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Reflexion

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Bebauungsplan Nr. 933 - Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 15.05.2020, M 73 Betreff: Bebauungsplan Nr. 933 - Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I. 1. Für das Gebiet Praunheimer Landstraße / Im Vogelsgesang in Frankfurt am Main - Hausen ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 12.02.2020. I. 2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll zum einen der Standort für gewerbliche Nutzungen und zum anderen die vorhandene Wohnnutzung gesichert werden. Darüber hinaus soll sich das Plangebiet zukünftig im Sinne eines Urbanen Gebietes durch die Ansiedlung von nicht störendem Gewerbe und, in untergeordnetem Umfang im nördlichen Teilbereich, ergänzender Wohnbebauung weiterentwickeln. II. Falls erforderlich wird der Magistrat beauftragt, die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans nach § 8 (3) Baugesetzbuch beim Regionalverband Frankfurt-RheinMain zu beantragen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I und II. Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 5,65 ha und liegt im Ortsteil Hausen nördlich der BAB 66. Das Plangebiet wird im Westen von der Praunheimer Landstraße begrenzt. Im Osten und im Süden grenzt der Niddapark den Geltungsbereich ab. Im Norden stellen die Straße Im Vogelsgesang sowie das im Geltungsbereich befindliche Flurstück 6/31 die Grenze dar. Bestand städtebauliche Situation Im nordöstlichen Teilbereich des Geltungsbereiches, an der Straße Im Vogelsgesang gelegen, befindet sich ein größeres Wohnareal mit Reihenhäusern. Daran schließen in Richtung Süden entlang des Niddaparks zwei Mehrfamilienwohnhäuser an. Der Bereich, welcher von den Straßen Im Vogelsgesang und Praunheimer Landstraße umschlossen wird, ist von einer ausgeprägten Gemengelage gekennzeichnet. Hier sind im nordwestlichen Teilbereich sowohl Kleingewerbe als auch Handwerk angesiedelt. Die Fläche erscheint derzeit mindergenutzt, die Grundstücke liegen zum Teil brach. Im nordöstlichen Bereich befindet sich ein Mehrfamilienhaus, südlich daran anschließend eine Kfz-Werkstatt. Der südliche Teilbereich wird von drei Bürogebäuden dominiert, in denen sich verschiedene gewerbliche Nutzungen und Verwaltungen (u.a. die Landesärztekammer Hessen) angesiedelt haben. Südlich der Straße Im Vogelsgesang befinden sich u.a. ein gemischt genutztes Gebäude, ein größeres Bürogebäude, ein Verwaltungsgebäude, mehrere Kfz-Werkstätten sowie eine mindergenutzte Gewerbehalle. Das Plangebiet ist verkehrlich voll erschlossen. Über die Anschlussstelle Ludwig-Landmann-Straße der BAB 66 ist es gut an den überörtlichen Verkehr angeschlossen. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist über die Stadtbahnhaltestelle Hausen an der Praunheimer Landstraße gegeben. Planungsgrundlagen Regionaler Flächennutzungsplan Im Regionalen Flächennutzungsplan 2011 (RegFNP) ist das Gebiet als Gewerbliche Baufläche - Bestand, Gemischte Baufläche - Bestand sowie Wohnbaufläche - Bestand dargestellt. Die Einrichtung von Verkaufsflächen auf gewerblichen Bauflächen ist nach dem RegFNP nur für die Selbstvermarktung der in diesen Gebieten produzierenden und weiterverarbeitenden Betriebe zulässig, sofern die Verkaufsfläche einen untergeordneten Teil der durch das Betriebsgebäude überbauten Fläche einnimmt und zu keinen negativen Auswirkungen führt. Im Zuge der Konkretisierung der Planung ist zu prüfen, ob die vorgesehenen gemischten Bauflächen mit Gewerbe und ergänzenden Wohnnutzungen aus dem RegFNP entwickelt werden können. Gegebenenfalls ist eine Änderung des RegFNP im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB beim Regionalverband FrankfurtRheinMain zu beantragen. Bebauungspläne Im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans gelten mehrere rechtsverbindliche Bebauungspläne. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 150 Ä - Östlich Praunheimer Landstraße -, in Kraft getreten am 03.07.1965, gilt für den Großteil des Geltungsbereiches. Für die südlichen Flurstücke des Geltungsbereichs gelten die Bebauungspläne NW 43d Nr. 3 - Hausen-Ost, in Kraft getreten am 05.04.1974 sowie NW 43c Nr. 2 - Alt-Hausen, in Kraft getreten am 30.05.1974. Alle drei Bebauungspläne setzen als Art der Nutzung Gewerbegebiete fest. Gewerbeflächenentwicklungsprogramm der Stadt Frankfurt am Main Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEP) 2004 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.05.2004, § 7268) sieht für den kompletten Geltungsbereich des Bebauungsplanes (außer für die östlich der Straße Im Vogelsgesang bestehenden Wohnflächen) Flächen für "Stadtteilgewerbe" vor. Aufgrund der schon fortgeschrittenen Umwandlung der Gewerbeflächen in Wohnflächen kann dieses Entwicklungsziel langfristig nicht mehr erreicht werden. Des Weiteren sind große Teile der im GEP 2004 aufgeführten Flächen im RegFNP bereits nicht mehr als Gewerbeflächen gekennzeichnet. Aus der Fortschreibung des GEP (GEP 2030) sind die im RegFNP gekennzeichneten Wohnbauflächen beziehungsweise gemischten Bauflächen bereits entfallen. Für die übrigen Flächen sieht das künftige GEP 2030 die Standorttypik "Urbanes Gewerbe / Büro" vor. Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Gewerbeimmobilien mit hoher städtebaulicher Dichte sollen es erlauben, dass sich nicht wesentlich störende, gebietsverträgliche Gewerbebetriebe dort ansiedeln können. Durch die unmittelbare Nähe zur vorhandenen Wohnbebauung außerhalb des Geltungsbereichs westlich der Praunheimer Landstraße, aber insbesondere auch im Plangebiet selbst, kann die Sicherung des Gewerbestandorts nur ein Teilziel des Bebauungsplans darstellen. Weitere Nutzungen, wie Wohnen und wohnverträgliches Gewerbe sollen gezielt ergänzt werden. Dabei ist gegebenenfalls eine Anpassung der übergeordneten Planung notwendig. Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans befindet sich außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche bzw. dezentralen Agglomerationen in nicht-integrierter Lage. Außerhalb der Versorgungszentren sind laut Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 nicht-zentrenrelevante Sortimente nur in den bestehenden Einkaufszentren und Fachmarktagglomerationen zulässig. Negative Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche können zudem auch durch zentrenrelevante (Rand-)Sortimente entstehen. Da das benachbarte, südlich des Geltungsbereichs gelegene D-Zentrum Hausen ca. 600 m entfernt ist und das Gebiet um die Willy-Brunert-Siedlung unterversorgt ist, wird im Bebauungsplanverfahren geprüft werden, ob ein nicht-großflächiger Lebensmitteleinzelhandel ermöglicht werden soll, um die Nahversorgung der angrenzenden Gebiete zu verbessern. Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes soll an dieser Stelle im Allgemeinen die Aussagen des bisherigen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes bekräftigen. Es benennt, aufgrund der weggefallenen D-Zentren, Möglichkeiten zur Ansiedlung eines Einzelhandelbetriebs mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten zur wohnortnahen Grundversorgung an städtebaulich integrierten Nahversorgungsstandorten, in Abhängigkeit von Lage und Verkaufsflächendimension. Anlass, Erfordernis und Ziele Die Festsetzungen der im Plangebiet rechtsverbindlichen Bebauungspläne entsprechen nicht den tatsächlichen Nutzungen. Durch die vorhandene Gemengelage fehlt es an Planungssicherheit sowohl für bestehende als auch für zukünftige gewerbliche Nutzungen. Die Konflikte der heranrückenden Wohnbebauung an bestehende oder geplante Gewerbebetriebe soll planungsrechtlich gelöst werden. Um zukünftig eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, bedarf es der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans. Darüber hinaus lässt der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 150 Ä - Östlich Praunheimer Landstraße - im Zusammenhang mit der anzuwendenden Baunutzungsverordnung von 1962 Einzelhandel jeglicher Größenordnung zu. Großflächiger Einzelhandel würde allerdings den Ansiedlungsregeln des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 2011 der Stadt Frankfurt am Main sowie den Zielen der Raumordnung widersprechen, wonach auf gewerblichen Bauflächen großflächiger Einzelhandel ausgeschlossen ist. Diese Konflikte gilt es planungsrechtlich zu lösen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die Gewerbebetriebe vor Ort Planungssicherheit erhalten und gleichzeitig die vorhandene Wohnnutzung gesichert werden. Darüber hinaus soll sich das Plangebiet im Sinne eines Urbanen Gebietes weiterentwickeln können. Dabei sind in untergeordnetem Umfang ergänzende Wohnnutzungen sowie weitere nicht störende Gewebestandorte, darunter auch Handwerks- und sonstige Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, die eine wohnungsnahe Versorgung mit handwerklichen und Reparaturdienstleistungen ermöglichen, denkbar. Sollte es sich im Zuge der Erarbeitung des Bebauungsplans herausstellen, dass im Plangebiet Wohnnutzung, beispielsweise im Rahmen des vorgenannten Urbanen Gebietes ermöglicht werden kann, so muss eine sozialverträgliche Wohnraumnutzung gewährleistet sein. Aus den Darstellungen des RegFNP abgeleitet soll die ergänzende Wohnnutzung vorwiegend im nördlichen Teilbereich ermöglicht werden. Ferner soll geprüft werden, an welcher Stelle Einzelhandel in geringem Umfang zur wohnungsnahen Versorgung untergebracht werden könnte. Ein noch zu erarbeitendes Rahmenkonzept soll zunächst die Fragestellung der Nutzungsverteilung im Plangebiet klären. Hierfür