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Reflexion

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Parkraum-Bewirtschaftungskonzept überarbeiten

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 377 Betreff: Parkraum-Bewirtschaftungskonzept überarbeiten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.04.2018, § 2600 Anlage 5 - E 18/18 CDU/SPD/GRÜNE, B 143/22 - Der Magistrat hat ein Parkraumbewirtschaftungskonzept für den öffentlichen Parkraum an S-Bahnstationen mit gutem Flughafenanschluss erarbeitet. Ziel des Konzeptes ist, im Umfeld der Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Stationen, für die ein Handlungsbedarf festgestellt wird, den Parkraum derart zu bewirtschaften, dass das Parken für Flugreisende und sonstigen Langzeitparkvorgängen unattraktiv wird. Grundsätzlich ist das Parken von (zugelassenen) Pkw über mehrere Tage oder gar Wochen im öffentlichen Straßenraum durch den Gemeingebrauch der Straße abgedeckt und insofern rechtlich nicht zu beanstanden. Nur bei einem nachgewiesenen hohen Parkdruck kommen gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen in Betracht, wobei nicht zwischen flughafenbezogenen und anderen Langzeitparkvorgängen unterschieden wird. Vor diesem Hintergrund wurde daher für das Parkraumbewirtschaftungskonzept festgelegt, dass alle Parkvorgänge, die über mehr als zwei aufeinanderfolgende Nächte dauern und nicht dem Bewohnerparken zugeordnet werden können, als unerwünschte Langzeitparkvorgänge definiert werden. Das Konzept sieht hierfür Erhebungskonzepte vor, mit denen die notwendigen Datengrundlagen bezüglich des im Wesentlichen durch Langzeitparker:innen hervorgerufenen Parkdrucks geschaffen werden können. Eine Höchstparkdauer von zum Beispiel 36 Stunden oder 48 Stunden kann nur über eine monetäre Bewirtschaftung - im Wohnumfeld vorzugsweise in Kombination mit einer Bewohnerparkregelung - vorgegeben werden. Über die anfallenden Parkgebühren verliert der öffentliche Straßenraum an günstig zum Flughafen gelegenen S-Bahnstationen dann seine Attraktivität gegenüber kostenpflichtigen originär flughafen-bezogenen Parkraumangeboten. Damit ist für die relevanten SPNV-Stationen das Bewirtschaftungsmodell ins Auge zu fassen, welches momentan mit der Umstellung der bestehenden Bewohnerparkzonen auf das bewirtschaftete Bewohnerparken bereits flächenhaft Anwendung findet. Der Zeitplan hierfür sieht vor, zunächst die bestehenden 37 Bewohnerparkgebiete auf das bewirtschaftete Bewohnerparken umzustellen. Danach wird das bewirtschaftete Bewohnerparken in circa 20 weiteren Zonen, die bisher von den Ortsbeiräten gefordert, aber wegen Mangel an Überwachungskräften vom Magistrat nicht eingerichtet werden konnten, entsprechend der Ressourcenverfügbarkeit eingeführt. Es dient zur Kenntnis, dass von der StVO die Einrichtung der Zonen an den Nachweis des Parkdrucks sowie an bestimmte Formen der Bürgerbeteiligung geknüpft ist, sodass ein erheblicher Zeitaufwand an die Einführung gestellt werden muss. Sollten darüber hinaus noch weitere Bereiche bestehen, in denen der Verdacht auf Parkplatzkonkurrenz durch langzeitparkende Flugreisende besteht, kann dies zu gegebener Zeit über das vorliegende Erhebungskonzept verifiziert und gegebenenfalls durch entsprechende Bewirtschaftung unterbunden werden. Es ist davon auszugehen, dass sich dann auch die Situation im Flugverkehr soweit normalisiert hat, dass eine Anwendung des Erhebungskonzeptes zuverlässige Daten liefert. Für reguläre Park-and-Ride (P+R) -Angebote, die nicht als öffentlicher Straßenraum gewidmet sind, bestehen erweiterte Handlungsmöglichkeiten. So können Betreiber:innen beispielsweise über eine Nutzungsordnung eine Höchstparkdauer von 48 Stunden oder 72 Stunden vorgeben. Auch können progressive Tarife von zum Beispiel 2 EUR am ersten Tag (entsprechend üblicher P+R-Tarife) über 8 EUR am zweiten Tag und jeweils 15 EUR an allen folgenden Tagen die zweckentfremdende Nutzung unattraktiv machen. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.11.2022, OF 595/5 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.03.2018, E 18 Bericht des Magistrats vom 04.04.2022, B 143 Auskunftsersuchen vom 25.11.2022, V 550 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 5, 6 Versandpaket: 05.10.2022 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 377 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Die Vorlage B 377 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 377 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 550 2022 1. Die Vorlage B 377 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 595/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2458, 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 07.11.2022 Aktenzeichen: 32 1

Auskunftsersuchen zur B 377

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2022, OF 595/5 Betreff: Auskunftsersuchen zur B 377 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um Auskunft, 1. welche S-Bahnstationen als mit gutem Flughafenanschluss definiert sind? 2. welche der 37 Bewohnerparkgebiete hierbei den Ortsbezirk 5 und welche insbesondere den Stadtteil Niederrad betreffen? 3. zu wann die angesprochenen 37 Bewohnerparkgebiete an das bewirtschaftete Bewohnerparken umgestellt werden sollen? 4. welches die weiteren 20 Zonen sind? 5. zu wann mit deren Umstellung an das bewirtschaftete Bewohnerparken zu rechnen ist? Begründung: In der B 377 geht es erfreulicherweise um die Parkraumbewirtschaftung an S-Bahnstationen mit gutem Flughafenanschluss. Leider lässt sich daraus nicht erkennen, was die Überarbeitung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes konkret für den Ortsbezirk 5 bedeutet. Auch eine zeitliche Einordnung ist nicht ersichtlich. Daher hat der Ortsbeirat 5 die oben gestellten Fragen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 377 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 550 2022 1. Die Vorlage B 377 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 595/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4