Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 7

Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB hier: Maßgaben des Ortsbeirates 8 Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 18

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.03.2014, OA 492 entstanden aus Vorlage: OF 432/8 vom 27.03.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB hier: Maßgaben des Ortsbeirates 8 Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der auszuführenden Planungen des künftigen Neubaugebietes gemäß der Vorlage M 18 folgende Punkte zu berücksichtigen: a) Für das Neubaugebiet wird ein Verkehrskonzept erarbeitet, dass nicht nur die Erschließung mit dem ÖPNV oder über Fuß- und Radwege sicherstellt, sondern aufgrund der Ortsrandlage des Baugebietes in besonderem Maße auch die Belange des Kraftfahrzeugverkehrs berücksichtigt. Dabei soll im Rahmen der Planungen für den ruhenden Verkehr auch geprüft werden, ob Kapazitäten für eine zusätzliche Anwohnertiefgarage vorhanden sind. Zudem soll das Verkehrskonzept eine gleichmäßige Belastung der bereits bestehenden umliegenden Wohngebiete darstellen. Eine Querverbindung am jetzigen Feldrand (Mosaikschule - Friedhof Niederursel - Weißkirchener Weg) soll dabei vermieden werden. b) Für das Neubaugebiet werden ergänzend zu den bestehenden Infrastruktureinrichtungen in der Nordweststadt Flächen, zum Beispiel für den Gemeinbedarf (Kindergarten, Freizeit- und Grünflächen, Läden etc.), eingeplant, die auch fußläufig von den zukünftigen Bewohnern des Gebietes bequem erreicht werden können. c) Mit Rücksicht auf das für die westliche Nordweststadt typische Wechselspiel von Block- und Einfamilienhausbebauung ist im Bereich des zukünftigen Bebauungsplanes auf einem Flächenanteil von mindestens 30 Prozent Einfamilienhausbebauung sowie insgesamt 30 Prozent sozialen Wohnungsbau vorzusehen. d) Für die Richtung A 5 gelegenen Teile der Nordweststadt inklusive des Neubaugebietes wird ein Lärmschutzkonzept erarbeitet. e) Soweit für die wegfallenden landwirtschaftlichen und kleingärtnerisch genutzten Flächen Ausgleichsflächen nicht in unmittelbarer Nähe zur Verfügung gestellt werden können, sind die betroffenen Landwirte bzw. Kleingärtner in Ausgleichsmaßnahmen einzubinden. f) Die Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs mit dem Bürgerdialog (u. a. zum Thema Neubaugebiet) und des 1. Preisträgers des Architekturwettbewerbes werden in die Planung und Errichtung des neuen Wohngebietes einbezogen. g) Der Ortsbeirat ist frühzeitig in die Planungen einzubeziehen - unter anderem durch einen Zwischenbericht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 18 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.09.2014, B 368 Antrag vom 09.10.2018, OF 308/7 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.04.2014 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 08.05.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 825 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 492 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 825 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 492 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2014, TO II, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 825 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 492 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.06.2014, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 825 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 492 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 825); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 2. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen SPD und RÖMER (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 18 = Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau, NR 825 = Prüfung und Berichterstattung, OA 492 = Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 825 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 492 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 492) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 825) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 18 und NR 825 = Annahme, OA 492 = Buchstabe a) Ablehnung, Buchstaben b) bis g) Annahme) NPD (M 18, NR 825 und OA 492 = Enthaltung) REP (M 18 und NR 825 = Ablehnung, OA 492 = Prüfung und Berichterstattung) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.06.2014, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 825 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 492 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 492) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 825) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2014, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 825 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 492 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 492) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. Buchstabe a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Buchstaben b) bis g) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 18 und OA 492 = Annahme, NR 825 = Prüfung und Berichterstattung) RÖMER (M 18 = Annahme im Rahmen NR 825, NR 825 und OA 492 = Annahme) NPD (M 18, NR 825 und OA 492 = Enthaltung) REP (M 18 und NR 825 = Ablehnung, OA 492 = Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4742, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014 Aktenzeichen: 61 00

Baugebiet Frankfurt-Nordwest: Vorbereitende Untersuchungen