sind der Anlagenlärm sowie der Verkehrslärm zu beachten. Eine bessere Durchwegung des Plangebiets soll geprüft werden. Der Fokus liegt hierbei in einer zusätzlichen fußläufigen Anbindung des Plangebiets von der Straße Im Vogelsgesang an den Niddapark im südöstlichen Teilbereich. Anlage _Lageplan (ca. 1 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.05.2020, OF 470/7 Antrag vom 26.05.2020, OF 471/7 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 04.01.2021, OF 545/7 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7093 Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 24 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 20.05.2020 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 10 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage M 73 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlagen OF 470/7 und OF 471/7 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag der FDP-Fraktion wird abgelehnt. b) Der Vorlage M 73 wird zugestimmt. 2. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 471/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. zu a): SPD, CDU, FARBECHTE und Herr Richter gegen GRÜNE, FDP und Frau Lämmer (= Annahme); Herr Leitzbach (= Enthaltung) zu b): Annahme bei Enthaltung GRÜNE und Herr Leitzbach zu 2. SPD, CDU, FARBECHTE und Herr Richter gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung); Frau Lämmer und Herr Leitzbach (= Enthaltung) zu 3. SPD, CDU, FARBECHTE und Herr Richter gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung); Frau Lämmer und Herr Leitzbach (= Enthaltung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.06.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 73 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 23.06.2020, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER; LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.06.2020, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 73 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.08.2020, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.09.2020, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.09.2020, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 6229, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.09.2020 Aktenzeichen: 61 00

Bebauungsplan Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2020, OF 470/7 Betreff: Bebauungsplan Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang Der Bebauungsplan Nr. 933 (M 73), der am 15. Mai vom Magistrat verabschiedet wurde, weist für das Gebiet Praunheimer Landstr./ Im Vogelsgesang einen Erhalt der Aufteilung zwischen Gewerbe und Wohnbebauung aus. Zusätzlich sollen die brachliegenden Flächen im südlichen Bereich gewerblich und im nördlichen Teilbereich, in untergeordnetem Umfang, für Wohnbebauung genutzt werden. Dies ist unterstützenswert, obwohl eine prioritäre Behandlung des Wohnungsbaus besser gewesen wäre. Für die Entwicklung des Wohnungsbestandes müssen jedoch Kriterien gelten, die für eine sozialverträgliche und ökologisch nachhaltige Entwicklung des Planungsgebiets notwendig sind. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Realisierung der im Bebauungsplan festgeschriebenen Maßnahmen folgende Punkte zu beachten: Vermeidung von weiteren Reihen- und Einfamilienhäusern inkl. neuer Tiefgaragen, wie sie bereits im nordöstlichen Teil realisiert wurden. In Zeiten der Klimakrise ist eine ökologisch nachhaltige Flächennutzung unabdinglich. Entlang des südlichen Verlauf der Straße" Im Vogelsgesang" gibt es mehrere Mehrfamilienhäuser. Im Sinne einer flächenschonenden, mehrgeschossigen und kompakten Bauweise muss eine neue Wohnbebauung diesen Prinzipien folgen. Damit geht auch die bei Nachverdichtung sinnvollen Geschossflächenzahl von 2,5 einher. Gleichwohl ist ein hoher energetischer Standard essenziell. Dies bedeutet Anwendung von Passivhausstandard, Niedrigenergiehaus-Modellen, eine ausreichende Ausstattung mit Photovoltaikanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung. Der Bau der Wohnungen soll aus ökologischen Bau- und Dämmmaterialien erfolgen (z.B. Holzmodulbauweise mit Dämmung aus Baustroh mit Lehmputz). Gleichzeitig muss heutige Bebauung die Mobilitätskonzepte zukünftiger Generationen mitdenken. In keinem Fall dürfen nur hochpreisige Eigentumswohnungen entstehen. Es gilt sozialverträglich zu bauen und auf ein ausgewogenes Verhältnis im Sinne des Baulandbeschlusses zu achten. Optimal wäre ein Schwerpunkt auf den sozialen Wohnungsbau und bei Realisierung der zusätzlichen Wohnbebauung einen Anteil von mindestens 50 % sozial geförderten Wohnungen zu erreichen. Beachtung der gegebenen Natur- und Landschaftsschutzzonen inklusive der gebotenen Anfordernisse am Rande des Niddaparks. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.05.2020, M 73 Nebenvorlage: Antrag vom 10.11.2020, OF 536/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 10 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage M 73 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlagen OF 470/7 und OF 471/7 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag der FDP-Fraktion wird abgelehnt. b) Der Vorlage M 73 wird zugestimmt. 2. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 471/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. zu a): SPD, CDU, FARBECHTE und Herr Richter gegen GRÜNE, FDP und Frau Lämmer (= Annahme); Herr Leitzbach (= Enthaltung) zu b): Annahme bei Enthaltung GRÜNE und Herr Leitzbach zu 2. SPD, CDU, FARBECHTE und Herr Richter gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung); Frau Lämmer und Herr Leitzbach (= Enthaltung) zu 3. SPD, CDU, FARBECHTE und Herr Richter gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung); Frau Lämmer und Herr Leitzbach (= Enthaltung) 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 536/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 471/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 537/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 542/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 470/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 536/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 558/7 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Dazu-Antrag M73 Bebauungsplan Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 536/7 Betreff: Dazu-Antrag M73 Bebauungsplan Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang Der Bebauungsplan Nr. 933 (M 73), der am 15. Mai vom Magistrat verabschiedet wurde, weist für das Gebiet Praunheimer Landstr./ Im Vogelsgesang einen Erhalt der Aufteilung zwischen Gewerbe und Wohnbebauung aus. Zusätzlich sollen die brachliegenden Flächen im südlichen Bereich gewerblich und im nördlichen Teilbereich, in untergeordnetem Umfang, für Wohnbebauung genutzt werden. Für die Entwicklung des Wohnungsbestandes müssen jedoch Kriterien gelten, die für eine sozialverträgliche und ökologisch nachhaltige Entwicklung des Planungsgebiets notwendig sind. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Realisierung der im Bebauungsplan festgeschriebenen Maßnahmen folgende Punkte zu beachten: 1. Im südlichen, an die Autobahn angrenzenden Bereich wird Gewerbe vorgesehen, in den weiteren Gebieten Wohnbebauung. 2. Der Gewerbeteil wird als nachhaltiges Gewerbegebiet ausgeschrieben, bei dem vorrangig Gewerbe angesiedelt werden, welche Synergieeffekte ergeben. Nach Möglichkeit werden z.B. Abwärme für die Heizung der Wohnbebauung genutzt. Die Koordination wird über das Planungsdezernat übernommen. 3. Vermeidung von weiteren Reihen- und Einfamilienhäusern inkl. neuer Tiefgaragen, wie sie bereits im nordöstlichen Teil realisiert wurden. In Zeiten der Klimakrise ist eine ökologisch nachhaltige Flächennutzung unabdinglich. Entlang des südlichen Verlauf der Straße" Im Vogelsgesang" gibt es mehrere Mehrfamilienhäuser. Im Sinne einer flächenschonenden, mehrgeschossigen und kompakten Bauweise muss eine neue Wohnbebauung diesen Prinzipien folgen. Damit geht auch die bei Nachverdichtung sinnvollen Geschossflächenzahl von 2,5 einher. 4. Gleichwohl ist ein hoher energetischer Standard essenziell. Dies bedeutet Anwendung von Passivhausstandard, Niedrigenergiehaus-Modellen, eine ausreichende Ausstattung mit Photovoltaikanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung. Der Bau der Wohnungen soll aus ökologischen Bau- und Dämmmaterialien erfolgen (z.B. Holzmodulbauweise mit Dämmung aus Baustroh mit Lehmputz). 5. Gleichzeitig muss heutige Bebauung die Mobilitätskonzepte zukünftiger Generationen mitdenken. 6.Es sollen keine hochpreisigen Eigentumswohnungen entstehen. Es gilt sozialverträglich zu bauen und auf ein ausgewogenes Verhältnis im Sinne des Baulandbeschlusses zu achten. Optimal wäre ein Schwerpunkt auf den sozialen Wohnungsbau und bei Realisierung der zusätzlichen Wohnbebauung einen Anteil von mindestens 50 % sozial geförderten Wohnungen zu erreichen. 7. Beachtung der gegebenen Natur- und Landschaftsschutzzonen inklusive der gebotenen Anfordernisse am Rande des Niddaparks. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.05.2020, OF 470/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 7 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 536/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 471/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 537/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 542/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 470/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 536/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 558/7 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4