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Sportfördermittel hier: Bauinvestitionen Tennisclub Bergen-Enkheim e. V.
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 19.06.2020, M 97 Betreff: Sportfördermittel hier: Bauinvestitionen Tennisclub Bergen-Enkheim e. V. Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.03.2018, § 2420 (M 27) 1. Es wird zugestimmt, dass dem Tennisclub Bergen-Enkheim e. V. für die im Zusammenhang mit dem Bau der im September 2019 fertiggestellten Tennishalle angefallenen nicht vorhersehbaren Entsorgungskosten des mit Z2-Material (Blei) verseuchten Erdreichs sowie notwendig gewordenen zusätzlichen Maßnahmen zur Ableitung des Regenwassers vom Hallendach neben dem für den Tennishallenbau bewilligten Zuschuss von 862.090,- € ein zusätzlicher Förderbetrag von 147.905,-€ gewährt wird. 2. Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 (Sportförderung), Projektdefinition 5.007482, zur Verfügung. 3. Es dient zur Kenntnis, dass bei einer Abschreibungsdauer von 40 Jahren mit einem Aufwand für Abschreibung in Höhe von 3.697,62 € p. a. und mit einer kalkulatorischen Verzinsung von 1.663,93 € p. a. zu rechnen ist. Mit der Maßnahme sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden. Begründung: A) Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten. Die beim Aushub der Tennishallen-Baugrube vorgefundene, mit Z2-Material verseuchte, Erde ist zu entsorgen. Wegen des kontaminierten Bodens kann zudem das Regenwasser vom Tennishallendach nicht in das Erdreich abfließen, sondern muss in die Kanalisation abgeleitet werden. B) Alternativen Die Entsorgung des kontaminierten Erdreichs ist alternativlos. Die zunächst vorgesehene Ableitung des Regenwassers vom Tennishallendach über Pergolen in das Erdreich ist wegen dessen Kontaminierung nicht möglich, auch eine direkte Ableitung der Wassermassen in die Kanalisation ist auf Grund der unzureichenden Dimensionierung des Kanals nicht durchführbar. C) Lösungen Die kontaminierte Erde wird gelagert und danach abtransportiert, zusätzlich ist der Bauuntergrund zu verdichten und mit einer stärkeren Bodenplatte zu versehen. Das Regenwasser vom Hallendach wird zunächst in einer Zisterne gesammelt und mittels einer Pumpe sukzessive in die Kanalisation abgeleitet. D) Kosten 1. Zuwendungshöhe Durch die Maßnahmen zur Entsorgung des kontaminierten Erdreichs sowie zum Ableiten des Regenwassers ergeben sich zusätzliche Kosten von (netto) 295.811,04 €. Diese baulichen Erschwernisse waren nicht vorhersehbar, zumal das Gelände über Jahrzehnte als städtischer Fußballplatz genutzt wurde. Daneben fallen Mehrkosten von (netto) rd. 127.000,- € für Außenanlagen, Architektenleistungen u. ä. an. Der Verein ist vorsteuerabzugsberechtigt. Die Mehraufwendungen von insgesamt rd. 423.000,- € (netto) können vom Tennisclub Bergen-Enkheim nicht allein finanziert werden, zumal der Verein für den Tennishallenbau bereits einen Kredit i. H. v. 700.000,- € aufnehmen musste. Zu den aufgrund des kontaminierten Erdreichs sowie der Regenwasserableitung entstandenen Kosten von 295.811,04 € wird ein zusätzlicher Zuschuss gewährt. Bei einem Jugendanteil des Vereins von 45,2% beträgt der städtische Fördersatz 50%, der Förderbetrag beläuft sich somit auf 147.905,- €. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten Für die Maßnahme wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von 147.905,- € nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten keine b) sachliche Folgekosten keine c) Kapitalkosten Abschreibung (40 Jahre) . 3.697,62 € p. a Kalkulatorische Verzinsung (2,25%) 1.663,93 € p. a. 5. Jahreserträge keine 6. Leistungen Dritter keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.08.2020, NR 1259 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.02.2018, M 27 Antrag vom 04.07.2020, OF 326/16 Auskunftsersuchen vom 25.08.2020, V 1743 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 24.06.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.08.2020, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 97 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1259 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1259) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. (= Annahme) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und FRANKFURTER (M 97 = Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.09.2020, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage M 97 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1259 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1259) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. (= Annahme) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Beschlussausfertigung(en): § 6237, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.09.2020 Aktenzeichen: 52 1
Neubau Tennishalle Rangenbergstraße – mit Z2-Material (Blei) verseuchtes Erdreich
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2020, OF 326/16 Betreff: Neubau Tennishalle Rangenbergstraße - mit Z2-Material (Blei) verseuchtes Erdreich Vorgang: M 97/2020 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat soll prüfen und berichten : warum wurde der OBR16 nicht über die verseuchte Erde informiert? befindet sich evtl. auf dem Sportplatz, auf dem die Tennishalle gebaut wurde, noch weiteres verseuchtes Erdreich (Eine weitere Untersuchung würde erforderlich)? die Tennishalle ist auf Betonstützen gebaut worden, warum wurde beim Aushub keine Untersuchung des Erdreiches vorgenommen (andernfalls wäre der OBR16 aber nicht informiert worden!)? wann genau wurde festgestellt, daß das Erdreich verseucht ist und von welchem Auftragnehmer? ist das angrenzende Wohngebiet ebenfalls von dieser "Verseuchung" betroffen (gibt es Untersuchungen darüber)? welche Gesundheitsgefahren für Menschen gehen von dem belasteten Erdreich aus (Sportgeschehen und Anwohner)? wenn das verseuchte Erdreich abgetragen und entsorgt wurde, warum kann das Regenwasser, wie vorgesehen, nicht ins Erdreich abgeleitet werden (dafür gibt es von SEF doch jetzt neue Berechnungsgrundlagen)? Ist eine weitere sportorientierte Ausbauentwicklung des verbleibenden Grundstücks in diesem Bereich wegen der erklärten Kanalableitungssituation überhaupt möglich? Begründung: In dem Magistratsbericht M 97 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, die Mehrkosten von 295.811,04 € zu beschließen. Die Mehrkosten entstanden durch die Entsorgung des Erdreiches sowie dem Einbau von Zisternen und das Verdichten der Flächen mit starken Bodenplatten. Bei der Begründung unter Punkt B) Alternativen - wird folgendes angeführt: Die Entsorgung des kontaminierten Erdreichs ist alternativlos. Die zunächst vorgesehene Ableitung des Regenwassers vom Tennishallendach über Pergolen in das Erdreich ist wegen dessen Kontaminierung nicht möglich, auch eine direkte Ableitung der Wassermassen in die Kanalisation ist auf Grund der unzureichenden Dimensionierung des Kanals (welchen?) nicht durchführbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.06.2020, M 97 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 16 am 25.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1743 2020 Die Vorlage OF 326/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, BFF und LINKE. gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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