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Reflexion

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Einen Erzeugermarkt auf dem Rottweiler Platz einrichten

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2702 entstanden aus Vorlage: OF 380/1 vom 18.10.2013 Betreff: Einen Erzeugermarkt auf dem Rottweiler Platz einrichten Der Magistrat wird gebeten, etwa über die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH, auf dem Rottweiler Platz einen Erzeugermarkt einzurichten, auf dem regionale, möglichst auch hessentypische Produkte angeboten werden. Begründung: Erfreulicherweise hat sich das Gutleutviertel in den vergangenen Jahren sukzessive von einem "sozialen Brennpunkt" in einen Stadtteil mit sehr unterschiedlichen sozialen Schichten und damit gleichermaßen unterschiedlichen Ansprüchen verwandelt. Der Stadtteil erfreut sich auch bei Familien mit höherem Einkommen steigender Beliebtheit, sodass 2012 die Zahl von 6.000 Einwohnern überschritten wurde. Diese positive Entwicklung des Gutleutviertels gilt es nun weiter voranzutreiben. Leider entspricht das heutige Infrastrukturangebot diesem Wandel noch in keiner Weise. Dies gilt u. a. für die Einkaufsmöglichkeiten von Lebensmitteln. Außer einigen Kiosken mit beschränktem Lebensmittelangebot auf der Gutleutstraße, vereinzelten Bäckereien und je einem kleinen Fisch- und Metzgerladen steht den Einwohnern des Gutleutviertels in ihrem Stadtteil bislang - was ein breiteres Lebensmittelangebot betrifft - nur ein einziger Supermarkt zur Verfügung, der überdies kaum über regionale Produkte verfügt. Ein kleiner Erzeugermarkt, an dem überwiegend regionale Produkte angeboten werden (denkbar sind etwa Obst, Gemüse, Salat, Blumen, Gemüse- und Blumenpflanzen, Fleisch, Wurst, Geflügel, Eier, Käse u. a. Milchprodukte, Handkäs', Brot, Brötchen, Fisch, Meeresfrüchte, Kuchen, Kaffee am Stehtisch, Bratwurst/Leberkäs' u. Ä. am Stehtisch etc.), würde nicht nur diesen Mangel ausgleichen, sondern gleichzeitig zu einem Ort der Begegnung werden und damit das Zusammenwachsen der heute noch sehr heterogenen Bewohnerschaft fördern. Auch ist der Rottweiler Platz für einen solchen Erzeugermarkt besonders gut geeignet. Durch seine "Innenhof"-Lage schafft er eine Atmosphäre der Ruhe und Geborgenheit, die zum Einkaufen und Verweilen einlädt. Vor dem Saalbau Gutleut-Gebäude befindet sich ein größerer freier Platz, auf dem bereits mehrere Stände Platz finden könnten. Zusätzliche Standplätze ergeben sich, wenn die kleine Straße, die um den in der Mitte des Platzes gelegenen Spielplatz herumführt, und die für den Erzeugermarkt ohnehin kurzfristig gesperrt werden müsste, mit einbezogen würde. Eine solche Sperrung hat bei den bisherigen Sommerfesten des Gude Leut'-Vereins auf dem Rottweiler Platz problemlos geklappt. Es bietet sich an, den wöchentlichen Erzeugermarkt jeweils an einem Werktag von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr oder 18:00 Uhr (weil es im Gutleutviertel auch viele Berufstätige gibt, für die ein solcher Markt attraktiv ist) und/oder samstags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr (weil dann auch die andernorts berufstätigen Anwohner Zeit haben) zu veranstalten. Um die Resonanz zu testen und zu prüfen, wie ein solcher Erzeugermarkt am Rottweiler Platz angenommen wird, könnte man, nach dem Vorbild des Wochenmarktes auf der Konstablerwache, zunächst einige "Probemärkte" mit einer kürzeren Laufzeit (z. B. freitags von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr) durchführen und erst danach eine endgültige Entscheidung treffen. Ein Erzeugermarkt im Gutleutviertel hätte eine integrative, aufwertende und belebende Wirkung auf den ganzen Stadtteil. Andere Beispiele, wie der sehr erfolgreiche und sogar über die Stadtgrenzen hinaus überaus beliebte Wochenmarkt auf der Konstablerwache, zeigen, wie sich eine derartige Idee, die anfangs noch seitens des Magistrats skeptisch betrachtet wurde, zu einer Institution entwickeln kann, die inzwischen nicht mehr wegzudenken ist. Es würde sich anbieten, nach diesem Vorbild die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH, die für Hafen und Märkte in Frankfurt am Main verantwortlich ist, mit dieser Aufgabe zu betrauen. Auch eine Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Marktverein e. V. (FMV), der hervorragend mit regionalen Erzeugern vernetzt ist, würde sich anbieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 300 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3075 Antrag vom 20.11.2015, OF 699/1 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4822 Antrag vom 03.01.2018, OF 477/1 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2659 Antrag vom 28.07.2018, OF 664/1 Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3535 Aktenzeichen: 90 1

Einen Erzeugermarkt auf dem Westhafenplatz im Gutleutviertel einrichten!

