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Bewohnerparken im nördlichen Ostend/südöstlichen Bornheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7301 entstanden aus Vorlage: OF 539/4 vom 24.01.2021 Betreff: Bewohnerparken im nördlichen Ostend/südöstlichen Bornheim Der Magistrat wird gebeten, im nördlichen Ostend/südöstlichen Bornheim im Bereich zwischen Habsburgerallee, Wittelsbacherallee, Saalburgallee, Am Buchwald und Röderbergweg ebenfalls entsprechend des neuen Parkraumbewirtschaftungskonzepts eine (oder falls notwendig zwei) Zone(n) mit Be wohnerparken einzuführen. Begründung: Der Parkdruck in dem beschriebenen Bereich hat mit der Ausweisung von neuen Parkzonen in Bornheim massiv zugenommen. Darüber hinaus befinden sich in den angrenzenden Bereichen jenseits der Wittelsbacherallee und Habsburgerallee schon länger Bewohnerparkzonen, die in absehbarer Zeit auf das neue Konzept umgestellt werden dürften. Durch eine striktere Regelung in den Bewohnerparkzonen ist mit einer teilweisen Verlagerung aus diesen Gebieten in nahe unreglementierte Bereiche zu rechnen. Das Gebiet sollte somit nicht dauerhaft in einer Sandwichposition verbleiben und unter dem Ausweichdruck der angrenzenden Gebiete leiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 958 Antrag vom 18.02.2024, OF 390/4 Auskunftsersuchen vom 12.03.2024, V 902
Sachstand Bewohnerparken nördliches Ostend/südöstliches Bornheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 390/4 Betreff: Sachstand Bewohnerparken nördliches Ostend/südöstliches Bornheim Vorgang: OM 7301/21 OBR 4; ST 958/21 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann mit der Einrichtung der im April 2021 zugesagten Anwohnerparkzone zwischen Habsburgerallee, Wittelsbacherallee, Saalburgallee, Am Buchwald und Röderbergweg zu rechnen ist (ST 958 vom 30.4.2021 auf OM 7301 vom 23.02.2021). Begründung: Der Parkdruck im gesamten Stadtgebiet nimmt stetig zu. Der Bereich grenzt an mehreren Seiten an Anwohnerparkzonen an, was das Problem durch den Ausweichdruck zusätzlich verstärkt. Die Einrichtung einer Anwohnerparkzone in diesem Bereich ist weiterhin nötig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7301 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 958 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 4 am 12.03.2024, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 902 2024 Die Vorlage OF 390/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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