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Reflexion

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Fluglärm am Anschlag: Welche Konsequenzen zieht Frankfurt aus den falschen Annahmen bei der Fluglärmbelastung?

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2013, OF 478/5 Betreff: Fluglärm am Anschlag: Welche Konsequenzen zieht Frankfurt aus den falschen Annahmen bei der Fluglärmbelastung? In der Ausgabe der FRAPORT-Zeitschrift START-frei 03/2012 (Anlage) dokumentiert der Flughafenbetreiber eine Lärmbelastung im Frankfurter Süden, die gemäß den Berechnungen für das Planfeststellungsverfahren erst für das Jahr 2020 bei voller Auslastung der NordWest-Landebahn prognostiziert war. Damit wird die reale Lärmbelastung wesentlich höher ausfallen, als dies im Planfeststellungsverfahren 2007 berechnet worden ist. Die Berechnungen und Prognosen sind über das Mediationsverfahren in Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren eingeflossen. Sie dienten auch als Grundlage für die mehrheitliche Zustimmung des Stadtparlamentes zum Ausbau des Frankfurter Flughafens. Diese Berechnungen waren offensichtlich falsch! Der Ortsbeirat bittet den Magistrat folgende Fragen zu klären: 1. Liegen bereits aktuellere Prognosen vor, wie die Lärmbelastung 2020 realistisch aussehen wird - mit dann im Vergleich zu heute 200.000 Flugbewegungen mehr? 2. Hat der Magistrat bei den zuständigen Stellen bereits Neuberechnungen und realistische Prognosen vor Ablauf der 10-Jahres-Frist angefordert? 3. Wie beurteilt der Magistrat vor diesem Hintergrund seine damalige Zustimmung zum Ausbau? 4. Wird der Magistrat vor diesem Hintergrund auch als Anteilseigner die Legitimation des Planfeststellungsverfahrens juristisch überprüfen lassen? Begründung: Weshalb die Prognosen falsch waren ist unerheblich. Den zuständigen Gutachtern sollte keine Absicht unterstellt werden. Fehler passieren! Wenn aber die Bürgerinnen und Bürger der Stadt sowie Hunderttausende Menschen im Rhein-Main-Gebiet die fehlerhaften Berechnungen und Prognosen mit Gesundheit und ihrem Leben bezahlen müssen - das werden sie, wenn der Flugverkehr so zunimmt, wie dies die Prognosen vermuten lassen, muss die Politik handeln und Gegenmaßnahmen ergreifen. Anlage 1 (ca. 166 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.02.2013, OF 530/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 478/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 22.02.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 478/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 677 2013 1. Die Vorlage OF 478/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 530/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und LINKE. (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD, FDP und FREIE WÄHLER

Auswertung der Lärmmessstation Oberrad

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2013, OF 530/5 Betreff: Auswertung der Lärmmessstation Oberrad Auf Anregung des Ortsbeirats betreibt die Stadt Frankfurt Lärmmessstationen u.a. in Oberrad. Die Messergebnisse sind auf den Seiten des Deutschen Fluglärmdienstes einsehbar. Danach wurde für die sechs verkehrsreichsten Monate im Jahr 2012 ein Wert von 57,3 dB in Oberrad für Leq3 Tag gemessen. Im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Frankfurter Flughafens wurden Karten der Lärmschutzzonen veröffentlicht. Danach liegt die Oberräder Messstation etwa auf der 58-db-Iso-Linie. Da diese berechnete Iso-Linie für den Ausbaufall von 700.000 Flugbewegungen gilt, aber die Messung aus dem Vorjahr auf unter 500.000 Flugbewegungen beruht, ist zu befürchten, dass die errechneten Grenzwerte bei steigender Zahl von Flugbewegungen nicht eingehalten werden können. Wir fragen daher den Magistrat: - Erwartet der Magistrat, dass die errechneten Lärmwerte auch bei 700.000 Flugbewegungen eingehalten werden? - Wenn ja, wie begründet er diese Erwartung? - Wenn nein, welche rechtlichen Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Einhaltung der Grenzwerte beim Flughafenbetreiber durchzusetzen? Welche Möglichkeiten sieht er, als Miteigentümer der Fraport für Abhilfe zu sorgen? Welche sonstigen Möglichkeiten hat der Magistrat, die Einhaltung der Grenzwerte durchzusetzen? - Welchen Einfluss hat die Betriebsrichtung auf die Lärmmesswerte? - Wie erklärt der Magistrat, dass besonders in Oberrad die Grenzwerte so schlecht eingehalten werden? Begründung: Die Bevölkerung im Ortsbezirk 5 fühlt sich von der Fraport AG übers Ohr gehauen. Es wurde immer der Eindruck vermittelt, dass die berechneten Lärmwerte die tatsächlich zu erwartenden überzeichnen würden. Jetzt müssen wir feststellen, dass es lauter wird. Dabei berücksichtigen die Messwerte nur den lautesten Fluglärm entsprechend der Definition für den Leq3. Gänzlich unberücksichtigt bleiben zudem all die anderen Lärmquellen. Die Lärmwerte der Messstationen Niederrad und Sachsenhausen bleiben etwa 2,5 dB hinter den berechneten Werten zurück, in Oberrad aber noch nicht einmal 1 dB. Da liegt der Verdacht nahe, dass sich die Fraport in Oberrad künstlich leise gerechnet hat, um zu verhindern, dass die Tagschutzzone 1 nach Oberrad hineinragt, wodurch Ausgleichszahlungen fällig gewesen wären. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.01.2013, OF 478/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 677 2013 1. Die Vorlage OF 478/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 530/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und LINKE. (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD, FDP und FREIE WÄHLER

Beratung im Ortsbeirat: 4