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Reflexion

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Sicherstellung des Betriebs der Kindertagesstätte Welt-Raum

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3567 entstanden aus Vorlage: OF 394/12 vom 10.10.2014 Betreff: Sicherstellung des Betriebs der Kindertagesstätte Welt-Raum Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um einen Weiterbetrieb der Kindertagesstätte Welt-Raum in der Renoirallee 34, 60348 Frankfurt, - durch den jetzigen Träger - zu gewährleisten. Der Magistrat wird ferner aufgefordert, dem Ortsbeirat unverzüglich und umfassend über die Hintergründe der derzeitigen Situation, insbesondere auch über etwaige Versäumnisse in der Vergangenheit, zu informieren. Insbesondere bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Auswirkung hat die Insolvenz des Bauträgers, dem Eigentümer der Immobilie, für den Betreiber der Kita, dem Verein zur Unterstützung berufstätiger Eltern e.V. (bvz-Frankfurt) und die Familien, deren Kinder die Einrichtung besuchen? 2. Ist es richtig, dass die derzeitigen Schwierigkeit en im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren ihren Grund darin haben, dass vor Jahren versäumt wurde, zugunsten der Stadt Frankfurt eine Vormerkung auf Eigentumsübertragung im Grundbuch eintragen zu lassen? 3. Wer ist für dieses Versäumnis verantwortlich? 4. Wie hoch sind die voraussichtlichen Schäden? 5. Wer kommt für entstehende Schäden auf? Begründung: Laut Presseberichten sollte das Grundstück, auf dem die Kita untergebracht ist, am 16. Dezember 2014 zwangsversteigert werden; dieser Termin ist mittlerweile aufgehoben worden. Im Hinblick auf das nach wie vor bestehende Insolvenzverfahren über das Vermögen der jetzigen Grundstückseigentümerin (Bauträger) ist mit der Aufhebung des Zwangsversteigerungstermins am 16. Dezember 2014 das Problem nicht gelöst. Nach wie vor droht eine Verwertung (Veräußerung, Zwangsversteigerung) durch den Insolvenzverwalter. Der mittlerweile aufgehobene Zwangsversteigerungstermin beruhte auch nicht auf einem Antrag des Insolvenzverwalters, vielmehr ist dieses Verfahren von der Stadt Frankfurt wegen rückständiger "öffentlicher Lasten" eingeleitet worden. Eine Schließung der Kita kann keinesfalls hingenommen werden, da sich in einem solchen Fall die ohnehin angespannte Betreuungssituation auf dem Riedberg eklatant verschlechtern würde. Es sind deshalb die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Weiterbetrieb sicherzustellen. Das Informationsbedürfnis des Ortsbeirats aber auch allgemein der Öffentlichkeit bedarf wohl keiner näheren Begründung. Der Ortsbeirat bittet um umfassende Information. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 53 Antrag vom 04.05.2015, OF 449/12 Antrag vom 09.01.2016, OF 521/12 Auskunftsersuchen vom 22.01.2016, V 1570 Auskunftsersuchen vom 04.11.2016, V 247 Aktenzeichen: 40 4

