Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 3

Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke Ulmenstraße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7086 entstanden aus Vorlage: OF 1280/2 vom 30.11.2020 Betreff: Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke Ulmenstraße Der Magistrat wird gebeten, auf den Eigentümer des Bürogebäudes in der Guiollettstraße 44-46/Ecke Ulmenstraße zuzugehen mit dem Ziel, den faktisch nicht existierenden Vorgarten tatsächlich zu begrünen. Der Ortsbeirat 2 bietet an, sich daran zu beteiligen oder nach vorheriger Abstimmung mit dem Magistrat selbst auf den Eigentümer zuzugehen. Begründung: Die Fotos sprechen für sich: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 899 Antrag vom 21.05.2021, OF 37/2 Auskunftsersuchen vom 07.06.2021, V 36 Antrag vom 21.11.2021, OF 220/2 Aktenzeichen: 63 0

Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht?

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 37/2 Betreff: Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht? Vorgang: OM 7086/21 OBR 2; ST 899/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten 1. welche Anstalt des öffentlichen Rechts als Eigentümerin der Immobilie Guiollettstraße 44-46 hier gegen die Vorgartensatzung verstößt, 2. welche rechtlichen Gründe verhindern, dass die Stadt in solchen Fällen keine Durchsetzungsmöglichkeiten der eigenen Satzungen hat, 3. welche Ergebnisse bei der zwischenzeitlichen Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin erzielt werden konnten. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7086 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 899 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 36 2021 Die Vorlage OF 37/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4