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Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 18 Betreff: Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2019, § 3617 (M 240) 1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem als Anlage beigefügten "Leitfaden für Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung in Frankfurt am Main" zu. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Leitfaden durch eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe bestehend aus dem Grünflächenamt, dem Stadtplanungsamt, der Stadtentwässerung, dem Amt für Straßenbau und Erschließung und dem Umweltamt erarbeitet wurde. 3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass dem Leitfaden drei Leitziele zu Grunde liegen. Diese stellen den Menschen, das Stadtklima und die Ökologie in der dicht bebauten Stadt in den Vordergrund. 4. Der Magistrat wird beauftragt, bei künftigen Planungen die im Leitfaden beschriebenen Maßnahmen anzuwenden. Diese sind den Stellschrauben: Städtebauliche Struktur, Oberflächen und Materialien, Wassermanagement und Integration von Wasser, Spürbares Stadtgrün und Artenvielfalt sowie Beschattung, Beleuchtung und Mobiliar zugeordnet. 5. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, auch für die klimaangepasste Umgestaltung von vorhandenen Plätzen nach den Kriterien des Leitfadens vorzugehen und Plätze mit hohem Handlungsbedarf zu identifizieren. Eine Liste mit mindestens 10 und nicht mehr als 20 Plätzen mit hohem Handlungsbedarf ist innerhalb von 12 Monaten zu erarbeiten. Diese Liste ist mit den bereits in der Planung befindlichen Plätzen abzugleichen. Der Magistrat berichtet jährlich unaufgefordert über die in der Liste genannten Plätze (Projekte). Aus dem Bericht sollen zusätzlich folgende Angaben hervorgehen: a) Zeitfenster, bis wann die einzelnen Projekte umgesetzt werden bzw. abgeschlossen sind; b) Innerhalb der Projekte sind Meilensteine zu definieren; c) Kostenübersichten zur Umsetzung der einzelnen Projekte, mit Ermittlung von möglichen Folgekosten zu den einzelnen Projekten. 6. Es wird zugestimmt, dass die Erstellung einer feststehenden Prioritätenliste zur nachträglichen Begrünung aller Plätze gemäß M 240 Ziffer V, § 3617 vom 31.01.2019 nicht weiterverfolgt wird. (ersatzlos gestrichen - siehe Anlage) 7. Es wird zugestimmt, dass die Festlegung der Prioritäten in folgenden 6 Schritten erfolgt: Mesoklimatische Einordnung, Auswertung der Vulnerabilitätskarte, Bewertung anhand der Starkregengefahrenkarten, Versorgung des Quartiers mit Freiräumen, Mikroklimatische Einordnung, Bewertung verkehrsfunktionaler Defizite. 8. Für die Neu- bzw. Umgestaltung von Plätzen mit hohem Handlungsbedarf hinsichtlich einer Klimaanpassung sind für die konkreten Maßnahmen jeweils Beschlüsse gemäß den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften herbeizuführen. Die Maßnahmen sind im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Budgets, überwiegend aus den Klimaprogrammen, zu finanzieren." 9. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, nach spätestens 24 Monaten eine Überarbeitung des Leitfadens vorzulegen. In der überarbeiteten Fassung des Leitfadens muss eine Darlegung und grafische Darstellung des Planungs- und Umsetzungsprozesses enthalten sein. Anlage _Korrektur (ca. 382 KB) Anlage _Leitfaden_Stadtplatzgestaltung (ca. 2,4 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.04.2023, OF 715/5 Antrag vom 14.05.2023, OF 789/5 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.12.2018, M 240 Antrag vom 03.04.2023, OF 420/11 Etatanregung vom 24.04.2023, EA 29 Anregung vom 16.06.2023, OA 368 Antrag vom 18.06.2023, OF 480/11 Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4162 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4442 Antrag vom 23.11.2023, OF 533/11 Anregung vom 27.11.2023, OA 415 Antrag vom 12.03.2024, OF 598/11 Etatanregung vom 15.04.2024, EA 23 Antrag vom 04.05.2024, OF 624/11 Anregung vom 27.05.2024, OA 464 Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1035 Auskunftsersuchen vom 04.11.2024, V 1046 Antrag vom 12.01.2025, OF 894/9 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6397 Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 309 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 15.02.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage M 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Die Vorlage M 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 14 am 13.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 18 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 18 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 18 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung) 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 18 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung farbechte/LINKE und BFF 19. Sitzung des OBR 4 am 14.03.2023, TO II, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 18 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO II, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 18 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) 16. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.03.2023, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 18 wird unter Berücksichtigung des Schreibens des Hauptamtes und Stadtmarketing vom 20.02.2023 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); LINKE. und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 19. Sitzung des OBR 12 am 17.03.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 18 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 18 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 18 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 19. Sitzung des OBR 13 am 21.03.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 18 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 18 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 18 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen LINKE. (= Ablehnung) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Fraktionen ihre Voten zur Vorlage M 18 im Haupt- und Finanzausschuss bekannt geben. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO II, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 18 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 18 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 18 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: a) Die Vorlage M 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.03.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 18 wird unter Berücksichtigung des Schreibens des Hauptamtes und Stadtmarketing vom 20.02.2023 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.03.2023, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 18 wird unter Berücksichtigung des Schreibens des Hauptamtes und Stadtmarketing vom 20.02.2023 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage M 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 715/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 368 2023 1. Der Vorlage M 18 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 368 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 715/5 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 789/5 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3120, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2023 Aktenzeichen: 79 0
Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes bei vordringlicher Anbringung von Beschattungselementen, Entsiegelung und Begrünung
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 24.04.2023, EA 29 entstanden aus Vorlage: OF 450/11 vom 24.04.2023 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes bei vordringlicher Anbringung von Beschattungselementen, Entsiegelung und Begrünung Vorgang: EA 7/22 OBR 11; M 18/23; B 149/23; ST 819/23 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 46 vom 24.03.2023, Entwurf Haushalt 2023 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2023 - 2026. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Für die Planung und den Bau geeigneter Beschattungselemente, z. B. einer vom Magistrat vorgeschlagenen Pergola auf dem Atzelbergplatz, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 eingestellt. Planung und Realisierung sind in enger Zusammenarbeit mit den Akteuren des Stadtteils bzw. des Quartiers (Anwohner, Kinder- und Jugendzentrum Seckbach, Quartiersmanagement etc.) und dem Ortsbeirat 11 durchzuführen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. 2. Mittelfristig wird der Atzelbergplatz in die Liste mit hohem Handlungsbedarf bzgl. klimaangepasster Umgestaltung von vorhandenen Plätzen aufgenommen. Der Leitfaden zu dieser Umgestaltung ist im Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 18, beschrieben. Begründung: Der Atzelbergplatz ist überwiegend ein kahler mit Beton gestalteter Platz ohne ausreichende Beschattung. An heißen Tagen ist deshalb die Aufenthaltsqualität sehr stark gemindert bzw. unmöglich. Gemäß Vortrag des Magistrats, M 18, Punkte 4 und 5, ist der Leitfaden "Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung" bei neu anzulegenden Plätzen sowie bei der Umgestaltung vorhandener Plätze anzuwenden. In dem Leitfaden wird angeregt, dass unter anderem Beschattungsanlagen zum Einsatz kommen sollen, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Im Hinblick auf die Klimaerwärmung und zur Erreichung der selbst gesetzten Klimaziele, sollte die Stadt Frankfurt Maßnahmen ergreifen und Schatten spendende Elemente, die Anpflanzung von Bäumen sowie eine Flächenentsiegelung mit oberster Priorität angehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 7 Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 18 Bericht des Magistrats vom 24.03.2023, B 149 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 819 Antrag vom 18.06.2023, OF 480/11 Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4162 Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 414 Antrag vom 23.11.2023, OF 533/11 Anregung vom 27.11.2023, OA 415 Antrag vom 12.03.2024, OF 598/11 Etatanregung vom 15.04.2024, EA 23 Antrag vom 04.05.2024, OF 624/11 Anregung vom 27.05.2024, OA 464 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 15.05.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 55 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Ziffer 1. der Vorlage EA 29 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Die Ziffer 2. der Vorlage EA 29 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes bei vordringlicher Anbringung von Beschattungselementen, Entsiegelung und Begrünung
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 414 Betreff: Klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes bei vordringlicher Anbringung von Beschattungselementen, Entsiegelung und Begrünung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.07.2023, § 3563 - EA 29/23 OBR 11 - Der ‚Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung in Frankfurt am Main' wurde Anfang 2023 beschlossen. Im Rahmen einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe, unter Leitung des Grünflächenamtes, wird auf Basis dieses Leitfadens eine Prioritätenliste erstellt, welche mindestens 10 Stadtplätze mit dringendem Handlungsbedarf, hinsichtlich einer klimaangepassten Umgestaltung, benennt. Auch der Atzelbergplatz wird in diesem Rahmen geprüft. Diese faktenbasierte Prioritätenliste wird den Stadtverordneten vorgelegt werden. Für die jeweiligen Platzumwandlungen werden zu gegebener Zeit Bau- und Finanzierungsvorlagen erstellt. In den laufenden Haushaltsberatungen können diese Projekte noch nicht konkret berücksichtigt werden. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 27.11.2023, OA 415 Antrag vom 23.11.2023, OF 533/11 dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 29 Antrag vom 23.11.2023, OF 533/11 Antrag vom 12.03.2024, OF 598/11 Etatanregung vom 15.04.2024, EA 23 Antrag vom 04.05.2024, OF 624/11 Anregung vom 27.05.2024, OA 464 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 25.10.2023 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 415 2023 1. Die Vorlage B 414 dient unter Hinweis auf OA 415 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 533/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 23. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.01.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 415 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 24. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 415 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); AfD (= Enthaltung) 25. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 07.03.2024, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 415 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 414 = Kenntnis, OA 415 = Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024, TO II, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 415 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4569, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2024
Klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes bei vordringlicher Anbringung von Beschattungselementen, Entsiegelung und Begrünung Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 414
