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Barrierefreiheit für die Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3206 entstanden aus Vorlage: OF 255/4 vom 13.11.2022 Betreff: Barrierefreiheit für die Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Frankfurt Holding - ggf. gemeinsam mit ihren Mieterinnen und Mietern (Bäckerei, Kiosk, Eisdiele, Friseur) - die oben genannte Ladenzeile zeitnah barrierefrei gestaltet. Begründung: Die Hessische Bauordnung sieht vor, öffentlich zugängliche Anlagen, in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen, barrierefrei zu gestalten. Schon beim Umbau der Ladenzeile im Frühjahr/Sommer dieses Jahres hätte die ABG Frankfurt Holding einen barrierefreien Zugang einplanen und umsetzen können. Seitens der städtischen Behörden hat es anscheinend weder einen Hinweis noch eine Auflage gegeben. Die Ladenzeile ist aufgrund der Nähe zum Sankt Katharinen-Krankenhaus wie zu den angrenzenden Wohnsiedlungen sehr frequentiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1028 Antrag vom 23.06.2023, OF 316/4 Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4234 Beratung im Ortsbeirat: 4
Barrierefreiheit an der Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2023, OF 316/4 Betreff: Barrierefreiheit an der Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63 Vorgang: OM 3206/22 OBR 4; ST 1028/23 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob Niveau-Anpassungen des Bürgersteigs an der o. g. Stelle zur Erreichung der Barrierefreiheit durchgeführt werden können. Begründung: Gemäß der Stellungnahme ST1028 entsprechen temporäre Rampen - die vermutlich finanziell günstiger wären - nicht den DIN-Normen. Deshalb bleibt offensichtlich keine andere Möglichkeit, als das Niveau des Bürgersteigs anzupassen, um mobilitätseingeschränkten Anwohner*innen den Einkauf von Waren des täglichen Bedarfs zu ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3206 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1028 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 4 am 11.07.2023, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4234 2023 Die Vorlage OF 316/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Beratung im Ortsbeirat: 4
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