Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 3
Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1308 entstanden aus Vorlage: OF 162/11 vom 12.12.2021 Betreff: Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße Der Magistrat wird gebeten, für eine Wohnbebauung für die Flurstücke 299/1 und 296/6 des Kleedreiecks zwischen Willmannstraße und Baumertstraße (etwa 1.000 Quadratmeter ) in Fechenheim eine Vorplanung zu erarbeiten. Begründung: Das oben beschriebene Gelände im Herzen des Stadtteils Fechenheim, an prominenter Stelle und im Besitz der Stadt Frankfurt, liegt seit Jahren brach. Angesichts der Wohnraumknappheit in Frankfurt ist es nicht zielführend, ein derartiges Gelände über einen großen Zeitraum nicht zu nutzen und auf eine Bebauung mit Wohnungen zu verzichten. Situationsplan Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1075 Antrag vom 26.08.2023, OF 493/11 Auskunftsersuchen vom 11.09.2023, V 737 Antrag vom 08.11.2023, OF 527/11 Auskunftsersuchen vom 27.11.2023, V 791 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 61 0
Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften. Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1075 Betreff: Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften. Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße Die betreffenden städtischen Flurstücke 299/1 und 296/6 sind Bestandteil einer städtebaulichen Weiterentwicklung des Bereichs "Willmannstraße und Baumertstraße". Ziel ist die Schaffung von Wohnungsbau, die räumliche Fassung des Straßenraums sowie der angrenzenden nördlichen Platzfläche (Kleedreieck) und eine adäquate Integration einer Neuplanung in die bestehende städtebauliche Gesamtsituation. Ferner sind sowohl bauplanungs- wie auch bauordnungsrechtliche Belange zu beachten. Dies betrifft insbesondere das Einhalten von Abstandflächen zu den umgebenden Nachbargrundstücken. Ein wichtiger Bestandteil zur Umsetzung des Entwicklungsziels für den genannten Bereich ist das im Privateigentum befindliche Flurstück 616/290. Dieses wird für eine Entwicklung jedoch nicht in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen. Der Magistrat verfolgt daher eine Anpassung der bisherigen städtebaulichen Zielsetzung und die Erarbeitung einer alternativen Planungsvariante unter Berücksichtigung der aktuellen Eigentumsverhältnisse, der städtebaulichen Bestandsituation sowie planungs- und bauordnungsrechtlicher Belange. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1308 Antrag vom 26.08.2023, OF 493/11 Auskunftsersuchen vom 11.09.2023, V 737 Antrag vom 08.11.2023, OF 527/11 Auskunftsersuchen vom 27.11.2023, V 791
Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften, Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2023, OF 493/11 Betreff: Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften, Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße Vorgang: OM 1308/22 OBR 11; ST 1075/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Ortsbeirat begrüßt die Idee des Magistrats, wie in seiner Stellungnahme ST 1075, vom 06.05.2022 Kund getan, eine Anpassung der bisherigen städtebaulichen Zielsetzung und die Erarbeitung einer alternativen Planungsvariante unter Berücksichtigung der aktuellen Eigentumsverhältnisse, der städtebaulichen Bestandsituation sowie planungs- und bauordnungsrechtlicher Belange zu verfolgen. Der Magistrat möge dem Ortsbeirat nach nun 15 Monaten seit erfolgter Stellungnahme einen Zeitraum nennen, in dem eine entsprechende alternative Planungsvariante erarbeitet und dem Ortsbeirat vorgestellt wird, da die Situation des Wohnungsmarktes nach wie vor angespannt ist. . Begründung: Menschen suchen nach wie vor dringlich bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt. Die seit Jahren angespannte Lage hat sich nicht entschärft und ein Brach-liegen-lassen freier Grundstücke im städtischen Raum erscheint nun in diesem Fall auch wenig zielführend, da sich nun über viele Jahre die Ausgangssituation zum Ankauf weiterer Grundstücke vor Ort nicht änderte und darauf auch kaum zu hoffen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1308 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1075 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 737 2023 Die Vorlage OF 493/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften, Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.09.2023, V 737 entstanden aus Vorlage: OF 493/11 vom 26.08.2023 Betreff: Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften, Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße Vorgang: OM 1308/22 OBR 11; ST 1075/22 Der Ortsbeirat begrüßt die Idee des Magistrats, wie in seiner Stellungnahme vom 06.05.2022, ST 1075, Kund getan, eine Anpassung der bisherigen städtebaulichen Zielsetzungen und die Erarbeitung einer alternativen Planungsvariante unter Berücksichtigung der aktuellen Eigentumsverhältnisse, der städtebaulichen Bestandsituation sowie planungs- und bauordnungsrechtlicher Belange zu verfolgen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat nach nun 15 Monaten seit erfolgter Stellungnahme einen Zeitraum zu nennen, in dem eine entsprechende alternative Planungsvariante erarbeitet und dem Ortsbeirat vorgestellt wird, da die Situation des Wohnungsmarktes nach wie vor angespannt ist. Begründung: Menschen suchen nach wie vor dringlich bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt. Die seit Jahren angespannte Lage hat sich nicht entschärft und ein Brach-liegen-lassen freier Grundstücke im städtischen Raum erscheint nun in diesem Fall auch wenig zielführend, da sich nun über viele Jahre die Ausgangssituation zum Ankauf weiterer Grundstücke vor Ort nicht änderte und darauf auch kaum zu hoffen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1308 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1075 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 97 Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment