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Reflexion

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Schleichverkehr stoppen, Raiffeisenstraße sperren!

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4104 entstanden aus Vorlage: OF 506/11 vom 01.01.2019 Betreff: Schleichverkehr stoppen, Raiffeisenstraße sperren! Der Magistrat wird aufgefordert, die Raiffeisenstraße in Höhe der evangelischen Philippusgemeinde, nach dem Friedrich-Manz-Weg (stadteinwärts), mit Pollern für die Durchfahrt zu sperren. Im Bereich der dadurch entstehenden Sackgasse, zwischen Roscher Straße und dem evangelischen Kindergarten, wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Begründung: Seit Jahren gefährden Autofahrerinnen und Autofahrer die Anwohnerinnen und Anwohner, vor allem auch Kinder im Bereich des evangelischen Kindergartens in der Raiffeisenstraße. Durch den Dauerstau auf der Straße Am Erlenbruch versuchen tagtäglich Staugeplagte ein paar Meter gutzumachen, indem sie rechtswidrig gegen die Einbahnstraße die Raiffeisenstraße befahren. Um dies schnell zu schaffen, wird regelmäßig mit überhöhter Geschwindigkeit und teils über den Gehweg gefahren, besonders am Ende der Strecke, im Bereich des evangelischen Kindergartens. Während der Einweihungsfeier der Schäfflestraße am 18.12.2018 konnten die anwesenden Dezernenten dies selbst hautnah erleben. Da sich die Situation am Erlenbruch durch die Vorbereitungsarbeiten am Riederwaldtunnel weiter verschärfen wird, muss dringend gehandelt werden, bevor ein scherwiegender Unfall geschieht. Dass der Verkehrsfluss insgesamt nicht beeinträchtigt wird, wurde während der Baumaßnahmen in der Schäfflestraße deutlich. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Maßnahme bestand zur Freude der Anwohnerinnen und Anwohner über mehrere Monate, ohne dass Schwierigkeiten für Feuerwehr, Polizei oder FES aufgetreten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1391 Antrag vom 05.11.2019, OF 640/11 Auskunftsersuchen vom 02.12.2019, V 1506 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 609 Antrag vom 22.07.2020, OF 755/11 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6610 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 852 Auskunftsersuchen vom 07.02.2022, V 306 Auskunftsersuchen vom 07.02.2022, V 307 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4