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Reflexion

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Ständige Gefahrensituation durch E-Roller- und Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer für Kinder und Personal vor dem Stadtteilkinderhaus Höchst beheben

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 889 entstanden aus Vorlage: OF 220/6 vom 22.10.2021 Betreff: Ständige Gefahrensituation durch E-Roller- und Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer für Kinder und Personal vor dem Stadtteilkinderhaus Höchst beheben Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen gegen die tägliche Gefahrensituation auf dem Bürgersteig vor dem Stadtteilkinderhaus Höchst, die durch (u. a.) rasende E-Roller-Fahrerinnen und E-Roller-Fahrer sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern verursacht wird, zu prüfen und bald umzusetzen. Gegebenenfalls ist eine Ortsbegehung erforderlich, um die Eignung von Maßnahmen wie z. B. - Hinweisschilder oder Piktogramme "Achtung Kinder" und - Begrenzungen wie Sperrbügel bzw. zwei versetzte Umlaufschranken vor Ort zu prüfen. Weiter ist die Einrichtung eines Fahrradweges auf der Adolf-Haeuser-Straße im Umfeld des Stadtteilkinderhauses Höchst dringend erforderlich, um Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern sowie E-Roller-Fahrerinnen und E-Roller-Fahrer ein vorschriftsgemäßes Verhalten im Straßenverkehr zu ermöglichen. Begründung: Das Stadtteilkinderhaus in Höchst und dessen Ein-/Ausgang liegen direkt an der viel befahrenen Adolf-Haeuser-Straße (Nr. 16 bis 18), getrennt durch einen schmalen Bürgersteig. Fehlende Hinweisschilder sowie ein fehlender Fahrradweg führen regelmäßig zum verkehrswidrigen Fahren auf dem Bürgersteig durch Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie E-Roller-Fahrerinnen und E-Roller-Fahrer in beiden Richtungen. Dies führte nun am 08.10.2021 leider zu einem Unfall, bei dem ein Kind durch zwei jugendliche E-Roller-Fahrer angefahren und verletzt wurde. Das Kind musste ärztlich behandelt werden. Durch die oben genannten Maßnahmen kann die Gefahrensituation entspannt und weitere, ggf. schlimmere Unfälle vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 361 Antrag vom 29.07.2022, OF 540/6 Auskunftsersuchen vom 06.09.2022, V 462 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2017 Antrag vom 03.11.2022, OF 635/6 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3187 Aktenzeichen: 32 1

Weshalb unternimmt der Magistrat nichts, um die Gefahrensituation vor dem Stadtteilkinderhaus in Höchst zu beheben?

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 06.09.2022, V 462 entstanden aus Vorlage: OF 540/6 vom 29.07.2022 Betreff: Weshalb unternimmt der Magistrat nichts, um die Gefahrensituation vor dem Stadtteilkinderhaus in Höchst zu beheben? Vorgang: OM 889/21 OBR 6; ST 361/22 Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend folgende Fragen zu beantworten: 1. Weshalb wurde bis heute nichts gegen die obige Gefahrensituation vor dem Stadtteilkinderhaus in Höchst, auf die der Magistrat in der Anregung des Ortsbeirates vom 26.10.2021, OM 889, hingewiesen wurde, unternommen? 2. Weshalb wurde der in der Anregung OM 889 gemachte Vorschlag einer Ortsbegehung in einem Zeitraum von neun Monaten seit Antragstellung nicht aufgegriffen? 3. Weshalb reagiert der Magistrat nicht einmal auf die von den Beschäftigten des Kinderhauses gemeinsam mit Kindern und Eltern am 28.06.2022 durchgeführten öffentlichen Aktion unter Beisein der Presse, in der nochmals deutlich auf die Gefahrensituation aufmerksam gemacht wurde? Das Höchster Kreisblatt und die Frankfurter Rundschau berichteten am 30. Juni 2022. 4. Bis wann, bitte mit konkreter Terminangabe, ist damit zu rechnen, dass eine Ortsbegehung durchgeführt wird? Begründung: Wie in der Anregung OM 889 beschrieben, besteht dringender Handlungsbedarf, nachdem ein Kind am 08.10.2021 von E-Roller-Fahrerinnen und E-Roller-Fahrern auf dem Bürgersteig vor dem Stadtteilkinderhaus angefahren und verletzt wurde. In der Stellungnahme vom 14.02.2022, ST 361, wurde zugesichert, sich um die Sache im 1. Quartal 2022 zu kümmern. Diese Frist ist deutlich überschritten. Die Mitglieder des Ortsbeirates möchten nicht erleben, dass weitere Kinder oder auch erwachsene Beschäftigte des Stadtteilkinderhauses verletzt werden. Angesichts dieser Brisanz der Angelegenheit wird eine entsprechende schnelle Reaktion des Magistrats erwartet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 889 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 361 Antrag vom 03.11.2022, OF 635/6 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3187 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2803 Aktenzeichen: 32 1

