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Reflexion

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Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Frankfurt am Main West hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 03.12.2021, M 182 Betreff: Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Frankfurt am Main West hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.10.2020, § 6449 (M 122) I. Dem geplanten barrierefreien Umbau des Bahnhofs West durch die Deutsche Bahn Station&Service AG wird entsprechend der vorgelegten Planunterlagen zugestimmt. II. Die erforderlichen Mittel für den städtischen Kostenanteil in Höhe von 8.874 T€ werden als Investitionskostenzuschuss bewilligt und freigegeben. III. Es dient zur Kenntnis, dass Mittel für den städtischen Investitionskostenzuschuss in der Produktgruppe 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr unter der Projektdefinition 5.001114 "Behindertengerechter Umbau und Neugestaltung des S-Bahnhofes Frankfurt-West" in Höhe von 5.100 T€ zur Verfügung stehen, von denen bereits 1.310 T€ (Stand Oktober 2021) als Investitionszuwendung für Planungskosten verausgabt wurden. IV. Die darüber hinaus zusätzlich erforderlichen Mittel für den städtischen Kostenanteil in Höhe von 3.774 T€ werden in die Haushalte ab 2023 ff eingestellt. V. Der Magistrat wird beauftragt, auf dieser Finanzierungsgrundlage einen Realisierungs- und Finanzierungsvertrag mit der DB AG abzuschließen. VI. Es dient weiter zur Kenntnis, dass a. die Gesamtkosten für den barrierefreien Umbau des Bahnhofs West 22.207 T€ betragen. b. die Prüfung des Landes zur Förderfähigkeit der einzelnen Maßnahmen sowie die Festlegung welchen Anteil der Baukosten das Land durch Fördergelder finanzieren wird, noch nicht abgeschlossen ist. Der städtische Anteil von rd. 25% der Gesamtkosten entspricht damit bisher lediglich einer Annahme. c. die Deutsche Bank sich an den Baukosten in Höhe von 200 T€ beteiligt, die Mittel wurden bereits eingenommen. d. die Gesamtfinanzierung voraussichtlich wie folgt vorgesehen ist: - DB Station&Service 1.040 T€ (ausschließlich Planungskosten Lph 5-9) - Land Hessen 13.964 T€ (Planungs- und Baukosten) - Stadt Frankfurt am Main 1.310 T€ Planungskosten Lph 1-4) 6.447 T€ (35,7 % Anteil an den Baukosten, keine Beteiligung an den Planungskosten) 206 T€ Ablöse Treppe Hamburger Allee 593 T€ Ablöse Zugangsbauwerk Solmsstraße 319 T€ Ablöse Aufzug Solmsstraße 8.874 T€ Summe - Aufgabenträger (RMV) 756 T€ (ausschließlich Planungskosten Lph 5-9) e. die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von rund 204 T€ in den jeweiligen Budgets sichergestellt ist und diesen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von jährlich rund 13 T€ gegenüberstehen. f. die Stadt Frankfurt am Main bei den zuständigen Landesbehörden keinen Zuschussantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sowie den Finanzausgleich (FAG) stellen wird, da die Fördermittel bereits von der DB AG in Anspruch genommen werden und dies bei der Berechnung des städtischen Kostenanteils bereits berücksichtigt ist. Die für die Maßnahme abzuschließende Realisierung- und Finanzierungsvereinbarung (RuFV) beinhaltet die Kostenbeteiligung des Landes. Begründung: A. Zielsetzung Zur Modernisierung und Qualitätsverbesserung von Personenbahnhöfen und damit zur Steigerung der Attraktivität im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Hessen haben das Land Hessen, die Verkehrsverbünde als Aufgabenträger für den SPNV und die DB Station&Service AG (DB S&S AG) als Betreiberin der Personenbahnhöfe im Jahr 2011 eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Diese regelt die Grundsätze für die Durchführung und Finanzierung dieses sogenannten Bahnhofsmodernisierungsprogramms in Hessen im Zeitraum 2011 bis 2019. Eine Nachfolgeregelung wird derzeit noch zwischen den Vertragspartnern verhandelt. Die Modernisierungs- und Ausbaumaßnahmen an den Personenbahnhöfen umfassen z. B. deren möglichst durchgehende barrierefreie Gestaltung einschließlich der notwendigen Anpassung der Bahnsteighöhen, die Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Erneuerung der Bahnsteigausstattung, die Modernisierung von Zugangsanlagen, die