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2017, NR 463 Betreff: Baugebiet Frankfurt-Nordwest: Vorbereitende Untersuchungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176, wird mit den folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Die Voruntersuchung des politisch gewollten neuen Stadtteils ist ergebnisoffen. Dabei werden alle Sachverhalte, Kriterien und Voraussetzungen zur Erstellung der erforderlichen Beurteilungsunterlagen geprüft. Nach ihrem Abschluss wird der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung die Ergebnisse vortragen, auf deren Grundlage zu entscheiden ist, ob und wie ein städtebaulicher Entwicklungsbereich festgelegt und als Satzung beschlossen wird. 2. Bereits bestehendes Baurecht in dem Untersuchungsgebiet soll möglichst nicht blockiert werden. 3. Die bisherigen Planungen zum Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße werden mit dem Ziel einer urbanen Entwicklung für Gewerbe und Wohnen weiterentwickelt und in die Planung für das neue Baugebiet Frankfurt-Nordwest integriert. 4. Parallel zur Voruntersuchung wird ein Konzept erstellt, welche landwirtschaftlichen Flächen erhalten werden können und welche Ersatzflächen oder sonstigen Ersatzmaßnahmen in Betracht kommen. Das Konzept ist zusammen mit dem Ergebnis der Voruntersuchung vorzulegen. 5. Mit der Voruntersuchung wird umfassend geprüft, ob, wie und in welchem Umfang eine Umwandlung der bestehenden Freiflächen zu Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten möglich und im Interesse der Stadt Frankfurt wie auch der anliegenden Umlandgemeinden sinnvoll ist. Dabei soll auch untersucht werden, welche Auswirkungen es hat (z. B. auf die zu schaffende Infrastruktur), falls nur Teile des Untersuchungsgebiets bebaut werden. 6. Über die Kosten der Voruntersuchung einschließlich der beauftragten externen Gutachten wird der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich berichtet, erstmals zum 30.09.2018. 7. Parallel zur Voruntersuchung bestellt der Magistrat ein Beratergremium "Consilium Neuer Stadtraum im Frankfurter Nordwesten" und legt dafür baldmöglichst der Stadtverordnetenversammlung einen Vorschlag einschließlich einer Finanzierung vor. Dieser Vorschlag könnte sich an dem Konzept des "Consilium Stadtraum Main" Anfang der 1990er Jahre orientieren. Das neue "Consilium" soll in seinem Kern aus Fachleuten für Stadt- und Raumplanung, Ökologie und Landschaftsplanung, Organisations-und Verfahrensoptimierung, Wirtschaft und Sozialwissenschaften bestehen und weitere Sachverständige je nach Bedarf hinzu ziehen. Vertreterinnen und Vertreter der Nachbargemeinden sollen regelmäßig als Sachverständige beteiligt werden. Vordringliche Aufgabe des "Consilium" ist es zu Beginn, a) konkrete Verfahrensschritte zu formulieren, wie eine städtebaulich attraktive und ökologisch beispielhafte Stadtentwicklung - in produktiver Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen - erarbeitet werden kann, und b) zu erörtern, welche Organisationsformen notwendig sind, damit Stadtplanung, Bauträger und Architektur/Landschaftsplanungsbüros eine ansprechende Vielfalt der gebauten Umwelt und die Qualität des öffentlichen Raums sichern können. Weiterhin soll das "Consilium" Vorschläge machen, wie bekannte und neue Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in den einzelnen Verfahrensschritten integriert werden können und welche Vorgaben als Grundlage der dann anstehenden Wettbewerbe gelten sollen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Nils Kößler Stadtv. Martin Daum Stadtv. Christiane Loizides Stadtv. Michael zu Löwenstein Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Gregor Amann Stadtv. Christian Heimpel Stadtv. Sieghard Pawlik Stadtv. Birgit Puttendörfer Stadtv. Holger Tschierschke Stadtv. Ulrich Baier Stadtv. Beatrix Baumann Stadtv. Manuel Stock Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.10.2018, OF 308/7 Anregung vom 22.01.2019, OA 348 Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 16 Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Bericht des Magistrats vom 07.06.2019, B 210 Bericht des Magistrats vom 03.04.2020, B 165 Bericht des Magistrats vom 22.02.2021, B 79 Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 442 Anregung vom 15.06.2023, OA 371 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5699 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 06.12.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2080, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0

Trinkwasserschutzgebiet Praunheim-Nord II

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1515 Betreff: Trinkwasserschutzgebiet Praunheim-Nord II Vorbemerkung Die Bereitstellung von Trinkwasser in der Stadt Frankfurt am Main erfolgt durch das kommunale Versorgungsunternehmen Mainova AG. Die Verteilung des Trinkwassers, das heißt Betrieb, Wartung und Ausbau des Trinkwasserverteilungsnetzes im Stadtgebiet erfolgt durch die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, eine 100 %-Tochtergesellschaft der Mainova AG. Die Trinkwasserbeschaffung liegt in der Hand der Hessenwasser GmbH & Co. KG, einem Gemeinschaftsunternehmen kommunaler Versorgungsunternehmen des Rhein-Main-Gebiets, an dem die Mainova AG mit 36,36 % mehrheitlich beteiligt ist. Es kann bestätigt werden, dass im beantragten Trinkwasserschutzgebiet des Wasserwerks WW Praunheim II der Hessenwasser GmbH & Co. KG seit geraumer Zeit in bestimmten Teilbereichen das "Wilde Parken" zugenommen hat. Mitte April 2018 erhielt Hessenwasser eine Anfrage eines Bürgers aus Praunheim, mit dem Hinweis auf Lastkraftwagen verschiedener Art, die immer wieder eine Fläche im Bereich des Wasserwerkes Praunheim II als Parkfläche nutzen. Darunter befanden sich nach Bürgeraussage auch Lkw mit Gefahrgut. Nach Rücksprache mit der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde der Stadt Frankfurt am Main wurde der entsprechende Bereich Anfang Mai 2018 mit massiven Pollern abgesperrt und somit das "Wilde Parken" unterbunden. 