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Ginnheimer Landstraße: Türöffnungszone und Radweg sollten deutlicher getrennt werden
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 182 entstanden aus Vorlage: OF 141/2 vom 13.08.2021 Betreff: Ginnheimer Landstraße: Türöffnungszone und Radweg sollten deutlicher getrennt werden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Abstand der beidseitigen Markierungen für den Radverkehrsbereich zum Parkbereich für Pkw am Beginn der Ginnheimer Landstraße bis ca. Höhe der Einfahrt zu den Sportplätzen nicht vergrößert werden muss, um die Gefahr einer überraschenden Türöffnung für Radfahrer und Radfahrerinnen zu verringern. Begründung: Der Abstand zwischen dem markierten Fahrradbereich und den Seitentüren zu den Pkw im Parkbereich beträgt weit weniger als ein Meter. Mit wenig Aufwand bzw. ein wenig Farbe könnte die Situation für Radfahrer und Radfahrerinnen an der Stelle verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 176 Antrag vom 19.09.2022, OF 481/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Ginnheimer Landstraße: Sicherheit für den Radverkehr
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2022, OF 481/2 Betreff: Ginnheimer Landstraße: Sicherheit für den Radverkehr Vorgang: V 182/21 OBR 2; ST 176/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entsprechend der ST 176 die auf der Nord-/Westseite markierten Parkplätze zu Gunsten einer sicheren Radverkehrsanlage umzuwidmen. Sollte dies aus dem laufenden Etat nicht darstellbar sein, ist zu prüfen und zu berichten, welche Kosten hierfür in etwa zu veranschlagen wären und diese Maßnahme im Etat für 2023 zu berücksichtigen. Begründung: Siehe ST 176: "Dem Magistrat ist jedoch die verkehrliche Belastung auf der Ginnheimer Landstraße und somit die Gefährdungslage für Radfahrende im Mischverkehr bewusst. Um Abhilfe zu schaffen, müsste der Fahrbahnquerschnitt neu aufgeteilt werden und die auf der Nord-/Westseite markierten Parkplätze zu Gunsten eines Sicherheitstrennstreifens, beziehungsweise einer Radverkehrsanlage entfallen. Hierfür wird der Ortsbeirat gebeten, einen gesonderten Antrag zu stellen." Die Notwendigkeit möglichst schnell alle Radwege, die ohne Türöffnungszone direkt entlang von parkenden PKW verlaufen, sicher umzugestalten oder umzubauen wurde leider durch den tödlichen Unfall auf der Taunusanlage am 30. August 2022 sehr deutlich, damit sich dies möglichst nicht wieder wiederholt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 182 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 176 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 481/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3099 2022 Die Vorlage OF 481/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, 1 FDP und BFF (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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