Verbesserung der Kundeninformation und Infrastrukturmaßnahmen, die zur Verbesserung der Betriebsqualität beitragen. Gegenstand o.g. Rahmenvereinbarung sind die Grundsätze der Planung und Realisierung sowie die Vorhaltung der verschiedenen genannten Einzelmaßnahmen durch die DB S&S AG und deren Finanzierung aus Mitteln, die das Land, die Aufgabenträger sowie die DB S&S AG bereitstellen. Dabei gehen die Vertragsparteien davon aus, dass sich auch die jeweiligen Gebietskörperschaften an der Finanzierung beteiligen. Die Rahmenvereinbarung sieht vor, dass für die durchzuführenden Maßnahmen zunächst jeweils eine Planungsvereinbarung für die Durchführung der Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI (Planung) zwischen der DB S&S AG, dem zuständigen Aufgabenträger und der betroffenen Gebietskörperschaft abgeschlossen wird. Nach abgeschlossener Planung und erfolgtem Planfeststellungsbeschluss soll zwischen dem Land Hessen, dem zuständigen Aufgabenträger, der betroffenen Gebietskörperschaft und der DB S&S AG ein sogenannter Realisierungs- und Finanzierungsvertrag (RuFV) für die Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI die Umsetzung und Finanzierung der Maßnahme regeln. Die hierfür erforderlichen Mittel der Kommune müssen über entsprechende Beschlüsse freigegeben werden. Der barrierefreie Um- und Ausbau des Bahnhofs Frankfurt (Main) - West ist Teil dieser o.g. Rahmenvereinbarung. Daher haben die Vertragspartner im Jahr 2012 eine Planungsvereinbarung über die Leistungsphasen 1-4 HOAI abgeschlossen. Die DB S&S AG ist Vorhabenträgerin und hat hierzu die Planung erstellt. B. Alternativen Aus der o. g. Rahmenvereinbarung heraus ergibt sich für die Stadt Frankfurt am Main keine Verpflichtung zu einem Investitionskostenzuschuss für die geplante Baumaßnahme. Wird eine Zustimmung zu dem vorgeschlagenen Vorgehen verweigert, wird der geplante barrierefreie Ausbau des Bahnhofs West auf unbestimmte Zeit verzögert oder gar ganz gestoppt. Da die Stadt Frankfurt am Main ein originäres Interesse daran hat, dass die Bahnhöfe im Stadtgebiet in naher Zukunft barrierefrei und attraktiv ausgebaut werden, sollte dieses Risiko nicht eingegangen werden. C. Lösung Die DB S&S AG als Vorhabenträger hat die in 2012 begonnene Planung fortgeschrieben und den aktuellen Gegebenheiten und Anforderungen angepasst. Durch den Umbau des gesamten Bahnhofs sollen folgende Ziele erreicht werden: - Barrierefreie Erschließung aller Bahnsteige durch den Neubau von drei Aufzugsanlagen - Einrichtung eines taktilen Leit- und Wegesystems - Einrichtung einer öffentlichen barrierefreien WC-Anlage - Errichtung von Fahrradabstellanlagen (> 200 Stück) - Errichtung eines neuen Zugangs zum Hochbahnsteig an der Hamburger Allee - Aufwertung der Unterführung als Bahnsteigzugang und Personenunterführung durch Verbreiterung sowie Verkürzung und ansprechende Gestaltung - Verbesserung der Aufenthaltsqualität am Bahnhof insgesamt - Erneuerung der Bahnsteigausstattung - Umbau des gesamten Empfangsgebäudes zur Steigerung der Attraktivität und Erhöhung der Verfügbarkeit von Gewerbeflächen Der Bahnhof Frankfurt (Main) West soll barrierefrei ausgebaut werden. Wesentlicher Bestandteil zum barrierefreien Ausbau ist die Nachrüstung der Bahnsteigzugänge mit neuen Aufzügen. Die Personenunterführung Richtung Solmsstraße wird aufgeweitet und ein neues barrierefreies Zugangsbauwerk Solmsstraße mit Aufzug und verbreiterter Treppenanlage erhalten. Auch beim Zugang Kasseler Straße zur Personenunterführung werden Aufzug und Treppenanlage durch Öffnung der Giebelwände und Zusammenlegung der Eingangszonen zu einer Eingangshalle die Wegebeziehungen zwischen den Bahnsteigen optimieren. Im Bereich der Hamburger Allee wird eine Treppe von der Verkehrsfläche zum in Hochlage befindlichen Mittelbahnsteig Gleis 1/2 mit Anschluss an den Bahnsteig Gleis 3 neu gebaut. An beiden Stirnseiten des Empfangsgebäudes werden direkte Zugänge vom Straßenraum zum Bahnsteig Gleis 3 geschaffen. Die Bahnsteige werden mit einem Leitsystem ergänzt, das Empfangsgebäude wie auch die Personenunterführung wird im Innenbereich modernisiert. Weiterhin werden zur Steigerung der Service-Qualität der Station über den Standard der aktuellen