Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 4
City Camp Frankfurt geschlossen Welches der beteiligten Ämter entscheidet?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2024, OM 5150 entstanden aus Vorlage: OF 392/8 vom 30.01.2024 Betreff: City Camp Frankfurt geschlossen Welches der beteiligten Ämter entscheidet? Vorgang: V 733/23 OBR 8; ST 350/24 Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu folgenden Sachverhalten zu erteilen. Es wird ausdrücklich Bezug auf das bereits gestellte Auskunftsersuchen vom 13.07.2023, V 733, genommen. Seit geraumer Zeit ist das City Camp Frankfurt geschlossen. Klärende Auskünfte über die Gründe, die zur Schließung führten, sind nicht zu erhalten. Deshalb wird der Magistrat aufgefordert, zu folgenden Aussagen der angefragten Ämter Stellung zu nehmen und eine schnellstmögliche Lösung im Sinne der Weiterführung des attraktiven Campingplatzes herbeizuführen: 1. Das Dezernat III - Planen und Wohnen teilt auf Anfrage mit, dass es nicht zuständig sei und verweist auf das Umweltamt; 2. Das Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen teilt mit: "Das Gelände selbst ist im Privatbesitz, zu den Hauptpunkten Ihrer Anfrage kann unser Dezernat leider keine Aussagen tätigen"; 3. Das Dezernat III - Planen und Wohnen teilt erneut mit: "Der Vorgang ist in Bearbeitung, sobald er unterschrieben ist, wird Ihre Ortsbeiratsanfrage beantwortet sein "; 4. Warum wird der Ortsbeirat 8 in die Entscheidungsfindung nicht einbezogen? Es sei daran erinnert, dass sich bereits Interessenten bei dem Ortsbeirat 8 gemeldet haben, die großes Interesse an der Pachtung dieses Campingplatzes signalisiert haben. Begründung: Es ist nicht nachzuvollziehen, dass ein solch attraktiver Campingplatz, der weit über die Grenzen von Frankfurt hinaus bekannt ist, mittlerweile fast zwei Jahre brachliegt. Warum ist es nicht möglich, gemeinsam mit dem Ortsbeirat 8 eine Lösung zu finden? Stattdessen hat man den Eindruck, hier sollen ohne Beteiligung der Öffentlichkeit Tatsachen geschaffen werden. Welche, bleibt rätselhaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.07.2023, V 733 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 350 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 854 Aktenzeichen: 63-0
City Camp Frankfurt geschlossen: Welches der beteiligten Ämter entscheidet?
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 854 Betreff: City Camp Frankfurt geschlossen: Welches der beteiligten Ämter entscheidet? Gegen eine weitere Nutzung der Liegenschaft als Campingplatz bestehen aufgrund der planungsrechtlichen Festsetzungen keine Bedenken. Die Liegenschaft befindet sich jedoch nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt. Der Magistrat hat daher keinen Einfluss auf die Entscheidung des Eigentümers hinsichtlich einer zukünftigen Nutzung. Etwaige Interessenten müssen sich direkt an die City Camp Frankfurt GmbH wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2024, OM 5150
Campingplatz Heddernheim seit 20 Monaten ungenutzt, Renaturierung des Urselbachs stockt und keiner übernimmt die Verantwortung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5868 entstanden aus Vorlage: OF 470/8 vom 17.08.2024 Betreff: Campingplatz Heddernheim seit 20 Monaten ungenutzt, Renaturierung des Urselbachs stockt und keiner übernimmt die Verantwortung Der Magistrat wird gebeten, einen runden Tisch mit allen Beteiligten mit dem Ziel, den Campingplatz zu entwickeln und die Renaturierung im Einvernehmen mit den Anwohnern zu realisieren, einzurichten. Folgende Beteiligte sind hierbei zu berücksichtigen: - der aktuelle Eigentümer, die City Camp Frankfurt GmbH; - die Deutsche Bahn als verantwortliche Instanz für die Urselbach Ausgleichsmaßnahme im Kontext des S 6- Ausbaus; - Vertreter der Stadtverordnetenversammlung zum Grüngürtel; - die Hessenwasser GmbH & Co. KG wegen der Trinkwasserleitung, die über das Gelände des Campingplatzes verläuft sowie - Vertreter des Ortsbeirates 8 Begründung: - Die beteiligten Behörden geben seit zwei Jahren die Verantwortung an die jeweils andere Partei ab, passiert ist seitdem noch nichts. - Da die jeweiligen Projekte voneinander abhängig sind, funktioniert nur eine gemeinsame Abstimmung zum weiteren Vorgehen. - Die Bewohner der Straße An der Sandelmühle haben ebenfalls noch keine Information erhalten, wann das Renaturierungsprojekt Urselbach starten soll. Gespräche, die der Ortsbeirat 8 mit der Deutschen Bahn initiierte, verliefen ohne Ergebnis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.02.2025, OF 523/8 Antrag vom 05.03.2025, OF 543/8 Auskunftsersuchen vom 20.03.2025, V 1157 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Campingplatz Heddernheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2025, OF 543/8 Betreff: Campingplatz Heddernheim Vorgang: OM 5150/24 OBR 8; ST 854/24; OM 5868/24 OBR 8 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Ist dem Magistrat bekannt, wer der aktuelle und offizielle Besitzer des Campingplatztes ist? Wenn ja, bitten wir um Mitteilung, damit wir diese Informationen ggfls. an interessierte Käufer des Geländes weitergeben können, 2. Welche Flächen des ehemaligen Campingplatzes An der Sandelmühle 35b sind städtisch?Die letzte Stellungnahme (ST 854/24) besagt, dass es sich bei dem Campingplatzgelände nicht um städtische Flächen handelt. Dazu hat der OBR 8 andere Informationen erhalten. 3. Sollten Teile des Geländes doch städtisch sein, laufen aktuell noch Pachtverträge oder ist eine weitere Verpachtung der städtischen Flächen für die Nutzung als Campingplatz vorgesehen und möglich? 4. Welche Flächen - bitte die Flurstücke angeben - sind für eine Renaturierung vorgesehen? 5. Laut Aussage des Grünflächenamtes gehören Teilflächen des Geländes zum Grüngürtel. Welche sind das und warum kann die die Deutsche Bahn hier Eingriffe vornehmen? 6. Auf Teilen des Campingplatzes liegen größere Mengen an Baumaterialien und Abfällen. Außerdem kam es aufgrund der Bauarbeiten am Urselbach, zu vermehrten Rattensichtungen. Wer ist für die Entsorgung/Bekämpfung verantwortlich? Begründung: Da es mehrere Käufer/Interessenten gibt, die Interesse an der Fortführung eines Campingplatzes auf dem Gelände haben, was der Ortsbeirat sehr begrüßt, (siehe OM 5868), wird um Auskunft zu den o.a. Flächen gebeten. Nach Informationen des Ortsbeirates ist die Fläche des bisherigen Campingplatzes in mehrere Grundstücke mit verschiedenen Eigentümern geteilt. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2024, OM 5150 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 854 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5868 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1157 2025 Die Vorlage OF 543/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment