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Abriss der nordöstlichen Häuserzeile Alt-Rödelheim?
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2032 Betreff: Abriss der nordöstlichen Häuserzeile Alt-Rödelheim? Zu 1. Dem Magistrat sind entsprechende Aktivitäten auf der Liegenschaft bekannt. Zu 2. Bisher gab es keine Bauvoranfrage. Zu 3., 4. und 5. Es gab mehrere Kaufinteressenten, welche durch den Eigentümer bevollmächtigt waren und die Möglichkeit der Bauberatung in Anspruch genommen haben. Die Liegenschaft wurde nun an einen Bieter verkauft und ein Planungsbüro mit einem Entwurf beauftragt. Hinsichtlich dessen Inhalte, Umfang und Gestaltung liegen dem Magistrat noch keine Informationen vor. Einzelheiten eines Abbruchs wurden allerdings bisher noch nicht besprochen. Zu 6.) In den Ideenwerkstätten wurden mehrere Kubaturstudien für die Gebäudezeile entwickelt. Der Magistrat orientiert sich an der Variante 1 ("Bestandsnahe Nachverdichtung"), da diese den Festsetzungen des Bebauungsplanes am nächsten kommt, allerdings unter Beibehaltung der Baugrenze an der Burgfriedenstraße. Zu 7.) Da dem Magistrat Inhalte, Umfang und Gestaltung der Entwurfsplanung noch nicht bekannt sind, wurden bisher keine Nebenabsprachen getroffen. Die beispielhaft aufgeführte Quartiersgarage ist aus den planungsrechtlichen Festsetzungen nicht abzuleiten und erscheint aufgrund der Größe und des Zuschnittes des Grundstückes auch nicht sinnvoll. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1338 Antrag vom 01.06.2020, OF 475/7 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6113
Bauvorhaben: Alt Rödelheim 12-20, Rödelheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2020, OF 475/7 Betreff: Bauvorhaben: Alt Rödelheim 12-20, Rödelheim Vorgang: ST 2032/19 1. Hat der Magistrat inzwischen Kenntnis über eine Bauvoranfrage bzw. einen Bauantrag bezüglich des oben aufgeführten Grundstückes? 2. Wenn Punkt 1 bejaht wird: wird die Erhaltungssatzung bzw. der Punkt "Zu 6)" der Stellungnahme ST 2032 vom 01.11.2019 (Bestandsnahe Nahverdichtung) für dieses Baugebiet angewandt? 3. Wenn Punkt 1 bejaht wird: sind bereits Nebenabsprachen getroffen oder ist beabsichtigt, Nebenabsprachen mit dem Bauherrn zu treffen? 4. Wenn Punkt 1 bejaht wird: ist es aus Sicht des Magistrates möglich (im Rahmen des Bauantrages) gemeinsam mit dem Eigentümer eine Quartiersgarage unter der Straße Alt-Rödelheim zu planen und zu verwirklichen? 5. Ist dem Magistrat bekannt, wann die Absperrung des Zaunes (welcher die öffentliche Flächen und Parkplätze minimiert) im Bereich des entsprechenden Grundstückes beseitigt wird? 6. Vorausgesetzter das der Magistrat die o.a. Fragen bejaht, wird gebeten, Bauvorhaben in der Straße "Alt-Rödelheim" nur im Rahmen der folgenden Priorisierungen zu genehmigen: Für die Bebauung/Ersatzbebauung wird die Variante 1 der "Kubaturstudie Alt-Rödelheim" (5.5.4/Seite 47 der Dokumentation zur Ideenwerkstatt) umgesetzt. Diese sieht eine bestandsnahe Nachverdichtung vor. Die notwendigen Parkplätze entsprechend der Stellplatzsatzung sind tatsächlich nachzuweisen bzw. zu erstellen. Begründung: Gemäß Antrag OF 370/7 vom 25.05.2019 des OBR 7, erteilt der Magistrat eine entsprechende Stellungnahme vom 1.11.2019, ST 2032. Diese Stellungnahme entspricht nicht der dem Ortsbeirat 7 durch das ehemaligen Architektenbüro des Eigentümers spa schmidtploecker planungsgesellschaft mbH, Herr Plöcker vorgestellte Planung sowie der Aussagen des