1. Wird weiter das Ziel verfolgt, dieses Areal als Trinkwasserschutzgebiet zu sichern oder beabsichtigt der Magistrat, die wohnortnahe Trinkwassergewinnung für eine Bebauung zu opfern? Entgegen der noch vor wenigen Jahren begründeten Perspektive eines Ersatzes einzelner oder mehrerer Brunnen des Wasserwerks (WW) Praunheim II durch Beschaffung von Trink-wasser aus dem Leitungsverbundsystem der Hessenwasser ist nunmehr festzuhalten, dass auch zukünftig auf den Betrieb der gesamten Trinkwassergewinnungsanlage einschließlich der Brunnen 1 und 2 des WW nicht verzichtet werden kann. Diese geänderten Rahmenbedingungen kommen u. a. in der "Situationsanalyse zur Wasser-versorgung in der Rhein-Main-Region (2013 und Fortschreibung 2016)" der Arbeitsgemein-schaft Wasserversorgung Rhein-Main (WRM) und der Strategieinitiative des Landes Hessen und des Wasserverbandes Hessisches Ried (WHR) vom 28.01.2016 für eine sichere und nachhaltige Wasserversorgung zum Ausdruck. Aufgenommen wird dies auch in der derzeitigen Leitbilddiskussion für ein integriertes Wasser-Ressourcen-Management (IWRM) Rhein-Main. Angesichts vorhandener Risiken im Trinkwassereinzugsgebiet infolge von Gefährdungen und Belastungen des Grundwassers sind massive Anstrengungen zum Grundwasserschutz weiterhin unerlässlich. Daher wird das Ziel, das Einzugsgebiet (EZG) der Trinkwassergewinnungsanlagen als Trinkwasserschutzgebiet zu sichern, weiter verfolgt. Auch wenn formal das EZG des WW Praunheim II noch nicht durch eine gültige Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-VO) gesichert ist, so wird im Vollzug der Status eines im WSG-Verfahren befindlichen EZG analog zu den Vorgaben einer Muster-WSG-VO berücksichtigt. Das heißt, es kommen im Grundsatz dieselben Vorgaben bereits vorab zum Tragen. Auch bei den in der Frage erwähnten Aspekten der Bebauung im EZG des WW Praunheim II erfolgt eine umfassende Berücksichtigung aller Anforderungen zum Grundwasserschutz und zur Sicherung der Trinkwasserversorgung, so dass die Brunnen erhalten und weiter betrieben werden können. Der Magistrat geht davon aus, dass die wohnortnahe Trinkwassergewinnung und eine neue Bebauung im Frankfurter Norden miteinander vereinbar sind. Der direkte Fassungsbereich des Brunnen 1 des WW Praunheim II (zukünftige Wasserschutzzone (WSG-Zone) I und II) soll im Bebauungsplan Nr. 696 als Fläche für die Wasserwirtschaft festgesetzt werden und wird insoweit von jeglicher Bebauung freigehalten. Der Bebauungsplan-Entwurf wird in diesem Punkt geändert. Soweit die Wasserschutzzone die zukünftige Ortsumfahrung Praunheim quert, soll durch geeignete Schutzmaßnahmen eine Beeinträchtigung der Trinkwasserförderung ausgeschlossen werden. In einem aktuellen Austausch der Hessenwasser GmbH & Co. KG mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Frankfurt am Main und der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde Frankfurt werden die Vereinbarkeit von Bebauungsmöglichkeiten und -plänen mit den Anforderungen des Grundwasserschutzes und der Trinkwasserversorgung intensiv untersucht und geprüft. Hinsichtlich der in der Erarbeitung befindlichen Machbarkeitsstudie zum technischen Gewässerschutz für die geplante Bebauung im Nahbereich der Brunnen 1 und 2 wie auch für die angezeigten Voruntersuchungen für das große Neubaugebiet werden u. a. die bisherigen Erkenntnisse zur möglichen Abgrenzung von WSG-Zonen und entsprechende Regularien der Muster-WSG-VO zu Grunde gelegt. Dieses ist zwischen den Beteiligten vereinbart. 2. Wie ist der Stand des Verfahrens und was sind die Verzögerungsgründe? Das WSG-Festsetzungsverfahren ruhte, da bis vor kurzem eine finale Festlegung der geplanten Nutzung des WW einschließlich des Brunnenbetriebes nicht getroffen werden konnte. Bis vor wenigen Jahren bestand die begründete Perspektive eines Ersatzes einzelner oder mehrerer Brunnen des WW Praunheim II. Infolgedessen konnte die erforderliche Überprüfung der vor Jahrzehnten auf damaliger Datenbasis abgeschätzten Abgrenzung des Einzugsgebietes der Trinkwassergewinnungsanlagen insgesamt (die WSG-Zone III sollte das gesamte Trinkwassereinzugsgebiet umfassen) und die brunnenbezogenen Abgrenzungen der WSG-Zonen I und II als eine elementare Grundlage zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes bisher nicht erfolgen. Da nunmehr festzuhalten ist, dass eine Stilllegung von Brunnen oder des gesamten WW Praunheim II auf absehbare Zeit ausgeschlossen werden kann, erfolgt eine Wiederaufnahme des Festsetzungsverfahrens. Gemäß Hessischem Wassergesetz obliegt der Oberen Wasserbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) die Durchführung des formellen Verfahrens zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes. Aufgrund der langen Zeit, in der das Verfahren ruhte, sind zunächst aktualisierte Pläne und Gutachten erforderlich, die von dem durch die Festsetzung des Wasserschutzgebiets Begünstigten, also der Hessenwasser GmbH & Co. KG, vorzulegen sind. Seitens Hessenwasser werden aktuell aktiv Vorarbeiten zur Erarbeitung dieser Pläne und Gutachten geleistet. Beispielsweise ist zur o. a. Abgrenzung des Trinkwassereinzugsgebiets und der WSG-Zonen eine Grundwassermodellierung auf Basis von Untergrund- und Grundwasserstandsdaten vorgesehen. Hier bestehen allerdings noch erhebliche Kenntnislücken, insbesondere ist der hydrogeologische Kenntnisstand im weiteren Vorfeld noch zu ungesichert, um die bislang vorliegenden Auswertungen als belastbare Grundlage für diesbezügliche Abschätzungen und Abgrenzungsvorschläge heranziehen zu können. Aus diesem Grund werden derzeit und in den kommenden Monaten zusätzliche Erkundungsbohrungen vorbereitet und durchgeführt sowie Grundwassermessstellen neu gebaut. Nach erfolgreicher Abgrenzung des Einzugsgebietes in enger Abstimmung mit dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) werden die weiteren Gutachten (u. a. eine bodenkundliche Kartierung der landwirtschaftlich genutzten Flächen für eine differenzierte Bewertung der Nitrataustragsgefährdung etc.) und Pläne erstellt. Neben einer Einbindung des HLNUG wird die Erstellung aller erforderlichen Unterlagen selbstverständlich eng mit der Oberen Wasserbehörde abgestimmt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.05.2018, V 852 Antrag vom 09.10.2018, OF 308/7 Anregung vom 29.11.2018, OA 340 Anregung vom 22.01.2019, OA 348

Continental-Erweiterung: Verkehrsbedürfnisse klären

