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Reflexion

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Hundefreilauffläche auf dem Riedberg

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4629 entstanden aus Vorlage: OF 417/12 vom 18.03.2019 Betreff: Hundefreilauffläche auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, auf der nach dem Ortstermin vom 08.04.2019 für geeignet erachteten Fläche im Bonifatiuspark, die westlichere der beiden, eine Hundefrei lauffläche einzurichten. Begründung: Bei Hundefreilaufflächen handelt es sich um Flächen, auf denen die Hunde unangeleint laufen dürfen. Laut Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt besteht in weiten Teilen des Stadtgebietes Leinenpflicht. Um eine artgerechte Haltung zu ermöglichen, benötigen Hunde Auslauf. Um dem gerecht zu werden und Konflikte zwischen Hundehaltern und Bürgern, die sich von Hunden gestört fühlen, zu vermeiden, eignen sich Hundefreilaufflächen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1486 Antrag vom 14.10.2021, OF 116/12 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 981 Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3106 Antrag vom 20.04.2023, OF 396/12 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.05.2023, OIB 227 Aktenzeichen: 67 0

Finanzierung der Hundeauslauffläche auf dem Alleenring

S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 02.12.2021, OIB 67 entstanden aus Vorlage: OF 56/3 vom 24.06.2021 Betreff: Finanzierung der Hundeauslauffläche auf dem Alleenring Vorgang: OM 6867/20 OBR 3; ST 183/21; OM 273/21 OBR 3 Der Ortsbeirat 3 wird sich an den Kosten der Zaunsetzung für die geplante Hundeauslauffläche auf dem Alleenring (Vorlage OM 273/21 OBR 3) beteiligen. Der Ortsbeirat stellt dazu ein Budget von 3.000 Euro zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Magistrat hatte in seiner Stellungnahme vom 01.02.2021, ST 183, angeregt, dass sich der Ortsbeirat an den Kosten der Zaunsetzung beteiligt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6867 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 183 Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 273 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 305 Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2022, ST 1472 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2180 Antrag vom 20.04.2023, OF 396/12 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.05.2023, OIB 227

Buschwerk am Ostende des Bonifatiusparks

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2658 entstanden aus Vorlage: OF 274/12 vom 29.08.2022 Betreff: Buschwerk am Ostende des Bonifatiusparks Der Magistrat wird gebeten, das Ostende des Bonifatiusparks zur U-Bahn-Strecke hin durch Buschwerk abzusichern. Dies könnte ähnlich zum Buschwerk weiter nördlich (siehe Skizze) geschehen. Quelle: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Am Ostende des Bonifatiusparks verläuft die U-Bahn-Strecke höhengleich und nahe zum Park. Spielende Kinder, aber auch Hunde von der dort ausgewiesenen Hundewiese könnten dadurch auf die Gleise und in Gefahr geraten. Dichtes Buschwerk kann in wenigen Jahren für einen guten Schutz sorgen, ohne das Landschaftsbild zu beeinträchtigen. Dies wurde auch schon nordwestlich zwischen U-Bahn und der Wiese und dem Spielplatz am Kautenhof umgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3106 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2787 Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3639 Antrag vom 20.04.2023, OF 396/12 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.05.2023, OIB 227 Aktenzeichen: 66 0

Hundeauslauffläche auf dem Riedberg

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3106 entstanden aus Vorlage: OF 320/12 vom 09.11.2022 Betreff: Hundeauslauffläche auf dem Riedberg Vorgang: OM 4629/19 OBR 12; OM 2658/22 OBR 12 Der Ortsbeirat hatte sich 2019 für eine Hundeauslauffläche im Bonifatiuspark ausgesprochen. In Gesprächen mit dem zuständigen Amt wurden damals zwei mögliche Flächen vorgeschlagen und der Ortsbeirat hatte sich mit Vorlage OM 4629 für die westlichere der beiden ausgesprochen, wobei wohl nicht allen Ortsbeiratsmitgliedern klar war, dass es sich hierbei nicht um die letzte Fläche vor der U-Bahn-Linie handelt, da der Lageplan nicht beigefügt war. Letztlich wurde Anfang September 2022 die beschlossene Wiese beschildert. Direkt danach erhielt der Ortsbeirat Beschwerden, da die genannte Fläche stärker als erwartet auch als Spielfläche genutzt wird und nun Kinder und Hunde in direkter räumlicher Konkurrenz stehen. Daher bittet der Ortsbeirat, die Beschilderung zugunsten der nordöstlichsten Wiese umzusetzen, und bittet für den entstandenen zusätzlichen Aufwand aufseiten des zuständigen Amtes um Verständnis und Entschuldigung. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die in der Anlage mit einem X gekennzeichnete Fläche zeitnah als Hundewiese auszuweisen (auf die bereits angeregte Bepflanzung an der U-Bahn-Strecke, OM 2658, sei verwiesen) und mitzuteilen, 2. wie diese Wiese zeitgleich mit Gitterzaun oder einer vorgelagerten Hecke parallel zum Radweg/zur U-Bahn am Ende des Parks an der nordöstlichen Seite abgesichert werden kann . Begründung: Im Frankfurter Stadtgebiet sind Hundeauslaufflächen in der Regel nicht eingezäunt. Als einzige Ausnahme hiervon ist die Fläche im Grüneburgpark bekannt. Die Vorlage trägt Anregungen aus der Nachbarschaft Rechnung, da angrenzend Fuß- und Radwege, Erholungs- und Spielflächen und die Gleise der Stadtbahnlinie U 9 verlaufen. Viele der Hundehalter und Anwohner des Stadtteils wünschen sich die Einzäunung der Fläche. Eine entsprechende Petition zur Einfriedung wurde von Bürgern gestartet. Da jedoch das offene Erscheinungsbild des Parks möglichst wenig gestört werden sollte, könnte zur Sicherheit der Hunde nur ein Zaun mit Hecke an einer Seite aufgestellt werden. Im September 2022 sind bei einem feigen Anschlag mehrere Hunde im Umfeld an ausgelegten Giftködern gestorben. Hintergründe der Tat sind noch nicht ermittelt. Unterschiedliche Interessen in der Nutzung der Flächen auf dem dicht besiedelten Riedberg im Zusammenhang mit dem Hundeauslauf sollten berücksichtigt und damit ein friedliches Zusammenleben unterstützt werden. Anlage 1 (ca. 194 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4629 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2658 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 385 Antrag vom 20.04.2023, OF 396/12 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.05.2023, OIB 227 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4322 Aktenzeichen: 67 0

