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Reflexion

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Oeder Weg 30 soll als Einkaufsstraße mit Einzelhandelsgeschäften erhalten bleiben - welche Einflussmöglichkeiten hat die Stadt?

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2023, OF 546/3 Betreff: Oeder Weg 30 soll als Einkaufsstraße mit Einzelhandelsgeschäften erhalten bleiben - welche Einflussmöglichkeiten hat die Stadt? Im unteren Oeder Weg wurden und werden immer wieder Läden von Einzelhändlern aufgegeben und in Gastronomiebetriebe umgewandelt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, Welche Einflussmöglichkeiten hat der Magistrat bei der Umwidmung von Einzelhandelsflächen in Gastronomiebetriebe? Welche Auflagen müssen Gastronomiebetriebe erfüllen? Kann neuen Gastronomiebetrieben die Verpflichtung auferlegt werden ihre Toiletten gernell auch für Nicht-Gäste zu öffnen? (Konzept "Freundliche Toilette") Wie werden Gastronomiebetriebe an der erforderlichen höheren Straßenreinigungsfrequenz und den dadurch entstehenden höheren Kosten beteiligt? Können die Öffnungszeiten für die Außengastronomieflächen begrenzt werden? Können Gastronomiebetriebe verpflichtet werden Ihre Außenbestuhlung nachts abzubauen/einzuräumen wie in anderen Städten üblich? Begründung: Die Umwandlung von Einzelhandelsflächen in Gastronomiebetriebe in der Massivität wie insbes. am unteren Oeder Weg stellt für die Anwohnenden eine extreme Belastung dar. Der Einzelhandel kann im Wettbewerb um die Flächen nicht standhalten, zusätzlich zu den sonstigen Problemen mit der die Branche kämpft. Immer mehr Einzelhändler verlassen den Oeder Weg. Diese Entwicklung sehen viele Bürgerinnen und Bürger mit großer Sorge. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.09.2023, OF 564/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 546/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4514 2023 1. Die Vorlage OF 546/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 564/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 546/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)

Nutzungsänderung von Gewerbeflächen in der unteren Berger Straße und dem Oeder Weg verhindern

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2023, OF 564/3 Betreff: Nutzungsänderung von Gewerbeflächen in der unteren Berger Straße und dem Oeder Weg verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob bei Aufgabe eines Geschäftes (Einzelhändler oder Dienstleister) auf der unteren Berger Straße und dem Oeder Weg die Umwandlung der Gewerbefläche in einen Gastronomiebetrieb verhindert oder eingeschränkt werden kann. Begründung: Durch die hohen Mietkosten verdrängen auf der unteren Berger Straße und dem Oeder Weg Gastronomiebetriebe mehr und mehr Einzelhändler*innen und Dienstleister*innen. Die Nahversorgung der Bevölkerung in der Umgebung beider Straßen wird dadurch sehr eingeschränkt. Darüber hinaus erhöht die hohe Zahl der Gastronomiebetriebe den Lärmpegel, insbesondere abends, erheblich, was bereits zu vielen Beschwerden geführt hat. Durch eine Einschränkung von Nutzungsänderungen könnte diesem Trend entgegen gewirkt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.06.2023, OF 546/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4514 2023 1. Die Vorlage OF 546/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 564/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4