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1585 Betreff: Continental-Erweiterung: Verkehrsbedürfnisse klären Zu 1.: Die lokale Nahverkehrsgesellschaft traffiQ erfasst regelmäßig die Fahrgastzahlen auf allen lokalen ÖPNV-Linien. Das gilt auch für die Linien im Umfeld des Standorts der Fa. Continental. Sollte die Nachfrage auch weiterhin wachsen, wird das Angebot ggf. ausgeweitet. In Frage kommen der Einsatz von Gelenkbussen und/oder weitere Taktverdichtungen. Derzeit ist das Angebot jedoch noch ausreichend. Zu 2.: Der RMV steht bisher dem Bau einer zusätzlichen S-Bahn-Station reserviert gegenüber. Als Argument werden die bereits jetzt hohe Auslastung der S5 in diesem Bereich angeführt sowie die hohe Verspätungsanfälligkeit der S-Bahn. Es bleibt abzuwarten, ob nach Beendigung der von der DB angekündigten Ausbaumaßnahmen im S-Bahn-Netz eine neue Sachlage eintritt. Zu 3.: Die heute zwischen dem Rödelheimer Bahnhof und dem Gewerbegebiet Guerickestraße vorhandene Radwegeverbindung über Breitlacher Straße, Eschborner Landstraße und Guerickestraße entspricht in der baulichen Ausgestaltung nicht den aktuellen Standards. Die qualitative Aufwertung wird in das Arbeitsprogramm zur Qualifizierung des gesamtstädtisch bedeutsamen Radroutennetzes aufgenommen. Die Radverkehrsverbindung über die Heerstraße stellt auch eine wichtige überörtliche Verbindung nach Eschborn dar. Hierzu laufen bereits planerische Überlegungen. Als schwierige planerische Herausforderung stellt sich jedoch der vorhandene Fahrbahnquerschnitt dar. Im Gegensatz zur Heerstraße östlich der Ludwig-Landmann-Straße sind im westlichen Abschnitt reine Markierungslösungen (Schutzstreifen, Radfahrstreifen) nicht möglich. Auch ein baulicher Radweg ist aufgrund des Gesamtquerschnitts nicht möglich. Weitere Prüfungen sind daher erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.04.2018, V 810 Antrag vom 09.10.2018, OF 308/7 Anregung vom 22.01.2019, OA 348

Trinkwasserschutzgebiet Praunheim II

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1698 Betreff: Trinkwasserschutzgebiet Praunheim II Vorbemerkung Die Bereitstellung von Trinkwasser in der Stadt Frankfurt erfolgt durch das kommunale Versorgungsunternehmen Mainova AG. Die Verteilung des Trinkwassers, i. e. Betrieb, Wartung und Ausbau des Trinkwasserverteilungsnetzes im Stadtgebiet erfolgt durch die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, eine 100 %-Tochtergesellschaft der Mainova AG. Die Trinkwasserbeschaffung liegt in der Hand der Hessenwasser GmbH & Co. KG, einem Gemeinschaftsunternehmen kommunaler Versorgungsunternehmen des Rhein-Main-Gebiets, an dem die Mainova AG mit 36,36 % mehrheitlich beteiligt ist. Zu Frage 1: Die Beschaffung des Trinkwassers für die Stadt Frankfurt erfolgt über eine Kombination von lokalen Wasserwerken sowie Gewinnungsanlagen, die über den regionalen Leitungsverbund vernetzt sind. Das Wasserwerk Praunheim II ist ein Baustein in dem Beschaffungs- und Versorgungskonzept für die Stadt Frankfurt und daher in seiner Bedeutung nur in diesem Gesamtkontext zu bewerten. Das Wasserwerk (WW) Praunheim II ist für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Frankfurt am Main maßgeblich. Je nach Versorgungssituation stellt es (2017) zwischen 2% und 5% der in Frankfurt benötigten Trinkwassermengen bereit. Aufgrund des Bevölkerungszuwachses, dessen Bedarf vorrangig aus ortsnahen Anlagen gedeckt werden soll, wird dieser Anteil bis 2030 deutlich anwachsen. Im Regelbetrieb erfüllt das Wasserwerk Praunheim derzeit neben der reinen Bereitstellung von ca. 3.000 m3/d Trinkwasser die Aufgabe durch die Versorgung des Wasserbehälters Praunheim als Hochpunkt den erforderlichen Netzdruck sicherzustellen, der für die Versorgung unter anderem der Stadtteile Heddernheim, Niederursel und Nordweststadt erforderlich ist. Darüber hinaus hat das Wasserwerk Praunheim II aufgrund der Möglichkeiten einer flexiblen Betriebsweise insbesondere eine Bedeutung für die Bedarfsabdeckung in Hochverbrauchsphasen (Bedarf in heißen und trockenen Phasen) sowie bei Ausfallszenarien und technisch erforderlichen Umstellungsmaßnahmen im Leitungsverbund bzw. dem innerstädtischen Versorgungsnetz. In diesen Phasen speist das Wasserwerk Praunheim aktuell bis zu ca. 12.000 m3/d Trinkwasser in das Versorgungsnetz ein und stützt damit maßgeblich die Versorgung über das gesamte Frankfurter Stadtnetz. Entgegen früherer Überlegungen, ist es vor allem die Dynamik der an die Bevölkerungsentwicklung gekoppelten Bedarfszunahme, die den Betrieb der gesamten Trinkwassergewinnungsanlage des WW Praunheim II zukünftig unverzichtbar bleiben lässt. Diese geänderten Rahmenbedingungen kommen u.a. in der "Situationsanalyse zur Wasser-versorgung in der Rhein-Main-Region (2013 und Fortschreibung 2016)" der Arbeitsgemein-schaft Wasserversorgung Rhein-Main (WRM) und der Strategieinitiative des Landes Hessen und des WHR vom 28.01.2016 für eine sichere und nachhaltige Wasserversorgung zum Ausdruck. Aufgenommen wird dies auch in der derzeitigen Leitbilddiskussion für ein integriertes Wasser-Ressourcen-Management Rhein-Main. Zu Frage 2: Das Schutzgebietsverfahren befindet sich noch in einem frühen Stadium. Aufgrund der Komplexität des Verfahrens durch die räumliche Lage, die bereits vorhandenen, anderweitigen Nutzungen, der erforderlichen Erstellung neuer Unterlagen und der Vielzahl an Beteiligten kann der Abschluss nicht prognostiziert werden. Durch die Hessenwasser als Anlagenbetreiber wird das Ziel, das Einzugsgebiet (EZG) der Trinkwassergewinnungsanlagen als Trinkwasserschutzgebiet zu sichern, weiter verfolgt. Als fachliche Grundlage ist zur Abgrenzung des Trinkwassereinzugsgebiets und der Wasserschutzgebietszonen eine großräumige Untergrunderkundung mit einer darauf aufbauenden Modellierung der Grundwasserströmung und -bilanzierung erforderlich. Als Voraussetzung dafür werden derzeit und in den kommenden Monaten zusätzliche Erkundungsbohrungen vorbereitet und durchgeführt sowie Grundwassermessstellen neu gebaut. In Abstimmung mit dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) werden