Reflexion
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Markierung von Haltelinien in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3262 entstanden aus Vorlage: OF 506/10 vom 24.04.2018 Betreff: Markierung von Haltelinien in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, in der Berkersheimer Obergasse und in der Berkersheimer Bahnstraße an den jeweiligen Kreuzungen die bestehenden "Rechts-vor-Links" -Regelungen durch Haltelinien zu verdeutlichen. Begründung: Die Straßenführung im genannten Bereich ist sehr eng und gleichzeitig durchgängig abschüssig. Sie ist Teil einer wichtigen Fahrradroute und Schulweg. Gleichzeitig kann die Deutsche Bahn AG nicht ausschließen, dass sie hier im Rahmen des Ausbaus der Main-Weser-Bahn Schwerverkehr hindurch leiten muss. Vor diesem Hintergrund ist es zur Erhöhung der Sicherheit dringend erforderlich, dass auch in dieser Tempo-30-Zone - wie auch in anderen Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk - allen Verkehrsteilnehmern mittels Haltelinien noch einmal deutlich vor Augen geführt wird, wo sie die Vorfahrt achten müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1486 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3824 Antrag vom 13.11.2018, OF 646/10 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4022 Aktenzeichen: 66 7
Unterbrochene Wartelinien in der Renettenstraße - Wiederholungsantrag
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3280 entstanden aus Vorlage: OF 538/10 vom 20.05.2018 Betreff: Unterbrochene Wartelinien in der Renettenstraße - Wiederholungsantrag Vorgang: OM 2536/17 OBR 10; ST 429/18 Die Beschreibung in der Stellungnahme des Magistrats ST 429 vom 23.02.2018 stellt nicht die Lage in der Renettenstraße dar. Nach wie vor berichten Anwohnerinnen und Anwohner von gefährlichen Situationen, Vorfahrtsverstößen und Beinaheunfällen sowie von unaufmerksamem, rücksichtslosem Fahren und von einer Zunahme der Gefährdungen in der Renettenstraße. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat erneut gebeten, zur deutlichen Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Renettenstraße an den zwei Straßenkreuzungen und an den zwei Straßeneinmündungen unterbrochene Wartelinien zu markieren. Begründung: Die Renettenstraße ist Teil des Schleichweges von Osten (Friedberger Landstraße, Seckbach) in Richtung Westen. Besonders in den Hauptverkehrszeiten - an Werktagen bereits ab dem frühen Morgen - ist sehr starker Verkehr zu beobachten, wie Anwohnerinnen und Anwohner regelmäßig berichten und mit eigenen Zählungen belegen. Die Renettenstraße wird oft auch als "Vorfahrts-Rennstrecke" genutzt. Die Renettenstraße ist Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Liesel-Oestreicher-Schule. In der Gundelandstraße (einem weiteren Teil dieses Schleichweges) haben sich die unterbrochenen Wartelinien bewährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2536 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 429 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1485 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3824 Antrag vom 13.11.2018, OF 646/10 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4022 Aktenzeichen: 32 1
Unterbrochene Wartelinie in der Renettenstraße - Wiederholungsantrag
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1485 Betreff: Unterbrochene Wartelinie in der Renettenstraße - Wiederholungsantrag Es wird auf die Stellungnahme des Magistrats ST 429 vom 23.02.2018 verwiesen. Hier wurde bereits erläutert, dass im Jahr 2017 in der Renettenstraße sieben Geschwindigkeitskontrollen zu verschiedenen Uhrzeiten durchgeführt wurden. Von insgesamt 1.129 gemessenen Fahrzeugen wurde bei 87 Fahrzeugen eine Geschwindigkeitsüberschreitung im sanktionierbaren Bereich (ab 39 km/h) festgestellt. Dies entspricht einer Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 8 Prozent. Da die Übertretungsquote in der Renettenstraße im Vergleich zu anderen verkehrlichen Schwerpunkten unauffällig ist, wird von einer Erhöhung der Kontrolldichte derzeit abgesehen. Eine Unfallhäufungsstelle liegt nicht vor. Ergänzend ist der Erlass des RP Darmstadt aus dem Jahr 2009 beigefügt. Dieser konkretisiert, warum an Kreuzungen mit Rechts-Vor-Links-Regelung keine Haltelinien benötigt werden. Dies trifft auch auf die Renettenstraße zu, die zu einer Tempo 30-Zone gehört, da dort grundsätzlich die Vorfahrtsregel Rechts-Vor-Links gilt. Aus diesen Gründen wird der Anregung nicht entsprochen. Anlage 1 (ca. 226 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3280 Antrag vom 08.10.2018, OF 614/10 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3824 Antrag vom 13.11.2018, OF 646/10
Markierung von Haltelinien in Berkehrsheim
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1486 Betreff: Markierung von Haltelinien in Berkehrsheim Gemäß dem Erlass des Regierungspräsidiums Darmstadt von 2009 gibt es an Kreuzungen mit Rechts-Vor-Links-Regelung keine Verkehrsteilnehmenden, die generell vorfahrtsberechtigt oder wartepflichtig sind. Schon deshalb könnte die gewünschte Haltelinie nicht markiert werden. Weiter stellt der Erlass klar, dass die vom Ortsbeirat angeregten Haltelinien keine Verkehrszeichen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung sind. Sie können somit auch nicht angeordnet werden. Aus diesem Grund kann der Anregung nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3262 Antrag vom 08.10.2018, OF 614/10 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3824 Antrag vom 13.11.2018, OF 646/10
Einzeichnen einer roten Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2018, OF 646/10 Betreff: Einzeichnen einer roten Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche Vorgang: OM 3262/18 OBR 10; ST 1486/18; OM 3280/18 OBR 10; ST 1485/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass eine rote Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten Dreifaltigkeits-Kirche, vergleichbar der Fläche im Westend auf der Hansaallee an der Einmündung der Vogtstraße, eingezeichnet wird. Begründung: Der Magistrat hat den Ortsbeirat mehrfach darauf verwiesen, dass die Einrichtung von Zebrastreifen in diesem Bereich wegen der zu nahe liegenden Ampelquerungen nicht möglich ist. Durch den Ausbau der Bebauung im westlichen Teil des Frankfurter Bergs und die vielfältigen Wegbeziehung zu den Supermärkten auf der östlichen Seite der Homburger Landstraße, wie umgekehrt zur Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche mit ihren vielfältigen Aktivitäten sowie zu den angrenzenden Kindergärten und Schulen westlich der Homburger Landstraße, die gerade auch viele Kinder benutzen, ist zur Gefahrenabwehr hier eine Warnung des Autoverkehrs vor den vielen querenden Fußgängern dringend erforderlich. Da der Magistrat in anderen Stellungnahmen (ST 1485 und ST 1486) selbst mitgeteilt hat, dass rein warnende Markierungen, die keine regelnde Bedeutung im Sinne der StVo haben, in solchen Bereichen sehr wohl möglich sind, sollte eine solche hier dringend angebracht werden, um die Gefahr insbesondere für alte Leute und Kinder zu verringern. In dieser Hinsicht hat die vergleichbare Markierung im Westend auf der Hansaallee an der Einmündung Vogtstraße den gewünschten Erfolg erzielt. Was im Westend möglich ist, muss auch am Frankfurter Berg realisierbar sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3262 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3280 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1485 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1486 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4022 2018 Die Vorlage OF 646/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, LINKE., BFF und FDP gegen SPD und GRÜNE (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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