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3075 entstanden aus Vorlage: OF 442/1 vom 21.04.2014 Betreff: Einen Erzeugermarkt auf dem Westhafenplatz im Gutleutviertel einrichten! Vorgang: OM 2702/13 OBR 1; ST 300/14 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Westhafenplatz den in der Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 300, aufgeführten Voraussetzungen entspricht. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, etwa über die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH, auf dem Westhafenplatz im Gutleutviertel einen Erzeugermarkt einzurichten, auf dem regionale, möglichst auch hessentypische Produkte angeboten werden. Begründung: In seiner Sitzung vom 26.11.2013 hat der Ortsbeirat 1 den Magistrat in einem gleichlautenden Beschluss gebeten, auf dem Rottweiler Platz einen Erzeugermarkt einzurichten. Dazu hat der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 21.02.2014, ST 300, ausgeführt, dass er die Abhaltung von Wochenmärkten in den Frankfurter Stadtteilen begrüßt. Nach Prüfung der Eignung des Rottweiler Platzes kam er aber "nach anfänglich positiver Grundauffassung" zu dem Ergebnis, dass für das Areal aufgrund seiner zumeist vierstöckigen Randbebauung erhebliche Brandschutzanforderungen bestehen und die restlichen Flächenanteile eine praktikable Marktveranstaltung nicht zulassen. Auf die Begründung der Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2702, wird verwiesen. Der Einzugsbereich potenzieller Nutzer eines Marktes auf dem Westhafenplatz weicht nur unerheblich von dem des Rottweiler Platzes ab. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2702 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 300 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST 991 Antrag vom 16.11.2014, OF 544/1 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3713 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 213 Antrag vom 20.11.2015, OF 699/1 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4822 Antrag vom 03.01.2018, OF 477/1 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2659 Antrag vom 28.07.2018, OF 664/1 Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3535 Aktenzeichen: 90 0

Zwischennutzung des Grundstücks Speicherstraße Nr. 53

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4144 entstanden aus Vorlage: OF 617/1 vom 03.05.2015 Betreff: Zwischennutzung des Grundstücks Speicherstraße Nr. 53 Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem Eigentümer des Grundstücks Speicherstraße Nr. 53 in Verbindung zu treten und die Möglichkeiten einer Zwischennutzung als öffentliche Grünfläche oder für einen Erzeugermarkt auszuloten. (c) Google 2015 Begründung: Das Grundstück liegt schon seit Jahren brach. Eine Zwischennutzung als Grünfläche im Bereich des Westhafens wäre sehr zu begrüßen, denn gerade dieser Bereich des Westhafengebiets ist mit Grünflächen unterversorgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1247 Antrag vom 03.01.2018, OF 477/1 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2659 Antrag vom 28.07.2018, OF 664/1 Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3535 Aktenzeichen: 90 0

Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel auf dem Bachforellenweg zwischen der Zanderstraße und dem Karpfenweg

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4822 entstanden aus Vorlage: OF 699/1 vom 20.11.2015 Betreff: Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel auf dem Bachforellenweg zwischen der Zanderstraße und dem Karpfenweg Vorgang: OM 2702/13 OBR 1; ST 300/14; OM 3075/14 OBR 1; ST 213/15 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob über die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH im Gutleutviertel auf dem Bachforellenweg entlang des Westhafes zwischen der Zanderstraße und dem Karpfenweg oder an einer anderen geeigneten Stelle ein Erzeugermarkt eingerichtet werden kann, auf dem regionale, möglichst auch hessenspezifische Produkte angeboten werden. Begründung: In seiner Sitzung am 26.11.2013 hat der Ortsbeirat die Anregung an den Magistrat, OM 2702, beschlossen und den Magistrat damit gebeten, auf dem Rottweiler Platz einen Erzeugermarkt einzurichten. Dazu hat der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 21.02.2014, ST 300, ausgeführt, dass er die Abhaltung von Wochenmärkten in Frankfurter Stadtteilen begrüßt, dass der Standort Rottweiler Platz den erforderlichen Brandschutzanforderungen aber nicht genüge. Der Antrag wurde daher "trotz anfänglich positiver Grundauffassung" abgelehnt. In seiner Sitzung am 06.05.2014 hat der Ortsbeirat den Magistrat mit seiner Anregung OM 3075 unter Hinweis auf den o. g. Vorgang gebeten, einen solchen Erzeugermarkt auf dem Westhafenplatz im Gutleutviertel einzurichten. Dazu hat der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 213, ausgeführt, das der Westhafenplatz für einen solchen Markt zwar geeignet sei, dass der private Eigentümer des Platzes aber nicht bereit sei, diesen für einen Erzeugermarkt zur Verfügung zu stellen. Der nun vorgeschlagene Standort am Rande des Westhafens (siehe Abbildung) ist besonders gut für einen Wochenmarkt geeignet. Der baumbestandene Weg am Wasser zieht schon jetzt viele Menschen zum Flanieren an, Bänke laden zum Verweilen ein. Wie bereits in der ersten Anregung an den Magistrat (OM 2702) ausgeführt, würde der Wochenmarkt am Westhafen nicht nur helfen, die mangelhaften Einkaufsmöglichkeiten im Gutleutviertel auszugleichen, sondern er könnte gleichzeitig zu einem Ort der Begegnung und damit des Zusammenwachsens der heute noch sehr heterogenen Bewohnerschaft werden. Auf die Begründung der Vorlage OM 2702 vom 26.11.2013 wird ausdrücklich Bezug genommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2702 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 300 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3075 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 213 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 532 Antrag vom 03.01.2018, OF 477/1 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2659 Antrag vom 28.07.2018, OF 664/1 Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3535 Aktenzeichen: 90 1

Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2018, OF 477/1 Betreff: Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel Vorgang: OM 2702/13 OBR 1; ST 300/14; OM 3075/14 OBR 1; ST 213/15; OM 4144/15 OBR 1; ST 1247/15; OM 4822/15 OBR 1; ST 532/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mBH im Gutleutviertel einen Erzeugermarkt einzurichten, auf dem regionale, möglichst auch hessenspezifische Produkte angeboten werden. Hierfür sind aus Sicht des Ortsbeirats folgende Standorte geeignet: 1. die Hirtenstraße mit Teilen des dortigen Spielplatzes, das 2. Grundstück Gutleutstraße 168 und 3. die Passage im Behördenzentrum Gutleut. Begründung: Der Ortsbeirat 1 hat den Wunsch der Bewohner/innen des Gutleutviertels, in ihrem Quartier einen Erzeugermarkt einzurichten, seit 2013 in bereits vier Anträgen an den Magistrat herangetragen (auf dem Rottweiler Platz, auf dem Westhafenplatz, als Zwischennutzung des Grundstücks Speicherstraße 53 und auf dem Bachforellenweg zwischen Zanderstraße und Karpfenweg). "Nach anfänglich positiver Grundauffassung" (die Hafenmanagement GmbH urteilte, dass ein solcher Markt von den Bewohnern gut angenommen würde) lehnte der Magistrat die Einrichtung aus unterschiedlichen Gründen ab: auf dem Rottweiler Platz und dem Bachforellenweg wegen mangelndem Brandschutz -ST 300/2014 und ST 532/2016- auf dem Westhafenplatz wegen mangelnder Einigung mit dem Grundstückseigentümer - ST 213/2015- und auf der Speicherstraße 53, da auf absehbare Zeit dort eine Immobilie entwickelt werden sollte ST1247/2015 Nachdem eine Bürgerbefragung des Nachbarschaftsbüros und zahlreiche Gespräche mit Bewohnern des Gutleutviertels ihren dringenden Wunsch nach einem solchen Markt bekräftigt haben, schlägt der Ortsbeirat nun drei weitere Standorte vor: auf der Hirtenstraße in der Wurzelsiedlung. Die Idee, hier am Samstag einen Markt abzuhalten, ist bei den Bewohnern der Wurzelsiedlung, die in ihrem näheren Umfeld keinerlei Möglichkeit haben Obst, Gemüse, frische Brötchen oder ähnliches einzukaufen, auf Begeisterung gestoßen. Ein Erzeugermarkt an dieser Stelle wäre auch für die Bewohner der an der Camberger Brücke in Bau befindlichen 173 Wohnungen attraktiv. Das (mutmaßlich private) Grundstück Gutleutstraße 168, Dieses Grundstück, welches lediglich zeitweise als Parkplatz genutzt wird, ist wegen seiner Lage in dem am dichtesten bewohnten Bereich des Gutleutviertels ein idealer Standort, der an allen Tagen der Woche gleichermaßen attraktiv wäre. die Passage im Behördenzentrum. Auch dieser Standort ist von seiner Erreichbarkeit her gesehen ideal. Die zahlreichen Ausbuchtungen würden genügend Ständen Platz geben, ohne im Falle eines Notfalls die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen zu behindern. Darüber hinaus lädt diese Passage durch ihre Ruhe und freundliche Gestaltung zum Verweilen ein und fördert damit nachbarschaftliches Miteinander. Dieser Standort würde sich für einen Markt an Samstagen anbieten. Auf die weiteren Begründungen in den bisher gestellten Anträgen des OBR wird Bezug genommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2702 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 300 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3075 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 213 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4144 Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1247 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4822 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 532 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 23.01.2018, TO I, TOP 15 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über die Vorlage OF 477/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2659 2018 Die Vorlage OF 477/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4