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Einspurigkeit der Dillenburger Straße hier: Fahrbahnabnutzungen, Lebenszeit der Maybachbrücke und Umweltauswirkungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2023, OF 372/8 Betreff: Einspurigkeit der Dillenburger Straße hier: Fahrbahnabnutzungen, Lebenszeit der Maybachbrücke und Umweltauswirkungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Dillenburger Straße wird seit September 2023 zwischen Maybachbrücke und Heddernheimer Landstraße (Höhe Abfallverbrennungsanlage) einspurig geführt. Auch die Nassauer Straße zwischen Brühlstraße und Dillenburger Straße ist seitdem einspurig. Die entfernten Fahrspuren dienen als Radverkehrsanlagen. Auf der Maybachbrücke ist in beiden Fahrtrichtungen jeweils auf der bisher rechten Fahrspur ebenfalls ein abgetrennter Radweg eingerichtet worden, wobei der bisherige Radweg auf der Brücke jetzt zum Fußgängerbereich gehört. Auf den verbliebenen Fahrspuren für den Pkw- und Lkw-Verkehr staut sich zu vielen Tageszeiten der Verkehr oder dieser nimmt eine Umfahrung stadtauswärts über die in den 90er Jahren verkehrsberuhigte Heddernheimer Landstraße und die Hessestraße. Die Fahrbahnen der Dillenburger Straße sind bislang in einem guten Zustand. Die Straße ist viel befahren, auch durch Busse und schwere Lkw, so dass davon auszugehen ist, dass die Asphaltdecke jetzt eine kürzere Lebensdauer haben wird bzw. deutlich schneller mit Spurrillen, Schlaglöchern oder beschädigte Kanten zu rechnen ist. Zudem ist die Statik der Maybachbrücke und ihr Sanierungsbedarf kürzlich in den Frankfurter Tageszeitungen Thema gewesen. In Einmündungsbreichen der Radverkehrsanlagen ist rote Signalfarbe angebracht worden. Unklar ist, ob die hier konkret aufgetragene rote Signalfarbe Mikropartikel freisetzt, die Gewässer und Umwelt belasten. Deshalb fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie verkürzt sich durch die einspurige Verkehrsführung und die zusätzlichen Stehzeiten der Fahrzeuge vor den jeweiligen Lichtsignalanlagen (LSA) die Lebenszeit der Fahrbahndecke auf der Dillenburger Straße, der Heddernheimer Landstraße, der Hessestraße und der Nassauer Straße? 2. Mit welchen Kosten ist für die zusätzliche Abnutzung der Dillenburger Straße, der Heddernheimer Landstraße, der Hessestraße und der Nassauer Straße zu rechnen und sind dafür auskömmliche Mittel im Finanzplanungszeitraum vorgesehen? 3. Welche statischen Auswirkungen haben Stausituationen auf die Maybachbrücke, wenn die Fahrspuren wie jetzt angeordnet nicht gleichmäßig auf das Brückenbauwerk verteilt sind sondern wie wie im konkreten Fall der Pkw- und Lkw-Verkehr mit rechts- und linkslastigem Druck auf das Bauwerk geführt wird? 4. Beschleunigt die neue Spurregelung den kürzlich bekanntgegebenen, ohnehin angeblich akuten Handlungsdruck für eine grundhafte Erneuerung der Maybachbrücke? 5. Welche Auswirkungen auf die Luftqualität haben die Verkehrsverdichtungen auf der Dillenburger Straße jeweils in den Kreuzungsbereichen Nassauer Straße/Dillenburger Straße und Hessestraße/Dillenburger Straße, jeweils bezogen auf Messpunkte vor den dortigen LSA stadtauswärts und stadteinwärts? Welche NOx-Meßwerte liegen für die Zeit vor dem Umbau vor und welche NOx-Meßwerte kann der Magistrat aktuell mitteilen? 6. Mit welchem Verfahren wurden die Radverkehrsflächen auf der Dillenburger und der Nassauer Straße eingefärbt, durch Einbau von Asphaltmischgut, durch farbige Beschichtungen z.B. auf Kunstharzbasis oder mit roter Gesteinskörnung, durch Einfärbung mittels roter Heißplastik bzw. einen einfachen Farbanstrich oder durch sog. "Farbiges Schlämmen"? Besteht die Möglichkeit, dass von den Oberflächen schädliche Mikropartikel freigesetzt werden? 7. Zu welchen Kosten wurden die bisherigen Maßnahmen realisiert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.12.2023, OF 384/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 372/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 384/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 372/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 384/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme
Kostenprüfung Radverkehrsanlage Maybachbrücke/Dillenburger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2023, OF 384/8 Betreff: Kostenprüfung Radverkehrsanlage Maybachbrücke/Dillenburger Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, das Revisionsamt gemäß § 8 (5) der Revisionsordnung der Stadt Frankfurt zu beauftragen, die Realisierung der Verkehrsmaßnahme "Radverkehrsanlage Maybachbrücke/Dillenburger Straße - Nordstrang" einschließlich des Rückbaus der Radverkehrsanlage auf der Maybachbrücke auf Verhältnismäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen, und zwar einschließlich der Planungsleistungen sowie der Verwaltungskosten und Gebühren. Der Stadtverordnetenversammlung ist über die Gesamtkosten und das Prüfungsergebnis öffentlich Bericht zu erstatten. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, das Revisionsamt über die Ortsbeiratsanregung gemäß Ziffer 1 in Kenntnis zu setzen. Begründung: Durch den Aufbau von Radverkehrsanlagen auf der Maybachbrücke und der Dillenburger Straße (sog. "Nordstrang") kommt es durch die jetzt in beide Fahrtrichtungen nur noch einspurige Verkehrsführung zu erheblichen Staus und zusätzlichen umweltschädlichen Emissionen, auch im Ortskern von Heddernheim, der jetzt wieder durch Ausweichfahrten stadtauswärts mehr Durchgangsverkehr hat. Auf der Maybachbrücke und entlang der Dillenburger Straße waren ausreichend breite Radwege in gutem Zustand vorhanden, mit Ausnahme des kurzen Abschnitts Kaltmühlstraße-Hessestraße stadteinwärts. Da es in Frankfurt weit weniger sichere Straßen als die Dillenburger Straße für den Radverkehr gibt und viele Radwege und Straßen in schlechtem Zustand sind, steht die Frage im Raum, auf wessen Entscheidung hin und warum überhaupt diese gerade in einem Stadtrandbezirk nicht verhältnismäßig erscheinende Maßnahme angeordnet wurde. Zu allem Überfluss müssen die erst im September des Jahres neu auf der Straße angelegten Radfahrspuren auf der Maybachbrücke jetzt wegen der Statik der Brücke wieder auf das Trottoir zurückverlegt werden, entsprechend großflächige Ummarkierungen sind erforderlich. In einer Pressemitteilung des Mobilitätsdezernates heißt es, die bauliche Situation der Brücke sei bei der verkehrsrechtlichen Anordnung "versehentlich" nicht berücksichtigt worden. Offenbar sind hier auf Seiten des federführend tätigen Amtes gravierende Fehler in der Vorbereitung des sehr eilig und unabgestimmt mit den Ortsbeiräten durchgeführten Projekts gemacht worden. Da es sich bei der gesamten Radverkehrsanlage Maybachbrücke / Dillenburger Straße um eine weitreichende Veränderung der Verkehrsführung handelt, wirft der an sich schon unerhörte Vorgang erhebliche Finanzierungsfragen auf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.11.2023, OF 372/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 372/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 384/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 372/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 384/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 384/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 384/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 384/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 478 2024 Die Vorlage OF 384/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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