Reflexion
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Vorstellung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges entlang der L 3019 zwischen der Kreuzung Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station „Kalbach“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5453 entstanden aus Vorlage: OF 514/12 vom 05.04.2024 Betreff: Vorstellung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges entlang der L 3019 zwischen der Kreuzung Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station "Kalbach" Vorgang: V 1864/20 OBR 12; OM 4311/23 OBR 12; ST 2399/23 Am 03.04.2024 wurde in einer Onlineveranstaltung vonseiten Hessen Mobil, einem Planungsbüro und Vertretern des Radfahrbüros der Stadt Frankfurt am Main erstmalig den Ortsbeiräten 10 und 12 eine sechsjährige Planung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges vorgestellt, die nun bereits im Monat Mai umgesetzt werden soll. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die vonseiten der anwesenden Ortsbeiräte angemerkten Kritikpunkte, bessere Sicherung der U-Bahn-Schranken, kein Wegfall des Zebrastreifens, Berücksichtigung eines möglichen seit vier Jahren in diesem Bereich geplanten Schulneubaus (V 1864), eine Lichtsignalanlage an der Kreuzung Am Zedernholz/Kalbacher Hauptstraße/Bonifatiusstraße, Umbau zur barrierefreien Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Am Martinszehnten (ST 2399 vom 04.12.2023) noch umsetzbar sind; 2. wie er künftig an den Ortsbeiräten vorbei jahrelange interne Planungen verhindert; 3. wie er zeitnah aktuell die Öffentlichkeit sowie die beiden beteiligten Ortsbeiräte noch über die Pläne in einer Veranstaltung informieren kann und 4. welche Projekte möglicherweise noch in der Planung sind. Begründung: Eine Maßnahme, die einen großen Eingriff in bestehendes Grün durch die bereits teilweise Abholzung von vielen Bäumen und darüber hinaus finanzielle Mittel von einer Million Euro benötigt, kann nicht ohne Beteiligung der Orts- und Sachkenntnis von zwei beteiligten Ortsbeiräten ohne Einbeziehung der Öffentlichkeit am grünen Tisch geplant und womöglich noch umgesetzt werden. Dies ist insbesondere verwunderlich, da es für sämtliche Ortsbeiräte im Frankfurter Norden am 25.01.2024 eine Informationsveranstaltung zu den Radverkehrsprojekten im Radfahrbüro gab. Dieses Projekt war nicht Gegenstand des Termins. Daher ist nunmehr alles daran zu setzen, dies evtl. noch zu verhindern, zumindest auf jeden Fall künftig zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.11.2020, V 1864 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4311 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2399 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1830 Antrag vom 09.01.2025, OF 575/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-30
Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2025, OF 575/12 Betreff: Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee Vorgang: OM 5453/24 OBR 12; ST 1830/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Rahmen seiner Zuständigkeiten, insbesondere mit dem Radfahrbüro, eine frühzeitige Einbeziehung der zuständigen Ortsbeiräte zu erreichen, um direkt Einfluss in die Planungen auf Hessen Mobil als Baulastträger für die Radwegverbindungen an den Landesstraßen zu nehmen. Begründung: Der in großen Teilen schon fertig gestellte Zweirichtungsrad- und Gehweg entlang der L 3019 zwischen "Am Martinszehnten" und der U-Bahn sTation Kalbach zeigte, dass bei einer späten Vorstellung (4 Wochen vor Baubeginn in einer Videokonferenz) des Projektes ließ den Wünschen und berechtigten Anliegen der Ortsbeiräte Zeit und planungsstandsbedingt keine Umsetzung mehr zu. Die Zuständigkeit und Mitwirkung der Ortsbeiräte mit ihrer Sachkompetenz und Ortskenntnis sollen in Zukunft bei solchen Maßnahmen gewährt und berücksichtigt werden. Hierzu wird insbesondere auf die ST 1830 vom 28.10.2024 Ziffer 4. verwiesen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5453 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1830 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6422 2025 Die Vorlage OF 575/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Ortsbeiräte" die Worte "zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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