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Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1308 entstanden aus Vorlage: OF 162/11 vom 12.12.2021 Betreff: Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße Der Magistrat wird gebeten, für eine Wohnbebauung für die Flurstücke 299/1 und 296/6 des Kleedreiecks zwischen Willmannstraße und Baumertstraße (etwa 1.000 Quadratmeter ) in Fechenheim eine Vorplanung zu erarbeiten. Begründung: Das oben beschriebene Gelände im Herzen des Stadtteils Fechenheim, an prominenter Stelle und im Besitz der Stadt Frankfurt, liegt seit Jahren brach. Angesichts der Wohnraumknappheit in Frankfurt ist es nicht zielführend, ein derartiges Gelände über einen großen Zeitraum nicht zu nutzen und auf eine Bebauung mit Wohnungen zu verzichten. Situationsplan Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1075 Antrag vom 26.08.2023, OF 493/11 Auskunftsersuchen vom 11.09.2023, V 737 Antrag vom 08.11.2023, OF 527/11 Auskunftsersuchen vom 27.11.2023, V 791 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 61 0
Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften. Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1075 Betreff: Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften. Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße Die betreffenden städtischen Flurstücke 299/1 und 296/6 sind Bestandteil einer städtebaulichen Weiterentwicklung des Bereichs "Willmannstraße und Baumertstraße". Ziel ist die Schaffung von Wohnungsbau, die räumliche Fassung des Straßenraums sowie der angrenzenden nördlichen Platzfläche (Kleedreieck) und eine adäquate Integration einer Neuplanung in die bestehende städtebauliche Gesamtsituation. Ferner sind sowohl bauplanungs- wie auch bauordnungsrechtliche Belange zu beachten. Dies betrifft insbesondere das Einhalten von Abstandflächen zu den umgebenden Nachbargrundstücken. Ein wichtiger Bestandteil zur Umsetzung des Entwicklungsziels für den genannten Bereich ist das im Privateigentum befindliche Flurstück 616/290. Dieses wird für eine Entwicklung jedoch nicht in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen. Der Magistrat verfolgt daher eine Anpassung der bisherigen städtebaulichen Zielsetzung und die Erarbeitung einer alternativen Planungsvariante unter Berücksichtigung der aktuellen Eigentumsverhältnisse, der städtebaulichen Bestandsituation sowie planungs- und bauordnungsrechtlicher Belange. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1308 Antrag vom 26.08.2023, OF 493/11 Auskunftsersuchen vom 11.09.2023, V 737 Antrag vom 08.11.2023, OF 527/11 Auskunftsersuchen vom 27.11.2023, V 791
Vorplanung Kleedreieck (städtische Liegenschaften zwischen Willmannstraße und Baumertstraße)
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2023, OF 527/11 Betreff: Vorplanung Kleedreieck (städtische Liegenschaften zwischen Willmannstraße und Baumertstraße) Vorgang: OM 1308/22 OBR 11; ST 1075/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: in seiner Stellungnahme ST 1075 vom 06.05.2022 kündigt der Magistrat an, dass er "eine Anpassung der bisherigen städtebaulichen Zielsetzung und die Erarbeitung einer alternativen Planungsvariante unter Berücksichtigung der aktuellen Eigentumsverhältnisse, der städtebaulichen Bestandsituation sowie planungs- und bauordnungsrechtlicher Belange" verfogt. Vor 18 Monaten erreichte diese Stellungnahme den Ortsbeirat. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Wie ist bei dieser Vorplanung der Sachstand? Wie sieht die Zielplanung hinsichtlich neuen Wohnraums auf den Liegenschaften aus? Wann ist mit der Vorstellung einer alternativen Planung zu rechnen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1308 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1075 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 791 2023 Die Vorlage OF 527/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Vorplanung Kleedreieck (städtische Liegenschaften zwischen Willmannstraße und Baumertstraße)
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 27.11.2023, V 791 entstanden aus Vorlage: OF 527/11 vom 08.11.2023 Betreff: Vorplanung Kleedreieck (städtische Liegenschaften zwischen Willmannstraße und Baumertstraße) Vorgang: OM 1308/22 OBR 11; ST 1075/22 In seiner Stellungnahme ST 1075 vom 06.05.2022 kündigt der Magistrat an, dass er "eine Anpassung der bisherigen städtebaulichen Zielsetzung und die Erarbeitung einer alternativen Planungsvariante unter Berücksichtigung der aktuellen Eigentumsverhältnisse, der städtebaulichen Bestandsituation sowie planungs- und bauordnungsrechtlicher Belange" verfolgt. Vor 18 Monaten erreichte diese Stellungnahme den Ortsbeirat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Wie ist bei dieser Vorplanung der Sachstand? 2. Wie sieht die Zielplanung hinsichtlich neuen Wohnraums auf den Liegenschaften aus? 3. Wann ist mit der Vorstellung einer alternativen Planung zu rechnen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1308 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1075 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2024, ST 468
Beratung im Ortsbeirat: 4
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