weitere Gutachten (u. a. eine bodenkundliche Kartierung der landwirtschaftlich genutzten Flächen für eine differenzierte Bewertung der Nitrataustragsgefährdung) und Pläne erstellt. Neben einer Einbindung des HLNUG wird die Erstellung aller erforderlichen Unterlagen eng mit der Oberen Wasserbehörde abgestimmt. Der Zeithorizont bis zum Vorliegen bescheidreifer Unterlagen ist derzeit nicht seriös abschätzbar. Zu Frage 3: Die Wasserschutzgebiets-Verordnung hat den Zweck, die Gewinnungsanlagen vor potenziellen Gefährdungen zu schützen. In die Verordnung sollen allgemeine Schutzbestimmungen sowie spezielle Regelungen für eine landwirtschaftliche Grundstücksnutzung aufgenommen werden. Zu Frage 4: In der Schutzzone II gilt in der Regel ein Bauverbot. In der Schutzzone III sind grundsätzlich Vorhaben verboten, wenn sie zu einer wesentlichen Minderung der Grundwasserüberdeckung führen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.05.2018, V 876 Antrag vom 09.10.2018, OF 308/7 Antrag vom 15.11.2018, OF 358/8 Anregung vom 29.11.2018, OA 340 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1070 Anregung vom 22.01.2019, OA 348

Bereitstellung eines Jobtickets mit einer reduzierten Eigenbeteiligung von 20 % ab 01.01.2019

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 08.10.2018, M 176 Betreff: Bereitstellung eines Jobtickets mit einer reduzierten Eigenbeteiligung von 20 % ab 01.01.2019 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.04.2018, § 2600 (E 262 Ziffer 6) 1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass allen städtischen Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten auch weiterhin ein JobTicket gewährt wird. Diese Regelung umfasst ebenso alle personalgestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie an diese Regelung mit der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) angeschlossene städtische oder stadtnahe Unternehmen und Institutionen. 2. Mit Wirkung vom 01.01.2019 wird die derzeitige Eigenbeteiligung der Bediensteten von 45% des RMV-Tarifpreises der jeweils maßgeblichen Preisstufe auf 20% reduziert. Der Magistrat wird ermächtigt, in diesem Sinne zum 01.01.2019 tätig zu werden. 3. Die hierdurch entstehenden Haushaltsbelastungen in Höhe von rd. 2,5 Mio. € jährlich wurden bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2019 in der Produktgruppe 32.06 bereits berücksichtigt. 4. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt weiterhin alle Aktivitäten des Magistrats, um möglichst ab dem Jahre 2020 auf der Basis der Regelungen für das den Landesbediensteten gewährte "Hessenticket" eine vergleichbare Regelung auch für die städtischen Bediensteten zu erreichen ("Kommunalticket"). Begründung: A. Zielsetzung Erstmals mit Beschluss § 5830 vom 24.01.1991 nahm die Stadtverordnetenversammlung zustimmend zur Kenntnis, dass allen Bediensteten der Stadt Frankfurt am Main zunächst befristet vom 01.05.1991 bis 31.12.1995 ein unentgeltliches JobTicket (damals noch das sog. "Fahr Bunt Job-Ticket" des ehemaligen Frankfurter Verkehrs-Verbundes (FVV)) zur Verfügung gestellt wurde. Damit sollte ein Beitrag zum Umweltschutz, zur Entlastung des Straßenverkehrs und zur Fahrgastgewinnung für den ehemaligen FVV geleistet werden. Im Jahr 1996 wurde dann erstmals eine Eigenbeteiligung von zunächst 25% (bezogen auf den RMV-Tarifpreis für eine Jahreskarte der jeweils maßgeblichen Preisstufe zu einem Zwölftel) eingeführt. 2004 wurde diese Eigenbeteiligung auf 35 % und 2006 auf 45 % im Rahmen der jeweiligen Beschlussfassungen zum Haushalt ausgedehnt. Die derzeitige Regelung mit der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) zur Gewährung eines JobTickets geht noch auf den ursprünglichen Vertrag vom 30.04.1991 zwischen dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main mit dem damaligen FVV zurück und wurde im Jahr 2014 durch eine Änderungsvereinbarung mit dem RMV aktualisiert und angepasst. Bezugsberechtigt sind demnach alle · durch Arbeits- und Ausbildungsvertrag entgeltlich Beschäftigte, · Beamtinnen und Beamte · Praktikantinnen und Praktikanten sowie Volontärinnen und Volontäre, sofern ihnen ein Entgelt gewährt wird, · Bundesfreiwilligen-Dienst-Leistende in Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Frankfurt am Main und · Personen, welche ein freiwilliges soziales Jahr bzw. ein freiwilliges ökologisches Jahr in Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Frankfurt am Main, mit Arbeitsstätte in Frankfurt am Main. Darüber hinaus sind derzeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von einigen städtischen oder stadtnahen Unternehmen und Institutionen für ein JobTicket im Rahmen der für die Stadt Frankfurt am Main gültigen Regelungen bezugsberechtigt. Hierzu gehören z. B. Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, die Städtische Bühnen GmbH oder die Klinikum Frankfurt Höchst GmbH. Die derzeitige und die für das Jahr 2019 ebenfalls vorgesehene JobTicket-Regelung basiert auf Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte (Tarifgebiet 50 - Stadtgebiet Frankfurt am Main). Inkludiert ist ebenfalls eine Mitnahmeregelung. Diese gilt montags bis freitags ab 19.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen; danach können zu diesen Zeiten ein Erwachsener und eine unbegrenzte Anzahl an Kindern unter 15 Jahren in dem/den jeweils für das Job-Ticket freigegebenen Tarifgebiet/en unentgeltlich mitgenommen werden. Die Ermittlung des Entgelts richtet sich nach der Gesamtzahl aller bezugsberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nicht nach der Anzahl der vom Vertragspartner tatsächlich ausgegebenen Job-Tickets (sog. "Modalsplit"). Der derzeitige Preis pro bezugsberechtigter Person und Kalendermonat beläuft sich auf 46,99 € inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die vorgenannten Konditionen und die zugrundeliegende Preiskalkulation basieren auf einer Mindestberechtigtenzahl von 15.