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.11.2023, OA 415 entstanden aus Vorlage: OF 533/11 vom 23.11.2023 Betreff: Klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes bei vordringlicher Anbringung von Beschattungselementen, Entsiegelung und Begrünung Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 414 Vorgang: M 18/23; EA 29/23; OM 4162/23 OBR 11; ST 2041/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Atzelbergplatz an dritter Stelle in die Prioritätenliste der Klimaangepassten Stadtplatzgestaltung aufzunehmen. Begründung: Die Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen hat am 06.07.2023 im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz zugesagt, den Atzelbergplatz an dritter Stelle, hinter dem Paul-Arnsberg-Platz und dem Riedbergplatz, in die Prioritätenliste der Klimaangepassten Stadtplatzgestaltung aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 414 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 18 Etatanregung vom 24.04.2023, EA 29 Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4162 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2041 Antrag vom 12.03.2024, OF 598/11 Etatanregung vom 15.04.2024, EA 23 Antrag vom 04.05.2024, OF 624/11 Anregung vom 27.05.2024, OA 464 Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 243 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 57 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.01.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 415 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 24. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 415 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); AfD (= Enthaltung) 25. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 07.03.2024, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 415 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 414 = Kenntnis, OA 415 = Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024, TO II, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 415 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4569, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2024 Aktenzeichen: 79-3
Entwurf Doppelhaushalt 2024/2025 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 21 Betreff: Entwurf Doppelhaushalt 2024/2025 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027 Vorgang: Etatanträge und Etatanregungen: E 1 bis E 486 NR 977 (zu E 246) EA 1 bis EA 190 OA 464 Zu den Etatberatungen zurückgestellte Vorlagen: NR 815/23, NR 845, NR 917, OA 395/23, K 138 Ausschusssitzungen zur 2. Lesung vom 24.06.2024 bis 09.07.2024 Am 09.07.2024 fand die Abschlussbesprechung zum Etat 2024/2025 im Haupt- und Finanzausschuss statt. Der Ausschussbericht als Grundlage für die 3. Lesung wurde dem Plenum schriftlich unterbreitet. I. Antrag 1. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den in der Anlage 1 beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 zu beraten, die Haushaltssatzung zu erlassen und die ergänzenden Beschlüsse zu fassen. Es dient zur Kenntnis, dass die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer mit einer separaten Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatzsatzung) im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main ohne Befristung der Geltungsdauer der Hebesätze von der Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013, § 3632, beschlossen wurden. Die dort genannten Hebesätze liegen dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2024/2025 zu Grunde. § 5 der im Entwurf vorgelegten Haushaltssatzung weist diese Hebesätze nachrichtlich aus. 2. Die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV) zum Doppelhaushalt 2024/2025 werden unter den Ziffern 3.1, 4.1 und 4.2 der ABV aktualisiert und gemäß der Anlagen 2 und 2a beschlossen. Anderweitige Verfahrensregelungen werden ungültig. 3. Aufgrund des § 115 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 a) der Zusatzversorgungskasse Pflicht gemäß Anlage 3a, b) der Zusatzversorgungskasse freiwillig gemäß Anlage 3b. Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am ... beschlossene Stellenplan. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main sinngemäß. 4. Gemäß § 115 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) stellt die Stadtverordnetenversammlung die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 gemäß Anlagen 4 bis 7 fest. 5. Der Wirtschaftsplan und Feststellungsvermerk des Eigenbetriebs Kita Frankfurt sowie der Städtische Kliniken Frankfurt am Main - Höchst werden nicht in dieser Beschlussvorlage behandelt. Die jeweils zuständigen Dezernate sowie der Eigenbetrieb Kita Frankfurt und Städtische Kliniken Frankfurt am Main - Höchst sind aufgefordert, den Wirtschaftsplan und Feststellungsvermerk angepasst auf die Veranschlagungen im Haushaltsentwurf 2024/2025 der Stadtverordnetenversammlung in einer gesonderten Vorlage bis zur Beschlussfassung über den Doppelhaushalt 2024/2025 vorzulegen. 6. Die Finanzplanungen der Sondervermögen und die ihnen zu Grunde liegenden Investitionsprogramme werden beschlossen. 7. Die nach § 101 HGO für den Zeitraum 2024-2027 vorgelegte mittelfristige Finanzplanung dient zur Kenntnis. Sie ist den künftigen mittelfristigen Finanzplanungen und den Haushaltsplänen des Finanzplanungszeitraums zu Grunde zu legen. 8. Das vorgelegte Investitionsprogramm 2024-2027, das die investiven Maßnahmen enthält, die im Finanzplanungszeitraum voraussichtlich kassenwirksam werden und deren planerische Finanzierung in den vorgelegten Gesamtfinanzhaushalt eingeflossen sind, wird beschlossen. Der Stadtverordnetenversammlung dient zur Kenntnis, dass die Annahmen über den Geldabfluss, die zeitliche Abwicklung des Investitionsprogramms neben der Erfüllung der technischen Voraussetzungen und Bedingungen unter den Prämissen erfolgen, dass Þ bei von Bund, Land und sonstigen Dritten mitfinanzierten Projekten der rechtzeitige und vollständige Eingang der nach Art und Umfang veranschlagten Leistung gesichert werden kann, Þ einschränkende Begrenzungen der Kreditaufnahmen im Investitionszeitraum bis 2027 nicht erfolgen, Þ in den jeweiligen Haushaltsjahren ausreichende haushaltsrechtliche Ermächtigungen für die Kreditaufnahmen zur Verfügung stehen, Þ das erforderliche Fremdkapital zu beschaffen ist und Þ die Folgekosten aus den Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen die in derFinanzplanung festgelegten Begrenzungen grundsätzlich einhalten. 9. Es dient zur Kenntnis, dass zur vollständigen Finanzierung der in der Finanzplanung ausge-wiesenen Investitionsbedarfe eine Kreditaufnahme in Höhe von (kumuliert) 2,84 Mrd. € (Nettoneuverschuldung kumuliert 1,95 Mrd. €) und damit ein Anstieg des Schuldenstands bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf 5,06 Mrd. € erforderlich wäre. Die Kreditermächtigung zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 895,00 Mio. €, für das Haushaltsjahr 2025 auf 840,00 Mio. € festgesetzt. Zur Liquiditätssteuerung und zur Einschränkung der planerischen Nettoneuverschuldung im Haushaltsvollzug des Jahres 2024 stehen die im Investitionsprogramm geplanten Maßnahmen ab einem Schwellenwert von 100 T€ unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung durch den Magistrat. 