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Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 und Erhalt der Schankerlaubnis für „Heinrichs Trinkhalle“
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 09.08.2018, V 943 entstanden aus Vorlage: OF 325/8 vom 06.08.2018 Betreff: Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 und Erhalt der Schankerlaubnis für "Heinrichs Trinkhalle" Wasserhäuschen, auch als Trinkhallen oder "Büdchen" bekannt, gibt es in Frankfurt am Main seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sie dienten ursprünglich zum Verkauf von Mineralwasser an Arbeiter und waren nicht an die offiziellen Ladenöffnungszeiten gebunden. Die heutigen Trinkhallen haben ihre Angebotspalette erweitert: neben alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken gibt es Süßigkeiten, Zeitungen, Kaffee, Tabakprodukte und manchmal auch sonntags frische Backwaren. Die Stadt Frankfurt am Main wirbt auf ihrer Homepage mit den Wasserhäuschen. Dort ist zu lesen, sie gehörten traditionell zum Frankfurter Stadtbild und seien heute für Einheimische "mehr als nur reine Kioske". Tatsächlich tragen die "Büdchen" nicht nur zur Nahversorgung bei, sondern als Treffpunkte ermöglichen sie es, Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Herkunft die Sorgen und Freuden des Lebens zu teilen. Heute gibt es noch über 200 solcher Wasserhäuschen im ganzen Stadtgebiet. Die Büdchen-Kultur ist auch im Ortsbezirk 8 vertreten. "Büdchen" wie das "Windige Eck" in Heddernheim genießen längst Kultstatus. Gleichwohl sind diese Verkaufsstellen und Treffpunkte im Ortsbezirk auf dem Rückzug. Das gilt insbesondere für die Nordweststadt, wo die Trinkhallen in unmittelbarer Nachbarschaft der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 77 und Bernadottestraße 1 mittlerweile geschlossen und teilweise auch abgerissen sind. Kürzlich war in der Zeitung zu lesen, dass die Betreiberin des Kiosks "Palaver" am Ausgang des Gerhart-Hauptmann-Rings verkauft hat und die Trinkhalle umgebaut werden soll. Gegen diesen Trend hat sich in den zurückliegenden fünf Jahren die traditionsreiche "Heinrich s Trinkhalle" in der Niederurseler Landstraße, direkt an der Bushaltestelle Heinrich-Kromer-Schule, zu einem beliebten Stadtteil-Treffpunkt entwickelt, der für die Nahversorgung Niederursels und für die Kommunikation der Nachbarn untereinander eine wichtige Funktion ausübt. Dennoch soll dem Betreiber kürzlich mitgeteilt worden sein, die Genehmigung für den Wirtschaftsgarten solle nicht verlängert werden. Außerdem sei die Schank- und Speisewirtschafterlaubnis für den Gastraum im Inneren des Kiosks "unrichtig", mithin also nichtig. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich über die Medien und auch beim Ortsbeirat darüber beklagt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen: 1. welche Wasserhäuschen/Trinkhallen/Büdchen im Ortsbezirk 8 derzeit noch existieren, welche Öffnungszeiten sie haben und welche ordnungs- und baurechtlichen Auflagen bestehen; 2. welche Informationen dem Magistrat vorliegen hinsichtlich eines Weiterbetriebs des Kiosks "Palaver" im Gerhart-Hauptmann-Ring 139; 3. welche Lösungsmöglichkeiten er sieht, um die ordnungs- und baurechtliche Betriebserlaubnis für den Wirtschaftsgarten und den Gastraum von "Heinrichs Trinkhalle" in der Niederurseler Landstraße 54 zu verlängern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2136 Antrag vom 05.03.2019, OF 419/8 Auskunftsersuchen vom 21.03.2019, V 1206 Aktenzeichen: 32 0
Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 und Erhalt der Schankerlaubnis für "Heinrichs Trinkhalle"
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2136 Betreff: Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 und Erhalt der Schankerlaubnis für "Heinrichs Trinkhalle" zu Ziff. 1: Über die Anzahl der Wasserhäuschen/Trinkhallen/Büdchen im Ortsbezirk 8 können keine zuverlässigen Angaben gemacht werden, da die Gewerbeanzeige nach § 14 Gewerbeordnung zahlreiche Bezeichnungen (für den Gegenstand des Gewerbes bzw. die angemeldete Tätigkeit) zulässt. Durch das neue Hessische Gaststättengesetz (HGastG) ist seit 01.05.2012 auch die Erlaubnispflicht zum Betreiben von Gaststätten mit Alkoholausschank entfallen. Raumbezogene bzw. bauliche Aspekte hinsichtlich der Errichtung bzw. Erweiterung einer Gaststätte werden nicht mehr vom Ordnungsamt beurteilt. Für Trinkhallen, die gleichfalls unter den Begriff des Gaststättengewerbes fallen, gilt die Hessische Sperrzeitverordnung (SperrV). Nach § 1 Abs. 1 SperrV beginnt die Sperrzeit für Gaststätten