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Reflexion

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Verkehrssicherheit in der Niederurseler Landstraße wiederherstellen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3415 entstanden aus Vorlage: OF 501/8 vom 22.08.2014 Betreff: Verkehrssicherheit in der Niederurseler Landstraße wiederherstellen Der Magistrat wird beauftragt, die Einbahnstraßenregelung in der Niederurseler Landstraße zwischen den Häusern 156 und 160 zu verdeutlichen. Beispielsweise könnte dies durch ein Piktogramm des Zeichens 214-10 (vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus und links) auf der Fahrbahn und gegebenenfalls b auliche Veränderungen erfolgen. Das derzeit dort befindliche Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt) scheint nicht ausreichend zu sein und wird offensichtlich regelmäßig übersehen. Begründung: Schilderungen von Anwohnern und eigene Wahrnehmung zeigen auf, dass der betreffende Teilabschnitt der Niederurseler Landstraße mehrfach täglich entgegen der Fahrtrichtung befahren wird. Überwiegend handelt es sich um Fahrzeuge mit ortsfremden Kennzeichen. Das vorhandene Verbotszeichen wird augenscheinlich von diesen übersehen. Dies wird sicherlich auch dadurch begünstigt, dass der Straßenverlauf die Möglichkeit der Einfahrt suggeriert und die Einbahnstraßenregelung erst vor einigen Jahren verändert wurde. Da die Straße in Form einer S-Kurve verläuft, sind Falschfahrer erst sehr spät wahrnehmbar und stellen eine Gefahr dar. (Quelle: Amtlicher Stadtplan der Stadt Frankfurt am Main) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 477 Antrag vom 04.04.2015, OF 585/8 Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4093 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 12.03.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4