Bahnhofskategorie hinaus WC-Anlagen integriert werden; dies bedingt den Umbau und die Anpassung der Mietflächen. Die Aufweitung der Eingangshalle erfordert die Verlegung der bestehenden Gastronomieeinrichtungen. Die Errichtung eines neuen Zugangsbauwerks Solmsstraße bedingt die Verlegung der Anliegerstraße und die Neuordnung der Zuwegung zum öffentlichen Straßenraum. Verfahren: Für den barrierefreien Umbau des Bahnhofs ist ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz durchgeführt worden. Der Planfeststellungsbeschluss liegt nun seit Juli 2021 vor. Im Anschluss daran prüft das Land Hessen die Förderfähigkeit der Maßnahmen und legt fest, welchen Anteil der Baukosten das Land durch Fördergelder finanzieren wird. Die Prüfung des Landes Hessen steht noch aus. Um dem Magistrat eine Finanzierungsvorlage zur Freigabe der Mittel für den städtischen Anteil an den Baukosten und den restlichen Planungskosten vorlegen zu können, ist konservativ von einer Förderung von 75% ausgegangen worden. Die Finanzierungsvorlage ist mit diesen Werten erstellt worden. Nach Beschluss der Finanzierungsvorlage wird der Realisierungs- und Finanzierungsvertrag mit der DB S&S unterzeichnet. Aufbauend auf den Abschluss dieser kann die DB S&S AG die Ausschreibung veröffentlichen, den Auftrag vergeben und anschließend mit dem Bau beginnen. Terminplan: Der Zeitplan der DB S&S AG sieht einen Baubeginn im II. Quartal 2022 vor. Die Hauptbaumaßnahme wird von 2022 bis 2024 laufen. Inbetriebnahme ist im III. Quartal 2025 vorgesehen. D. Kosten Der neue Treppenzugang zum Hochbahnsteig an der Hamburger Allee geht nach Fertigstellung in das Eigentum der DB über. Die Stadt Frankfurt am Main zahlt eine Ablöse in Höhe von 206 T€ an die DB. Hier wird konservativ von 50% der Bausumme als Ablösebetrag ausgegangen. Da das Grundstück, auf dem die Treppe gründet, der Stadt Frankfurt am Main gehört, ist auf diesem Grundstück eine Dienstbarkeit zu Gunsten der DB einzutragen. Das neue Zugangsbauwerk an der Solmsstraße geht nach Fertigstellung in das Eigentum der DB über. Die Stadt Frankfurt am Main zahlt eine Ablöse in Höhe von 593 T€ an die DB. Hier wird konservativ von 50% der halben Bausumme als Ablösebetrag ausgegangen. Da das Grundstück, auf dem das Zugangsbauwerk gründet, der Stadt Frankfurt am Main gehört, ist auf diesem Grundstück eine Dienstbarkeit einzutragen. Der Aufzug innerhalb des Zugangsbauwerks an der Solmsstraße geht nach Fertigstellung ebenfalls in das Eigentum der DB über. Die Stadt Frankfurt am Main zahlt eine Ablöse in Höhe von 319 T€ an die DB. Hier wird konservativ von 50% der Bausumme als Ablösebetrag ausgegangen. Die Personenunterführung verbleibt im Anlagevermögen der DB. Die Unterhaltungs- und Erhaltungspflicht obliegt der DB. Die Verkehrssicherungspflicht wird anteilig von DB und der Stadt Frankfurt am Main übernommen. 1. Investitionsbedarf: Investitionskostenzuschuss 8.874.000 € Die Gesamtkosten (Planungskosten Lph 5-9 und Baukosten) des Projektes und der Anteil der Stadt Frankfurt am Main an den Gesamtkosten stellen sich wie folgt dar (ohne Ablöse): Planungskosten Lph 5-9 Baukosten Gesamtkosten a) DB Station&Service 1.039.882,60 € 1.039.882,60 € b) DB Netz c) Land Hessen 1.763.000,20 € 12.201.057,45 € 13.964.057,64 € d) Stadt Frankfurt am Main 6.447.404,80 € 6.447.404,80 € e) RMV 755.605,80 € 755.605,80 € 3.558.488,60 € 18.648.462,25 € 22.206.950,85 € Nachrichtlich: Die Stadt Frankfurt am Main hat Planungskosten Lph 1-4 in Höhe von 1.310 T€ verausgabt. Die umsatzsteuerliche Beurteilung der nach dem Vertrag vereinbarten Zahlungen besagt, dass die Zahlungen nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Die Kosten werden daher netto (ohne Umsatzsteuer) eingestellt. Lediglich der Anteil städtischer Anlage ist umsatzsteuerpflichtig und ist hier separat ausgewiesen worden. Der städtische Anteil an den Gesamtkosten beinhaltet die Umsatzsteuer für den Leistungsaustausch an Anlagen der Stadt Frankfurt am Main in Höhe von 33 T€. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Finanzierungsbedarfszeitraum der Stadt Frankfurt am Main mit Angabe der Jahresraten bisher verausgabt (Stand Oktober 2021) 1.309.484 € 2021 Bau- und Planungskosten 58.200 € 2022 Bau- und Planungskosten 2.062.000 € 2023 Bau- und Planungskosten 2.293.000 € 2024 Bau- und Planungskosten 1.945.334 € 2025 Bau- und Planungskosten 89.205 € 1.205.982 € Ablöse Treppe Hamburger Allee 205.722 € Ablöse Zugangsbauwerk Solmsstraße 592.496 € Ablöse Aufzug Solmsstraße 318.559 € Gesamt 8.874.000 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: Keine 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben Keine (die Infrastruktur ist im Eigentum der DB AG) b) Sachkosten Bauunterhaltungskosten Wie oben beschrieben beteiligt sich die Stadt Frankfurt am Main anteilig an der Verkehrssicherungspflicht der Personenunterführung. Die Bauunterhaltungskosten für die Außenanlagen der Solmsstraße trägt die Stadt Frankfurt am Main alleine. Freifläche/Außenanlage Solmsstraße 680.529,03 € 5% 34.026,45 € Für die Reparaturen, Reinigung und Wartung der Aufzugsanlage in der Solmsstraße werden die Erfahrungswerte aus der Unterhaltung der Aufzugsanlage am Bahnhof Rödelheim angesetzt. Aufzug Solmsstraße Wartung 3.500,00 €/Jahr Aufzug Solmsstraße Instandsetzung 7.500,00 €/Jahr Aufzug Solmsstraße Reinigung 4.500,00 €/Jahr Summe Unterhaltung Aufzug Solmsstraße 15.500,00 € Summe Sachkosten 49.526,45 € c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung (2,5* % x (8.874.000 € - 200.000 €))/2 108.425,00 € *) Zinssatz für das Haushaltjahr 2022 gemäß HH-Rundschreiben vom 05.10.2018 2. Abschreibung Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (BND) einzelner Gewerke findet man in der aktuellen Afa-Tabelle. Für die oben genannte Anlage der Stadt Frankfurt am Main wird von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren ausgegangen. Neue Anliegerstr. und Außenanlagen Solmsstraße 680.529,03 € 1/15 45.368,60 € Summe Kapitalkosten 153.793,60 € Gesamtsumme Jahresfolgekosten 203.320,05 € Jahresfolgekosten gerundet 204.000,00 € 5. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten (200.000 € / 15*) 13.333,34 € * längste Abschreibung 6. Leistungen Dritter: Baukostenzuschuss Deutsche Bank 200.000,00 € Summe Leistungen Dritter 200.000,00 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Keine 8. Sonstiges: - Anlage 1_Ubersicht_Bhf (ca. 10,4 MB) Anlage 2_Ausbau_Nord_Gebaeude (ca. 566 KB) Anlage 3_Ausbau_Sued_und_Personenunterf (ca. 451 KB) Anlage 4_Ausbau_Vorplatz_Sued (ca. 8 MB) Anlage 5_Ausbau_Treppe_Hamburger_Allee (ca. 565 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.03.2022, OF 286/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.10.2001, M 212 Vortrag des Magistrats vom 17.08.2020, M 122 Antrag vom 02.03.2022, OF 364/2 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2092 Antrag vom 20.06.2023, OF 707/2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 08.12.2021 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 182 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen Revisionsbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage M 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2022, TO II, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 182 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2022, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 182 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen AfD (= Annahme im Rahmen Revisionsbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage M 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage M 182 wird so lange zurückgestellt, bis dem Ortsbeirat eine Präsentation zu den Umbauplänen des Westbahnhofs vorgestellt wurde. 2. Die Vorlage OF 286/2 wird so lange zurückgestellt, bis dem Ortsbeirat eine Präsentation zu den Umbauplänen des Westbahnhofs vorgestellt wurde. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage M 182 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 286/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage M 182 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 286/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 364/2 2022 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Ablehnung bei Enthaltung 2 GRÜNE, CDU und SPD zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1195, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2022 Aktenzeichen: 61 00

Barrierefreier Westbahnhof, jetzt!