um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Wichtig hierbei ist, dass es sich um eine Sperrzeit für Gaststätten handelt. Einzelhandelsbetriebe wie beispielsweise Kioske fallen nicht unter die SperrV, deren Öffnungszeiten richten sich nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz (HLöG). Nach § 3 Abs. 1 HLöG dürfen Verkaufsstellen an Werktagen für den geschäftlichen Verkehr von 0 bis 24 Uhr geöffnet haben. An Sonn- und Feiertagen dürfen Kioske nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 HLöG für die Dauer von sechs Stunden geöffnet haben. zu Ziff. 2: Der Kiosk "Palaver" wird in leicht veränderter Form weiterbetrieben. In der Liegenschaft werden durch den neuen Betreiber nunmehr 2 voneinander unabhängige Betriebe geführt: zum einen ein Kiosk mit Wettannahmestelle, zum anderen eine Schankwirtschaft mit Wirtschaftsgarten sowie Abgabe alkoholischer Getränke zum Verzehr vor Ort. Für beide Betriebe liegen dem Ordnungsamt bereits Gewerbeanmeldungen vor. zu Ziff. 3: Hinsichtlich der versagten Verlängerung der Baugenehmigung für den Wirtschaftsgarten ist ein Widerspruch anhängig. Das Widerspruchsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Derzeit befindet sich die Bauaufsicht in Gesprächen mit dem Kioskbetreiber. Grundsätzlich ist die Bauaufsicht bemüht, hier zu einer einvernehmlichen Regelung zum Weiterbetrieb des Kiosks mit Wirtschaftsgarten zu gelangen. Auf der Grundlage des Gaststätten- und Gewerberechts bestehen keine Möglichkeiten, auf die Verlängerung einer solchen Genehmigung Einfluss zu nehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.08.2018, V 943 Antrag vom 05.03.2019, OF 419/8 Auskunftsersuchen vom 21.03.2019, V 1206
Unterliederbach: Einrichtungsverkehr auf einem Teilstück der Gotenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4066 entstanden aus Vorlage: OF 854/6 vom 12.11.2018 Betreff: Unterliederbach: Einrichtungsverkehr auf einem Teilstück der Gotenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich der Verkehrsfluss ändert, wenn man die Gotenstraße auf dem Teilstück zwischen der Abbiegung in den Burgunderweg und dem Chattenweg zur Einbahnstraße mit Fahrtrichtung vom Chattenweg zum Burgunderweg ausweist. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, eine Verkehrsflusssimulation durchzuführen und diese dem Ortsbeirat 6 ausführlich vorzustellen. Begründung: Die Gotenstraße, der Chattenweg und die Engelsruhe werden immer öfter als Schleichweg genutzt, um schneller auf der Autobahn beziehungsweise auf der B 8 zu sein. Um diesen Schleichweg zu schließen, kamen die Bürger auf den Ortsbeirat zu und baten, die Möglichkeit der Einrichtung einer Einbahnstraße prüfen zu lassen. Die Buslinie 59 kann auch nach der Umsetzung der Einbahnregelung weiter auf dem Teilstück verkehren. Der Ortsbeirat 6 begrüßt die Initiative der Bürger und möchte deren Idee so transparent wie möglich geprüft und vorgestellt haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 419 Aktenzeichen: 61 1
Wettbüros dienen nicht dem sozialen Frieden - wie geht es weiter mit dem Kiosk „Palaver“?
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2019, OF 419/8 Betreff: Wettbüros dienen nicht dem sozialen Frieden - wie geht es weiter mit dem Kiosk "Palaver"? Vorgang: V 943/18 OBR 8; ST 2136/18 In der Stellungnahme ST 2136 v. 16.11.2018 teilt der Magistrat mit, das Kiosk "Palaver" im Gerhart-Hauptmann-Ring 139 werde "in leicht veränderter Form" weiterbetrieben. In der Liegenschaft würden durch den neuen Betreiber nunmehr zwei voneinander unabhängige Betriebe geführt: zum einen ein Kiosk mit Wettannahmestelle, zum anderen eine Schankwirtschaft mit Wirtschaftsgarten sowie Abgabe alkoholischer Getränke zum Verzehr vor Ort. Für beide Betriebe lägen dem Ordnungsamt bereits Gewerbeanmeldungen vor. Zwischenzeitlich verdichten sich durch entsprechende Werbesymbole am Gebäude, dass der Betrieb einer Annahmestelle für Sportwetten tatsächlich vorgesehen ist. Seitdem das Land Hessen durch Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs Sportwetten-Anbietern aus Europa nicht mehr das Geschäft verbieten kann, nehmen Wettbüros von Anbietern wie z.B. Tipwin Limited aus Malta auch in Frankfurt am Main zu. Beliebt sind Online-Wetten auf Fußball oder Boxen, aber auch Nischensportarten sind im Kommen. Experten in der Fachkommission Städtebaurecht des Deutschen Städtetags gehen aufgrund von Studien der Glücksspielsucht-Forschung davon aus, dass in Deutschland bis zu 290.000 Erwachsene ein "pathologisches" Spielverhalten haben. Bei bis zu 347.000 Erwachsenen soll das Spielverhalten zumindest