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Reflexion

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Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2018, OF 333/7 Betreff: Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg Der Biedenkopfer Weg führt an einer Grundschule, einer Kindertagesstätte und einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung vorbei. Hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftige Personen, insbesondere im Straßenverkehr. Gleichzeitig ist der Biedenkopfer Weg bauseitig als verkehrsberuhigte Zone ausgelegt, besitzt also keine speziellen Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Gleichwohl ist der Biedenkopfer Weg nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, womit hier die Geschwindigkeitsbegrenzung der 30 km/h-Zone wirksam wirkt. Diese Höchstgeschwindigkeit ist aber aufgrund der Bauform des Biedenkopfer Wegs viel zu hoch und stellt damit eine extreme Gefährdung für den oben genannten Personenkreis dar. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 7 den Magistrat folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Wenn nicht bereits vollumfänglich geschehen, sind die baulichen Voraussetzungen für die Einführung des verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg zu schaffen. 2. Markierung des Biedenkopfer Wegs zwischen Breitlacher Straße und der Straße In der Au als verkehrsberuhigten Bereich mittels der Verkehrszeichen 325.1 und 325.2. 3. Nach Einführung Überwachung der Verkehrsdisziplin durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.01.2019, OF 339/7 Antrag vom 12.02.2019, OF 340/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 22.01.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 333/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 7 am 12.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 333/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 339/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 340/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4363 2019 1. Die Vorlage OF 333/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 339/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Vorlagentextes nach dem Wort "Bereichs" durch die Worte "in den Straßen Biedenkopfer Weg, Breitlacherstraße, Strubbergstraße, Langer Weg und Breidensteiner Weg" ersetzt wird. 3. Die Vorlage OF 340/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) zu 3. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Annahme)

Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im und um den Biedenkopfer Weg

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4363 entstanden aus Vorlage: OF 339/7 vom 28.01.2019 Betreff: Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im und um den Biedenkopfer Weg Der Ortsbeirat beabsichtigt die Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs in den Straßen Biedenkopfer Weg, Breitlacherstraße, Strubbergstraße, Langer Weg und Breidensteiner Weg. Voraussetzung für eine Initiative des Ortsbeirats ist allerdings der Erhalt eines Großteils der bisher vorhandenen legalen Parkmöglichkeiten für die Anwohnerinnen und Anwohner. In diesem Bereich besteht ein hoher Parkdruck durch Anwohnerinnen und Anwohner sowie einpendelnde Fahrzeuge. Vielfach werden Fahrzeuge nicht legal geparkt. Der Biedenkopfer Weg führt an einer Grundschule, einer Kindertagesstätte und einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung vorbei. Hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftige Personen, insbesondere im Straßenverkehr. Gleichzeitig ist der Biedenkopfer Weg bauseitig als verkehrsberuhigte Zone ausgelegt, besitzt also keine speziellen Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Gleichwohl ist der Biedenkopfer Weg nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, womit hier die Geschwindigkeitsbegrenzung der Tempo-30-Zone wirksam wirkt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat eine Planung für genannten Straßenbereich vorzulegen. Die Planung sollte möglichst viele Parkplätze erhalten. In der Planung sollten die vorgesehenen Parkplätze nach Schaffung des verkehrsberuhigten Bereichs erkennbar sein. Zudem wird der Magistrat um eine Vergleichsdarstellung mit den bisher vorhandenen legalen Parkplätzen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1206 Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4