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Reflexion

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Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.05.2009, M 113 Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2006, § 1178 (M 108) I. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 834 wird, wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 02.03.2009 dargestellt, geändert. Der Magistrat wird beauftragt zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein modernes Gewerbe- und Dienstleistungsgebiet mit Büro- und Wohnstandorten zu schaffen. II. Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige Bürgerbeteiligung bzw. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 03.06.2003 und erneut am 31.10.2006 durchgeführt worden ist. III. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - 4a (2) BauGB. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. V. Der Magistrat wird beauftragt, beim Planungsverband Frankfurt / Rhein-Main eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans zu beantragen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE (nicht maßstäblich, dient nur zur Information) Zu I.: Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße - wird im Südosten verkleinert. Aus dem Geltungsbereich werden die für Eisenbahnzwecke gewidmeten Flächen der Flurstücke 119/14, 119/13, 119/7, 52/8, 556/57, 16/1, 95/22 und 259/52 herausgenommen, die im Laufe des Planverfahrens nicht freigestellt werden konnten und somit nicht der Planungshoheit der Gemeinde unterliegen. Auf Grund des Grundstückszuschnitts der Bahnflächen und zur Sicherung einer zukünftigen städtebaulich sinnvollen Entwicklung in diesem Bereich werden auch neben den Bahnflächen angrenzende Grundstücke, Teilflächen der Flurstücke 119/22, 95/21, 52/10, 52/11 und 52/12, ebenfalls nicht in das Planverfahren einbezogen. Somit besteht zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit, entsprechend dem in der Begründung angegebenen städtebaulichen Rahmenkonzept in einem ergänzenden Verfahren Planungsrecht zu schaffen. Zu III.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs nicht. Zu IV.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Zu V.: Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind im Flächennutzungsplan als Gewerbliche Bauflächen, südlich der S-Bahntrasse als Wohnbauflächen und Gemischte Bauflächen dargestellt. Zur Angleichung der Planungsziele soll daher gemäß § 8 (3) BauGB parallel zum Bebauungsplanverfahren eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen. Hinweis: Anlage Landschaftsplanerisch-ökologisches Gutachten steht digital nicht zur Verfügung. Anlage 1_Begr_BPlan (ca. 1,2 MB) Anlage 2_Textt_BPlan (ca. 82 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 30.06.2009, OA 943 Antrag vom 01.08.2009, OF 384/2 Antrag vom 13.06.2009, OF 565/7 Antrag vom 16.06.2009, OF 566/7 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.06.2006, M 108 Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Vortrag des Magistrats vom 14.10.2019, M 163 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 2, 7 Versandpaket: 27.05.2009 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 22.06.2009, TO I, TOP 13 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 113 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 29.06.2009, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 34. Sitzung des OBR 7 am 30.06.2009, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 943 2009 1. Die Vorlage M 113 wird unter Hinweis auf die OA 944 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 565/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 566/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 565/7 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.06.2009, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 113 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 32. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 30.06.2009, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.07.2009, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 943 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 113 = Ablehnung, OA 943 = Annahme) NPD (M 113 und OA 943 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 113 = Annahme, OA 943 = Ablehnung) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.07.2009, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 943 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, Freie Wähler und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FAG und REP (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FAG und REP (= Annahme) sowie Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) 36. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2009, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der Freien Wähler wird die Vorlage OF 384/2 punktweise abgestimmt. Beschluss: 1. Der Vorlage M 113 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 384/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, 2 GRÜNE, SPD, FDP und Freie Wähler gegen 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. Punkt 1.: CDU, 1 SPD und FDP gegen 2 GRÜNE, 1 SPD, LINKE. und Freie Wähler (= Annahme); 2 GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung) Punkt 2.: CDU, SPD, FDP und Freie Wähler gegen 2 GRÜNE und LINKE. (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6368, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.07.2009 Aktenzeichen: 61 00

Bebauungsplan Nr. 834 Südlich Rödelheimer Landstraße Wohnhäuser in der Solmsstraße 52-54 erhalten, und Planungsrechtlich sichern Auf den geplanten Autotunnel unter der Bahn wird verzichtet

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2009, OF 384/2 Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 Südlich Rödelheimer Landstraße Wohnhäuser in der Solmsstraße 52-54 erhalten, und Planungsrechtlich sichern Auf den geplanten Autotunnel unter der Bahn wird verzichtet Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Die Grundstücke der Wohngebäude Solmstrasse 52-54 werden, wie im Bebauungsplan Nr. 550 ( Bockenheim Süd) vorgesehen, als Allgemeines Wohngebiet, mit einer Grundflächenzahl von 0,4, einer Geschossflächenzahl von 2.0 und einer Geschossanzahl von V ausgewiesen und dadurch planungsrechtlich gesichert. 2. Der Autotunnel zwischen der Rödelheimer Landstraße und der Straße An Der Dammheide wird aus dem Bebauungsplan gestrichen. Begründung: 1. Bei den Wohngebäuden Solmsstraße 52-54, in dem Gebiet Solmsstraße, An der Dammheide, handelt es sich um die letzen gut erhaltenen. alten und günstigen Wohngebäude. Diese sollten zur Mischung der Sozialstruktur dringend erhalten und planungsrechtlich gesichert werden . 2. Der Tunnel unter der Eisenbahn zwischen der Rödelheimer Landstraße und der Straße an der Dammheide kann zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen am Katharinenkreisel führen und ihn noch mehr belasten. Deshalb ist er aus dem Bebauungsplan zu streichen. Anlage 1 (ca. 1,1 MB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.05.2009, M 113 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2009, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der Freien Wähler wird die Vorlage OF 384/2 punktweise abgestimmt. Beschluss: 1. Der Vorlage M 113 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 384/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, 2 GRÜNE, SPD, FDP und Freie Wähler gegen 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. Punkt 1.: CDU, 1 SPD und FDP gegen 2 GRÜNE, 1 SPD, LINKE. und Freie Wähler (= Annahme); 2 GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung) Punkt 2.: CDU, SPD, FDP und Freie Wähler gegen 2 GRÜNE und LINKE. (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung)

Beratung im Ortsbeirat: 4