Reflexion
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Wendemöglichkeit Am Weißen Stein
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2017, OF 302/9 Betreff: Wendemöglichkeit Am Weißen Stein Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird darum gebeten, eine Wendemöglichkeit zu prüfen, indem die linke Fahrspur der Straße "Am Weißen Stein" zur Links-Abbiegespur im Kreuzungsbereich mit der Kurhessenstraße gestaltet würde. Im Zusammenhang mit der Frage nach dieser Möglichkeit wird der Magistrat auch gebeten, insbesondere - den erforderlichen Radius für ein Wenden, - die Auswirkung auf die Taktung des U-Bahn-Verkehrs auf der A-Strecke zu prüfen. Begründung: Eine große Zahl von Autofahrern, die aus Heddernheim über die Dillenburger Straße und die Maybachbrücke kommen, suchen nach einer Möglichkeit zum Abbiegen in Richtung Frankfurter Berg. Viele von diesen wenden in verkehrsgefährdender Weise im vorderen Teil der Kurhessenstraße. Dadurch werden die Anwohner in diesem Straßenteil über die Maßen belästigt und beeinträchtigt. Gegen diese Situation, die den Verantwortlichen bekannt ist, wird seit Jahren nichts ernsthaft unternommen. Ein Hinweisschild mit dem Vorschlag des Wendens am Weißen Stein ist zu undeutlich und erzielt nahezu keine Wirkung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.08.2017, OF 343/9 Antrag vom 21.09.2017, OF 351/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 22.06.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 302/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 302/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 343/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 21.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 594 2017 Auskunftsersuchen V 595 2017 1. Die Vorlage OF 302/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 343/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 351/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU gegen FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung SPD, GRÜNE und LINKE. zu 2. SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und LINKE. zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen 1 FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FDP
Wendemöglichkeit
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2017, OF 343/9 Betreff: Wendemöglichkeit Der Magistrat wird darum gebeten, eine weitere Wendemöglichkeit zu prüfen, indem die linke Fahrspur der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts an der Abzweigung "Höllbergstraße" zu einer Linksabbiegespur ausgeweitet und eine Wendemöglichkeit für Pkw und Lkw eingerichtet wird. Im Übrigen bleibt der Prüfungsauftrag unverändert. Begründung: Neben der illegalen Wendemöglichkeit im oberen Bereich der Kurhessenstraße sowie der Leitung des Verkehrs in Richtung Frankfurter Berg über den vorderen Bereich des Lindenrings kommt die im Antrag beschriebene weitere Möglichkeit der Verkehrssteuerung in Betracht. Anders als im Bereich des Weißen Steins, wo der aus der Kurhessenstraße kommende Kreuzungsverkehr die Taktung der U-Bahn beeinflusst, wäre dies bei einem Wendeverkehr an der Höllbergstraße nicht der Fall, da aus der Höllbergstraße kein Verkehr auf die Eschersheimer Landstraße fließt. Die bereits vorhandene Lichtsignalanlage könnte ebenso wie der stadtauswärts fließende Wendeverkehr nach Anforderung gestaltet werden. Notwendig wäre lediglich eine Aufstellfläche links für den wendenden Verkehr sowie eine Ausweitung der Verkehrsfläche im Schienenbereich. Die erforderlichen Umbauarbeiten könnten im Zuge des Rückbaus der Eschersheimer Landstraße umgesetzt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.06.2017, OF 302/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 302/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 343/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 21.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 594 2017 Auskunftsersuchen V 595 2017 1. Die Vorlage OF 302/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 343/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 351/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU gegen FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung SPD, GRÜNE und LINKE. zu 2. SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und LINKE. zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen 1 FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FDP
Verkehrsführung Am Weißen Stein
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.09.2017, V 595 entstanden aus Vorlage: OF 351/9 vom 21.09.2017 Betreff: Verkehrsführung Am Weißen Stein Vorgang: OM 1145/17 OBR 9; ST 635/17 Für Autofahrer, die auf der Straße Am Weißen Stein in Richtung Innenstadt fahren, besteht derzeit keine direkte Möglichkeit, in Höhe der Kurhessenstraße nach links abzubiegen. Wer links abbiegen möchte, fährt häufig nicht die vorgesehene "Ersatz-Route" (durch den Lindenring in die Kurhessenstraße und von dort wieder nach links auf die Eschersheimer Landstraße), sondern biegt rechts in die Kurhessenstraße ein und wendet dort, was den Anwohnern ein Ärgernis ist. Dieses Problem besteht bereits seit Jahren und konnte durch verschiedene Maßnahmen nicht behoben werden. Der Magistrat wird deshalb gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie (ggf. durch eine umfassende Änderung der Verkehrsführung) ein direktes Linksabbiegen Am Weißen Stein ermöglicht werden kann, wobei ihm die verschiedenen, im Ortsbeirat entwickelten Ideen (in diesem Zusammenhang wird beispielsweise auf die Vorlagen OF 244/9 2017 und OF 302/9 2017 verwiesen) als Inspirationsquelle dienen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1145 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 635 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 132 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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