10. Die geplanten Jahresergebnisse dienen wie folgt zur Kenntnis: Ergebnishaushalt 2024 Fehlbetrag von - 20,33 Mio. €, Ergebnishaushalt 2025 Fehlbetrag von - 7,51 Mio. €, Ergebnishaushalt 2026 Überschuss von + 37,11 Mio. € und Ergebnishaushalt 2027 Überschuss von + 73,73 Mio. €. Im Finanzplanungszeitraum ist damit 2024-2027 ein kumulierter Überschuss in Höhe von +83,00 Mio. € planerisch abgebildet. Hierin sind die Zuführungen zu den zweckgebundenen Rücklagen der Gebührenhaushalte und der unselbstständigen Stiftungen bereits enthalten. 11. Es dient zur Kenntnis, dass · sich der Stand der Rücklage zum 31.12.2022 auf 577,30 Mio. €, der planerische Stand zum 31.12.2023 auf 514,98 Mio. € beläuft, · zur Deckung des Fehlbedarfe der Haushaltsjahre 2024 und 2025 noch ausreichende Mittel aus der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre gebildeten Rücklage zur Verfügung stehen, · unter Berücksichtigung des vorliegenden Haushaltsentwurfes 2024/2025 Ende 2024 ein planerischer Rücklagenbestand in Höhe von 494,65 Mio. €, Ende 2025 in Höhe von 487,14 Mio. € erreicht wird, · Ende 2027 ein Rücklagenbestand in Höhe von 597,98 Mio. € ausgewiesen wird. 12. Die aus dem Ergebnishaushalt bis 2027 resultierenden Finanzmittelüberschüsse aus Verwaltungstätigkeit dienen wie folgt zur Kenntnis: Finanzmittelüberschuss 2024 + 284,28 Mio. €, Finanzmittelüberschuss 2025 + 319,34 Mio. €, Finanzmittelüberschuss 2026 + 375,86 Mio. €, Finanzmittelüberschuss 2027 + 426,10 Mio. €, (kumulierter Finanzmittelüberschuss aus Verwaltungstätigkeit bis 2027 1,41 Mrd.€). 13. Es dient zur Kenntnis, dass der Saldo aus Verwaltungstätigkeit in den Planjahren 2024 bis 2027 ausreicht, um die gesetzlich vorgeschriebene Deckung der ordentlichen Tilgung sicherzustellen. 14. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite für die Planjahre 2024 und 2025 wird jeweils auf 700,00 Mio. € festgesetzt. 15. Es dient zur Kenntnis, dass planerisch über den 5-jährigen Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2027 ein Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt sowie im Finanzhaushalt erreicht wird. 16. Der mit dem Entwurf zum Doppelhaushalt 2024/2025 vorgelegte Finanzstatusbericht (Entwurf Doppelhaushalt 2024/2025; Band 1), der einen Überblick über die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Frankfurt auf Basis des aktuellen Finanzplanungszeitraums 2024-2027 gibt, dient zur Kenntnis. 17. Es dient zur Kenntnis, dass Eigenbetriebe und Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main Wirtschaftspläne aufgestellt und beschlossen haben, die teils von den entsprechenden Veranschlagungen im Doppelhaushalt 2024/2025 abweichen. Die Eigenbetriebe und die auf finanzielle Unterstützung durch die Stadt angewiesenen Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt sind daher gehalten, ihre wirtschaftliche Situation anhaltend zu verbessern bzw. alternative Vorschläge vorzulegen, um Unterdeckungen zu vermeiden. 18. Der Magistrat wird beauftragt, die im Entwurf zum Doppelhaushalt 2024/2025 pauschal veranschlagten Konsolidierungsvorgaben mit Beschlussfassung über den Doppelhaushalt 2024/2025 maßnahmenbezogen umzusetzen. 19. Die in der Anlage 10 und Anlage 11 aufgeführten Budgetveränderungen zum Ergebnis- und Finanzhaushalt 2024-2027 werden beschlossen. Sie sind in der Endfassung des Haushaltes 2024/2025 zusammen mit den Etatanträgen und -anregungen sowie den übrigen Beschlüssen zum Haushalt 2024/2025 zu berücksichtigen. 20. Die unter Ziffer 19 beschlossenen Budgetveränderungen führen im Ergebnishaushalt 2024 bis 2027 zu folgenden wesentlichen Veränderungen (nicht abschließend) In Mio. € 2024 2025 2026 2027 kumuliert Aufwendungen (mehr (+) / weniger (-)) 210,30 191,30 162,28 159,94 723,82 Erträge (mehr (+) / weniger (-)) 210,28 129,53 139,53 149,29 628,63 Ordentliches Ergebnis (mehr (+) / weniger (-)) -0,02 -61,78 -22,75 -10,65 -95,19 nachrichtlich: Ordentliches Ergebnis (ohne Veränderungen) -20,33 -7,51 37,11 73,73 83,00 Ordentliches Ergebnis NEU inklusive Veränderungen aus Ziffer 19 -20,35 -69,28 14,36 63,08 -12,19 nachrichtlich: Bestand der Rücklage aus ordentlichen Ergebnissen der VJ (ohne Veränderungen) 494,65 487,14 524,25 597,98 Bestand der Rücklage aus ordentlichen Ergebnissen der VJ NEU inklusive Veränderungen aus Ziffer 19 494,63 425,35 439,70 502,79 nachrichtlich: Überschuss aus Verwaltungstätigkeit (ohne Veränderungen) 284,28 319,34 375,86 426,10 Überschuss aus Verwaltungstätigkeit NEU inklusive Veränderungen aus Ziffer 19 284,27 257,56 353,11 415,45 21. Die unter Ziffer 19 beschlossenen Budgetveränderungen führen im Finanzhaushalt 2024 bis 2027 zu folgenden wesentlichen Veränderungen (nicht abschließend) In Mio. € 2024 2025 2026 2027 kumuliert Auszahlungen (mehr (+) / weniger (-)) 210,30 191,30 162,28 159,94 723,82 Einzahlungen (mehr (+) / weniger (-)) 210,28 129,53 139,53 149,29 628,63 Überschuss aus Verwaltungstätigkeit -0,02 -61,78 -22,75 -10,65 -95,19 nachrichtlich: Finanzmittelfluss aus Investitionstätigkeit (unverändert) 0,00 0,00 0,00 0,00 In Mio. € 2024 2025 2026 2027 kumuliert Kreditaufnahme (mehr (+) / weniger (-)) 0,00 0,00 0,00 100,00 100,00 Tilgungsleistung (mehr (+) / weniger (-)) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Finanzmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit (mehr (+) / weniger (-)) 0,00 0,00 0,00 100,00 100,00 nachrichtlich: Finanzmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit (ohne Veränderung) 747,00 620,00 351,00 236,00 Finanzmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit NEU inklusive Veränderungen aus Ziffer 19 747,00 620,00 351,00 336,00 22. Auch unter Einbeziehung der unter Ziffer 20 und 21 genannten Haushaltsauswirkungen sind der Ergebnishaushalt und der Finanzhaushalt 2024-2027 ausgeglichen: · Abweichend von Ziffer 11 wird unter Berücksichtigung des vorliegenden Haushaltsentwurfes inklusive der Änderungen nach Ziffer 19 ff. Ende 2024 ein planerischer Rücklagenbestand in Höhe von 494,63 Mio. €, Ende 2025 in Höhe von 425,35 Mio. € und, · Ende 2027 ein Rücklagenbestand in Höhe von 502,79 Mio. € ausgewiesen. 23. Es dient zur Kenntnis, dass im Rahmen der "Neuvergabe Öffentlicher Dienstleistungsauftrag (...) über der Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (...) in Frankfurt an die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF), § 4169 vom 14.12.2023 die Übertragung des Tunnelvermögen an die VGF als Einlage zum Erinnerungswert zum 01.01.2024 erfolgt ist. Der Magistrat wird ermächtigt, die aus der Übertragung des Tunnelvermögen zusätzlich erforderlich werdenden Haushaltsanpassungen (insbesondere außerordentliche Abschreibungen von rd. 89 Mio. € (Saldo aus Aktivvermögen und Sonderposten aus Zuwendungen u.a.) in der Endfassung des Haushaltes 2024/2025 zu berücksichtigen. 