vorlage OF 26/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Initiative OI 1 2021 Anregung an den Magistrat OM 214 2021 Anregung an den Magistrat OM 215 2021 Anregung an den Magistrat OM 216 2021 Anregung an den Magistrat OM 217 2021 1. Die Vorlage M 19 wird unter Hinweis auf OI 1 sowie OM 214 bis OM 217 abgelehnt. 2. a) Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion wird abgelehnt. b) Die Ziffer 4. a) des Antragstenors der Vorlage OF 24/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. c) Die Ziffern 1. bis 3., 4. b) und 4. c) des Antragstenors der Vorlage OF 24/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 25/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 26/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 27/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass statt Niederfluranlagen Unterfluranlagen berücksichtigt werden sollen. 6. Die Vorlage OF 28/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Platz nach Sally Ride zu benennen ist. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 1 SPD, FDP und BFF (= Annahme) bei Abwesenheit 1 SPD zu 2. a) GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) b) CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme) c) GRÜNE, 1 SPD, LINKE. und BFF gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); CDU und 1 SPD (= Enthaltung) zu 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL zu 4. Ziffern 1. bis 3. d), 3. f) bis 3. j) und 3. l): Einstimmige Annahme Ziffer 3. e): GRÜNE, SPD, 1 FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Ziffer 3. k): GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. GRÜNE, CDU, 1 SPD, 1 FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD Beschlussausfertigung(en): § 7301, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021
Überprüfung der Erforderlichkeit einer Ampelanlage
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2022, OF 298/2 Betreff: Überprüfung der Erforderlichkeit einer Ampelanlage Vorgang: M 19/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die hintere der beiden Ampelanlagen am Katharinenkreisel von der BAB 648 kommend nur zu Messe- und anderen Stoßzeiten aktiviert und ansonsten deaktiviert werden kann. Begründung: Die Einfahrt nach Bockenheim/Katharinenkreisel von der BAB 648 ist mit zwei Ampeln ausgestattet. Zwischen den Ampeln liegen ca. 100m Abstand. Neben der ersten Ampel liegt links die Kurve unter der der Brücke zur Wende vor dem Kreisel und rechts von den drei Fahrspuren eine Spur für Busse und Taxis um am Rückstau vorbeizufahren. Den Rückstau (bis über die Tankstelle hinaus) gibt es allerdings nur bei Messen und im Berufsverkehr. Daher wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob die permanente Aktivierung der Ampel erforderlich erscheint. Dies sollte insbesondere auch im Hinblick auf die Bebauung des neuen Quartiers unmittelbar an die BAB 648 und den Katharinenkreisel angrenzend überdacht werden (vgl. Vorlage M 19). Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.01.2021, M 19 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 298/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, 2 CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und FDP (= Annahme); 1 GRÜNE und 1 CDU (= Enthaltung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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