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht unterschritten werden darf. Derzeit (Stand Juni 2018) gibt es rd. 18.000 Bezugsberechtigte, wovon es sich bei rd. 13.600 um unmittelbar beim Magistrat der Stadt Frankfurt am Main (Ämter, Eigenbetriebe, Referate) angestellte Personen handelt. Die verbleibende Differenz in Höhe von rd. 4.400 Bezugsberechtigten verteilt sich auf Personalgestellte sowie auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den eingangs erwähnten städtischen oder stadtnahen Unternehmen und Institutionen. Die ursprüngliche Intention zur Gewährung eines JobTickets zielte eindeutig auf Umweltgesichtspunkte und der Gewinnung von zusätzlichen Kundinnen und Kunden des FVV bzw. später des RMV. Die Stadt Frankfurt am Main hatte seinerzeit Vorbildcharakter, war sie doch einer der ersten öffentlichen Arbeitgeber, die ihren Bediensteten ein JobTicket aus diesen Erwägungen heraus kostenlos zur Verfügung stellte. Diese damals zugrundeliegenden Überlegungen haben nochmals und deutlich an Gewicht gewonnen. So wohnt derzeit rd. die Hälfte der städtischen Bediensteten außerhalb Frankfurts und kommt nahezu arbeitstäglich nach Frankfurt. Zusammen mit anderen Maßnahmen ist eine starke Nutzung des Angebots des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) die wichtigste Grundlage, um motorisierten Individualverkehr zu minimieren und damit einen Beitrag zur Luftreinhaltung im Stadtgebiet zu leisten. Ebenso ermöglicht man es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einem attraktiven JobTicket-Angebot, eine kostengünstige Möglichkeit für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort zu nutzen und damit ein Stück weit nicht auf den ohnehin schon angespannten Frankfurter Wohnungsmarkt zu drängen. Zwischenzeitlich kristallisiert sich zudem immer mehr heraus, wie bedeutsam ein JobTicket im Rahmen eines strategisch angelegten Personalmanagements insbesondere zur Personalgewinnung und -bindung ist. Deshalb wird im Rahmen einer ab 01.01.2019 zwischen der Dienststelle und dem Gesamtpersonalrat neu abzuschließenden Dienstvereinbarung "Eckpunkte eines effektiven Personalmanagements in einer zukunfts- und mitarbeiter/-mitarbeiterinnenorientierten Stadtverwaltung" auch die Gewährung eines JobTickets aufgenommen. In der unverändert wachsenden Stadt trifft ein sich daraus ergebender höherer Personalbedarf zeitgleich auf den demographischen Wandel in der Stadtverwaltung. In den nächsten 10 Jahren scheiden rd. 25 % unserer Bediensteten aus. Hinzu kommt die verschärfte Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main. Der Magistrat unternimmt deshalb vieles, um die Stadt Frankfurt angesichts dieser Ausgangslage als attraktive Arbeitgeberin zu platzieren. Das Angebot eines möglichst kostengünstigen bzw. -freien JobTickets ist dabei ein wesentliches Element, um für die Stadtverwaltung auch künftig ausreichend Personal gewinnen und halten zu können. In diesem Kontext ist das seit diesem Jahr kostenlose "Hessen-Ticket" beim Land zu erwähnen, das den dort angestellten Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten ein äußerst attraktives Angebot unterbreitet. Es dient zur Kenntnis, dass der Gesamtpersonalrat der Stadt Frankfurt am Main die Bemühungen des Magistrats ausdrücklich unterstützt. B. Alternativen Unter Berücksichtigung der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung (§ 2600 u. a. zu E 262 Ziffer 6 vom 26.04.2018) sowie der unter A. Zielsetzung getroffenen Aussagen und Notwendigkeiten gibt es für das Jahr 2019 keine andere, an den derzeitigen Gegebenheiten orientierte Alternative. Danach ist der Magistrat weiterhin beauftragt, mit dem Haushalt 2019 für die städtischen Bediensteten eine deutlich attraktivere Gestaltung des JobTickets zu planen und darüber hinaus die Einführung eines dem "Hessenticket" vergleichbaren "Kommunaltickets" vorzusehen. C. Lösung Somit kommt für das Kalenderjahr 2019 einzig eine deutliche Reduzierung der Eigenbeteiligung von derzeit 45% auf 20% in Betracht. Die Auswirkungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung bezogen auf die einzelnen Preisstufen und Arbeitszeitmodelle stellen sich demnach wie folgt dar: Eigenbeteiligung 45% (Stand: 01.01.2018) Preisstufe 3 Preisstufe 4 Preisstufe 5 Preisstufe 6 Preisstufen 7 und 17 Jahreskarte für Erwachsene (Jahresbetrag) 891,00 € 1.363,00 € 1.831,00 € 2.293,00 € 2.758,00 € Jahreskarte für Erwachsene (Monatsbetrag) 74,25 € 113,58 € 152,58 € 191,08 € 229,83 € Monatskarte für Auszubildende 69,50 € 106,30 € 142,80 € 178,90 € 215,10 € Job-Ticket. . Preisstufe 3 Preisstufe 4 Preisstufe 5 Preisstufe 6 Preisstufen 7 und 17 . .bei 5-Tage-Woche 33,41 € 51,11 € 68,66 € 85,99 € 103,42 € . .bei 4-Tage-Woche 26,73 € 40,89 € 54,93 € 68,79 € 82,74 € . .bei 3-Tage-Woche 20,05 € 30,67 € 41,20 € 51,59 € 62,05 € . .bei 2-Tage-Woche 13,36 € 20,44 € 27,46 € 34,40 € 41,37 € . .bei 1-Tag-Woche 6,68 € 10,22 € 13,73 € 17,20 € 20,68 € . .für Auszubildende 31,28 € 47,84 € 64,26 € 80,51 € 96,80 € . .bei 3-Tage-Woche (FOS) 18,77 € 28,70 € 38,56 € 48,31 € 58,08 € Eigenbeteiligung 20% (ab 01.01.2019 - unveränderte RMV-Preise angenommen -) Preisstufe 3 Preisstufe 4 Preisstufe 5 Preisstufe 6 Preisstufen 7 und 17 Jahreskarte für Erwachsene (Jahresbetrag) 891,00 € 1.363,00 € 1.831,00 € 2.293,00 € 2.758,00 € Jahreskarte für Erwachsene (Monatsbetrag) 74,25 € 113,58 € 152,58 € 191,08 € 229,83 € Monatskarte für Auszubildende 69,50 € 106,30 € 142,80 € 178,90 € 215,10 € Job-Ticket. . Preisstufe 3 Preisstufe 4 Preisstufe 5 Preisstufe 6 Preisstufen 7 und 17 . .bei 5-Tage-Woche 14,85 € 22,72 € 30,52 € 38,22 € 45,97 € . .bei 4-Tage-Woche 11,88 € 18,18 € 24,42 € 30,58 € 36,78 € . .bei 3-Tage-Woche 8,91 € 13,63 € 18,31 € 22,93 € 27,58 € . .bei 2-Tage-Woche 5,94 € 9,09 € 12,21 € 15,29 € 18,39 € . .bei 1-Tag-Woche 2,97 € 4,54 € 6,10 € 7,64 € 9,19 € . .für Auszubildende 13,90 € 21,26 € 28,56 € 35,78 € 43,02 € . .bei 3-Tage-Woche (FOS) 8,34 € 12,76 € 17,14 € 21,47 € 25,81 € Für das Jahr 2020 ist der Magistrat gemeinsam mit dem Hessischen