problematisch sein. Einbezogen sind hier ausdrücklich auch die Sportwetten. Aufgrund der derzeitigen Rechtslage ist sowohl ein wirksamer Spielerschutz, eine ausreichende Suchtprävention oder auch ein systematischer Kampf gegen Geldwäsche im Zusammenhang mit Wettbüros nicht möglich. Es ist daher zu begrüßen, dass die neue Landesregierung Regelungen im Hinblick auf ein europarechtskonformes und an strengen Qualitätskriterien ausgerichtetes Glücksspielrecht erreichen will. In einem Stadtteil wie der Nordweststadt, in dem Einpersonenhaushalte insbesondere bei den 25 bis 45jährigen zunehmen und der Anteil der Wohnbevölkerung, der existenzsichernde Mindestleistungen bezieht, steigt, sind Wettbüros, die ggf. zur Schuldenfalle werden und mitunter zwielichtige Personen anziehen, keine Einrichtungen zur Verbesserung des sozialen Gefüges. Der Gerhart-Hauptmann-Ring ist zudem nach Bebauungsplan NW 83a Nr. 1 reines Wohngebiet ("WR"). Die Frankfurter Bauaufsicht behandelt Wettbüros planungsrechtlich als Vergnügungsstätten. In reinen Wohngebieten sind nach Kenntnis des Ortsbeirates Vergnügungsstätten, also auch Spielhallen und Wettbüros, unzulässig. Zudem wirken sie sich auch schädlich auf das Stadtbild aus ("Trading down Effekt"). Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Handelt es sich bei dem angemeldeten Gewerbe um ein Wettbüro oder eine Wettannahmestelle? In Bayern und Baden-Württemberg werden Wettannahmestellen als Gewerbetriebe von Wettbüros als Vergnügungsstätten unterschieden. Welche Rechtspraxis wird in Hessen geübt? Falls der Betrieb eines Wettbüros oder einer Wettannahmestelle im Gerhart-Hauptmann-Ring zulässig ist, liegen für das bisherige Kiosk Gerhart-Hauptmann-Ring 139 gültige Baugenehmigungen als Wettbüro bzw. Wettannahmestelle vor? Liegt zumindest eine baurechtliche Genehmigung für eine Nutzungsänderung vor? Wem gehören Grundstück und Aufbauten? Ist es zutreffend, dass sich das Grundstück im Besitz der Stadt Frankfurt am Main befindet und das Gebäude an eine Privatperson veräußert wurde, die ihrerseits jetzt das Kiosk vermietet? Kann der Magistrat, wenn der Betrieb eines Wettbüros oder einer Wettannahmestelle im reinen Wohngebiet nicht zulässig ist, den Betrieb bzw. die Eröffnung einer solchen Servicestelle untersagen bzw. hat er dies in dem aktuellen Fall bereits getan? Wieviele gewerblich angemeldete und zulässige Wettbüros bzw. Wettannahmestellen gibt es im Ortsbezirk 8 und unter welcher Adresse sind diese zu finden? Zu welchem Ergebnis sind die Verhandlungen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Radeberger Brauerei gekommen über die Höhe der Pachtzinsen für die einzelnen Grundstücke im Ortsbezirk 8, auf denen Wasserhäuschen im Besitz des Unternehmens sind? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.03.2019, OF 421/8 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.08.2018, V 943 Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2136 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1206 2019 Anregung an den Magistrat OM 4421 2019 1. Die Vorlage OF 419/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 421/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme
Kiosk „Palaver“ - Lärmbelästigung
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2019, OF 421/8 Betreff: Kiosk "Palaver" - Lärmbelästigung Dem neuen Besitzer des Kiosks wurde für den Gaststättenbetrieb eine Genehmigung erteilt, die lediglich eine Sperrzeit von täglich 5.00 - 6.00 Uhr beinhaltet. Dies hat zur Folge, dass die Schankwirtschaft täglich bis ca. 2.00 Uhr (nachts) geöffnet ist. Für die umliegenden Anwohner ist eine schwierige Situation entstanden, da sich Gäste sehr oft außerhalb aufhalten, lachen und reden. Die Anwohner sind einer größeren Lärmbelästigung ausgesetzt. Schlaf ohne Störung ist nicht mehr möglich. Dazu kommt, dass ein Außenbetrieb bis 24.00 Uhr geplant ist. Dies würde die Lärmbelästigung in diesem reinen Wohngebiet noch einmal erheblich erhöhen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass 1. die Genehmigung für einen Außenbetrieb nicht erteilt wird, 2. der Besitzer von Seiten des Ordnungsamtes die Auflage erhält, dass es den Gästen nicht erlaubt ist, sich nach 22.00 Uhr vor dem Kiosk aufzuhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.03.2019, OF 419/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1206 2019 Anregung an den Magistrat OM 4421 2019 1. Die Vorlage OF 419/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 421/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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