Gefahrensituation vor Stadtteilkinderhaus FrankfurtHöchst beheben - Zeitnahe Ortsbegehung ist notwendig!

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2022, OF 635/6 Betreff: Gefahrensituation vor Stadtteilkinderhaus Frankfurt-Höchst beheben - Zeitnahe Ortsbegehung ist notwendig! Vorgang: OM 889/21 OBR 6; V 462/22 OBR 6; ST 2017/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bezugnehmend auf die in der ST 2017 vorgeschlagenen und zu begrüßenden Maßnahmen zur Abmilderung der Gefahrensituation vor dem Stadtteilkinderhaus wie - die Anbringung der Beschilderung V/Z 239 StVo "Gehweg" vor dem Kinderhaus - die Markierung von Radfahrpiktogrammen auf der Fahrbahn - die Prüfung des Verrückens der angebrachten Schutzgitter am Gehwegbereich zeitnah eine schon mehrmals vom Ortsbeirat 6 in den Anträgen OM 889/ 2021 sowie OF 540/6 2022 vorgeschlagene und geforderte Ortsbegehung vorzunehmen, um eine sachgerechte Umsetzung der vom Magistrat vorgeschlagenen Maßnahmen unter Einbezug von weitergehenden und die Gefahrensituation deutlich mildernder Vorschläge, die vor allem auch die Verantwortlichen des Stadtteilkinderhauses befürworten, durchführen zu können. Diese sind: - die vorgeschlagene Markierung der Radfahrpiktogramme rot zu unterlegen, wie vielerorts in Frankfurt schon geschehen - sowie das Anbringen wenigstens einer Umlaufsperre auf dem Bürgersteig vor dem Kinderhaus vor der Kurve von der Unterführung kommend erneut zu prüfen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die in der Stellungnahme 2017 vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen, hält diese jedoch, vor allem auch nach Absprache mit den Verantwortlichen des Kinderhauses, die täglich mit dieser Gefahrensituation konfrontiert werden, für nicht ausreichend. Im Grunde geht es darum, dass bei einer Ortsbegehung nochmals geprüft wird, ob es nicht doch Möglichkeiten gibt, wenigstens eine Umlaufsperre auf dem Bürgersteig vor dem Kinderhaus von der Unterführung kommend anzubringen. Da der Rad- und E-Scooter-Verkehr von beiden Seiten sich auf dem Bürgersteig vor dem Eingang des Kinderhauses kreuzt, könnte diese Maßnahme Abhilfe schaffen und wenigstes dazu beitragen, dass dadurch das Tempo der Fahrenden gestoppt bzw. verlangsamt wird und das nächste Mal auf den Fahrradweg ausgewichen wird. Dies erscheint umso notwendiger, da durch die Kurve, die sich wenige Meter vor dem Eingang des Kinderhauses befindet, nicht einsichtbar ist, ob sich Personen auf dem Bürgersteig befinden. Das Argument, dass diese Maßnahme Hindernisse für den Fußverkehr aller Art darstellen würde, ist nicht nachvollziehbar, da an vielen Stellen in Frankfurt diese Umlaufsperren so intelligent angebracht sind, dass auch mobilitätseingeschränkte Personen diese nutzen können, so z. B. die Umlaufschranke vor der Niddabrücke an der Wörthspitze. Der begrüßenswerte Vorschlag des Magistrats, auf der Fahrbahn Radfahrpiktogramme anzubringen, kann durch die rote Markierung, wie schon vielerorts in Frankfurt geschehen, noch verstärkt werden. Beide Maßnahmen könnten allmählich zu einer tatsächlichen Verbesserung der Gefahrensituation führen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 889 Auskunftsersuchen vom 06.09.2022, V 462 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2017 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3187 2022 Die Vorlage OF 635/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Gefahrensituation vor dem Stadtteilkinderhaus FrankfurtHöchst beheben - Zeitnahe Ortsbegehung ist notwendig!

