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Radstreifen Obermainanlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2114 entstanden aus Vorlage: OF 277/4 vom 21.03.2013 Betreff: Radstreifen Obermainanlage Der Magistrat möge prüfen und berichten: 1. Sieht er personelle Möglichkeiten, den Radstreifen auf der Obermainanlage zwischen Oskar-von-Miller-Straße und Ostendstraße soweit zu kontrollieren, dass dieser nicht andauernd zugeparkt ist? 2. Sieht der Magistrat grundsätzlich die Möglichkeit, diesen Radstreifen bis zum Allerheiligentor zu verlängern? Begründung: Erkennbar ist der genannte Radstreifen so oft zugeparkt, dass man eher von einem Park- als von einem Radstreifen sprechen kann. Eine Verlängerung des genannten Radstreifens wäre sinnvoll, da eine wachsende Zahl von Radfahrenden nicht die Grünanlage nutzt, sondern geschwind vorankommen möchte (oder muss). Da das motorisierte Verkehrsaufkommen im Innenstadtbereich in den letzten Jahren leicht zurückgegangen ist, hält der Ortsbeirat eine Verlängerung des Radstreifens auf dem Anlagenring für vertretbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2013, ST 1060 Etatanregung vom 04.11.2014, EA 50 Antrag vom 09.06.2015, OF 493/4 Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4298 Aktenzeichen: 32 1
Radfahrstreifen und Schutzstreifen auf der Obermainanlage
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2015, OF 493/4 Betreff: Radfahrstreifen und Schutzstreifen auf der Obermainanlage Vorgang: OM 2114/13 Der Magistrat wird gebeten: 1. Den 20 m langen Radfahrstreifen im ersten Teil der Obermainanlage (durchgezogene Linie) deutlich abzumarkieren und entsprechend zu kennzeichnen. Hier sind großflächige Diagramme denkbar. 2. Die Markierung des sich an den Radfahrstreifen anschließenden 20 m langen Schutzstreifens (eng gestrichelte Linie) zunächst bis zur Weiherstraße fortzuführen. 3. Den Anfangsbereich in der Obermainanlage vermehrt auf Falschparker zu kontrollieren. Begründung: Nach der Ansiedlung eines großen Einzelhändlers und eines Gastronomiebetriebes am Anfang der Obermainanlage kommt es vermehrt zur "Nutzung" des Radfahrstreifens als Parkfläche. In der Folge weicht der von der Flößerbrücke kommende Radverkehr auf die nächste Fahrspur aus und gerät in Konflikt mit dem Kraftverkehr, sodass gefährliche Situationen entstehen - offenbar erkennen viele Fahrzeugführer nicht, dass hier ein Radfahrstreifen auf der Fahrbahn besteht. Dieses Nichterkennen hängt vielleicht auch mit der Kürze dieser Fahrbahnkennzeichnung zusammen, schon nach ca. 40 Metern enden Radfahr- und Schutzstreifen. Die geschilderte Situation ist an den Wochenenden besonders eklatant, offenbar wird dieser Bereich dann nicht ausreichend kontrolliert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2114 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 4 am 30.06.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4298 2015 Die Vorlage OF 493/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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