Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 1

Bebauungsplanabsicherung der Kleingartenanlage 2 des Kleingartenvereins Buchhang e. V.

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2025, OF 484/4 Betreff: Bebauungsplanabsicherung der Kleingartenanlage 2 des Kleingartenvereins Buchhang e. V. der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Kleingartenanlage 2 des KGV Buchhang e.V. durch rechtsverbindlichen Bebauungsplan ggfs. als Ergänzung hierzu als Dauerkleingärten zu sichern. Begründung: Die Kleingärten des KGV Buchhang e.V. sichern die Lebens- und Aufenthaltsqualität des Viertels in vielfältiger Weise. Neben der Tätigkeit zahlreicher anderer Vereine dienen Kleingartenvereine und ihre Anlagen der Identifikation mit dem Viertel, bieten den Anwohnenden ein hochwertiges wohnortnahes Erholungsgebiet, gleichen die negative Grünflächenbilanz im Viertel aus und bieten einen Ausgleich für die stellenweise sehr beengten Wohnverhältnisse im Viertel. Der KGV Buchhang e.V. ist nicht nur aus naturschutzrechtlichen Belangen heraus, sondern auch wegen der vielseitigen Aktivitäten ein im Quartier sehr geschätzter und vorbildlicher Verein, der mit seinen Kleingartenparzellen uneingeschränkt zu erhalten ist. Deshalb muss aus Sicht des Ortsbeirates alles unternommen werden, um die bestehenden Kleingärten als Dauerkleingartenanlagen zu erhalten und planungsrechtlich zu sichern. Die durch die Diskussion zur Errichtung der Europäischen Schule auf dem Festplatzgelände eingetretene Verunsicherung ist durch den schnellen Abschluss beziehungsweise durch die Einleitung der B-Plan-Verfahren bzw. deren entsprechende Ergänzung zu beenden. Vielen Dank an die Leute vor Ort, die den Antrag nahezu selbständig verfasst haben. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6729 2025 Die Vorlage OF 484/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und dFfm (= Ablehnung); FDP und Volt (= Enthaltung)

Bebauungsplanabsicherung der Kleingartenanlage 2 des Kleingärtnervereins Buchhang e. V.

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6729 entstanden aus Vorlage: OF 484/4 vom 10.03.2025 Betreff: Bebauungsplanabsicherung der Kleingartenanlage 2 des Kleingärtnervereins Buchhang e. V. Der Magistrat wird gebeten, die Kleingartenanlage 2 des Kleingärtnervereins Buchhang e. V. durch rechtsverbindlichen Bebauungsplan, gegebenenfalls als Ergänzung hierzu, als Dauerkleingärten zu sichern. Begründung: Die Kleingärten des Kleingärtnervereins Buchhang e. V. sichern die Lebens- und Aufenthaltsqualität des Viertels in vielfältiger Weise. Neben der Tätigkeit zahlreicher anderer Vereine dienen Kleingärtnervereine und ihre Anlagen der Identifikation mit dem Viertel, bieten den Anwohnenden ein hochwertiges wohnortnahes Erholungsgebiet, gleichen die negative Grünflächenbilanz im Viertel aus und bieten einen Ausgleich für die stellenweise sehr beengten Wohnverhältnisse im Viertel. Der Kleingärtnerverein Buchhang e. V. ist nicht nur aus naturschutzrechtlichen Belangen heraus, sondern auch wegen der vielseitigen Aktivitäten ein im Quartier sehr geschätzter und vorbildlicher Verein, der mit seinen Kleingartenparzellen uneingeschränkt zu erhalten ist. Deshalb muss aus Sicht des Ortsbeirates alles unternommen werden, um die bestehenden Kleingärten als Dauerkleingartenanlagen zu erhalten und planungsrechtlich zu sichern. Die durch die Diskussion zur Errichtung der Europäischen Schule auf dem Festplatzgelände eingetretene Verunsicherung ist durch den schnellen Abschluss beziehungsweise durch die Einleitung der Bebauungsplanverfahren beziehungsweise deren entsprechende Ergänzung zu beenden. Vielen Dank an die Leute vor Ort, die die Anregung nahezu selbständig verfasst haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1112

Beratung im Ortsbeirat: 4