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3187 entstanden aus Vorlage: OF 635/6 vom 03.11.2022 Betreff: Gefahrensituation vor dem Stadtteilkinderhaus Frankfurt-Höchst beheben - Zeitnahe Ortsbegehung ist notwendig! Vorgang: OM 889/21 OBR 6; V 462/22 OBR 6; ST 2017/22 Der Magistrat wird gebeten, Bezug nehmend auf die in der Stellungnahme ST 2017 vorgeschlagenen und zu begrüßenden Maßnahmen zur Abmilderung der Gefahrensituation vor dem Stadtteilkinderhaus wie - die Anbringung der Beschilderung "Gehweg" (Verkehrszeichen 239 StVO) vor dem Stadtteilkinderhaus, - die Markierung von Radfahrpiktogrammen auf der Fahrbahn, - die Prüfung des Verrückens der angebrachten Schutzgitter am Gehwegbereich zeitnah eine schon mehrmals vom Ortsbeirat 6 mit der Anregung OM 889 sowie dem Auskunftsersuchen V 462 vorgeschlagene und geforderte Ortsbegehung vorzunehmen, um eine sachgerechte Umsetzung der vom Magistrat vorgeschlagenen Maßnahmen unter Einbezug von weitergehenden und die Gefahrensituation deutlich mildernder Vorschläge, die vor allem auch die Verantwortlichen des Stadtteilkinderhauses befürworten, durchführen zu können. Diese sind: - die vorgeschlagene Markierung der Radfahrpiktogramme Rot zu unterlegen, wie vielerorts in Frankfurt schon geschehen, - sowie das Anbringen wenigstens einer Umlaufsperre auf dem Bürgersteig vor dem Stadtteilkinderhaus vor der Kurve von der Unterführung kommend erneut zu prüfen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die in der Stellungnahme ST 2017 vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen, hält diese jedoch, vor allem auch nach Absprache mit den Verantwortlichen des Stadtteilkinderhauses, die täglich mit dieser Gefahrensituation konfrontiert werden, für nicht ausreichend. Im Grunde geht es darum, dass bei einer Ortsbegehung nochmals geprüft wird, ob es nicht doch Möglichkeiten gibt, wenigstens eine Umlaufsperre auf dem Bürgersteig vor dem Stadtteilkinderhaus von der Unterführung kommend anzubringen. Da sich der Rad- und E-Scooter-Verkehr von beiden Seiten auf dem Bürgersteig vor dem Eingang des Stadtteilkinderhauses kreuzt, könnte diese Maßnahme Abhilfe schaffen und wenigstens dazu beitragen, dass dadurch das Tempo der Fahrenden gestoppt bzw. verlangsamt wird und das nächste Mal auf den Radweg ausgewichen wird. Dies erscheint umso notwendiger, da durch die Kurve, die sich wenige Meter vor dem Eingang des Stadtteilkinderhauses befindet, nicht einsichtbar ist, ob sich Personen auf dem Bürgersteig befinden. Das Argument, dass diese Maßnahme Hindernisse für den Fußverkehr aller Art darstellen würde, ist nicht nachvollziehbar, da an vielen Stellen in Frankfurt diese Umlaufsperren so intelligent angebracht sind, dass auch mobilitätseingeschränkte Personen diese nutzen können, so z. B. die Umlaufschranke vor der Niddabrücke an der Wörthspitze. Der begrüßenswerte Vorschlag des Magistrats, auf der Fahrbahn Radfahrpiktogramme anzubringen, kann durch die rote Markierung, wie schon vielerorts in Frankfurt geschehen, noch verstärkt werden. Beide Maßnahmen könnten allmählich zu einer tatsächlichen Verbesserung der Gefahrensituation führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 889 Auskunftsersuchen vom 06.09.2022, V 462 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2017 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 716 Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4