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2022, OF 364/2 Betreff: Barrierefreier Westbahnhof, jetzt! Vorgang: M 182/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Westbahnhof barrierefrei nutzbar ist. 1. Dafür sollen folgende Maßnahmen geprüft und bei positiver Prüfung umgesetzt werden. Der Magistrat möge darauf hinwirken, dass die Kosten zur Umsetzung der Maßnahmen, möglichst in vollem Umfang, von der Deutschen Bahn AG übernommen werden. 1.1. Einsatz von Personal und elektronisch betriebenen Treppensteigern als Unterstützung zur Überwindung der Treppenaufgänge, wo Bedarf besteht. 1.2. Erstattung von Transportkosten vom nächstgelegenen barrierefreien Bahnhof zum Westbahnhof, z.B. Taxifahrten etc., die Betroffenen dadurch entstehen, dass der Westbahnhof für sie nicht nutzbar ist. 1.3. Aufstellen von Informationstafeln, inkl. Notrufsäulen, an den Eingängen und an allen Gleisen die Betroffenen Auskunft über Unterstützungsleistungen geben, u.a. sollten die Rufnummern des Mobilitäts-Services der Deutschen Bahn aufgeführt sein. 1.4. Hinwirken darauf, dass die Deutsche Bahn über ihre Standard-Informationskanäle hinreichend darüber informiert, dass die Station Frankfurt West aktuell nicht barrierefrei nutzbar ist. 2. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen auch während der Umbaumaßnahmen gehört und beachtet werden, etwa durch die regelmäßige Unterrichtung und Anhörung des Beauftragten der Stadt für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG). 3. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass aktuelle und vollständige Infos über Aufzüge und Rolltreppen einheitlich in allen relevanten Medien (u.a. mainziel, Kanäle von VGF und RMV, etc.) präsentiert und auch in die Verbindungsauskunft des RMV eingearbeitet werden. 4. Der Magistrat möge ferner prüfen und berichten, 4.1. Wann das geplante spezifische Beratungsangebot für Frauen mit Behinderungen verfügbar sein wird und inwiefern dieses Angebot auch Unterstützung für Mobilitätsbarrieren beinhalten wird. 4.2. Inwiefern der RMV aktuelle Informationen zur Barrierefreiheit über seine zentralen Kommunikationskanäle (z.B. RMV-App) zur Verfügung stellt. Begründung: Mit der Ratifizierung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen im Jahr 2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit für alle Menschen, ob mit oder ohne Beeinträchtigungen, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eine Selbstverständlichkeit werden. Zu dieser Verpflichtung hat sich auch die Stadt Frankfurt am Main bekannt. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, den ÖPNV bis zum 01.01.2022 vollständig barrierefrei zu machen. Diese Deadline ist verstrichen und gerade in Frankfurt sind wir von diesem Ziel noch meilenweit entfernt. Mit dem aktuellen Tempo des Umbaus von Haltestellen wird es schätzungsweise noch bis zum Jahr 2035 dauern, bis vollständige Barrierefreiheit erreicht sein wird. Diese Situation ist nicht hinnehmbar. Barrieren aus dem Weg zu räumen, um allen Menschen eine Teilhabe am öffentlichen Leben und einen Zugang zu öffentlichen Gütern zu ermöglichen, ist keine Frage der Ressourcen, sondern des politischen Willens. Der aktuelle Zeitplan der Modernisierung des Westbahnhofs sieht eine barrierefreie Nutzung frühestens ab Herbst 2025 vor. Dies bedeutet, dass der Bahnhof weitere 3,5 Jahre nicht barrierefrei nutzbar sein wird. Zudem entstehen durch die Bauarbeiten zusätzliche Barrieren, die Menschen mit Einschränkungen in besonderer Weise treffen. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.12.2021, M 182 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 46 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über Ziffer 1.2 der Vorlage OF 364/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2092 2022 Die Vorlage OF 364/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1.1, 1.3 bis 4.2: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und FDP zu Ziffer 1.2: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Beratung im Ortsbeirat: 4