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Reflexion

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Begrünung der Hausfassaden der Wohnhäuser, die im Besitz der ABG sind und an den Atzelbergplatz in Seckbach angrenzen

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2024, OF 625/11 Betreff: Begrünung der Hausfassaden der Wohnhäuser, die im Besitz der ABG sind und an den Atzelbergplatz in Seckbach angrenzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die ABG einzuwirken, dass eine Begrünung der Fassaden der Wohnhäuser, die im Besitz der ABG sind, und am Atzelbergplatz angrenzen, umgesetzt wird. Begründung: Der Atzelbergplatz ist überwiegend ein kahler mit Beton gestalteter Platz ohne ausreichende Beschattung. An heißen Tagen ist deshalb die Aufenthaltsqualität sehr stark gemindert bzw. unmöglich. Eine Begrünung der Fassaden würde einen positiven Einfluss auf die Hitzeentwicklung auf den Platz haben. Bild: privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5485 2024 Die Vorlage OF 625/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4