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Vorgesehener Abriss der Bunkeranlage Im Wörth
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2013, OF 643/9 Betreff: Vorgesehener Abriss der Bunkeranlage Im Wörth Der Magistrat wird aufgefordert, rechtzeitig vor Beginn der Abbruch-Arbeiten eine Lärmschutzwand zum Schutze des Bereichs der Ziehen-Schule zu errichten bzw. diese vorzugsweise vom zukünftigen Bauherrn, der bereits öffentlich benannten Firma Ten Brinke, zu deren Lasten errichten zu lassen. Begründung: Abbruch-Arbeiten an einem so massiven Bauwerk wie einem Bunker erzeugen so hohen Lärm, dass ohne Schutzmaßnahmen konzentriertes Lernen unmöglich sein wird und auch die zulässigen Lärmrichtwerte (hier 55 dB(a) = Dezibel) aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm (AVV Baulärm) überschritten werden. Das vom Bauherrn beauftragte Abriss-Unternehmen war bei Abriss-Arbeiten an einem deutlich weniger massiven Bürogebäude im Westend im Jahre 2011 so laut, dass das Abitur an der benachbarten Bettina-Schule an einen anderen Ort verlegt werden musste. Die Bettina-Schule erhielt schließlich, als Nachwirkung eines Gerichtsverfahrens gegen den Baulärm von Herrn RA Stefan Plangger, eines ebenfalls betroffenen Nachbarn, ein vom Bauherrn bezahltes Schallschutzgerüst. Die von der beauftragten Firma üblicherweise eingesetzten Abbruchgeräte (Meißel, Steinhammer, Zange, Brecher) erzeugen Lärm, der ohne Lärmschutz in bis zu 500 m Entfernung noch sehr deutlich zu hören sein wird. Die Lärmrichtwerte aus der AVV Baulärm werden ohne Schallschutzmaßnahmen nicht eingehalten werden können. Auch Arbeiten mit Bohrmeißeln sind laut Aussage des Abriss-Unternehmens vorgesehen, da die Betonteile vor Ort zerkleinert werden sollen. Betonteile können mit geringerem Lärm vor Ort mit einer Betonsäge zerteilt und dann abtransportiert werden. Es ist zu vermuten, dass Betonsägen bisher nur aus Kostengründen nicht in Erwägung gezogen worden sind Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 29.08.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2420 2013 Anregung an den Magistrat OM 2421 2013 1. Die Vorlage OF 642/9 wird mit der Maßgabe als Eilanregung beschlossen, dass im ersten Absatz nach den Worten ". .der Abbrucharbeiten eine" das Wort "geeignete" eingefügt und bei den Antragstellern der Name "Thomas" Budenz korrigiert wird. 2. Die Vorlage OF 643/9 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 644/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE, FDP und fraktionslos (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.
Abbrucharbeiten Bunker Im Wörth
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM 2420 entstanden aus Vorlage: OF 642/9 vom 15.08.2013 Betreff: Abbrucharbeiten Bunker Im Wörth Der Magistrat wird gebeten, das Abbruchunternehmen anzuweisen, während der Abbruchphase eine geeignete Schallschutzwand zwischen Bunker und Ziehenschule - wie bei den Bauarbeiten bei der Bettinaschule - zu errichten. Die Schulleitung und der Ortsbeirat sind über die einzelnen Abbruchmaßnahmen schriftlich zu unterrichten. Begründung: Diese Maßnahme wurde bei den Abbrucharbeiten in der Nähe der Bettinaschule bereits durch einen Richterspruch durchgesetzt und sollte deshalb auch bei der Ziehenschule Anwendung finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST 1485 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 63 0
Lärmsituation während der Abbrucharbeiten bei dem vorgesehenen Abriss der Bunkeranlage Im Wörth
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM 2421 entstanden aus Vorlage: OF 644/9 vom 02.08.2013 Betreff: Lärmsituation während der Abbrucharbeiten bei dem vorgesehenen Abriss der Bunkeranlage Im Wörth Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 9 frühzeitig vor Beginn der Arbeiten ein Lärmschutzgutachten beziehungsweise eine Kopie davon zur Verfügung zu stellen. Begründung: Durch ein entsprechendes Gutachten ist es dem Ortsbeirat möglich, seine (eigene) Informationspflicht zu erfüllen beziehungsweise den Mitbürgern im Ortsbezirk Auskünfte zu erteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2013, ST 1613 Aktenzeichen: 63 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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