24. Der Magistrat wird darüber hinaus ermächtigt, alle weiteren, aus den in Ziffer 19, Anlagen 10 und 11, genannten Budgetveränderungen zusätzlich erforderlich werdenden Haushaltsanpassungen insbesondere im Bereich Schuldendienst, Abschreibungen und Auflösung von Sonderposten, ILV und Ausgleich der Gebührenhaushalte u.a. in der Endfassung des Haushaltes 2024/2025 zu berücksichtigen. II. Der Magistrat wird beauftragt, die Haushaltssatzung und, soweit erforderlich, die Feststellungsvermerke für die Sonderhaushalte und Eigenbetriebe der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile vorzulegen, nach Eingang der Genehmigung die Haushaltssatzung bekannt zu machen und ggf. Empfehlungen zur Durchführung der Haushalts- und Wirtschaftspläne vorzulegen. Begründung: Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wurde gemäß § 97 Abs. 1 der HGO aufgestellt. Der Rücklagenbestand zum 31.12.2022 beläuft sich auf 577,30 Mio. € (planerischer Bestand Ende 2023 514,98 Mio. €), er reicht für die Abdeckung der im Haushaltsentwurf 2024/2025 für die Jahre 2024 und 2025 geplanten Fehlbeträge aus (planerischer Rücklagenbestand Ende 2025 425,35 Mio. €). Die planerischen Überschüsse der Jahre 2026 und 2027 lassen den Rücklagenbestand zum Ende des Finanzplanungszeitraums wieder anwachsen auf 502,79 Mio. €. In allen Planjahren kann die ordentliche Tilgung aus Überschüssen der laufenden Verwaltungstätigkeit finanziert werden. Für die Planjahre 2024 und 2025 werden Zahlungsmittelüberschüsse geplant, die Jahre 2026 und 2027 weisen hingegen Zahlungsmittelfehlbeträge aus. Die Summe Zahlungsmittelüberschüsse und Fehlbeträge im 5-jährigen Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2027 weisen kumuliert 30,79 Mio. € aus. Nach den Vorschriften der §§ 92 und 92a HGO sowie in Ergänzung mit dem Finanzplanungserlass 2024 ist der im Entwurf vorliegende Doppelhaushalt 2024/2025 damit über den Finanzplanungszeitraum ausgeglichen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen des Vorberichts zum Doppelhaushalt 2024/2025, der aus technischen Gründen als Anlage 9 beigefügt ist, Bezug genommen. Die Erläuterungen sowie die tabellarischen und grafischen Übersichten des Vorberichtes zum Haushalt 2024/2025 berücksichtigen noch nicht die Veränderungen aus den Beschlusszifffern 19 ff. Eine Anpassung erfolgt erst zum Stand des Haushaltsplanes nach Verabschiedung (Endfassung des Haushaltes). Die vorliegenden Änderungen der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV), die in der Anlage durch Unterstreichung bzw. Streichung kenntlich gemacht wurden, betreffen die übergreifenden Regelungen zur Deckungsfähigkeit (Ziffer 3.1 der ABV). Sofern Geschäftsvorfälle buchungstechnisch anders abgebildet werden müssen, als in den Ansätzen des Haushaltsplans vorgesehen, so ist dies auch über Budgetbereiche hinweg zulässig. Ferner wurde die Möglichkeit aufgenommen, auf Basis des Grundsatzbeschlusses § 4153 vom 14.12.2023, M 177 "Grundlagenkonzept zur Einführung und weitergehenden Implementierung eines Stufenmodells Krisenmanagement der Stadt Frankfurt am Main" die Zuständigkeit für die Zustimmung gem. § 100 HGO im Rahmen der Einberufung des administrativ-organisatorischen Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE, Stufe 3) auf den Magistrat zu übertragen (Ziffer 4.1 der ABV). Zur Abwendung eines wirtschaftlichen Schadens wurde Ziffer 4.2 ergänzt. Führen hiernach im Rahmen der Vergabe die Ausschreibungsergebnisse zu einer Überschreitung der durch eine Einzelbewilligung (Bau- und Finanzierungsvorlage) beschlossenen Gesamtkosten von 100 T€ bis 1,00 Mio. €, so kann unter der Voraussetzung, dass bereits Wiederholungsausschreibungen erfolgten oder die Marktlage keine besseren Ergebnisse erwarten lässt, bis zur erneuten zeitnahen Beschlussfassung durch den Magistrat vorläufig eine 3er- (bzw. 2er-) Verfügung (Bauherrendezernat, Dezernat Finanzen, Dezernat Bau) als Grundlage für eine Vergabe auch oberhalb der beschlossenen Gesamtkosten herangezogen werden. Anlage 01_Haushaltssatzung (ca. 57 KB) Anlage 02a_Kontenzuordnung_zu_BGM_HH2024_2025 (ca. 57 KB) Anlage 02_ABV_HH_2024_2025 (ca. 47 KB) Anlage 03a_Feststellungsvermerk_ZVK_Pflicht (ca. 5 KB) Anlage 03b_Feststellungsvermerk_ZVK_freiwillig (ca. 5 KB) Anlage 04_HFM_Feststellungsvermerk (ca. 5 KB) Anlage 05_KKJF_Feststellungsvermerk (ca. 5 KB) Anlage 06_SEF_Feststellungsvermerk (ca. 5 KB) Anlage 07_VHS_Feststellungsvermerk (ca. 5 KB) Anlage 08_Vorbericht_HH (ca. 733 KB) Anlage 09_Haushalt_2024_2025_Entwurf (ca. 4 KB) Anlage 10_ErgebnisHH (ca. 76 KB) Anlage 11_FinanzHH (ca. 68 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 04.05.2024, OF 624/11 Vortrag des Magistrats vom 07.03.2025, M 45 Vortrag des Magistrats vom 26.05.2025, M 87 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Sonderausschuss für Controlling und Revision Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 13.03.2024 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: I. Aufgrund von § 97 Absatz 3 Satz 2 HGO wird der Haushalt 2024/2025 in erster Lesung gemäß folgender Übersicht an die Ausschüsse überwiesen: 1. Haupt- und Finanzausschuss Produktbereich 30 Produktgruppe 30.01 Leitung der Stadtverwaltung Produktbereich 31 Produktgruppe 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling Produktgruppe 31.02 Finanzdienstleistungen Produktgruppe 31.03 Finanzverwaltung Produktgruppe 31.04 Dienstleistungen des Amtes 21 Produktgruppe 31.05 Steuern und sonstige Abgaben Produktgruppe 31.06 Beteiligungsmanagement Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Produktbereich 98 Produktgruppe 98.03 Nicht fachspezifische Gesellschaften Produktgruppe 98.05 Zentrale Finanzleistungen Produktgruppe 98.06 Steuern und steuerähnliche Einnahmen Produktgruppe 98.07 Sonstige allgemeine Deckungsmittel Produktgruppe 98.08 Umlagen Produktgruppe 98.09 Unselbständige Stiftungen Produktgruppe 98.10 Kredite und Schuldendienst 2. Ausschuss für Bildung und Schulbau Produktbereich 20 Produktgruppe 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Produktgruppe 20.02 Betrieb städtischer Kitas Produktgruppe 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege Produktgruppe 20.04 Jugend- und Erwachsenenbildung Produktgruppe 20.07 Angebote der Stadtbücherei Produktgruppe 20.13 Frankfurter Kinderbüro Produktbereich 31 Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Produktbereich 34 Produktgruppe 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement 3. Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Produktbereich 10 Produktgruppe 10.03 Integration und Antidiskriminierung Produktgruppe 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen Produktgruppe 10.08 Geschäftsstelle der Kommunalen Ausländervertretung (KAV) Produktbereich 11 Produktgruppe 11.01 Einwohnerangelegenheiten Produktgruppe 11.02 Staatsangehörigkeit und Personenstand Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktbereich 30 Produktgruppe 30.04 Stadtmarketing Produktbereich 35 Produktgruppe 35.03 Städtische Kommunikation 4. Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Produktbereich 22 Produktgruppe 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Produktgruppe 22.02 Umweltcontrolling Produktgruppe 22.03 Anlagen der Abfallwirtschaft Produktgruppe 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Produktgruppe 22.05 Sauberes Frankfurt Produktgruppe 22.06 Oberirdische Gewässer Produktgruppe 22.07 StadtForst Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Produktgruppe 22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät Produktgruppe 22.11 Palmengarten Produktgruppe 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Produktgruppe 22.13 Straßenreinigung 5. Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Produktbereich 21 Produktgruppe 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Produktgruppe 21.05 Zoologischer Garten Produktgruppe 21.12 Städtische Bühnen Produktgruppe 21.14 Sporthallen Produktgruppe 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Produktgruppe 21.16 Sportförderung Produktgruppe 21.18 Archäologisches Museum Produktgruppe 21.21 Historisches Museum Produktgruppe 21.22 Museum für Angewandte Kunst Produktgruppe 21.23 Museum der Weltkulturen Produktgruppe 21.24 Deutsches Architekturmuseum Produktgruppe 21.25 Museum für Moderne Kunst Produktgruppe 21.26 Jüdisches Museum Produktgruppe 21.27 Institut für Stadtgeschichte Produktbereich 98 Produktgruppe 98.04 Kirchliche Angelegenheiten 6. Ausschuss für Mobilität und Smart-City Produktbereich 11 Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Produktbereich 13 Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Produktbereich 14 Produktgruppe 14.02 Geoinformation Produktbereich 16 Produktgruppe 16.01 Erschließung Produktgruppe 16.02 Gesamtverkehrsplanung/ Stellplatzablöse Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Produktgruppe 16.06 Verkehrseinrichtungen Produktgruppe 16.09 traffiQ (Operativer Bereich) Produktgruppe 16.10 traffiQ (Treuhandbereich) Produktgruppe 16.11 Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs Produktbereich 35 Produktgruppe 35.02 Informations- und Kommunikationstechnologie Produktgruppe 35.05 E-Government - Strategie 7. Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Produktbereich 10 Produktgruppe 10.01 Wahlen Produktgruppe 10.05 Statistik und Stadtbeobachtung Produktbereich 11 Produktgruppe 11.01 Einwohnerangelegenheiten Produktgruppe 11.02 Staatsangehörigkeit und Personenstand Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Produktbereich 12 Produktgruppe 12.01 Brandschutz Produktgruppe 12.02 Leitstelle Produktgruppe 12.03 Rettungsdienst Produktbereich 32 Produktgruppe 32.01 Personalservice und -controlling Produktgruppe 32.02 Personalmanagement & Personalentwicklung Produktgruppe 32.05 Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik Produktgruppe 32.06 Zentrale Personalangelegenheiten Produktgruppe 32.07 Umsetzung des Gleichberechtigungsgebots Produktgruppe 32.08 Personalvertretungen Produktbereich 33 Produktgruppe 33.02 Datenschutz und Informationssicherheit Produktbereich 35 Produktgruppe 35.01 Zentrale Serviceleistungen Produktgruppe 35.02 Informations- und Kommunikationstechnologie Produktgruppe 35.05 E-Government - Strategie Produktbereich 99 Produktgruppe 99.01 Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung Produktgruppe 99.02 Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung 8. Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Produktbereich 13 Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Produktbereich 14 Produktgruppe 14.01 Vermessungen Produktgruppe 14.02 Geoinformation Produktgruppe 14.03 Bodenordnung Produktgruppe 14.04 Immobilienconsulting und -bewertung Produktbereich 15 Produktgruppe 15.01 Bauaufsicht Produktgruppe 15.02 Denkmalschutz und -pflege Produktbereich 16 Produktgruppe 16.01 Erschließung Produktgruppe 16.02 Gesamtverkehrsplanung/ Stellplatzablöse Produktgruppe 16.08 Parkierungseinrichtungen Produktbereich 17 Produktgruppe 17.01 Wohnen Produktbereich 31 Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Produktbereich 34 Produktgruppe 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement 9. Ausschuss für Soziales und Gesundheit Produktbereich 18 Produktgruppe 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Produktbereich 19 Produktgruppe 19.01 Infektiologie und Hygiene Produktgruppe 19.02 Medizinische Dienste Produktgruppe 19.03 Kinder- und Jugendmedizin Produktgruppe 19.04 Psychiatrie Produktgruppe 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Produktgruppe 19.06 Krankenhaus Höchst Produktbereich 32 Produktgruppe 32.05 Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik 10. Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Produktbereich 10 Produktgruppe 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen Produktbereich 30 Produktgruppe 30.04 Stadtmarketing Produktbereich 32 Produktgruppe 32.02 Personalmanagement & Personalentwicklung Produktgruppe 32.07 Umsetzung des Gleichberechtigungsgebots Produktbereich 33 Produktgruppe 33.01 Prüfung und Beratung Produktgruppe 33.03 Interne Rechtliche Serviceleistungen Produktbereich 35 Produktgruppe 35.01 Zentrale Serviceleistungen Produktbereich 36 Produktgruppe 36.01 Wirtschaftsförderung Produktgruppe 36.02 Hafen/Markt Produktbereich 98 Produktgruppe 98.03 Nicht fachspezifische Gesellschaften 11. Sonderausschuss für Controlling und Revision Produktbereich 30 Produktgruppe 30.01 Leitung der Stadtverwaltung Produktbereich 31 Produktgruppe 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling Produktgruppe 31.06 Beteiligungsmanagement Produktbereich 32 Produktgruppe 32.01 Personalservice und -controlling Produktbereich 33 Produktgruppe 33.01 Prüfung und Beratung Produktgruppe 33.02 Datenschutz und Informationssicherheit II. Für die Etatberatungen gilt folgender Zeitplan: 1. Lesung - Einbringung des Etats 21.03.2024 Informatorische Lesung in den Ausschusssitzungen ab 15.04.2024 Letzter Sitzungstermin der Ortsbeiräte 03.05.2024 Stellungnahmen der KAV bis 03.05.2024, 12.00 Uhr, Büro der Stadtver- ordnetenversammlung Sonderversand Etatanregungen der Ortsbeiräte und der KAV 08.05.2024 Etatanträge der Fraktionen bis 07.06.2024, 12.00 Uhr, Büro der Stadtver- ordnetenversammlung Sonderversand Etatanträge 12.06.2024 2. Lesung in den turnusmäßigen Ausschusssitzungen ab 24.06.2024 3. Lesung - Verabschiedung des Etats - 11.07.2024 Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 21 wird unter Hinweis auf EA 1 bis 39 zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 15.