Städtetag nachdrücklich bestrebt, im Zusammenwirken mit den Verkehrsverbünden an einer Lösung zu arbeiten, die ein dem "Hessenticket" vergleichbares "Kommunalticket" zum Ziel hat. Der Magistrat wird hierüber zu gegebener Zeit berichten bzw. der Stadtverordnetenversammlung einen entsprechenden Beschluss-Vorschlag vorlegen. Es dient zur Kenntnis, dass in Übereinstimmung mit dem RMV und der städtischen Nahverkehrsgesellschaft traffiQ die bislang geltende Mitnahmeregelung hierbei inkludiert bleibt. D. Finanzielle Auswirkungen Auf der Basis der derzeit noch gültigen Eigenbeteiligung von 45% und der Zahl der Anspruchsberechtigten stellt sich die Kostensituation für die Stadtverwaltung (inkl. des städtischen Personals im Jobcenter Frankfurt am Main) im Jahr 2018 wie folgt dar: Bezugspreis pro Jahr für rd. 13.600 Anspruchsberechtigte: 7.600 T € ./. Eigenbeteiligung: 4.500 T € Kostenanteil Stadt Frankfurt am Main: 3.100 T € Auf der Basis der dann ab 01.01.2019 gültigen Eigenbeteiligung von 20% und der unverändert angelegten Zahl der Anspruchsberechtigten (rd. 13.600 im Jahr 2018) stellt sich die Kostensituation für die Stadtverwaltung (inkl. des städtischen Personals im Jobcenter Frankfurt am Main) im Jahr 2019 wie folgt dar: Bezugspreis pro Jahr für rd. 13.600 Anspruchsberechtigte: 7.600 T € ./. Eigenbeteiligung: 2.000 T € Kostenanteil Stadt Frankfurt am Main: 5.600 T € Damit erhöht sich der Kostenanteil der Stadt Frankfurt am Main im Jahr 2019 um 2,5 Mio. €. Inwieweit sich Folgerungen auf die stadtnahen Dritten ergeben, bleibt abzuwarten. Ausgehend von der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum Haushalt 2018 (§ 2600 vom 26.04.2018) sowie der unter A. Zielsetzung und C. Lösung dargelegten Notwendigkeiten hat der Magistrat in seinen Klausuren zum Haushalt 2019 beschlossen, zusätzlich 2,5 Mio. € für die Reduzierung der Eigenbeteiligung von 45% auf 20% in der Produktgruppe 32.06 (Zentrale Personalangelegenheiten) fortlaufend ab dem Haushaltsjahr 2019 in den in Kürze vorzulegenden Entwurf aufzunehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 23.04.2018, E 262 Antrag vom 09.10.2018, OF 308/7 Antrag vom 16.11.2018, OF 720/2 Vortrag des Magistrats vom 11.11.2019, M 196 Antrag vom 06.03.2022, OF 322/2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 10.10.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 05.11.2018, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 176 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO II, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 176 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FREIE WÄHLER; BFF (= Enthaltung) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 176 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL; BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 3344, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 Aktenzeichen: 92 15

Schnellen Wohnungsbau ermöglichen

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 308/7 Betreff: Schnellen Wohnungsbau ermöglichen Vorgang: OA 492/14 OBR 7; NR 463/17 CDU/SPD/GRÜNE; ST 1515/18; ST 1585/18; ST 1698/18; M 176/18 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat hält es für erforderlich, auf schnellstem Wege mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, damit Frankfurt am Main und speziell der Nordwesten für die Mittelschicht attraktiv bleibt. Das Vorhaben, mit dem Instrument einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme langfristig einen neuen Stadtteil für bis zu 30.000 Menschen beidseits der A5 zu schaffen, wird in Planung und Umsetzung zu lange dauern, um den derzeit angespannten Frankfurter Wohnungsmarkt wirkungsvoll zu entlasten. Zudem zeigen sich bereits heute planerische Schwierigkeiten, die eine Realisierung des von der Koalition im Römer "politisch gewollten" Stadtteils erheblich erschweren. So ist nach dem 3. Änderungsverfahren zum Landesentwicklungsplan Hessen (LEP) mit Beschluss des Landtages vom 23.08.2018 bei der Festsetzung von neuen Baugebieten, die dem Wohnen dienen, ein Abstand von mindestens 400 m zu einer planungsrechtlich gesicherten Trasse einer Höchstspannungsleitung einzuhalten. Durch das Voruntersuchungsgebiet verläuft eine solche Höchstspannungsfreileitung östlich der A5, dazu kommen zwei Hochspannungsleitungen, die westlich und östlich der Autobahn oberirdisch verlaufen. 135 Hektar Fläche, auf denen fast 7.000 Wohnungen entstehen könnten, das sind nahezu 2/3 des angeblich bestehenden Wohnraumpotentials an der A5, dürften nicht bebaut werden, wenn der LEP in Kraft tritt, rechnete Stadtrat Mike Josef (SPD) noch im Juni des Jahres selbst vor (FR v. 15.06.2018). Der jetzt beschlossene LEP bestimmt weiterhin das Gebiet rund um die A5 zum "Agrarischen Vorzugsraum". Für die Landwirtschaft einschließlich Obst- und Gartenbau "besonders geeignete Flächen" sind demnach "in ausreichendem Umfang" zu erhalten. Die Böden an der A5 weisen eine neun Meter tiefe Lössschicht auf. Das bedeutet, dass man erst in dieser Tiefe Steine findet. Die Ackerflächen im Voruntersuchungsgebiet sind von höchster Qualität mit 90 von 100 Punkten. Der diesjährige Hitzesommer hat hier kaum zu Ernteausfällen geführt. Hinzukommen ertragreiche Anlagen wie die Apfelplantage westlich der A5. Solche Flächen wären nach LEP künftig als "Vorhaltsgebiete für die Landwirtschaft" durch Festlegungen in den Regionalplänen nicht nur zu sichern, sondern sogar zu konkretisieren. Nach dem neuen LEP sind zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung in den Regionalplänen bestehende bedeutsame Trinkwassergewinnungsanlagen mit einer Fördermenge von mindestens 1 Mio. m3 pro Jahr festzulegen. Das im Untersuchungsgebiet befindliche Wasserwerk Praunheim II ist nach Auskunft des Magistrats für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Frankfurt am Main "maßgeblich", denn es stellt (2017) bis zu 5% der in Frankfurt benötigten Trinkwassermengen bereit, derzeit zwischen 1,1 und 4,4 Mio. m3 im Jahr. Außerdem stellt