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Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in Frankfurt am Main - Vorlage eines „Leitfaden zum Errichten von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in Frankfurt am Main“
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 140 Betreff: Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in Frankfurt am Main - Vorlage eines "Leitfaden zum Errichten von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in Frankfurt am Main" I.) Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zur Erhöhung der Attraktivität der Elektromobilität Rahmenbedingungen für kommerzielle Anbieter von Ladeinfrastruktur schaffen will. II.) Es dienst ferner zur Kenntnis, dass sowohl die Mainova AG als auch der private Anbieter Allego Deutschland GmbH Ladesäulen im öffentlichen Raum installieren möchten. III.) Der als Anlage beigefügte "Leitfaden zum Errichten von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in Frankfurt am Main" wird beschlossen, um die Bedingungen für Anbieter von Ladeinfrastruktur zu regeln. Begründung: A Zielsetzung Die Förderung und intensivierte Nutzung der Elektromobilität im Stadtgebiet ist ein erklärtes Ziel des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung. Die Elektromobilität kann bei einer intensiven Nutzung im Stadtgebiet erhebliche Beiträge zur verbesserten Luftreinhaltung leisten, da elektrisch betriebene Fahrzeuge lokal emissionsfrei fahren. Die aktuell wachsende Nachfrage und steigende Anzahl an elektrischen Fahrzeugen im Stadtgebiet führt zu einer stetig steigenden Nachfrage an Ladeinfrastruktur. Daher gilt es, die Anzahl der öffentlich zugänglichen Ladesäulen im Stadtgebiet deutlich zu steigern und somit die Rahmenbedingungen für eine intensivere Nutzung der Elektromobilität in Frankfurt am Main zu verbessern. Die Errichtung und der Betrieb von Ladeinfrastruktur ist aufgrund hoher Investitionskosten und geringer Auslastung nur defizitär zu betreiben. Dies wird sich voraussichtlich auch in den kommenden Jahren nicht ändern. Zusätzlich kommen Kosten für Wartung, Betrieb und Ersatzinvestitionen aufgrund der schnellen Weiterentwicklung der Ladetechnik hinzu. Ein ausreichendes Angebot an Ladeinfrastruktur ist eine Grundbedingung für die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges. Mit dem Beschluss des Leitfadens durch die Stadtverordnetenversammlung wird Konsens über die Handhabung des Ladeinfrastruktur-Aufbaus (LIS) in Frankfurt am Main erzielt und der Ausbau des Ladeinfrastrukturnetzes gefördert. B Varianten 1. Die Stadt Frankfurt am Main finanziert den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur über den städtischen Haushalt und betreibt Ladeinfrastruktur in eigener Verantwortung bzw. vergibt den Betrieb nach Ausschreibung an einen Betreiber. Dazu sind hohe Investitionsmittel im Haushalt einzustellen und personelle und technische Ressourcen aufzubauen. Aufgrund der hohen Investitionskosten und der Haushaltsbelastung wurde die Variante nicht weiterverfolgt. 2. Die Stadt Frankfurt am Main bestimmt Standorte im öffentlichen Raum für die Errichtung von Ladesäulen und führt eine Ausschreibung für die Errichtung von Ladesäulen durch. Hierzu bedarf es einer intensiven Analyse der Bedarfe und der Stromverfügbarkeit im Stadtgebiet und der Durchführung einer europaweiten Ausschreibung. Bisher gibt es kaum Erfahrungen aus ähnlich gelagerten Ausschreibungen. Ein Ausbau der Ladeinfrastruktur würde daher nur sehr zeitverzögert erfolgen und ebenfalls hohe Ressourcen sowie Finanzmittel binden. Die Variante wurde nicht weiterverfolgt. 3. Die Stadt Frankfurt am Main schafft attraktive Rahmenbedingungen, die es erlauben, dass kommerzielle Anbieter von Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet investieren. Der Aufbau der Ladeinfrastruktur erfolgt ohne städtische Investitionen und somit haushalterisch neutral. In diesem Zusammenhang verzichtet die Stadt Frankfurt am Main vorerst auf die Erhebung von Gestattungsgebühren für die Aufstellung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum. C Lösung In Frankfurt am Main planen die Unternehmen Mainova AG und Allego Deutschland GmbH hohe Investments in Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum. Die Firma Allego hat gegenüber dem Magistrat schriftlich die Bereitschaft geäußert, in den kommenden 3 Jahren bis zu 360 Ladesäulen - 280 Normalladesäulen (Wechselstrom-Ladesäulen mit geringer Ladeleistung/Dauer 6-8h) und 80 Schnellladesäulen (Gleichstrom-Ladesäulen