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 21 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, und BFF-BIG 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 21 wird unter Hinweis auf EA 41 bis 64 zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und fraktionslos gegen CDU und Linke (= Ablehnung) 29. Sitzung des OBR 4 am 16.04.2024, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 21 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, dFfm und fraktionslos gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 26. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 21 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 21 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung) 26. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 18.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 21 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 26. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 21 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 21 wird unter Hinweis auf die hierzu beschlossenen Etatanregungen EA 65 bis EA 69 zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 21 wird unter Hinweis auf EA 115 bis EA 129 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke und BFF (= Ablehnung) bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 22.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 21 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION 26. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 21 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 21 wird unter Hinweis auf die Vorlagen EA 76 und EA 77 zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 21 wird unter Hinweis auf EA 106 bis EA 114 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, farbechte/Linke, BFF und fraktionslos (= Ablehnung) 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 21 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 21 wird unter Hinweis auf EA . bis EA . zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Die Partei gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung) 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 21 wird unter Hinweis auf EA 130 und EA 131 zugestimmt. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung) 29. Sitzung des OBR 13 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 21 wird unter Hinweis auf EA 78 zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 21 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen Linke und AfD (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 21 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen Linke und BFF (= Zurückweisung) 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 21 wird unter Hinweis auf EA 132 bis EA 149 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, und Volt gegen CDU und Linke (= Ablehnung). ÖkoLinX-ARL war bei der Abstimmung nicht anwesend. 26. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 25.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 21 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 26. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 25.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 21 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 21 wird unter Hinweis auf EA 152 bis EA 160 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF gegen Linke (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 21 wird unter Hinweis auf EA 161 bis EA 190 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, BFF und fraktionslos gegen CDU und Linke (= Ablehnung) 26. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 29.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 21ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 21ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 8 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (M 21 vom 08.03.2024) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Doppelhaushalt 2024/2025 und den Finanzplanungszeitraum bis 2027 im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2024 und 2025 (M 23 vom 08.03.2024) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die finanziellen Auswirkungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen wurden in den Anlagen 1 bis 4 soweit erforderlich durch die Stadtkämmerei in Einzelfällen abweichend vom Wortlaut des E-Antrages auf die sachlich zuständigen Teilhaushalte und Gruppierungen geändert. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen noch nicht mögliche Veränderungen im Bereich der Internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich infolge der zum Endausdruck zu aktualisierenden Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis. 2. Das Investitionsprogramm wird zahlenmäßig in der vorgelegten Fassung (M 21 vom 08.03.2024) mit der Maßgabe beschlossen, dass die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und sonstigen beschlossenen Anträge und Bewilligungen berücksichtigt werden. 3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025. 4. Die angepassten Fassungen der Haushaltssatzung (Anlage 5) und der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften nach den Anlagen 5a und 5b sowie die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6 bis 12 (unverändert mit Ausnahme Anlage 12, die mittels M 81 vom 07.06.2024 neu vorgelegt wurde) werden beschlossen. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient zur Kenntnis, dass die Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse auf die Veranschlagungen für Investitionskredite in der Anlage 1 bis 4 berücksichtigt wurden. Auf eine Anpassung des Schuldendienstes (Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen) wurde verzichtet, da die Veränderungen außerhalb des Finanzplanungszeitraums erwartet werden. Die Aufwendungen für Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten werden mit Ausnahme der Ziffer 23, M 21 vom 08.03.2024 unverändert zur Entwurfsplanung beschlossen. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats 2024/2025 und des Investitionsprogramms unter Beachtung der Beschlüsse die zahlenmäßigen Veränderungen sowie die Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in der Aufstellung des jeweiligen Haushaltsplans der Folgejahre zu berücksichtigen und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse zum Haushalt 2024/2025 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 8. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 13 zusammengefasst sind. (Anlagen nicht vervielfältigt) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: I. 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (M 21 vom 08.03.2024) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Doppelhaushalt 2024/2025 und den Finanzplanungszeitraum bis 2027 - im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, - im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2024 und 2025 (M 23 vom 08.03.2024) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die finanziellen Auswirkungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen wurden in den Anlagen 1 bis 4 soweit erforderlich durch die Stadtkämmerei in Einzelfällen abweichend vom Wortlaut des E-Antrages auf die sachlich zuständigen Teilhaushalte und Gruppierungen geändert. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen noch nicht mögliche Veränderungen im Bereich der Internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich infolge der zum Endausdruck zu aktualisierenden Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis. 2. Das Investitionsprogramm wird zahlenmäßig in der vorgelegten Fassung (M 21 vom 08.03.2024) mit der Maßgabe beschlossen, dass die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und sonstigen beschlossenen Anträge und Bewilligungen berücksichtigt werden. 3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025. 4. Die angepassten Fassungen der Haushaltssatzung (Anlage 5) und der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften nach den Anlagen 5a und 5b sowie die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6 bis 12 (unverändert mit Ausnahme Anlage 12, die mittels M 81 vom 07.06.2024 neu vorgelegt wurde) werden beschlossen. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient zur Kenntnis, dass die Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse auf die Veranschlagungen für Investitionskredite in der Anlage 1 bis 4 berücksichtigt wurden. Auf eine Anpassung des Schuldendienstes (Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen) wurde verzichtet, da die Veränderungen außerhalb des Finanzplanungszeitraums erwartet werden. Die Aufwendungen für Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten werden mit Ausnahme der Ziffer 23, M 21 vom 08.03.2024 unverändert zur Entwurfsplanung beschlossen. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats 2024/2025 und des Investitionsprogramms unter Beachtung der Beschlüsse die zahlenmäßigen Veränderungen sowie die Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in der Aufstellung des jeweiligen Haushaltsplans der Folgejahre zu berücksichtigen und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse zum Haushalt 2024/2025 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 8. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 13 zusammengefasst sind. (Anlagen nicht vervielfältigt) II. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Bakakis, Dr. Kößler, Busch, Pürsün, Pauli, Fuchs, Huber, Zieran, Pfeiffer, Schwichtenberg, Müller und Christann sowie von Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu I.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4549, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2024 § 4994, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024
Planungskosten für die klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2024, OF 624/11 Betreff: Planungskosten für die klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes Vorgang: M 18/23; EA 29/23 OBR 11; B 414/23; OA 415/23 OBR 11; M 21/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes werden die notwendigen Planungsmittel Mittel in Höhe von 300.000 € in den Haushalt 2024 / 2025 eingestellt. Begründung: Bei dem Besichtigungstermin am 30.04.2024 mit der zukünftigen Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen, Fr. Zapf- Rodriguez und der Planungsgruppe "Grüner Atzelbergplatz" wurde besprochen einen Etat- Antrag für die Planungskosten für die Neugestaltung des Atzelbergplatzes über den Ortsbeirat 11 zu stellen. Somit könnte nach Beschluss des Haushaltes 2024 / 2025 der Planungsprozess für die Neugestaltung des Atzelbergplatzes angestoßen werden. Der Atzelbergplatz ist überwiegend ein kahler mit Beton gestalteter Platz ohne ausreichende Beschattung. An heißen Tagen ist deshalb die Aufenthaltsqualität sehr stark gemindert bzw. unmöglich. Gemäß Vortrag des Magistrats M18, Punkte 4 und 5, ist der Leitfaden "Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung" bei neu anzulegenden Plätzen sowie bei der Umgestaltung vorhandener Plätze anzuwenden. Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 18 Etatanregung vom 24.04.2023, EA 29 Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 414 Anregung vom 27.11.2023, OA 415 Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 21 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 464 2024 Die Vorlage OF 624/11 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Für die klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes werden die notwendigen Planungsmittel, zur Erstellung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses gemäß § 39 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Leistungsphasen 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung), in Höhe von circa 30.000 Euro in den Doppelhaushalt 2024/2025 eingestellt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Planungskosten für die klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.05.2024, OA 464 entstanden aus Vorlage: OF 624/11 vom 04.05.2024 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Planungskosten für die klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes Vorgang: M 18/23; EA 29/23 OBR 11; B 414/23; OA 415/23 OBR 11 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes werden die notwendigen Planungsmittel zur Erstellung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses gemäß § 39 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Leistungsphasen 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung) in Höhe von circa 30.000 Euro in den Doppelhaushalt 2024/2025 eingestellt. Begründung: Bei dem Ortstermin am 30.04.2024 mit der zukünftigen Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen, Frau Zapf-Rodriguez, und der Planungsgruppe "Grüner Atzelbergplatz" wurde besprochen, eine Anregung für die Planungskosten der Neugestaltung des Atzelbergplatzes durch den Ortsbeirat 11 zu stellen. Somit könnte nach Beschluss des Doppelhaushaltes 2024/2025 der Planungsprozess für die Neugestaltung des Atzelbergplatzes angestoßen werden. Der Atzelbergplatz ist überwiegend ein kahler mit Beton gestalteter Platz ohne ausreichende Beschattung. An heißen Tagen ist deshalb die Aufenthaltsqualität sehr stark gemindert bzw. unmöglich. Gemäß Vortrag des Magistrats M 18, Ziffern 4. und 5., ist der Leitfaden "Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung" bei neu anzulegenden Plätzen sowie bei der Umgestaltung vorhandener Plätze anzuwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 18 Etatanregung vom 24.04.2023, EA 29 Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 414 Anregung vom 27.11.2023, OA 415 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 114 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 464 wird im Rahmen der Vorlage E 205 und EA 23 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) Aktenzeichen: 91-50
Beratung im Ortsbeirat: 4
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