das Wasserwerk als "Hochpunkt" den erforderlichen Netzdruck sicher, der für die Versorgung der Stadtteile Heddernheim, Nordweststadt und Niederursel erforderlich ist. Derzeit soll zum Schutz der Praunheimer Trinkwasserbrunnen durch die Landesregierung ein Wasserschutzgebiet gemäß § 51 Wasserhaushaltsgesetz festgesetzt werden. In der sogenannten "Engeren Schutzzone II" gilt nach Mitteilung des Magistrats "in der Regel ein Bauverbot" (ST 1698 v. 03.09.2018 und ST 1515 v. 06.08.2018). In verkehrlicher Hinsicht erschwert der seit Jahrzehnten verschleppte Bau der vollständigen Ortsumfahrung Praunheim, zu dem sich der Frankfurter Planungsdezernent auch im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben an der A5 nicht bekennen will, die Überlastung der Stadtbahn-A-Strecke und die erst kürzlich vom Magistrat konzedierte "hohe Auslastung der S5" (ST 1585 v. 10.08.2018). Schon ein knappes Dreivierteljahr nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, eine Voruntersuchung durchzuführen, stehen gravierende Hindernisse fest, die eine Siedlungspolitik entlang der A5 erschweren. Diese aus dem Weg zu räumen, durch komplizierte Umplanungen und Verlegungen von Trassen - sogar eine Verschwenkung der Autobahn zieht das Stadtplanungsamt in Erwägung - wird nur mit erheblichen Steuermitteln möglich sein, die in diese Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme fließen werden. Schon über die Kosten der Voruntersuchung schweigt der Magistrat bislang, obwohl zum 30.09.2018 der Stadtverordnetenversammlung dazu ein Bericht hätte vorgelegt werden müssen (§ 2080 v. 14.12.2017 - NR 463). Hinzu kommen die nicht nachlassenden Proteste in den Umlandgemeinden, die von Anfang nicht "mitgenommen", sondern als Nachbarn vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Sogar der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat sich eingeschaltet und sieht eine Bebauung westlich der A5 und die regionalpolitisch wenig sensible Kommunikationsstrategie des Frankfurter Magistrats äußerst kritisch. Planungsdezernent Mike Josef verfährt gleichwohl nach dem Motto: Augen zu und durch. Nach öffentlich geäußerter Darstellung der SPD-Landtagskandidatin Dr. Arijana Neumann v. 10.09.2018 soll die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG auf Wunsch ihres Aufsichtsratsvorsitzenden Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) schon vor Abschluss der "ergebnisoffenen" Voruntersuchung Grundstücke ankaufen. Bauliche und ökologische Hindernisse werden im Zweifel "umplant" und östlich der Autobahn wird eben "dichter" gebaut, zu Lasten der Nordweststadt und Praunheims, um die politisch verlangte Größenordnung des Projekts zu realisieren. Der Referent des Planungsdezernenten hat bei einer Bürgerversammlung in der Nordweststadt kürzlich nur noch von "Frischluftrinnen", nicht einmal mehr von "Frischluftschneisen", die freigehalten werden sollen, gesprochen. Stattdessen werden bestehende Potentiale, schnell zu einem attraktiven und zur Nordweststadt passenden Wohnraum zu kommen, nicht genutzt. Der B-Plan 906 wartet seit vier Jahren auf seine Aufstellung und ist vom Magistrat zugunsten der Voruntersuchung einstweilen zurückgestellt. Dabei ist die Fläche sofort bebaubar, weil sie bereits im Flächennutzungsplan festgesetzt und damit auch regionalpolitisch einvernehmlich gesichert ist. Die vor Jahren mit Bürgern erarbeiteten konstruktiven Ideen zur städtebaulichen Weiterentwicklung der Nordweststadt sind mit einer Ausnahme bislang nicht weiterverfolgt worden. Zusätzlich könnten zwischen der Nordweststadt und Praunheim attraktive Sportflächen mit Naherholungsmöglichkeiten kombiniert werden, die unmittelbar den benachbarten Stadtteilen zu Gute kämen. So fehlt z.B. seit dem Bau der Europäischen Schule eine Laufanlage für Leichtathleten, die auch von den Schulen und den Vereinen genutzt werden kann. Dies vorausgeschickt wolle die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, mit Hochdruck den 2014 zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 906 Westlich Nordweststadt vorzulegen, und zwar unter Hinweis auf OA 492 v. 27.03.2014. 2. Auf der Basis eines konventionellen Bebauungsplanverfahrens plant der Magistrat zügig eine maßvolle Erweiterung Praunheims im derzeitigen Außenbereich rund um die frühere Ziegelei am Steinbach (Steinbacher Hohl 150). Zugleich sind in der Innenentwicklung Praunheims weitere Optionen für zusätzlichen Wohnungsbau zu prüfen und ggf. umzusetzen. 3. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 199 die zwischen Praunheim und Niederursel bestehenden Sportflächen im Bereich "Goethegewann" erweitert, in die Landschaft attraktiv eingebettet und über die Steinbacher Hohl verkehrlich erschlossen werden können. 4. Die Voruntersuchung gemäß Beschluss zur M 176 wird eingestellt. 5. Der Magistrat berichtet gemäß Beschluss § 2080 / 17 umgehend über die bisherigen Kosten der Voruntersuchung einschließlich der beauftragten externen Gutachten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.03.2014, OA 492 Antrag vom 04.12.2017, NR 463 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1515 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1585 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1698 Vortrag des Magistrats vom 08.10.2018, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 23.10.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 308/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 308/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 7 am 22.01.2019, TO I, TOP 4 Es besteht Einvernehmen, über Ziffer 5 der Vorlage OF 308/7 getrennt vom Rest der Vorlage abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 348 2019 a) Ziffern 1 bis 4 der Vorlage OF 308/7 werden abgelehnt. b) Ziffer 5 der Vorlage OF 308/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: a) SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Annahme) b) SPD, CDU, GRÜNE, FARBECHTE, BFF und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4