Reflexion
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Schulweg Johann-Hinrich-Wichern-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1498 entstanden aus Vorlage: OF 188/9 vom 19.01.2022 Betreff: Schulweg Johann-Hinrich-Wichern-Schule Bei dem Ortstermin am 03.12.2021 an der Johann Hinrich-Wichern-Schule wurde deutlich, dass durch die künftige Beförderung der Schülerinnen und Schüler durch Taxen statt durch Schulbusse ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im Bereich des Schulhofes und des Fahrradwegs F 8 entsteht. Um den Verkehr zu regeln, ist die Idee entstanden, den abgehenden Verkehr durch die Anne-Frank-Straße abzuleiten und die vorhandene Absperrung zu entfernen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE) sagten zu, diese Lösung des Problems entsprechend zu prüfen und die Durchfahrt für Pkw zuerst als Probephase von sechs Monaten zu ermöglichen. Mittlerweile liegt dem Ortsbeirat ein entsprechender Vorschlag vor. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es derzeit kaum eine andere Möglichkeit gibt als die Öffnung der Sperre. Dennoch sieht er ein großes Gefahrenpotenzial für und durch zügig vorbeifahrende Radfahrerinnen und Radfahrer, insbesondere da dieses eine bereits etablierte und vielgenutzte Verbindungsstrecke zur Innenstadt ist und Radfahrerinnen und Radfahrer an dieser Stelle bisher nicht mit Pkw-Verkehr rechnen mussten. Ferner soll die Einbahnstraßenregelung so angepasst werden, dass der Parkverkehr der Nußzeil 57 bis 79 sowie Anne-Frank-Straße 97 nicht an der Schule vorbei mit großen Umwegen und Verkehrsbelastung umgeleitet werden muss. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, das nach dem Schulwegsicherungstermin an der Johann-Hinrich-Wichern-Schule vorgelegte Protokoll mit folgenden Änderungen umzusetzen: 1. Die Einbahnstraße wird nur für Schulbusse und Taxen freigegeben. 2. Die Einbahnstraßenregelung im Victor-Gollancz-Weg beginnt erst nach der Zufahrt zu den Parkplätzen der Häuser Nußzeil 57 bis 79 sowie in der Anne-Frank-Straße ab Haus 97. 3. In beiden Richtungen des Radweges wird durch Beschilderung auf die kommende Gefahrenstelle hingewiesen. 4. Vor der Abbiegung des Victor-Gollancz-Weges nach rechts gilt Tempo 20, in dem neu freigegebenen Verbindungstück zur Anne-Frank-Straße Tempo 10. 5. Vor dem Schulhof der Wichernschule wird durch geeignete Maßnahmen dafür gesorgt, dass die Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Autofahrerinnen und Autofahrer zur erhöhten Aufmerksamkeit motiviert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1009 Antrag vom 19.01.2023, OF 442/9 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3391 Antrag vom 01.09.2023, OF 578/9 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2023, OM 4420 Aktenzeichen: 32 1
Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner nach Öffnung der Verbindung VictorGollanczWeg/AnneFrankStraße für Pkws
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3988 entstanden aus Vorlage: OF 542/9 vom 22.05.2023 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner nach Öffnung der Verbindung Victor-Gollancz-Weg/Anne-Frank-Straße für Pkws Nach der Öffnung des Victor-Gollancz-Wegs zur Anne-Frank-Straße für Pkws, die durch das erhöhte Taxiaufkommen zur Schülerbeförderung der Johann-Hinrich-Wichern-Schule notwendig wurde, kommt es jetzt leider auch zu einer vermehrten Nutzung der Strecke durch den privaten Autoverkehr. Im Bereich der Anne-Frank-Straße 81 bis 89 grenzen die Grundstücke ohne Bürgersteig direkt an die Straße. Anwohnerinnen und Anwohner berichten von gefährlichen Situationen für Kinder durch den Autoverkehr. Einer vom Ortsbeirat geforderten Geschwindigkeitsbeschränkung und Durchfahrtserlaubnis nur für Schultaxen konnte nicht entsprochen werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf dem Teilabschnitt der Anne-Frank-Straße einen verkehrsberuhigten Bereich mit dem Verkehrszeichen 325.1 einzurichten, der den Durchgangsverkehr erlaubt, jedoch Autofahrerinnen und Autofahrer veranlasst, besonders vorsichtig zu fahren, um das Unfallrisiko zu minimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1789 Antrag vom 01.09.2023, OF 578/9 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2023, OM 4420 Aktenzeichen: 32-1
Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner nach Öffnung der Verbindung Victor Gollancz Weg/Anne Frank Straße für Pkws
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1789 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner nach Öffnung der Verbindung Victor Gollancz Weg/Anne Frank Straße für Pkws Voraussetzung für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs ist, dass die Straße nur von sehr geringem Verkehr frequentiert wird und über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügt. Dies muss sich auch in der baulichen Gestaltung wiederspiegeln, in der Regel ist dies ein niveaugleicher Ausbau. Durch die vom Ortsbeirat mit OM 1498 vom 20.01.2022 angeregte Öffnung des Victor-Golancz-Weg erfüllt das hier gegenständliche Straßenstück die Funktion einer abfließenden Erschließungsstraße. So ist die Fahrbahn baulich eindeutig vom einseitigen Gehweg getrennt und die Verkehrsfläche damit nicht wie vorgegeben niveaugleich ausgebaut. Daher liegen die verkehrlichen wie auch die baulichen Voraussetzungen zur Anordnung des Verkehrszeichens 325 Straßenverkehrs-Ordnung "Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs" nicht vor. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht der Verkehrsberuhigung dient. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3988 Antrag vom 01.09.2023, OF 578/9 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2023, OM 4420
Schließung der Verbindung Victor-Gollancz-Weg/Anne-Frank-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2023, OF 578/9 Betreff: Schließung der Verbindung Victor-Gollancz-Weg/Anne-Frank-Straße Vorgang: OM 1498/22 OBR 9; ST 1009/22; OM 3988/23 OBR 9; ST 1789/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die auf Anregung des Ortsbeirats vom 20.01.2022 (OM 1498) hin erfolgte Öffnung des Victor-Gollancz-Wegs wieder aufzuheben. Begründung: Die Öffnung sollte versuchsweise erfolgen, um den Taxi-Verkehr zur Johann-Hinrich-Wichern-Schule (JHW-S) besser abfließen zu lassen und so Gefährdungen von Schulkindern auf dem Schulhof der JHW-S zu vermeiden. Wie sich herausgestellt hat, führt die Öffnung zur Gefährdung der Anwohner, die den rückwärtigen Ausgang ihrer Grundstücke nicht mehr gefahrlos nutzen können. Da der Magistrat unter weder bereit ist, einen verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen (s. ST 1789) noch mutmaßlich dafür erforderliche Umbauarbeiten vorzunehmen, bleibt keine andere Möglichkeit, als den Versuch zu beenden und den Durchgang wieder zu verschließen. Die Gefährdung der Schulkinder auf dem Schulhof der JHW-S ist deshalb auf anderem Weg zu lösen, z.B. durch Rückkehr zur Andienung mit Bussen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1498 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1009 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3988 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1789 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4420 2023 Die Vorlage OF 578/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, die auf Anregung des Ortsbeirates vom 20.01.2022, OM 1498, hin erfolgte Öffnung des Victor-Gollancz-Wegs auf den Zeitraum von 7:00 Uhr bis 10:00 Uhr zu beschränken." Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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