Finanzierung der Hundeauslauffläche Bonifatiuspark aus dem Ortsbeiratsbudget

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2023, OF 396/12 Betreff: Finanzierung der Hundeauslauffläche Bonifatiuspark aus dem Ortsbeiratsbudget Vorgang: OM 4629/19 OBR 12; OIB 67/21 OBR 3; OM 2658/22 OBR 12; ST 2180/22; OM 3106/22 OBR 12; ST 385/23 Der Ortsbeirat 12 wird sich an den Kosten der Zaunsetzung für die Hundeauslauffläche im Bonifatiuspark (Vorlage OM 3106/22 OBR 12) beteiligen. Der Ortsbeirat stellt dazu ein Budget von 3.000 Euro zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Magistrat hatte in seiner Stellungnahme vom 06.02.2023, ST 385/23, erklärt, "Einfriedungen von Hundefreilaufflächen sind aufgrund der relativ hohen Kosten derzeit nicht umsetzbar." Anders als in früheren Stellungnahmen wurde die Errichtung eines Zauns aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Als Vorbild dient die Hundeauslauffläche am Alleenring im Ortsbeirat 3, die ebenfalls aus dem OIB finanziert wird. Siehe hierzu auch die ST 2180/23 OBR 3. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4629 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 02.12.2021, OIB 67 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2658 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2180 Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3106 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 385 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 227 2023 Die Vorlage OF 396/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff wie folgt lautet: "Finanzierung der Kosten für die Zaunsetzung an der Hundeauslauffläche Bonifatiuspark aus dem Ortsbeiratsbudget" Abstimmung: CDU, 3 GRÜNE, Volt und BFF gegen FDP (= Ablehnung); 2 GRÜNE, SPD und LINKE. (= Enthaltung)

Finanzierung der Kosten für die Zaunsetzung an der Hundeauslauffläche Bonifatiuspark aus dem Ortsbeiratsbudget

S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.05.2023, OIB 227 entstanden aus Vorlage: OF 396/12 vom 20.04.2023 Betreff: Finanzierung der Kosten für die Zaunsetzung an der Hundeauslauffläche Bonifatiuspark aus dem Ortsbeiratsbudget Vorgang: OM 4629/19 OBR 12; OIB 67/21 OBR 3; OM 2658/22 OBR 12; ST 2180/22; OM 3106/22 OBR 12; ST 385/23 Der Ortsbeirat 12 wird sich an den Kosten der Zaunsetzung für die Hundeauslauffläche im Bonifatiuspark (Vorlage OM 3106) beteiligen. Der Ortsbeirat stellt hierfür einen Betrag von 3.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Magistrat hatte in seiner Stellungnahme vom 06.02.2023, ST 385, erklärt, "Einfriedungen von Hundefreilaufflächen sind aufgrund der relativ hohen Kosten derzeit nicht umsetzbar." Anders als in früheren Stellungnahmen wurde die Errichtung eines Zauns aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Als Vorbild dient die Hundeauslauffläche am Alleenring im Ortsbeirat 3, die ebenfalls aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert wird. Siehe hierzu auch die Stellungnahme ST 2180. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4629 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 02.12.2021, OIB 67 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2658 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2180 Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3106 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 385 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4322 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2023, ST 1841 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2315

Beratung im Ortsbeirat: 4