mit hoher Ladeleistung/Dauer 0.5h bis 80% der Batteriekapazität)) - zu installieren. Für die Errichtung wurden Investitionskosten von ca. neun Mio. Euro angesetzt, die das Unternehmen (teilweise unter Hinzuziehung von Landes- oder Bundesfördermitteln) eigenständig finanziert. Die Mainova AG hat ebenfalls Interesse an einem weiteren Ausbau bekundet. Eine schriftliche Bekundung durch die Mainova AG steht noch aus. Der Leitfaden ermöglicht den Ausbau von Ladeinfrastruktur durch unterschiedliche Anbieter/Betreiber im gesamten Stadtgebiet, ohne dass der Magistrat dafür Mittel im städtischen Haushalt einsetzen muss. Frankfurter Bürgerinnen und Bürger profitieren von einem verstärkten Ausbau und einem leistungsstarken Ladeinfrastrukturnetz. D Kosten Durch die Beschlussfassung entstehen zunächst nur Kosten im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit. Eine haushaltstechnische Beordnung ist nicht erforderlich. Anlage Leitfaden (ca. 903 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.11.2019, OF 1487/5 Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5421 Antrag vom 14.11.2022, OF 525/2 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3316 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 29.10.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage M 140 wird auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 140 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER; AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4835, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 92 31
E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 2 sozial und planvoll gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2022, OF 525/2 Betreff: E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 2 sozial und planvoll gestalten Vorgang: M 140/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. für welche Standorte im Ortsbezirk 2 aktuell eine Errichtung von E-Ladestationen beantragt ist und wie der Ortsbeirat 2 künftig frühzeitig über entsprechende Vorhaben unterrichtet wird. 2. nach welchen Kriterien die Anträge von Unternehmen, die Ladeinfrastruktur anbieten, im Rahmen des Open Market Modells geprüft werden. 3. warum beispielsweise die Ladestationen in der Straße "Am Weingarten" nicht in der seitens der Stadt zur Verfügung gestellten Plattform, über https://frankfurt.de/aktuelle-meldung/meldungen/wichtiger-schritt-auf-dem-weg-zu r-smart-city/ (https://urbanedatenplattform.frankfurt.de/#!/map/chargeCloud) angezeigt werden und inwiefern die für Anträge zuständige Stelle auch für die Wartung der Übersicht zuständig ist. 4. wie viele der bisherigen Anträge von anbietenden Unternehmen für Standorte im Ortsbezirk 2 negativ beschieden wurden und welche Gründe für die Ablehnung maßgeblich waren. 5. wie viele der aktuell bereits gestatteten und in Prüfung befindlichen E-Ladestationen im Ortsbezirk 2 in Form von Behindertenparkplätzen (gemäß DIN 18040-3) angeboten werden und wie künftig gewährleistet wird, dass eine ausreichende Anzahl an E-Ladestationen an Behindertenparkplätzen installiert wird. 6. inwieweit gewährleistet wird, dass die Standortgenehmigung laufende und künftige Planungen für den öffentlichen Raum und Verkehrsraum, z.B. Ausbau der Radinfrastruktur, nicht behindern. Begründung: Da die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen plant und errichtet, sondern dies im Rahmen des Open Market Modells anbietenden Unternehmen überlässt, besteht grundsätzlich Informationsbedarf, nach welchen konkreten Kriterien diese Anträge geprüft und beschieden werden und welche Auswirkungen auf den öffentlichen Raum im Ortsbezirk 2 absehbar sind. Da E-Mobilität auch für mobilitätseingeschränkte Menschen ein wichtiges Thema ist und der Anteil an älteren Menschen in der Bevölkerung steigt, muss auch beim Ausbau der E-Ladeinfrastruktur zwingend auf einen barrierefreien Zugang zu Lademöglichkeiten geachtet werden. Ohne städtisches Gesamtkonzept für den Ausbau der Ladeinfrastruktur, besteht die Gefahr, dass Standortgenehmigungen für E-Ladesäulen unabgestimmt mit anderen städtischen Vorhaben erteilt werden. Um den verschiedenen Akteuren und Stakeholdern gerecht zu werden, sollten die eingerichteten Ladesäulen auch auf der verfügbaren Webseite angezeigt werden. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 140 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3316 2022 Die Vorlage OF 525/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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