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Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 entstanden aus Vorlage: OF 121/2 vom 15.09.2016 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, 1. den nördlichen Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße mit einer besseren farblichen Markierung zu versehen, sonst landen Ortsfremde bei Dunkelheit evtl. im Taxistand (Bild 1); 2. den in den Fahrradweg hineinreichenden Abfallkorb so zu befestigen, dass er nicht in den Fahrradweg hineinreicht bzw. zusammen mit dem Taxihalteplatzschild an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2); 3. das Schild Fahrradweg an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2); 4. den Mast mit Warnbarke und Hinweisschild am dahinterliegenden Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 3); 5. eine farbliche Markierung der Bushaltestelle, evtl. mit einer Haltelinie, vorzunehmen, damit die Fahrradlenker bei einem haltenden Bus nicht die ein- und aussteigenden Fahrgäste gefährden. Begründung: Dieser stark frequentierte Abschnitt und leider sehr schmale Fahrradweg hat an einigen Stellen Beeinträchtigungen aufzuweisen. Durch die nicht vorhandene farbliche Hervorhebung und speziell bei Dunkelheit übersieht man die Kurve vor dem Taxistand vor der Uni-Bibliothek und landet im Taxistand, besonders wichtig für Ortsfremde. Ein Stück weiter ragt ein Abfallbehälter in den Weg und dahinter noch ein extra Schild "Fahrradweg" mit der Befestigungsstange. Kurz vor der Bushaltestelle ist das Schild "Fahrradweg/Fußgänger" und eine Warnbarke an einem eigenen Mast befestigt, diese Schilder finden sicherlich an dem dahinterliegenden Mast Platz. Im weiteren Weg folgt die Bushaltestelle, vor der bei einem haltenden Bus eigentlich gehalten werden sollte. Dies sollte durch eine entsprechende farbliche Markierung gekennzeichnet werden, damit ein- und aussteigende Fahrgäste nicht gefährdet werden. Kleine Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit für alle Beteiligten erhöhen und den Schilderwald reduzieren würden. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Antrag vom 13.09.2018, OF 646/2 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3865 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus?
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2018, OF 646/2 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus? Vorgang: OM 830/16 OBR 2; ST 513/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Stellungnahme ST 513 genannten Punkte 2 - 4 mit der Antwort: "wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt" auch zeitnah umzusetzen. 2. zu erläutern, was mit dem Wort "Neugestaltung" gemeint ist. 3. zu erläutern, warum die ST mit den Worten endet: "Der Anregung wird diesbezüglich nicht entsprochen". Bezieht sich dies auf die ganze ST oder nur auf die Punkte 1 und 5? Begründung: Von den insgesamt 5 Anregungen des Antrags ist bislang kein einziger umgesetzt worden, obwohl laut der ST die Punkte 2 - 4 durchaus die Hoffnung auslösten, dass diese "im Rahmen der Neugestaltung" umgesetzt werden. Der Punkt 1 ist meines Erachtens sehr schwammig formuliert, da die Formulierung keine geplante Umsetzung suggeriert. Die Stellungnahme des Magistrats aus der OM 830 2016 (OF 121/2 vom 31.10.2016) ist deshalb insgesamt leider sehr missverständlich. Durch den stetig wachsenden Fahrradverkehr in diesem Bereich, wäre es sehr sinnvoll zumindest die Punkte 1 - 4 zügig zu realisieren. # Die ST 513 im Wortlaut: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Zu Frage 1: Die Markierung des Radweges wird durch zwei weiße begrenzende Linien aufgebracht, um den Radverkehr weniger abrupt hinter den Parkstreifen zu verschwenken. Entgegen der baulichen Ausgestaltung würde der Radweg teilweise über den Bereich des Kleinpflasters führen. Die Verschwenkung sollte ca. 8m vor der Parkbucht beginnen. Zu Frage 2: Der Papierkorb, einschließlich Pfosten, wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt. Zu Frage 3: Der Beschilderung, einschließlich Pfosten, wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt. Zu Frage 4: Der Beschilderung, einschließlich Pfosten, wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt. Zu Frage 5: Radwege an Bushaltestellen werden derzeit stadtweit generell nicht mit besonderen Markierungen versehen, da dies gesetzlich, gemäß § 20, Abs. 2 der StVO geregelt ist: "Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten." Mögliche Konflikte zwischen Fahrgästen und Radfahrenden sind daher in der Regel auf bewusstes, rücksichtloses Fehlverhalten zurückzuführen, das auch nicht verhindert werden kann, wenn Markierungen aufgebracht werden. Der Anregung wird diesbezüglich nicht entsprochen. # Der ursprüngliche Antrag (Auszug): Der Magistrat wird gebeten, den nördlichen Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße mit einer besseren farblichen Markierung zu versehen (Bild 1). [Anm. Sonst landen Ortsfremde bei Dunkelheit evtl. im Taxistand] Den in den Fahrradweg hineinreichenden Abfallkorb so zu befestigen, dass er nicht in den Fahrradweg hineinreicht, bzw. zusammen mit dem Taxihalteplatzschild an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2). Das Schild Fahrradweg an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2). Den Mast mit Warnbarke und Hinweisschild am dahinterliegenden Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen(Bild 3). Farbliche Markierung der Bushaltestelle, evtl. mit einer Haltelinie, damit die Fahrradlenker bei einem haltenden Bus nicht die ein- und aussteigenden Fahrgäste gefährden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3865 2018 Die Vorlage OF 646/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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