Sicherstellung des Betriebs der Kindertagesstätte Weltraum

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 53 Betreff: Sicherstellung des Betriebs der Kindertagesstätte Weltraum 1. und 2. Der Bauträger hat sich gegenüber dem Stadtplanungsamt der Stadt Frankfurt a.M. vertraglich verpflichtet, die Kita Weltraum in der Renoirallee zu erstellen und kostenfrei zu übertragen. Nach Fertigstellung des Gebäudes wurde der Besitz dem Stadtschulamt übertragen, das seinerseits einen Vertrag mit dem Träger der Kindertagesstätte geschlossen hat. Die Übereignungsverpflichtung sollte laut Vertrag durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch gesichert werden. Die Eintragung der Auflassungsvormerkung wurde vom Notariat nicht beantragt, sodass keine Sicherung im Grundbuch erfolgte. Durch die Insolvenz des Bauträgers konnte der Insolvenzverwalter nach der Insolvenzordnung die Nichterfüllung des Vertrages wählen. Er hat diese Option gezogen, verweigert die kostenfreie Übertragung und verlangt die Herausgabe des Gebäudes respektive den Abschluss eines Mietvertrages. Auf den Betrieb der Kindertagesstätte hat dies zunächst keinen tatsächlichen Einfluss. Die Stadt Frankfurt a.M. beruft sich bislang auf die Rechtmäßigkeit des Erschließungsvertrags und die Wirksamkeit der kostenlosen Überlassung des Gebäudes. Parallel dazu wurde eine umfassende rechtliche Prüfung beauftragt. Der Insolvenzverwalter hat die Möglichkeit, die Herausgabe des Gebäudes einzuklagen. Dies ist bislang nicht erfolgt. Die Stadt Frankfurt würde sich gegen eine solche Herausgabeforderung selbstverständlich juristisch zur Wehr setzen. Nach der Aufhebung des Zwangsversteigerungstermins versucht der Insolvenzverwalter derzeit, das Gebäude freihändig zu veräußern. Sollte eine solche Veräußerung erfolgen, stünde der Stadt Frankfurt ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach §§ 24 BauGB zu, da das Grundstück bauplanungsrechtlich als Fläche für den Gemeinbedarf -Kindertagesstätte- ausgewiesen ist. Damit ist sichergestellt, dass kein Dritter gegen den Willen der Stadt Eigentümer der Immobilie wird. Allerdings hätte die Stadt in diesem Fall den Kaufpreis für die Immobilie zu zahlen. Im Übrigen schützt die Ausweisung als Fläche für den Gemeinbedarf grundsätzlich davor, dass das Grundstück zu einem anderen Zweck genutzt wird. 3. Der Notar war im städtebaulichen Vertrag zwischen dem Stadtplanungsamt und dem Erschließungsträger beauftragt, die Eintragung der Auflassungsvormerkung zu beantragen. Dies ist nicht erfolgt. Wer im Ergebnis für die Nichteintragung verantwortlich ist, wird zu klären sein, falls sich ein Schaden konkretisieren sollte. 4. und 5. Ob und in welcher Höhe ein Schaden entstehen wird, ist derzeit nicht absehbar. Primäres Ziel des Magistrats ist die Umsetzung der ursprünglichen Verträge und die kostenfreie Übertragung der Kindertagesstätte. Unabhängig davon kann der Betreiber aufgrund seiner Verträge mit dem Stadtschulamt bis auf Weiteres die Kindertagesstätte wie bisher weiter betreiben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3567 Antrag vom 04.05.2015, OF 449/12 Antrag vom 09.01.2016, OF 521/12 Auskunftsersuchen vom 22.01.2016, V 1570 Auskunftsersuchen vom 04.11.2016, V 247

Anfrage zum Status des Erwerbvorgangs der Kindertagesstätte Welt-Raum, Renoirallee 34

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2016, OF 521/12 Betreff: Anfrage zum Status des Erwerbvorgangs der Kindertagesstätte Welt-Raum, Renoirallee 34 Vorgang: OM 3567/14 OBR 12, ST 53/15 Der Ortsbeirat wird gebeten, folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bezugnehmend auf den Antrag vom 10.10.2014,OF 394/12 und Stellungnahme des Magistrats vom 12.1.2015, ST53 dem Ortsbeirat 12 einen aktuellen Informationsstand zum Sachverhalt zukommen zu lassen und insbesondere folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie ist der Stand des Erwerbvorgangs zwischen den Maßnahmen des Insolvenzverwalters nach der Insolvenzordnung zur Herausgabe des Gebäudes, Durchführung der Veräußerung des Gebäudes und andererseits die Geltendmachung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach §§24 BauGB durch die Stadt Frankfurt a.M.? 2. Welchen Sachstand hat die veranlasste umfassende rechtliche Prüfung des Sachverhaltes ergeben? 3. Der Betrieb der Kindertagesstätte Weltraum ist auskunftsgemäß durch die bauplanungsrechtliche Ausweisung des Grundstücks als Fläche für den Gemeinbedarf -Kindertagesstätte- gesichert. Ist damit der langfristige Betrieb durch den jetzigen Träger abgesichert? 4. Wird in den Verhandlungen sichergestellt, dass die Nutzung für den Gemeinbedarf auch inhaltlich die Kindertagesstättenversorgung für die Kinder des Stadtteils nach der jetzigen Konzeption langfristig sicherstellt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3567 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 53 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 12 am 22.01.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1570 2016 Die Vorlage OF 521/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4