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Querungshilfe auf der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 09.04.2013, V 702 entstanden aus Vorlage: OF 688/6 vom 22.03.2013 Betreff: Querungshilfe auf der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Liederbacher Straße zwischen Idarwaldstraße und der Bushaltestelle "Wasgaustraße" eine Querungshilfe eingerichtet werden kann. Begründung: Bürger sind an den Ortsbeirat herangetreten mit der Bitte, prüfen zu lassen, ob es möglich ist, zwischen der Bushaltestelle "Wasgaustraße" und der Idarwaldstraße eine Querungshilfe einzurichten. Vor allem für mobilitätseingeschränkte Mitbürger ist der Weg zum nächsten Überweg zu weit, wenn sie von der Linie 50, aus Unterliederbach/West kommend, zur Linie 58, in Richtung Eschborn, umsteigen wollen. Auch im Hinblick auf die neue Wegeverbindung aus dem Bereich der Idarwaldstraße über die neu zu bauende Brücke über den Liederbach zur Pfälzer Straße wäre es sinnvoll, wenn die Möglichkeit, eine Querungshilfe einzurichten, geprüft wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1035 Antrag vom 07.10.2013, OF 837/6 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2582 Antrag vom 18.10.2015, OF 1506/6 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4650 Antrag vom 15.05.2021, OF 56/6 Auskunftsersuchen vom 01.06.2021, V 23 Aktenzeichen: 32 1
Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4650 entstanden aus Vorlage: OF 1506/6 vom 18.10.2015 Betreff: Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße Vorgang: V 702/13 OBR 6; ST 1035/13 Der Magistrat wird gebeten, in der Liederbacher Straße zwischen Idarwaldstraße und der Bushaltestelle "Wasgaustraße" eine Querungshilfe in Form eines Fußgängerüberwegs einzurichten. Begründung: In der Vorlage ST 1035 teilt der Magistrat mit, dass eine Querungshilfe nur in Form eines regulären Fußgängerüberwegs eingerichtet werden kann. Mit dieser Anregung wird er gebeten, dies umzusetzen und die notwendigen Mittel bereitzustellen. Aufgrund der neu entstandenen Wegeverbindung über die neu gebaute Brücke über den Liederbach im Bereich der Idarwaldstraße und der Pfälzer Straße ist es sinnvoll, hier eine Querungshilfe einzurichten, zumal in die in Fertigstellung befindliche Wohnbebauung viele junge Familien mit Kindern einziehen werden, die diesen Weg dann als Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.04.2013, V 702 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1035 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 336 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1155 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 267 Antrag vom 15.05.2021, OF 56/6 Auskunftsersuchen vom 01.06.2021, V 23 Aktenzeichen: 32 1
Unterliederbach: Fußgängerüberweg Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 56/6 Betreff: Unterliederbach: Fußgängerüberweg Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße Vorgang: V 702/13 OBR 6; ST 1035/13; OM 4650/15 OBR 6; ST 267/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat erneut wegen dem o.g. Überweg anzufragen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 267, wurde eine Querung unter anderem mit der Begründung abgelehnt, auf Höhe Hermann-Waibel-Allee würde relativ zeitnah eine Ampel errichtet. Statt dieser Ampel gibt es bisher aber nur einen Fußgängerüberweg. Begründung: Hier die immer noch gültige Begründung laut Antrag V 702/13, 18.10.21015: Aufgrund der neu entstandenen Wegeverbindung über die neu gebaute Brücke über den Liederbach im Bereich der Idarwaldstraße und der Pfälzer Straße ist es sinnvoll, hier eine Querungshilfe einzurichten, zumal in die in Fertigstellung befindliche Wohnbebauung viele junge Familien mit Kindern einziehen werden, die diesen Weg dann als Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule nutzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.04.2013, V 702 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1035 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4650 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 267 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 23 2021 Die Vorlage OF 56/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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