Eigentümers. Ebenso ist aus der Stellungnahme des Magistrates zur Frage F 2286 vom 05.12.2019 der Stadtv. Stephanie Wüst nicht ersichtlich, ob ein Abriss in absehbarer Zeit ansteht bzw. wann die für die anliegenden Geschäftsleute gesperrten Parkplätze wieder freigegeben werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2032 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6113 2020 Die Vorlage OF 475/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der Satz "Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Beantwortung folgender Fragen:" vorangestellt wird, nach Ziffer 5 die Nummerierung entfällt und im folgenden Satz die Worte "Vorausgesetzt dass der Magistrat die o. a. Fragen bejaht, wird gebeten" durch "Zudem wird der Magistrat gebeten" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bauvorhaben: Alt-Rödelheim 12-20, Rödelheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6113 entstanden aus Vorlage: OF 475/7 vom 01.06.2020 Betreff: Bauvorhaben: Alt-Rödelheim 12-20, Rödelheim Vorgang: V 1338/19 OBR 7; ST 2032/19, F 2286/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Hat der Magistrat inzwischen Kenntnis über eine Bauvoranfrage bzw. einen Bauantrag bezüglich des oben aufgeführten Grundstückes? 2. Wenn Punkt 1. bejaht wird, wird die Erhaltungssatzung bzw. der Punkt zu 6.) der Stellungnahme ST 2032 ("Bestandsnahe Nahverdichtung") für dieses Baugebiet angewandt? 3. Wenn Punkt 1. bejaht wird, sind bereits Nebenabsprachen getroffen oder ist beabsichtigt, Nebenabsprachen mit dem Bauherrn zu treffen? 4. Wenn Punkt 1. bejaht wird, ist es aus Sicht des Magistrates möglich (im Rahmen des Bauantrages), gemeinsam mit dem Eigentümer eine Quartiersgarage unter der Straße Alt-Rödelheim zu planen und zu verwirklichen? 5. Ist dem Magistrat bekannt, wann die Absperrung des Zaunes (welcher die öffentlichen Flächen und Parkplätze minimiert) im Bereich des entsprechenden Grundstückes beseitigt wird? Zudem wird der Magistrat gebeten, alle Bauvorhaben in der Straße Alt-Rödelheim nur im Rahmen der folgenden Priorisierungen zu genehmigen: Für die Bebauung/Ersatzbebauung wird die Variante 1 der "Kubaturstudie Alt-Rödelheim" (5.5.4/Seite 47 der Dokumentation zur Ideenwerkstatt) umgesetzt. Diese sieht eine bestandsnahe Nachverdichtung vor. Die notwendigen Parkplätze entsprechend der Stellplatzsatzung sind tatsächlich nachzuweisen bzw. zu erstellen. Begründung: Zur Anfrage V 1338 erteilte der Magistrat eine entsprechende Stellungnahme vom 01.11.2019, ST 2032. Diese Stellungnahme entspricht nicht der dem Ortsbeirat 7 durch das ehemalige Architektenbüro des Eigentümers spa schmidtploecker planungsgesellschaft mbH, Herr Plöcker, vorgestellten Planung sowie den Aussagen des Eigentümers. Ebenso ist aus der Stellungnahme des Magistrates zur Frage F 2286 vom 05.12.2019 der Stadtverordneten Stephanie Wüst nicht ersichtlich, ob ein Abriss in absehbarer Zeit ansteht bzw. wann die für die anliegenden Geschäftsleute gesperrten Parkplätze wieder freigegeben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1338 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2032 Frage vom 05.12.2019, F 2286 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1649 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2334 Antrag vom 06.02.2024, OF 364/7 Auskunftsersuchen vom 20.02.2024, V 859 Aktenzeichen: 63 0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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